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   OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - I-6 U 275/10   

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OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - I-6 U 275/10 (https://dejure.org/2011,4045)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2011 - I-6 U 275/10 (https://dejure.org/2011,4045)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2011 - I-6 U 275/10 (https://dejure.org/2011,4045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Überschuldung i.S.v. § 130a HGB a.F.; Rückforderung von masseschmälernden Zahlungen des Geschäftsführers einer überschuldeten Komplementär-GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 161; HGB § 130a Abs. 3 a.F.
    Begriff der Überschuldung i.S. von § 130a HGB a.F.; Rückforderung von masseschmälernden Zahlungen des Geschäftsführers einer überschuldeten Komplementär-GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 6 U 275/10
    Die Beklagten verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin (NZI 2006, 596), in dem in offener Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2001 (II ZR 88/99) eine Rangrücktrittserklärung für ausreichend erachtet worden ist, mit welcher ein Gläubiger, der gleichzeitig Aktionär und stiller Gesellschafter war, lediglich bis vor die Forderungen der anderen Gesellschafter, also ohne den "zugleich"-Teil, zurückgetreten sei.

    Legt der Insolvenzverwalter - wie hier - eine Handelsbilanz vor, aus der sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ergibt, so hat er die Ansätze dieser Bilanz daraufhin zu überprüfen und zu erläutern, ob und ggf. in welchem Umfang stille Reserven oder sonstige daraus nicht ersichtliche Veräußerungswerte vorhanden sind (BGH, Urt. v. - II ZR - BGHZ 146, 264 ff.; Urt. v. 07. März 2005 - II ZR 138/03 - ZIP 2005, 807).

    Ob die vom Bundesgerichtshof entwickelten Anforderungen (Urt. v. 08. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264 - 280 = NJW 2001, 1280 - 1284) auf Rangrücktrittserklärungen von Drittgläubigern ohne Einschränkung anzuwenden sind und ob die Erklärung der C-Bank im Übrigen die erforderliche "Tiefe" hat, bedarf keiner abschließenden Entscheidung durch den Senat.

    Entscheidend ist, ob auch ein Rangrücktritt im Rahmen der Verteilung vereinbart worden ist (vgl. Uhlenbruck a.a.O. § 39 Rn.55), weil nur dann die Interessen der außenstehenden Gläubiger durch die Rangrücktrittserklärung hinreichend gewahrt worden sind (hierauf abstellend auch BGH, Urt. v. 08. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264 - 280).

    Die Beklagten hatten jedenfalls seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08. Januar 2001 (II ZR 88/99) Anlass zu prüfen oder fachkundig prüfen zu lassen, ob die Rangrücktrittserklärung der C-Bank(alt) ausreichend ist.

  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 138/03

    Rückforderung zurückgezahlter eigenkapitalersetzender Leistungen in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 6 U 275/10
    Legt der Insolvenzverwalter - wie hier - eine Handelsbilanz vor, aus der sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ergibt, so hat er die Ansätze dieser Bilanz daraufhin zu überprüfen und zu erläutern, ob und ggf. in welchem Umfang stille Reserven oder sonstige daraus nicht ersichtliche Veräußerungswerte vorhanden sind (BGH, Urt. v. - II ZR - BGHZ 146, 264 ff.; Urt. v. 07. März 2005 - II ZR 138/03 - ZIP 2005, 807).
  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 6 U 275/10
    Insbesondere liegt in der Regelung der Rückzahlungsmodalitäten weder ein Erlass oder Verzicht noch ein Umstand, aus dem sich ergibt, dass die Verbindlichkeit aus sonstigen Gründen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt zu werden braucht (so in einem ganz ähnlich gelagerten Fall auch BFH, Urt. v. 20. Oktober 2004 - 1 R 11/03, DB 2005, 259 - 262).
  • BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98

    Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 6 U 275/10
    Auch Zahlungseingänge auf debitorisch geführten Konten sind nach dem weit auszulegenden Begriff der Zahlungen ausreichend (BGH, Urt. v. 29. November 1999 - II ZR 273/98, BGHZ 143, 184 - 189 = NJW 2000, 668 und statt aller K. Schmidt in MüKo, § 130 a Rn.30).
  • BGH, 18.10.2010 - II ZR 151/09

    Fleischgroßhandel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 6 U 275/10
    Nach bis zum 17. Oktober 2008 geltender Fassung des § 19 InsO liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners bei Ansatz von Liquidationswerten die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (BGH, Urteil vom 18.10.2010 - II ZR 151/09, Rz. 11).
  • KG, 22.12.2005 - 23 U 160/04

    Insolvenz der Aktiengesellschaft: Rangrücktritt zur Beseitigung der Überschuldung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 6 U 275/10
    Die Beklagten verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin (NZI 2006, 596), in dem in offener Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2001 (II ZR 88/99) eine Rangrücktrittserklärung für ausreichend erachtet worden ist, mit welcher ein Gläubiger, der gleichzeitig Aktionär und stiller Gesellschafter war, lediglich bis vor die Forderungen der anderen Gesellschafter, also ohne den "zugleich"-Teil, zurückgetreten sei.
  • BGH, 25.01.2010 - II ZR 258/08

    Haftung der GmbH-Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife: Zahlungen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 6 U 275/10
    Die von den Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 2010 (II ZR 258/08, WM 2010, 465) steht der Berücksichtigung der Zahlungsflüsse über das debitorische Konto nicht entgegen.
  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 6 U 275/10
    Mit Urteil vom 26. März 2007 (II ZR 310/05, NJW-RR 2007, 984 - 985) hat der Bundesgerichtshof aber ausgeführt, dass ein von Geschäftsführer veranlasster Einzug eines Kundenschecks auf ein debitorisch geführtes Bankkonto als eine ihm zuzurechnende gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG verbotene Zahlung zu qualifizieren ist, weil dadurch das Aktivvermögen der Gesellschaft zu Lasten ihrer Gläubigergesamtheit (und zum Vorteil der Bank) geschmälert wird.
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2022 - 12 U 24/21
    Allein aus der Präambel lässt sich daher nicht eindeutig schließen, dass entgegen dem eindeutig gewählten Wortlaut auch die F. GmbH bei Unterzeichnung der Erklärung am 25.02.2014 mit einer letztrangigen Befriedigung hinter allen nachrangigen Gläubigern i.S. des § 39 Abs. 1 InsO einverstanden war (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.11.2011 - I-6 U 275/10, Rn. 25, juris).
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   OLG Frankfurt, 26.07.2011 - 6 U 275/10   

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https://dejure.org/2011,32275
OLG Frankfurt, 26.07.2011 - 6 U 275/10 (https://dejure.org/2011,32275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.07.2011 - 6 U 275/10 (https://dejure.org/2011,32275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 6 U 275/10 (https://dejure.org/2011,32275)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung für Gebrauchtwagen mit Navigationsgerät ist wettbewerbswidrig, wenn es sich nicht um ein werkseitig eingebautes Gerät handelt

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 Nr 1 UWG
    Irreführende Anzeige auf Internetplattform ("integriertes Navigationssystem")

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Irreführung durch Bewerbung eines gebrauchten Pkw mit Navigationssystem

  • rechtsportal.de

    UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Irreführung durch Bewerbung eines gebrauchten Pkw mit Navigationssystem

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Fahrzeughandel: Navi ist nicht gleich Navi - Werbung ohne Zusatz nur für fest integrierte Geräte

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Angabe Navi beim Online Autoverkauf

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unlautere Werbung mit Nachrüst-Navi - Merkmal Navigationssystem setzt fest eingebautes Gerät voraus

Verfahrensgang

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