Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.07.2009 - 6 U 29/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26565
OLG Frankfurt, 28.07.2009 - 6 U 29/09 (https://dejure.org/2009,26565)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.07.2009 - 6 U 29/09 (https://dejure.org/2009,26565)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 6 U 29/09 (https://dejure.org/2009,26565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,26565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 699
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 13.02.2003 - 6 U 132/01

    Löschung von Domain-Namen: Markenrechtliche Prüfungspflicht der Vergabestelle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2009 - 6 U 29/09
    Diese Grundsätze, denen der Senat weiterhin folgt (vgl. auch OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 143 - viagratip.de; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Auflage, §-14 Rn 208), sind bei Verletzungen des Rechts an geschäftlichen Bezeichnungen und des Namensrechts in gleicher Weise anzuwenden, da die Gründe, die zu der engen Beschränkung der Prüfungspflichten der Beklagten führen, hier in gleicher Weise gelten.
  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 16 U 239/09

    Regierung-oberbayern.de - Störerhaftung der DENIC

    Diese Grundsätze sind zwar nach einem Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 28. Juli 2009 (Az. 6 U 29/09) auch bei Verletzungen des Rechts an geschäftlichen Bezeichnungen und des Namensrechts in gleicher Weise anzuwenden.
  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 30/10

    Namensrechts- bzw. Kennzeichenrechtsverletzung: Zulässigkeit der Registrierung

    Diese Grundsätze sind bei Verletzungen des Rechts an geschäftlichen Bezeichnungen und des Namensrechts in gleicher Weise anzuwenden, da die Gründe, die zu der engen Beschränkung der Prüfungspflichten der Verfügungsbeklagten führen, hier gleichermaßen gelten (ebenso OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.7.2009 - 6 U 29/09, MMR 2010, 699).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht