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   OLG Rostock, 19.02.1997 - 6 U 316/96   

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https://dejure.org/1997,7596
OLG Rostock, 19.02.1997 - 6 U 316/96 (https://dejure.org/1997,7596)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.02.1997 - 6 U 316/96 (https://dejure.org/1997,7596)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 6 U 316/96 (https://dejure.org/1997,7596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 346; BGB § 467; BGB § 465; BGB § 462; BGB § 459 Abs. 1; BGB § 433 Abs. 1
    Nichterreichen der angegebenen Höchstgeschwindigkeit L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 459
    Mangel eines Neuwagens bei Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 1026
  • VersR 1998, 593
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2005 - 3 U 8/04

    Sachmangel eines Pkw bei Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit durch Verwendung

    Als erheblich ist in diesem Zusammenhang eine Abweichung anzusehen, die um mehr als 5 % von den Angaben im Prospekt zum Nachteil des Käufers abweicht (vgl. z.B. OLGR Rostock 1997, 281 - dort ging es um eine Abweichung von der in den Kraftfahrzeugpapieren angegebenen Höchstgeschwindigkeit; vgl. Reinking/Eggert Der Autokauf 7. Auflage 2000 Rdz. 416).
  • LG Saarbrücken, 22.10.2012 - 3 O 356/11

    Neuwagenkaufvertrag: Rücktritt wegen Lackschäden und fehlgeschlagener

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind diese nicht lediglich mit 0, 5 % des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km anzusetzen, sondern mit einem Betrag in Höhe von 0, 67 % des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 19.02.1997, 6 U 316/96; Saarländische Oberlandesgericht, Urteil vom 22.02.2011, 4 U 557/09).
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