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   OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - I-6 U 3/01   

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https://dejure.org/2001,2554
OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - I-6 U 3/01 (https://dejure.org/2001,2554)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2001 - I-6 U 3/01 (https://dejure.org/2001,2554)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2001 - I-6 U 3/01 (https://dejure.org/2001,2554)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung ; Vermittlungsauftrag über ein Kraftfahrzeug; Bestellung eines Neufahrzeugs im Ausland; Fahrzeugbestellung; EU-Fahrzeuge; Vermittlungsauftrag

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § ... 649; ; BGB § 666; ; BGB § 326; ; BGB § 675 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 1; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 326 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; AGBG § 9; ; AGBG § 11 Nr. 8 lit. b); ; AGBG § 24 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines "Vermittlungsauftrags für EG-Fahrzeuge"; Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 523
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.1996 - V ZR 316/94

    Setzen einer Nachfrist vor Verzugseintritt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
    Die Setzung einer etwa zu kurzen Frist hätte eine angemessene Frist in Lauf gesetzt (vgl. BGH NJW 1985, 2640; BGH NJW 1996, 1814; Palandt/Heinrichs, § 326 BGB Rdnr. 17), die jedenfalls bis zur Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Kläger am 1. Februar 2000 verstrichen war, zumal der Beklagte selbst eine Lieferung bis zum 24. Januar 2000 in Aussicht gestellt hatte.
  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 74/95

    Ansprüche aus Schuldnerverzug im gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
    Die Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung konnte mit dieser Mahnung verbunden werden (vgl. BGH NJW-RR 1990, 442, 444; BGH NJW-RR 1997, 622, 624; Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., § 326 BGB Rdnr. 14); eine nochmalige Fristsetzung nach Verzugseintritt war nicht erforderlich.
  • BGH, 10.01.1990 - VIII ZR 337/88

    Übergreifen der Nichtigkeit eines sittenwidrigen Vertrages auf einen anderen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
    Die Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung konnte mit dieser Mahnung verbunden werden (vgl. BGH NJW-RR 1990, 442, 444; BGH NJW-RR 1997, 622, 624; Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., § 326 BGB Rdnr. 14); eine nochmalige Fristsetzung nach Verzugseintritt war nicht erforderlich.
  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
    Die Setzung einer etwa zu kurzen Frist hätte eine angemessene Frist in Lauf gesetzt (vgl. BGH NJW 1985, 2640; BGH NJW 1996, 1814; Palandt/Heinrichs, § 326 BGB Rdnr. 17), die jedenfalls bis zur Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Kläger am 1. Februar 2000 verstrichen war, zumal der Beklagte selbst eine Lieferung bis zum 24. Januar 2000 in Aussicht gestellt hatte.
  • BGH, 18.01.1980 - V ZR 110/76

    Baugrundstück: Entgangener Wertzuwachs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 6 U 3/01
    Da der Kläger das Fahrzeug nicht zum Zwecke der gewerblichen Weiterveräußerung, sondern für seinen privaten Gebrauch oder allenfalls zum Einsatz in seiner X.-Agentur erwerben wollte, kommt grundsätzlich nur eine konkrete Schadensberechnung in Betracht (vgl. BGH NJW 1980, 1742, 1743; Palandt/ Heinrichs, § 325 BGB Rdnr. 16).
  • OLG Hamm, 11.12.2012 - 28 U 42/12

    Autokauf; EU-Neuwagenkauf; Euro-Fahrzeug; EU-Import; Vermittlungsgeschäft

    Der Kläger hat unter Verweis auf das Urteil OLG Düsseldorf NJW 2002, 523 die Auffassung vertreten, dass zwischen den Parteien ein Kaufvertrag zustande gekommen sei und nicht lediglich ein Vermittlungsauftrag.

    Für den Kläger streitet auch nicht das angeführte Urteil des OLG Düsseldorf NJW 2002, 523.

  • OLG Frankfurt, 28.01.2005 - 25 U 210/03

    EU-Neuwagenkauf: Sachmängelhaftung des Importvermittlers

    Im Falle von Sachmängeln beschränken sich die Rechte des Käufers eines Importfahrzeuges gegen vom Hersteller zugelassene inländische Reparaturbetriebe auf die Beseitigung von Mängeln, wogegen die weitergehenden Sachmängelrechte, wie etwa der Rücktritt, vom Käufer nur gegenüber seinem Vertragspartner, also entweder dem ausländischen Händler oder dem Importeur, falls dieser den Verkauf im eigenen Namen getätigt hat, geltend gemacht werden können (vgl. insoweit auch: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl. 2003, Rdnr. 455; OLG Düsseldorf NJW 2002, S. 523).
  • LG Düsseldorf, 07.12.2007 - 6 O 75/06

    Verständnis des Begriffes "fahrbereit" i.R.e. verbindlichen Bestellung eines

    Eine derartige Bestellung stellt bereits einen Kaufvertrag dar (OLG Düsseldorf NJW 2002, 523, 524).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4858
OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01 (https://dejure.org/2002,4858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.01.2002 - 6 U 3/01 (https://dejure.org/2002,4858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Januar 2002 - 6 U 3/01 (https://dejure.org/2002,4858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3a Abs 1 EGRL 55/97, § 14 MarkenG, § 2 UWG
    Vergleichende Werbung: Hinweis auf Importarzneimittel auf andere Inlandsmarke

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Abmahnkosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag; Hinweis auf einem Arzneimittel, dieses werde in Deutschland unter einer anderen Bezeichnung angeboten; Abgrenzung der Markenverletzung von einer zulässig vergleichenden Werbung; Markenmäßige Benutzung als ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 23 Nr. 2; ; HWG § 4a; ; HWG § 10 Abs. 1; ; AMG § 10 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2002, 764
  • GRUR-RR 2002, 397
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Vielmehr handelte es sich bei dem beanstandeten Hinweis um den Fall einer vergleichenden Werbung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, WRP 2001, 1432 ­ Toshiba Europe), die markenrechtlich grundsätzlich zulässig ist, sofern aus der Sicht des Verkehrs nicht der Eindruck entsteht, mit dem fremden Zeichen werde (auch) das eigene Produktangebot des Werbenden bezeichnet ( vgl. EuGH, a.a.O., Nr. 53; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdz. 89).

    Insoweit genügt bereits die Behauptung einer Gleichwertigkeit der jeweiligen Erzeugnisse hinsichtlich entsprechend qualifizierter Eigenschaften (EuGH, WRP 2001, 1432, Nr. 39 ­ Toshiba Europe).

  • OLG Frankfurt, 17.06.1999 - 6 U 43/98

    Benutzung einer Marke; Zulässigkeit der Werbung für einen Börsenbrief durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Demgegenüber ist die bloße Nennung einer fremden Marke, wie sie in der vergleichenden Werbung regelmäßig vorkommt, kennzeichenrechtlich irrelevant und nur den wettbewerbsrechtlichen Schranken unterworfen (vgl. Senat, GRUR 2000, 84 ­ Deutscher Aktienindex DAX).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 77/96

    Die Luxusklasse zum Nulltarif - Bestandteil der Hauptware

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (WRP 2002, 94, 95 ­ Widerruf der Erledigungserklärung; WRP 2001, 28, 29 ­ dentalästhetika; WRP 1999, 183, 185 ­ Die Luxusklasse zum Nulltarif / jeweils m.w.N.) betrifft die Frage, auf welche Art des Verstoßes der Unterlassungsgläubiger sein Begehren stützt und welche Rechtsverletzung er dabei geltend macht, nicht allein die dem Gericht obliegende rechtliche Einordnung eines vorgetragenen Sachverhalts.
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95

    "TIAPRIDAL"; Anforderungen an die Zulassung eines reimportierten Arzneimittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Denn der Bezug zu einem in seiner Zusammensetzung identischen und im Verkehr bereits bekannten Medikament hat einen eigenständigen Mitteilungswert für alle diejenigen, die sich allein aufgrund der Pflichtangaben nicht ebenso rasch, klar und zuverlässig über die medizinische Wirkung des Arzneimittels unterrichten können (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, WRP 1998, 306, 309 [vor Ziff. 3.] ­ Tiapridal).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch gemäß § 14 MarkenG ist eine markenmäßige Benutzung des mit der geschützten Marke identischen bzw. verwechslungsfähigen Zeichens durch den Verletzer im Sinne der Rechtsprechung des EuGH, WRP 1999, 407 ­ BMW; (BGH, WRP 2001, 41, 44 ­ Drei-Streifen-Kennzeichnung).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Jeder anlehnenden vergleichenden Werbung ist ein gewisses Maß an Rufausbeutung immanent (BGH, WRP 99, 414 - Vergleichen Sie).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (WRP 2002, 94, 95 ­ Widerruf der Erledigungserklärung; WRP 2001, 28, 29 ­ dentalästhetika; WRP 1999, 183, 185 ­ Die Luxusklasse zum Nulltarif / jeweils m.w.N.) betrifft die Frage, auf welche Art des Verstoßes der Unterlassungsgläubiger sein Begehren stützt und welche Rechtsverletzung er dabei geltend macht, nicht allein die dem Gericht obliegende rechtliche Einordnung eines vorgetragenen Sachverhalts.
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (WRP 2002, 94, 95 ­ Widerruf der Erledigungserklärung; WRP 2001, 28, 29 ­ dentalästhetika; WRP 1999, 183, 185 ­ Die Luxusklasse zum Nulltarif / jeweils m.w.N.) betrifft die Frage, auf welche Art des Verstoßes der Unterlassungsgläubiger sein Begehren stützt und welche Rechtsverletzung er dabei geltend macht, nicht allein die dem Gericht obliegende rechtliche Einordnung eines vorgetragenen Sachverhalts.
  • OLG München, 04.05.1995 - 29 U 2105/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Es kann somit dahinstehen, ob für den Hinweis eines Parallelimporteurs auf die Identität seines Produkts mit dem von dem Hersteller vertriebenen Arzneimittel ein hinreichender Anlaß" in diesem Sinne besteht (seinerzeit noch verneinend das von den Klägerinnen herangezogene Urteil des OLG München vom 04.05.1995, OLGR 1996, 20; vgl. aber auch Beschluß des erkennenden Senats vom 04.09.1997, OLGR 1998, 32).
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01
    Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch gemäß § 14 MarkenG ist eine markenmäßige Benutzung des mit der geschützten Marke identischen bzw. verwechslungsfähigen Zeichens durch den Verletzer im Sinne der Rechtsprechung des EuGH, WRP 1999, 407 ­ BMW; (BGH, WRP 2001, 41, 44 ­ Drei-Streifen-Kennzeichnung).
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2003 - 11 O 181/02

    Benutzung des Emblems "Olympische Ringe"

    Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch gemäß § 14 MarkenG ist eine markenmäßige Benutzung des mit der geschützten Marke identischen bzw. verwechslungsfähigen Zeichens durch den Verletzer (vgl. BGH, GRUR 2002, 809 (810) - Frühstücks-Drink I, BGH, GRUR 2002, 812 (813) - Frühstücks-Drink II; BGH GRUR 2002, 814 - Festspielhaus; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2002, 397).
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