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   OLG Oldenburg, 30.04.2021 - 6 U 263/20   

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OLG Oldenburg, 30.04.2021 - 6 U 263/20 (https://dejure.org/2021,18772)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.04.2021 - 6 U 263/20 (https://dejure.org/2021,18772)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. April 2021 - 6 U 263/20 (https://dejure.org/2021,18772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 3 Abs. 1 UWG; § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 3 UWG; § 13 Abs. 1 WBO
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch für die Bewerbung zahnärztlicher Leistungen mit dem Hinweis "Zahnarzt für Kieferorthopädie"; Begriff der geschäftlichen Handlung; Irreführende geschäftliche Handlung; Fehlende Weiterbildung zum Fachzahnarzt für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch für die Bewerbung zahnärztlicher Leistungen mit dem Hinweis 'Zahnarzt für Kieferorthopädie' Begriff der geschäftlichen Handlung Irreführende geschäftliche Handlung Fehlende Weiterbildung zum Fachzahnarzt für ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Zahnarzt für Kieferorthopädie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Stellt es eine Irreführung dar, wenn ein Zahnarzt, ohne über einen Fachzahnarzttitel Kieferorthopädie zu verfügen, u.a. die Bezeichnung Zahnarzt für Kieferorthopädie verwendet?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 483
  • MMR 2022, 147
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17

    Wettbewerbsverstoß eines Zahnarztes: Irreführende Werbung in einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2021 - 6 U 263/20
    Insbesondere kann eine Irreführung durch die Beifügung eines Fachgebiets zur Berufsangabe Zahnarzt, beziehungsweise durch Angaben, die als solche Gebietsbezeichnung wirken, verursacht werden, weil sie vom Verkehr entsprechend der geltenden Rechtslage so verstanden werden, dass sie nach einer entsprechenden Weiterbildung in einem geordneten Verfahren durch die zuständigen inländischen Stellen verliehen worden sind ( LG Flensburg Urt. v. 29.12.2017 - 6 HKO 51/17 , BeckRS 2017, 143467 Rn. 16, 17, beck-online).

    Der Verkehr erwartet daher eine Spezialisierung auf das Fachgebiet und eine formalisierte Zusatzqualifikation ( LG Flensburg Urt. v. 29.12.2017 - 6 HKO 51/17 , BeckRS 2017, 143467 Rn. 20, beck-online).

    Ferner war er verpflichtet, die Branchen- und Telefonbucheinträge darauf hin zu überprüfen, ob diese Vorgabe beachtet worden war und im Falle eines weisungswidrigen Eintrags auf eine alsbaldige Berichtigung hinzuwirken ( LG Flensburg Urt. v. 29.12.2017 - 6 HKO 51/17 , BeckRS 2017, 143467 Rn. 27, beck-online).

  • LG Kiel, 30.07.2019 - 15 HKO 1/19

    Kieferorthopädin - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2021 - 6 U 263/20
    Es war damit zu rechnen, dass eine erhebliche Anzahl durchschnittlich informierter Patienten den Beklagten nur deshalb als Zahnarzt auswählte, weil die Patienten bei einem Zahnarzt für Kieferorthopädie besondere Fachkunde auf dem Gebiet der Kieferorthopädie und damit einhergehend die grundsätzlich von jedem Patienten gewünschte bestmögliche Behandlung erwarteten, und dass sie in Kenntnis der wahren Umstände einen Zahnarzt mit einer tatsächlich absolvierten Weiterbildung zum Facharzt für Kieferorthopädie ausgewählt hätten (LG Kiel, Urteil vom 30. Juli 2019 - 15 HK O 1/19 -, Rn. 37, juris).

    Die für den Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG erforderliche Wiederholungsgefahr ist wegen der bereits erfolgten Zuwiderhandlung des Beklagten zu vermuten (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Auflage, § 8 Rn. 1.43; LG Kiel, Urteil vom 30. Juli 2019 - 15 HK O 1/19 -, Rn. 40, juris).

  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 113/13

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2021 - 6 U 263/20
    Das Merkmal des "objektiven Zusammenhangs" ist dabei funktional zu verstehen; es setzt voraus, dass die Handlung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen des eigenen oder eines fremden Unternehmens zu fördern (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Januar 2013 - I ZR 190/11 , GRUR 2013, 945 Rn. 17 = WRP 2013, 1183 - Standardisierte Mandatsbearbeitung, BGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - I ZR 113/13 -, Rn. 21 - 23, juris).

    Von einer geschäftlichen Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG kann nur ausgegangen werden, wenn die Handlung bei der gebotenen objektiven Betrachtung vorrangig dem Ziel der Förderung des Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen dient (vgl. BGH, GRUR 2013, 945 [BGH 10.01.2013 - I ZR 190/11] Rn. 18 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - I ZR 113/13 -, Rn. 21 - 23, juris).

  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2021 - 6 U 263/20
    Das Merkmal des "objektiven Zusammenhangs" ist dabei funktional zu verstehen; es setzt voraus, dass die Handlung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen des eigenen oder eines fremden Unternehmens zu fördern (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Januar 2013 - I ZR 190/11 , GRUR 2013, 945 Rn. 17 = WRP 2013, 1183 - Standardisierte Mandatsbearbeitung, BGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - I ZR 113/13 -, Rn. 21 - 23, juris).

    Von einer geschäftlichen Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG kann nur ausgegangen werden, wenn die Handlung bei der gebotenen objektiven Betrachtung vorrangig dem Ziel der Förderung des Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen dient (vgl. BGH, GRUR 2013, 945 [BGH 10.01.2013 - I ZR 190/11] Rn. 18 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - I ZR 113/13 -, Rn. 21 - 23, juris).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2021 - 6 U 263/20
    Diese kann sich grundsätzlich aus Gesetz, Vertrag oder vorausgegangenem gefahrerhöhendem Tun (Ingerenz) ergeben (BGH GRUR 2014, 883 [BGH 18.06.2014 - I ZR 242/12] , Rnr. 16 - Geschäftsführerhaftung; BGH GRUR 2001, 82, 83 [BGH 06.04.2000 - I ZR 67/98] - Neu in Bielefeld I).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 95/14

    Wettbewerbsstreitigkeit: Zulässigkeit der Festsetzung eines Regelstreitwerts;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2021 - 6 U 263/20
    Da es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, sind "Regelstreitwerte", die mit dem Ermessensgrundsatz des § 3 ZPO unvereinbar sind, nicht anzuerkennen (vgl. BGH WRP 2015, 454 [BGH 22.01.2015 - I ZR 95/14] ; Köhler/Bornkamm- Köhler/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 12 Rn. 5.3 a), was allerdings eine Orientierung bei der Streitwertfestsetzung - wie vom Senat in ständiger Rechtsprechung gehandhabt - an einen Orientierungswert bei durchschnittlichen Wettbewerbsverstößen und nicht erheblicher, nur durchschnittlicher Bedeutung nicht ausschließt.
  • OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 2 U 21/09

    Internetwerbung: Irreführung durch die Aussage "Tierapotheke"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2021 - 6 U 263/20
    Würde dieser Begriff in seiner Werbung nicht auftauchen, so führte auch eine Abfrage bei einem Suchmaschinenbetreiber nicht zu einem Eintrag über den Beklagten ( OLG Stuttgart, Urteil vom 20. August 2009 - 2 U 21/09 -, Rn. 59, juris).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19

    Haftung für unlautere Werbung durch einen Suchmaschinenbetreiber zugunsten des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2021 - 6 U 263/20
    Jedenfalls aber gesetzlich als unlauter definiertes Handeln löst grundsätzlich die Pflicht aus, diese unlautere Handlung einzustellen (OLG Frankfurt, Urteil vom 22. August 2019 - 6 U 83/19 -, Rn. 10 - 11, juris).
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2021 - 6 U 263/20
    Diese kann sich grundsätzlich aus Gesetz, Vertrag oder vorausgegangenem gefahrerhöhendem Tun (Ingerenz) ergeben (BGH GRUR 2014, 883 [BGH 18.06.2014 - I ZR 242/12] , Rnr. 16 - Geschäftsführerhaftung; BGH GRUR 2001, 82, 83 [BGH 06.04.2000 - I ZR 67/98] - Neu in Bielefeld I).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2001 - 22 S 261/99

    Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen Reisepreises bei erheblichem, zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2021 - 6 U 263/20
    Der Kläger hat seine Berufung auf die Verwendung des Begriffs "Zahnarzt für Kieferorthopädie" beschränkt, dies ist zulässig, denn der Berufungsführer kann die Anfechtung auf einen Teil des Streitgegenstands beschränken, zum Beispiel auf einen von mehreren Ansprüchen, einen quantitativ abgegrenzten Teil des Streitgegenstands, auf den Grund bei streitig bleibender Höhe, bei einander gegenüberstehenden Ansprüchen auf den einen oder den anderen ( BGHZ 45, 289 ; 53, 154 ; BGH NJW-RR 2002, 269; MDR 2017, 963).
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