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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 6 U 3/12   

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https://dejure.org/2013,45771
OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 6 U 3/12 (https://dejure.org/2013,45771)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.06.2013 - 6 U 3/12 (https://dejure.org/2013,45771)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 6 U 3/12 (https://dejure.org/2013,45771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 9 UWG, § 6 Abs 1 S 1 MPG
    Schadenersatz nach UWG wegen Verstoß gegen Kennzeichnungsbestimmungen In-vitro-Diagnostika

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz nach UWG wegen Verstoß gegen Kennzeichnungsbestimmungen In-vitro-Diagnostika

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Inverkehrsbringen von In-Vitro-Diagnostika ohne CE-Kennzeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 6 U 253/11

    Konformitätsbewertung nach Parallelimport von Blutzuckerteststreifen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 6 U 3/12
    Die Beklagte ist eine Schwestergesellschaft der E GmbH, die von der Klägerin in dem Parallelverfahren 6 U 253/11 in Anspruch genommen wird.

    Dafür spricht, dass die Klägerin in dem Parallelverfahren gegen die E GmbH, das unmittelbar zuvor verhandelt worden war, eine entsprechende Teilrücknahme erklärt hat (vgl. Protokoll vom 27.6.2013 in der Sache 6 U 253/11, dort Bl. 638 d.A.).

    Dies ist nicht der Fall, wie die Klägerin in der mündlichen Verhandlung über die Berufung in dem Parallelverfahren gegenüber der Fa. E GmbH (6 U 253/11) ausdrücklich erklärt hat.

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 185/07

    One Touch Ultra

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 6 U 3/12
    Die Formulierung orientiert sich an dem vom BGH in der Entscheidung "One Touch Ultra" stattgegebenen Antrag (BGH GRUR 2010, 756 Rn. 21 - One Touch Only).

    Dadurch wurde die Beklagte selbst zur "Herstellerin" (vgl. BGH GRUR 2010, 756 Rn. 13 - One Touch Only).

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 6 U 3/12
    Sie musste eine abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen und trägt das Risiko der zweifelhaften Rechtslage (vgl. BGH GRUR 1999, 923 - Tele-Info-CD).
  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 152/13

    Teststreifen zur Blutzuckerkontrolle II - Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 2013 - 6 U 3/12, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.03.2014 - 6 U 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38700
OLG Schleswig, 20.03.2014 - 6 U 3/12 (https://dejure.org/2014,38700)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.03.2014 - 6 U 3/12 (https://dejure.org/2014,38700)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. März 2014 - 6 U 3/12 (https://dejure.org/2014,38700)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18

    Unzulässige Werbung für Lebensmittel mit krankheitsbezogenen Aussagen; Begriff

    Auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, das heißt beseitigt oder gelindert werden kann und die nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit darstellt, rechnet zum Begriff der Krankheit (OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Schleswig, Urt. v. 20.3.2014 - 6 U 3/12).
  • OLG Schleswig, 03.08.2023 - 6 U 64/22

    Ergänzungsfuttermittel, Hundefutterergänzungsmittel - Wettbewerbsrechtlicher

    Krankheit ist, also auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d. h. beseitigt oder gelindert werden kann und die nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit, der jeder Körper ausgesetzt ist, darstellt (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Rn. 140, juris; Sosnitza/Meisterernst/Bruch, Onlinekommentar, Stand 12/2022, § 20 LFGB Rn. 4).

    Erfasst wird jeder Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands der Tiere dank der Aufnahme des Futtermittels impliziert (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Rn. 105, juris).

    Irreführend ist in diesem Fall nicht die nachweisbare Unrichtigkeit der Werbeaussage, sondern der Umstand, dass sich ihre Richtigkeit nicht wissenschaftlich abgesichert ist (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Rnrn.

    Die Beweislast für die wissenschaftliche Absicherung der Wirkungsaussage trägt der Werbende (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Ls. 1 und Rnrn.

  • OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 6 U 84/18

    zu jedem Antibiotikum - Zulässigkeit einer Werbung mit "Zu jedem Antibiotikum"

    Krankheit ist deshalb jede, also auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, das heißt beseitigt oder gelindert werden kann und die nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit darstellt, der jeder Körper ausgesetzt ist (OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Schleswig, Urteil vom 20.3.2014 - 6 U 3/12, BeckRS 2014, 22321).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 144/18

    Anti-Zecken-Snack - Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Futtermittel mit der

    Die Grundsätze des § 3 HWG seien auf eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Futtermittel übertragbar, weil der Verbraucher den Angaben im Veterinärbereich ein vergleichbar großes Vertrauen entgegenbringe wie im Humanbereich (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2014, 6 U 3/12, Magazindienst 2014, 1149).

    Vielmehr kann bei Futtermitteln eine Aussage über Wirkungen auch dann wissenschaftlich hinreichend gesichert sein, wenn sie der herrschenden Meinung entspricht, jedoch auch Gegenmeinungen ohne besonderes wissenschaftliches Gewicht bestehen (Rathke in Zipfel/Rathke, aaO., § 19 LFGB, Rn. 33; OLG Schleswig, Urteil vom 20.03.2014, 6 U 3/12, BeckRS 2014, 22321, Rn. 50).

  • OLG Schleswig, 06.07.2023 - 6 U 64/22

    Unterlassung der Bewerbung des Ergänzungsfuttermittels für Hunde mit

    Krankheit ist, also auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d. h. beseitigt oder gelindert werden kann und die nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit, der jeder Körper ausgesetzt ist, darstellt (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Rn. 140, juris; Sosnitza/Meisterernst/Bruch, Onlinekommentar, Stand 12/2022, § 20 LFGB Rn. 4).

    Erfasst wird jeder Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands der Tiere dank der Aufnahme des Futtermittels impliziert (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Rn. 105, juris).

    Irreführend ist in diesem Fall nicht die nachweisbare Unrichtigkeit der Werbeaussage, sondern der Umstand, dass sich ihre Richtigkeit nicht wissenschaftlich abgesichert ist (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Rnrn.

    Die Beweislast für die wissenschaftliche Absicherung der Wirkungsaussage trägt der Werbende (Senat, U. v. 20.03.2014 - 6 U 3/12 -, Ls. 1 und Rnrn.

  • OLG Nürnberg, 23.12.2014 - 3 U 1874/14

    Irreführende Werbung mit Heilkraft eines Lutschbonbons

    Krankheit ist deshalb jede, also auch eine nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d. h. beseitigt oder gelindert werden kann und die nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit darstellt, der jeder Körper ausgesetzt ist (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 20.03.2014, Az. 6 U 3/12).
  • OLG Oldenburg, 23.03.2021 - 6 U 306/20

    Wettbewerbswidrige Bewerbung eines Futterergänzungsmittels für Pferde; Beweislast

    Soweit die Beklagte geltend macht, der im Hinweisbeschluss zitierten Entscheidung des OLG Schleswig (Urteil vom 20.3.2014, Aktenzeichen 6 U 3/12, zitiert nach juris, Rn. 109) sei nicht zu entnehmen, dass als Nachweis einer gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis Studienergebnisse, die nach den anerkannten Regeln und Grundsätzen wissenschaftlicher Forschung durchgeführt und ausgewertet wurden, vorgelegt werden müssten, so übersieht die Beklagte, dass in der zitierten Entscheidung (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. März 2014 - 6 U 3/12 -, Rn. 109, juris) ausgeführt wird:.
  • OLG Oldenburg, 17.12.2020 - 6 U 246/20

    Hinweisbeschluss zu OLG Oldenburg 6 U 246/20 v. 01.02.2021

    Vielmehr kann bei Futtermitteln eine Aussage über Wirkungen auch dann wissenschaftlich hinreichend gesichert sein, wenn sie der herrschenden Meinung entspricht, jedoch auch Gegenmeinungen ohne besonderes wissenschaftliches Gewicht bestehen (Zipfel/Rathke, § 19 LFGB Rn. 33; OLG Schleswig, Urt. v. 20.3.2014 BeckRS 2014, 22321).
  • OLG Oldenburg, 05.02.2021 - 6 U 306/20

    Hinweisbeschluss zu OLG Oldenburg 6 U 306/20 v. 23.03.2021

    Diese Grundsätze sind auf eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Futtermittel übertragbar, weil der Verbraucher werbenden gesundheitsbezogenen Angaben im Veterinärbereich ein vergleichbar großes Vertrauen entgegenbringt wie im Humanbereich (OLG Schleswig, Urteil vom 20. März 2014 - 6 U 3/12, Rn. 104).
  • LG Dortmund, 22.09.2020 - 25 O 157/20
    Die Darlegungs- und Beweislast für die ausreichende wissenschaftliche Grundlage der verwendeten Werbeaussage trägt dabei der Werbende (OLG Schleswig v. 20.03.2014, 6 U 3/12).
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