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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.01.1989 - 6 U 253/88   

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OLG Hamm, 26.01.1989 - 6 U 253/88 (https://dejure.org/1989,2304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.01.1989 - 6 U 253/88 (https://dejure.org/1989,2304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 1989 - 6 U 253/88 (https://dejure.org/1989,2304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Für Wohnmobile kann eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden, wenn diese wie ein Pkw laufend benutzt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 230
  • VersR 1990, 864
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.1989 - 6 U 253/88
    Nach der Entscheidung des Großen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 09.07.1986 (BGHZ 98, 212) kann Nutzungsentschädigung nur für Gegenstände begehrt werden, auf deren ständige Verfügbarkeit der Geschädigte für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen ist.
  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.1989 - 6 U 253/88
    Das Landgericht geht zutreffend davon aus, daß ein Wohnmobil grundsätzlich nicht zu den Gegenständen gehört, deren Nutzungswert zu entschädigen ist (so auch BGHZ 86/128).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Ob anderes gilt, wenn mangels eines Pkws das Wohnmobil zur Bewältigung alltäglicher Transportaufgaben genutzt wird (vgl. OLG Hamm, VersR 90, 864; LG Kiel, VersR 1988, 47; AG Augsburg, ZfS 1988, 8 f.; AG Dresden Schaden-Praxis 1999, 54 f.), muss vom Senat in diesem Fall nicht entschieden werden.
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10

    Unzumutbarkeit der Einräumung eines weiteren Nachbesserungsversuchs

    Eine Nutzungsentschädigung könnte der Käufer in gewissem Umfang allenfalls verlangen, wenn das Wohnmobil gleich einem Pkw im täglichen Leben beansprucht wurde bzw. werden sollte (OLG Hamm, VersR 1990, 864).
  • OLG Celle, 08.01.2004 - 14 U 100/03

    Nutzungsentschädigung für unfallbedingten Ausfall eines Wohnmobils; Nutzung des

    Die Frage, ob überhaupt für den unfallbedingten Ausfall eines Wohnmobils eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann, ist streitig: verneinend BGH, VersR 1983, S. 298 f. (allerdings für einen Wohnwagen); OLG Hamm, VersR 1990, S. 864; bejahend und dabei auf den Unterschied Wohnwagen/Wohnmobil abstellend: OLG Düsseldorf, VersR 2001, S. 208 f. Anders als das Landgericht, das von der Erstattungsfähigkeit ausgegangen ist, schließt sich der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm an, wonach für ein Wohnmobil nur insoweit eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann, als der Geschädigte es statt eines PKW nutzt.
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99

    Nutzungsausfall-Ersatz bei Ausfall eines Wohnmobils

    In der Rechtsprechung wird die Beschränkung des Anspruchs auf Entschädigung für die entzogene Nutzung eines Wohnmobils auf Fälle mit ständiger, einem PKW vergleichbarer Nutzung als Transportmittel (in Abgrenzung zu einem Freizeit- oder Luxusobjekt) nicht zuletzt aus dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 1986 (BGHZ 98, 212 = NJW 1987, 50) abgeleitet (vgl. 6. Zivilsenat des OLG Hamm NZV 1989, 230; AG Sinzig NZV 1989, 77, AG Augsburg ZfS 1988, 8; AG Dresden Schaden-Praxis 1999, 54; LG Kiel DAR 1988, 169).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 1 U 224/06

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Entschädigung wegen Nutzungsausfalls eines

    Diese Voraussetzungen sind bei einem Wohnmobil, das - seiner typischen Bestimmung gemäß - ausschließlich als Mittel der Freizeitgestaltung dient, nicht gegeben; eine abstrakt berechnete Nutzungsausfallentschädigung kommt nur dann und nur insoweit in Betracht, als der Geschädigte das Wohnmobil atypisch auch wie einen PKW nutzt, beispielsweise für Fahrten zur Arbeitsstätte oder für alltägliche Besorgungen, weil ihm hierfür kein weiterer PKW zur Verfügung steht (vgl. OLG Hamm VersR 1990, 864; OLG Celle NJW-RR 2004, 598; LG Kiel VersR 1988, 47; AG Sinzig NZV 1989, 77; für einen Wohnwagen BGHZ 86, 128, 133).
  • LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung

    Zwar kommt ein solcher auch bei Beschädigung eines Motorrades in Betracht, wenn der Geschädigte darlegt, dass er auf die tägliche Verfügbarkeit des Motorrades als Beförderungsmittel angewiesen ist (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 20.12.2007 - 9 S 415/06; OLG Hamm, Urt. v. 26.01.1998 - 6 U 253/88 zu einem "Wohnmobil").
  • LG Fulda, 17.08.2001 - 4 O 205/00
    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von anderen Konstellationen, in denen die Rechtsprechung davon ausgeht, daß ein Wohnmobil nicht zu den Gegenständen gehört, in denen der Ausfall nach Nutzungswert zu entschädigen ist (vgl. OLG Hamm, Az. 6 U 253/88 vom 26.01.1989; LG Kiel, Az. O 26/86 vom 16.05.1986).
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1202
  • GRUR 1989, 684
 
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