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   KG, 23.03.2007 - 6 U 3/07   

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https://dejure.org/2007,3867
KG, 23.03.2007 - 6 U 3/07 (https://dejure.org/2007,3867)
KG, Entscheidung vom 23.03.2007 - 6 U 3/07 (https://dejure.org/2007,3867)
KG, Entscheidung vom 23. März 2007 - 6 U 3/07 (https://dejure.org/2007,3867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lebensversicherung - Kündigungserklärung durch Auszahlungsbegehren

  • Judicialis

    BGB § 808 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 808 Abs. 1; ALB 86 § 11 § 12 Abs. 1 Satz 1
    Zur Beendigung eines Lebensversicherungsvertrags durch Vorlage des Versicherungsscheins und ein nicht unterzeichnetes Kündigungsschreiben - Legitimationswirkung des Versicherungsscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befreiende Wirkung durch Auszahlung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung an den Inhaber des Versicherungsscheins bei Vorlage einer gefälschten Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers; Erstreckung der erweiterten Legitimationswirkung des Versicherungsscheins ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Lebensversicherung - Welche Legitimationswirkung hat die Vorlage von Versicherungsschein und gefälschter Kündigung?

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 7 O 598/04
  • KG, 23.03.2007 - 6 U 3/07

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1175
  • MDR 2007, 1193
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Inhabers eines

    Auszug aus KG, 23.03.2007 - 6 U 3/07
    Darüber kann auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2000, 709, 710) nicht hinweghelfen, wonach sich die Legitimationswirkung des Versicherungsscheins auf das Kündigungsrecht erstreckt und die Leistung des Rückkaufswertes nach Kündigung des Vertrages als vertraglich versprochene Leistung im Sinne des § 808 Abs. 1 BGB anzusehen ist.

    Eine derart erweiternde Auslegung der im Vergleich zu § 808 Abs. 1 S. 1 BGB bereits erweiterten Inhaberklausel ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit dieser Klausel (VersR 2000, 709) nicht gedeckt.

  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus KG, 23.03.2007 - 6 U 3/07
    Denn dies ändert nichts daran, dass der Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswertes erst mit der Kündigung des Vertrages zur Entstehung gelangt (vgl. BGHZ 45, 162, 167) und die erweiterte Legitimationswirkung des Versicherungsscheins nach den Allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen lediglich die Befugnis des die Kündigung erklärenden Inhabers des Versicherungsscheins zum Ausspruch der Kündigung ersetzen kann, nicht jedoch den Ausspruch der Kündigung selbst.
  • OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01

    Versicherungsschein; Legitimationspapier; Rückkaufswert; Auszahlung;

    Auszug aus KG, 23.03.2007 - 6 U 3/07
    In dem durch das OLG Koblenz entschiedenen Fall hatte der Versicherungsmakler, an den die Versicherungsleistung erbracht wurde, den Vertrag im eigenen Namen gekündigt (Urteil vom 4.1.2002 - 10 U 595/01 - Rz. 10 zit. nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.1979 - 12 U 143/78
    Auszug aus KG, 23.03.2007 - 6 U 3/07
    In dem der Entscheidung des OLG Karlruhe VersR 1979, 929 zugrunde liegenden Fall hatte ebenfalls der Inhaber des Versicherungsscheins die Kündigung ausgesprochen, dort auf der Grundlage vorgelegter - teilweise gefälschter - Vollmachten.
  • BGH, 20.05.2009 - IV ZR 16/08

    Leistung eines Versicherungsträgers mit befreiender Wirkung bei gleichzeitiger

    Der abweichenden Auffassung des Kammergerichts (vgl. NJW-RR 2007, 1175) sei jedenfalls für den hier vorliegenden Sachverhalt nicht zu folgen.
  • OLG Hamburg, 08.01.2008 - 9 U 224/06
    Soweit das KG in seinem Hinweisbeschluss vom 23.3.2007 ( NJW-RR 2007, 1175) darauf abstellt, die Legitimationswirkung des Versicherungsscheins könne nicht dazu führen, die Kündigungserklärung zu fingieren, folgt der Senat dem für den vorliegenden Sachverhalt jedenfalls nicht.

    Der Senat lässt die Revision gemäß § 543 ZPO zu, da der Frage, ob die Legitimationswirkung des Versicherungsscheins auch eine unter dem Namen des Versicherungsnehmers abgegebene Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Inhaber des Versicherungsscheins umfasst, im Hinblick auf die Entscheidung des KG in NJW-RR 2007, 1175 grundsätzliche Bedeutung zukommt.

  • LG Bonn, 03.07.2007 - 11 O 142/05

    Zusendung ungewollter Auftragsbestätigungen nach Werbeanruf wettbewerbswidrig -

    Einen entsprechenden Standpunkt hat das OLG Köln im Verfahren 6 U 3/07 zum Urteil der Kammer vom 05.12.2006 - 11 O 54/06 - betreffend die Übersendung von Einverständnisbestätigungen zur "Konzerneinwilligungsklausel" im Beschluss vom 12.03.2007 eingenommen.
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