Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 256/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31748
OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 256/10 (https://dejure.org/2012,31748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.02.2012 - 6 U 256/10 (https://dejure.org/2012,31748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 6 U 256/10 (https://dejure.org/2012,31748)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Schutzumfang einer Marke mit beschreibendem Anklang (”Zahnwelt”)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG
    Schutzumfang einer Marke mit beschreibendem Anklang ("Zahnwelt")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verwechlungsgefahr der Marke "Zahnwelt" im kennzeichenrechtlichen Sinn; Umfang der Kennzeichnungskraft der Marke "Zahnwelt" für medizinische Leistungen

  • kanzlei.biz

    "Zahnwelt"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14
    Verwechlungsgefahr zweier Marken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Inhaber der Marke Zahnwelt hat einen Unterlassungsanspruch gegen Nutzung der Domain www.zahnwelt-dortmund.de für medizinische Leistungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen "Zahnwelt" und "zahnwelt-dortmund.de"

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen "Zahnwelt" und "zahnwelt-dortmund.de".

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen Zahnwelt und zahnwelt-dortmund.de.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Marken mit beschreibendem Anklang - Geringerer Schutz für Markeninhaber?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zahnwelt-dortmund.de - das OLG sieht genau hin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 386
  • MMR 2012, 553
  • K&R 2012, 438
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09

    Enzymax/Enzymix

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 256/10
    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es auf alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere auf die - gegebenenfalls durch infolge Verkehrsbekanntheit gesteigerte - Kennzeichnungskraft der älteren Marke, den Grad der Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit sowie der Grad der Zeichenähnlichkeit an, wobei zwischen den genannten Faktoren eine Wechselwirkung besteht (vgl. nur BGH GRUR 2011, 826 - Enzymax/Enzymix, Tz. 11 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 256/10
    Da die Klagemarke im Domainnamen unverändert enthalten und lediglich um einen Zusatz ergänzt ist, hängt die Frage der Zeichenähnlichkeit entscheidend davon ab, ob das Zeichen "zahnwelt-dortmund" ungeachtet des aufgenommenen Zusatzes durch den Bestandteil "zahnwelt" geprägt wird oder dieser Bestandteil innerhalb des Gesamtzeichens eine selbstständig kennzeichnende Stellung hat (vgl. BGH GRUR 2009, 772 - Augsburger Puppenkiste, Tz. 57).
  • BPatG, 25.06.2010 - 29 W (pat) 505/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "klebewelten.de (Wort-Bild-Marke)"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 256/10
    Bei dem hinzugefügten Bestandteil "welt" handelt es sich um einen Begriff, der - in Kombination mit einer Gattungsangabe (wie z.B. in "Möbelwelt" oder "Reisewelt" oder in den auf Seite 8 des Schriftsatzes des Beklagtenvertreters vom 30.8.2011, Bl. 409 d.A., aufgeführten Domainnamen) - häufig verwendet wird, um ein Unternehmen zu bezeichnen, das für sich ein breites Angebot von Waren oder Dienstleistungen in dem fraglichen Bereich beansprucht (vgl. hierzu auch BPatG, Beschluss vom 25.6.2010 - 29 W (Pat) 505/10 - Klebewelten, Tz. 20; zitiert nach juris).
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