Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.05.2019 - 6 U 3/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 UWG
Irreführung durch Verwendung eines falschen Namens des Werbers - kanzlei.biz
Stromanbieter dürfen Verbraucher nicht unter falschem Namen anrufen
- Wolters Kluwer
Irreführung durch Verwendung eines falschen Namens des Werbers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5
Irreführung durch Verwendung eines falschen Namens des Werbers - rechtsportal.de
UWG § 8 Abs. 2
Vermarktung von Stromtarifen - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Verwendung eines falschen Namens des Werbers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Werbung unter falschem Namen oder Pseudonym ist wettbewerbswidrig - Auftraggeber haftet nach § 8 Abs. 2 UWG nach den Grundsätzen der Beauftragtenhaftung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Verbrauchertäuschung durch Nutzen von Pseudonymen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Stromanbieter dürfen Verbraucher nicht unter falschem Namen anrufen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Irreführung bei Nutzung von Pseudonym für Kundengespräche
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Irreführung, wenn Anrufer nicht Realnamen, sondern nur Pseudonym nutzt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mitarbeiter von Dienstleistungsunternehmen dürfen bei Werbeanrufen kein Pseudonym angeben - Bei telefonischer Anwerbung von Neukunden muss korrekter Name angegeben werden
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 22.01.2018 - 16 O 46/18
- OLG Frankfurt, 16.05.2019 - 6 U 3/19
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2020, 36
Rechtsprechung
KG, 04.03.2019 - 8 U 74/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
Art. 247 § 6 Abs. 2 BGBEG
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Art 247 § 6 Abs 2 BGBEG
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages; Pflicht zur Bekanntgabe einer ladungsfähigen Anschri...
- law:wettbewerb.law
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
EGBGB Art. 247 § 6 Abs. 2
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Angabe einer Postfach-Anschrift in der Widerrufsbelehrung setzt Widerrufsfrist nicht in Gang - Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages; Pflicht zur Bekanntgabe einer ladungsfähigen Anschrift des Widerrufsadressaten
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Postfachangabe stellt keine ladungsfähige Adresse dar
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Angabe eines Postfachs in Widerrufsbelehrung genügt nicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unzureichende Angabe zum Adressaten des Widerrufs: Postfach statt ladungsfähiger Anschrift
- anwalt.de (Kurzinformation)
Widerrufsbelehrungen der DKB aus 2011 wegen fehlender Hausanschrift unwirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fehlerhafte Immobiliendarlehensverträge der DKB: Widerruf möglich
Verfahrensgang
- LG Berlin - 4 O 57/16
- KG, 04.03.2019 - 8 U 74/17
Papierfundstellen
- MDR 2019, 818