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   OLG Köln, 13.03.2020 - 6 U 267/19   

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https://dejure.org/2020,6411
OLG Köln, 13.03.2020 - 6 U 267/19 (https://dejure.org/2020,6411)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.2020 - 6 U 267/19 (https://dejure.org/2020,6411)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 2020 - 6 U 267/19 (https://dejure.org/2020,6411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Auf den Motor kommt es an

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ist Werbung für Kfz eine "Aufforderung zum Kauf" nach § 5 a Abs. 3 UWG muss Motorisierung des beworbenen Fahrzeugs angegeben werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auto-Werbung und die Angaben zum Motor

  • lto.de (Kurzinformation)

    Automobilwerbung: Auf den Motor kommt es an

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ein qualifiziertes Angebot für ein Kfz muss auch Angaben zu dessen Motorisierung ...

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Großformatige Werbung für Kfz muss auch Angaben zur Motorisierung enthalten

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kfz-Printwerbung: Qualifiziertes Fahrzeugangebot muss Angaben zur Motorisierung enthalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    PKW-Verkaufsangebot muss auch Angaben über Motorisierung enthalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Automobilwerbung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kfz-Werbung: Wesentliche Informationen zum Motor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1121
  • GRUR-RR 2020, 506
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2020 - 6 U 267/19
    Dafür ist eine Werbung erforderlich, durch die der Verbraucher so viel über das beworbene Produkt und dessen Preis erfährt, dass er eine geschäftliche Entscheidung treffen kann, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen, oder dass sie im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit steht (EuGH GRUR 2011, 930 - Konsumentenombudsmann / Ving Sverige, Rn. 33; BGH GRUR 2018, 324, - Kraftfahrzeugwerbung, juris-Tz. 15, m.w.N.).

    Andernfalls wäre es für den Unternehmer ein Leichtes, sich den geforderten detaillierten Informationsanforderungen zu entziehen (s. EuGH GRUR 2011, 930 - Konsumentenombudsmann / Ving Sverige, Rn. 29; Köhler/Bornkamm/Feddersen-Köhler, UWG, 38. Aufl., § 5a Rn. 4.10, 4.11; Büscher, UWG, § 5a Rn. 8, 76 ff.).

    Als Hinweis auf die Merkmale einer Ware genügt eine Bezugnahme in Wort oder Bild, und zwar auch dann, wenn ein in verschiedenen Ausführungen angebotenes Produkt bezeichnet werden soll (EuGH GRUR 2011, 930 - Konsumentenombudsmann / Ving Sverige, Rn. 42 ff.; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 5a Rn. 4.15).

    Die Angabe des Ab-Preises ist für ein qualifiziertes Angebot i.S.d. § 5a Abs. 3 UWG ausreichend (s. hierzu Büscher, UWG, § 5a Rn. 82; Alexander, Die "Aufforderung zum Kauf" im Lauterkeitsrecht, WRP 2012, 125, 130, unter Verweis auf EuGH GRUR 2011, 930 - Ving Sverige).

  • OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 196/17

    Informationspflicht über Verbrauchs- und Emissionswerte von Kraftfahrzeugen in

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2020 - 6 U 267/19
    Bei einer so komplexen und teuren Ware wie einem Pkw ist eine den Wagen von außen zeigende Abbildung allein nicht ausreichend, um dem Verbraucher die für eine geschäftliche Entscheidung erforderlichen Informationen über das Produkt zu vermitteln (vgl. auch OLG Frankfurt, WRP 2019, 491 - juris-Tz. 29, wonach allein die bildliche Wiedergabe des Kfz-Models nicht ausreicht, um die Informationspflichten nach § 5 Pkw-EnVKV zu begründen).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 84/16

    Kraftfahrzeugwerbung - Vorenthalten einer wesentlichen Information in einer

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2020 - 6 U 267/19
    Dafür ist eine Werbung erforderlich, durch die der Verbraucher so viel über das beworbene Produkt und dessen Preis erfährt, dass er eine geschäftliche Entscheidung treffen kann, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen, oder dass sie im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit steht (EuGH GRUR 2011, 930 - Konsumentenombudsmann / Ving Sverige, Rn. 33; BGH GRUR 2018, 324, - Kraftfahrzeugwerbung, juris-Tz. 15, m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.02.2019 - 6 U 155/18

    Unterlassung irreführender Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2020 - 6 U 267/19
    Dies hat der Senat für die Leistungsstärke (kw) und das Betriebsmittel (Benzin, Diesel o.a.) bereits im Verfahren 6 U 155/18 mit Urteil vom 27.02.2019 (MD 2020, 120, 124) ausgeführt.
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2020 - 6 U 267/19
    Eine Information ist wesentlich, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die vom Verbraucher zu treffende geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht zukommt (BGH GRUR 2016, 1076 - LGA tested, juris-Tz. 31).
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