Rechtsprechung
OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 304/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)
Strompreiserhöhung: Kostenbestandteile einzeln gegenüberstellen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Strompreiserhöhung darf nicht in allgemeinem Schreiben versteckt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Was kostet der Strom? Informationen über Preiserhöhungen dürfen nicht versteckt sein
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß wenn Stromversorger Informationen über Preiserhöhungen in allgemeinem Schreiben versteckt sowie einzelne Preisbestandteile und Änderungen nicht gegenüberstellt
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Keine Strompreiserhöhung im Kleingedruckten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die E-Mail für die Strompreiserhöhung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strompreiserhöhung - versteckt in einer E-Mail
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Strompreise: Informationen über Erhöhungen dürfen nicht versteckt sein
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Gut versteckte Strompreis-Erhöhung - Energiedienstleister müssen in der Kundeninformation bisherige und neue Preise genau aufschlüsseln
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Informationen über Preiserhöhung dürfen nicht versteckt sein
- datev.de (Kurzinformation)
Informationen über Strompreiserhöhung dürfen nicht versteckt sein
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Stromanbieter dürfen Info zu Preiserhöhung nicht verstecken
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.11.2019 - 31 O 329/18
- OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 304/19
- BGH, 21.12.2022 - VIII ZR 199/20
Papierfundstellen
- MDR 2020, 1170
- GRUR-RR 2020, 500
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 20.10.2016 - 20 U 37/16
Wettbewerbswidrigkeit der Ankündigung von Preiserhöhungen durch einen …
Auszug aus OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 304/19
Hierzu hat das OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.10.2016 - 20 U 37/16, GRUR-RR 2017, 111) in einem vergleichbaren Fall ausgeführt, dass bei einem Stromversorger die Preiserhöhungsschreiben nicht durch einen einzelnen Sachbearbeiter formuliert würden.Denn es sind keine Gründe ersichtlich, die darauf hindeuten, dass das Schreiben lediglich an einen Verbraucher versandt worden wäre (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 111).
c) Die Vorschrift des § 41 Abs. 3 EnWG ist eine Verbraucherschutzgesetz, was das Landgericht zutreffend und von der Berufung nicht angegriffen angenommen hat (vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 111).
Die Transparenz einer Mitteilung ist jedenfalls dann nicht anzunehmen, wenn die Information über die Preiserhöhung in einem allgemeinen Schreiben versteckt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016 - 20 U 37/16, GRUR-RR 2017, 111).
- LG Köln, 26.11.2019 - 31 O 329/18
Strompreiserhöhung: Ankündigung per E-Mail erfordert eindeutigen Betreff
Auszug aus OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 304/19
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.11.2019 (Az. 31 O 329/18) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.31 O 329/18 - insoweit zu ändern, als die Beklagte unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel verurteilt wird, es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern Strompreisänderungen gegenüber Haushalskunden außerhalb der Grundversorgung per E-Mail und/oder E-Mailanhang anzukündigen, ohne den Verbraucher in dem der E-Mail angehängten Schreiben gleichzeitig durch eine Gegenüberstellung des für jeden Preisbestandteil des Strompreises, der gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten enthalten ist - Netznutzungsentgelte, Abgaben (Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung), sonstige hoheitliche Belastungen (Umlage aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, Umlage aufgrund des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, Entschädigungsumlage für Offshore-Investitionen aufgrund § 17f Abs. 5 EnWG, Umlage für abschaltbare Leistungen nach § 18 AbLaV und Umlage aufgrund § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung) sowie Stromsteuer - vor und nach der Preisanpassung geltenden Preises zu informieren, wenn dies wie in der Klageschrift vom 26.10.2018 auf S. 4 bis 10 abgebildet geschieht.
- BGH, 06.06.2018 - VIII ZR 247/17
Verbandsklage eines Verbraucherschutzvereins gegen ein …
- BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06
Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO …
Auszug aus OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 304/19
Das Transparenzgebot beinhaltet, dass dem Vertragspartner ein vollständiges und wahres Bild vermittelt wird, so dass er aufgrund der Informationen zu einem Marktvergleich in der Lage ist und insbesondere die Frage prüfen kann, ob er von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht (vgl. zur Transparenz von Preisanpassungsklauseln: BGH, Urteil vom 12.10.2007 - V ZR 283/06, NJW-RR 2008, 251). - BGH, 05.07.2017 - VIII ZR 163/16
Stromverträge: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Auszug aus OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 304/19
Nicht erheblich ist, ob die Änderung des Preises allein darauf beruht, dass weggefallene oder geänderte Steuern, Abgaben oder sonstige hoheitliche Belastungen an die Sonderkunden weitergegeben werden (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.2017 - VIII ZR 163/16, NJW-RR 2017, 1206).
- OLG Düsseldorf, 18.05.2021 - 20 U 63/19
Intransparente Preiserhöhungen für Strom und Gas; Vorbereitung und Durchsetzung …
Die Entscheidung des Senats hat in der Rechtsprechung umfassend Zustimmung erfahren (so zum Beispiel in OLG Köln, GRUR-RR 2020, 500; OLG Köln EnWZ 2020, 374; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 23, LG Hamburg MMR 2018, 664). - OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 26 W 6/22
Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren; …
Zur Transparenz gehört auch, dass der Kunde weiß, auf der Erhöhung welches Bestandteils des Entgelts die Preiserhöhung beruht (OLG Köln, Urt. v. 26.06.2020 - 6 U 304/19, GRUR-RS 2020, 19234 Rn. 34; krit. Weitner, GRUR-Prax 2020, 456).