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   OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 260/11   

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https://dejure.org/2017,7848
OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 260/11 (https://dejure.org/2017,7848)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2017 - 6 U 260/11 (https://dejure.org/2017,7848)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 6 U 260/11 (https://dejure.org/2017,7848)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 140 a PatG
    Vernichtungs- und Rückrufanspruch nach Ablauf des Patents

  • damm-legal.de

    Zur Frage der Vernichtung oder des Rückrufs eines patentverletzenden Produkts nach Ablauf des Patents

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vernichtungs- und Rückrufanspruch nach Ablauf des Patents

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 140 a
    Patent; Vernichtungsanspruch; Rückrufanspruch; Ablauf; Patentschutz

  • rechtsportal.de

    PatG § 140 a
    Anspruch auf Vernichtung oder Rückruf von während des Wirkungszeitraums eines Patents schutzrechtsverletzend hergestellten Erzeugnissen nach Ablauf des Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Vernichtung oder des Rückrufs eines patentverletzenden Produkts nach Ablauf des Patents

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Vernichtungs- und Rückrufanspruch nach Ablauf des Patents bei mehrteiliger Vorrichtung Einzelteile ohne Patentverletzung verwendet werden konnten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässiger Gegenstand eines Vernichtungs- oder Rückrufanspruchs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vernichtung und Rückruf bei Patentverletzungen unabwendbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 289
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06

    Dreinahtschlauchfolienbeutel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 260/11
    a) Die Ausstattung des Legekopfs mit einer Hilfsführung ist bereits Teil der Lösung des technischen Problems, das der Erfindung zugrunde liegt und darf daher - wovon das Patentgericht zu Recht ausgegangen ist - bei dessen Definition nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine; Urteil vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 Rn. 14 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88

    Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 260/11
    a) Die Ausstattung des Legekopfs mit einer Hilfsführung ist bereits Teil der Lösung des technischen Problems, das der Erfindung zugrunde liegt und darf daher - wovon das Patentgericht zu Recht ausgegangen ist - bei dessen Definition nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine; Urteil vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 Rn. 14 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 260/11
    Vielmehr ist das technische Problem so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich diese Frage ausschließlich in dem Zusammenhang stellt, in dem sie relevant ist, nämlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 190 Rn. 17 - Quetiapin).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13

    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 260/11
    Vielmehr ist das technische Problem so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich diese Frage ausschließlich in dem Zusammenhang stellt, in dem sie relevant ist, nämlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 190 Rn. 17 - Quetiapin).
  • BPatG, 07.10.2013 - 4 Ni 26/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 260/11
    Das Berufungsverfahren ist jeweils mit Zustimmung der Parteien zunächst bis zur Entscheidung des Bundespatentgerichts über die gegen das Klagepatent erhobene Nichtigkeitsklage (Urteil vom 25.6.2013 - 4 Ni 26/11 (EP); Bl. 1291 ff. d.A.) und sodann bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die hiergegen von der Beklagten eingelegte Berufung (Urteil vom 8.12.2015 - X ZR 132/13; Bl. 1510 ff. d.A.) ausgesetzt worden.
  • BGH, 08.12.2015 - X ZR 132/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Zulassung eines neuen Angriffsmittels im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 260/11
    Das Berufungsverfahren ist jeweils mit Zustimmung der Parteien zunächst bis zur Entscheidung des Bundespatentgerichts über die gegen das Klagepatent erhobene Nichtigkeitsklage (Urteil vom 25.6.2013 - 4 Ni 26/11 (EP); Bl. 1291 ff. d.A.) und sodann bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die hiergegen von der Beklagten eingelegte Berufung (Urteil vom 8.12.2015 - X ZR 132/13; Bl. 1510 ff. d.A.) ausgesetzt worden.
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 47/17

    "Gebrauchsmusterverletzung einer Trinkbehälteranordnung"

    2009, 400, 401 - Rechnungslegungsanspruch; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2011, Az.: I-2 U 56/09, BeckRS 2011, 07499; Kühnen, GRUR 2009, 288; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., Abschn. D, Rz. 602 - 605; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG/GebrMG, 11. Aufl., § 140a PatG, Rz. 7; zur Verhältnismäßigkeit des Rückrufs nach Schutzrechtsablauf: OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 23/14, BeckRS 2015, 06710; a.A.: OLG Frankfurt, GRUR-RR 2017, 289).

    Der zwischenzeitliche Ablauf des Klagegebrauchsmusters steht dem nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 23/14, BeckRS 2015, 06710; kritisch: OLG Frankfurt, GRUR-RR 2017, 289).

  • OLG Frankfurt, 15.03.2018 - 6 U 143/16

    Markenrecht: Auswirkungen einer nur teilweise rechtserhaltenden Benutzung auf die

    Es ist nun hinreichend deutlich, welche konkreten Maßnahmen die Beklagte zur Erfüllung der im Gesetz nur allgemein angeordneten Rückrufpflicht zu treffen hat (vgl. hierzu etwa Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., Rdz. 55 ff. zu § 18; Senat GRUR-RR 2017, 289 - Legekopf, Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2017 - 2 U 81/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Kühlschrank mit einem oberen

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur unter besonderen Umständen (vgl. Kühnen, a.a.O., Rz. 603: Benkard/Scharen, a.a.O.; für eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung: OLG Frankfurt, GRUR-RR 2017, 289, 294 - Legekopf).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2018 - 6 U 248/16

    Rechtserhaltende Nutzung einer Marke

    Es ist nun hinreichend deutlich, welche konkreten Maßnahmen die Beklagte zur Erfüllung der Rückrufpflicht zu treffen hat (vgl. hierzu etwa Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Auflage, Rdz. 55 ff. zu § 18; Senat GRUR-RR 2017, 289 - Legekopf, Rdn. 13).
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