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KG, 06.03.1981 - 6 U 3107/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Umfang des Regressverzichts (AKB- und Währungsanpassungen nötig)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherung; Versicherungsschutz; Verkehrsunfall; Unfallhergang; Begrenzung; Entziehung; Schadensmeldung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 7
Papierfundstellen
- VersR 1982, 485
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.1969 - IV ZR 550/68
Beweislast des Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht
Auszug aus KG, 06.03.1981 - 6 U 3107/80
Hinsichtlich einzelner Abschnitte hätte er sich bei der ihm obliegenden Erkundigungspflicht (BGH VersR 70, 613, 732; 69, 694 = NJW 69, 1384) die erforderliche Kenntnis dadurch verschaffen müssen, daß er durch den von ihm beauftragten Rechtsanwalt alsbald die Ermittlungsakten hätte einsehen lassen. - LG Berlin, 10.03.1980 - 19 O 367/79
Auszug aus KG, 06.03.1981 - 6 U 3107/80
Die Leistungsfreiheit der Klägerin beläuft sich deswegen auf einen Betrag in Höhe von 5.000,00 DM (LG Berlin, Urt. v. 10. März 1980, VersR 1980, 837)." Anmerkung zu dem Zitat: Die Entscheidung des LG Berlin besagt überhaupt nichts über die Höhe des Regresses, sondern nur etwas darüber, daß der Versicherer dann, wenn er gegenüber mehreren (Versicherungsnehmer, Mitversicherten) leistungsfrei ist und 5.000,00 DM (jetzt: 2.500,00 EUR) fordern kann, von jedem den vollen Betrag verlangen kann.