Rechtsprechung
OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 32/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Unlauterer Wettbewerb; Markenrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG §§ 14 15; UWG §§ 1 3
UWG -Recht und Verbraucherrecht: Wortmarke "Postmodern" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.11.2000 - 31 O 442/00
- OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 32/01
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 08.05.2002 - 6 U 195/01
UWG -Recht; Verbraucherrecht
Der erkennende Senat hat sich u. a. bereits in den beiden Parteien bekannten und von ihnen jeweils schriftsätzlich erwähnten Verfahren 6 U 18/01 (= 31 O 484/00 LG Köln) und 6 U 32/01 (31 O 442/00 LG Köln) mit der Frage auseinandergesetzt, in welcher Weise der Gesamteindruck der Klagemarke "Deutsche Post" zu bestimmen ist.Die Nichtzulassung der Revision beruht auf folgenden Erwägungen: In den sich mit den nämlichen Rechtsfragen befassenden Verfahren 6 U 32/01 und 6 U 18/01 hat die Klägerin Revision eingelegt, über deren Annahme der Bundesgerichtshof nach der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung der ZPO zu entscheiden hat.
- OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 18/01
UWG -Recht und Verbraucherrecht: "Postmodern"
In einem insoweit als Hauptsache bei dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 31 O 442/00 geführten Rechtsstreit wurde die M. L. u.a. zur Unterlassung des Gebrauchs der vorstehenden Marke der Beklagten verurteilt; auf die dagegen von der M. L. eingelegte Berufung ist die Klage im Verfahren 6 U 32/01 durch Urteil vom heutigen Tage abgewiesen worden.Der hier zu beurteilende Sachverhalt entspricht im wesentlichen demjenigen, wie er dem bei dem Senat anhängigen Berufungsverfahren 6 U 32/01 (= 31 O 442/00 LG Köln) zugrundeliegt.
- LG Köln, 01.06.2004 - 33 O 23/04
Geltendmachung der Verletzung einer Unternehmenskennzeichnung; Verletzung eines …
Würde indessen ein solches Verkehrsverständnis in die Betrachtung einbezogen, würde man nicht auf die maßgeblichen durchschnittlich verständigen, aufmerksamen und informierten Verbraucher abstellen, einen die Liberalisierung des Postmarktes nicht entgangen ist und daher gewohnt sind, auf unterscheidungskräftige Zusätze zu achten (vgl. OLG Köln 6 U 32/01 - PostModern).Zudem kann auf die Ausführungen des OLG Köln in den Entscheidungen zu PostModern (6 U 32/01) und CitiPost (6 U 195/01) verwiesen werden, mit denen das Oberlandesgericht Ansprüche aus Firmenrecht gegenüber den Kennzeichen PostModern und CitiPost verneint hat.