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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.07.2014 - 6 U 32/14   

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https://dejure.org/2014,19512
OLG Frankfurt, 10.07.2014 - 6 U 32/14 (https://dejure.org/2014,19512)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.07.2014 - 6 U 32/14 (https://dejure.org/2014,19512)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 6 U 32/14 (https://dejure.org/2014,19512)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 AMG, § 7 HWG, § 4 Nr 11 UWG
    Gewährung eines Loses mit Gewinn eines Einkaufsgutscheins als Verstoß gegen das Arzneimittelpreisrecht

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Apotheken-Einkaufsgutschein im Wert von 1 Euro bei Einlösung eines Rezepts ist nun unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Loses mit Gewinn eines Einkaufsgutscheins als Verstoß gegen das Arzneimittelpreisrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung eines Loses mit Gewinn eines Einkaufsgutscheins als Verstoß gegen das Arzneimittelpreisrecht

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Gewährung eines Loses bei Abgabe preisgebundener Arzneimittel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rubbellose bei Rezepteinlösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Rubbellose in der Apotheke - Verstoß gegen Arzneimittelpreisbindung, wenn Kunden für Einlösung von Kassenrezepten Rubellose erhalten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Rubbellose in der Apotheke

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit der Aushändigung eines Loses bei Abgabe eines Arzneimittels

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 98
  • GRUR-RR 2015, 31
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 05.06.2008 - 6 U 118/07

    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Preisregelungen nach der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2014 - 6 U 32/14
    Bei Anwendung der insoweit anzustellenden allgemeinen Erwägungen ist die Spürbarkeitsgrenze des § 3 I UWG angesichts der bestehenden Nachahmungsgefahr und im Hinblick darauf überschritten, dass wegen der vorgeschriebenen strikten Preisbindung schon geringfügige Durchbrechungen dieses Gebots beträchtliche Auswirkungen auf den Markt haben können (vgl. hierzu die - insoweit auch vom Bundesgerichtshof nicht beanstandeten - Ausführungen des erkennenden Senats in dem der "Bonussystem"-Entscheidung vorausgegangenen Berufungsurteil vom 5.6.2008 - 6 U 118/07, juris-Tz. 22).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2014 - 6 U 32/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2013, 1264 - RezeptBonus, juris-Tz. 13; GRUR 2010, 1136 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE, juris-Tz. 17 ff.; MPR 2010, 204 - Bonussystem, juris-Tz. 14) liegt ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung daher auch vor, wenn dem Kunden gekoppelt mit dem Erwerb des - zum festgesetzten Preis abgegebenen - Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.
  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12

    RezeptBonus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2014 - 6 U 32/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2013, 1264 - RezeptBonus, juris-Tz. 13; GRUR 2010, 1136 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE, juris-Tz. 17 ff.; MPR 2010, 204 - Bonussystem, juris-Tz. 14) liegt ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung daher auch vor, wenn dem Kunden gekoppelt mit dem Erwerb des - zum festgesetzten Preis abgegebenen - Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.
  • LG Berlin, 16.01.2014 - 52 O 272/13
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2014 - 6 U 32/14
    Unter diesen Umständen kann auch im vorliegenden Fall die Spürbarkeit im Sinne von § 3 I UWG nicht mehr unter Hinweis auf den Wertungswiderspruch verneint werden, der sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus den unterschiedlichen Regelungen im Arzneimittelrecht und im Heilmittelwerberecht in der bis zum 12.8.2013 geltenden Fassung ergab (ebenso LG Berlin, Urteil vom 16.1.2014 - 52 O 272/13, juris-Tz. 72).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2014 - 6 U 32/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2013, 1264 - RezeptBonus, juris-Tz. 13; GRUR 2010, 1136 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE, juris-Tz. 17 ff.; MPR 2010, 204 - Bonussystem, juris-Tz. 14) liegt ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung daher auch vor, wenn dem Kunden gekoppelt mit dem Erwerb des - zum festgesetzten Preis abgegebenen - Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.
  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 214/18

    Vorlage an den EuGH: Teilnahme an einem Gewinnspiel durch Einreichung eines

    Der Wert der Teilnahme an einem Gewinnspiel entspricht nicht dem Wert des ausgelobten Gewinns, selbst wenn dieser Gewinn ein bestimmter Geldbetrag ist (so allerdings Reese in Doepner/Reese, HWG, 3. Aufl., § 7 Rn. 78; vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 309, 310 [juris Rn. 19]; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2015, 31 [juris Rn. 6]), sondern in der mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel verbundenen Chance auf den Gewinn (vgl. BGH, GRUR 2014, 689 Rn. 14 - Testen Sie Ihr Fachwissen; Mand in Gröning/Mand/Reinhart, Heilmittelwerberecht, Stand Januar 2015, § 7 HWG Rn. 157).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 17/15

    Wettbewerbsverstoß: Gewährung eines Einkaufsgutscheins bei Abgabe

    Gewährt eine Apotheke bei Abgabe eines rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimittels einen in einer Bäckerei einzulösenden Einkaufsgutschein (hier: über "2 Wasserweck oder 1 Ofenkrusti"), verstößt dies gegen das arzneimittelpreisrechtliche Verbot der Gewährung von Vorteilen und stellt zugleich einen spürbaren Wettbewerbsvertoß dar (Fortführung der Senatsrechtsprechung vgl. Urt. v. 10.7.2014 - 6 U 32/14).

    Wie in dem zwischen den Parteien des Rechtsstreits ergangenen Senatsurteil vom 10.7.2014 (6 U 32/14) ausgeführt, verbieten die Vorschriften über die  Preisbindung rezeptpflichtiger Arzneimittel (§ 78 II 2, 3 III AMG, § 3 AMPreisV) die Gewährung jeglicher an den Kauf gekoppelter Vorteile, die den Erwerb für den Kunden wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    In der Sache selbst gibt der Schriftsatz des Antragsgegnervertreters vom 31.3.2015 Anlass, den bereits im Urteil vom 10.7.2014 - 6 U 32/14 - (GRUR-RR 2015, 31 - Rubbellos in der Apotheke) sowie im Beschluss vom 3.3.2015 dargelegten Standpunkt des Senats nochmals zu verdeutlichen:.

  • KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15

    Apothekengutschein, 1 EUR-Gutschein - Wettbewerbsverstoß: Gewähren eines 1

    Der Gesetzgeber habe diese Gesetzesänderung gerade unter Hinweis auf die vorgenannten Entscheidungen des BGH (insbesondere Bonuspunkte und Unser Dankeschön Für Sie) und eine fehlende sachlich berechtigte Unterscheidung zwischen Barrabatten und sonstigen Zuwendungen vorgenommen (OLG Frankfurt, WRP 2014, 1225 juris Rn. 10; WRP 2015, 759 juris Rn. 10; Urteil vom 2.11.2017, 6 U 164/16, juris Rn. 20; OLG Hamm, Urteil vom 11.6.2015, 4 U 12/15, juris Rn. 74; OLG München, GRUR.RR 2017, 451 juris Rn. 73 f; OVG Lüneburg, Pharma Recht 2017, 459 juris Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 9.10.2014 - 13 B 722/14, juris Rn. 46; Urteil vom 8.9.2017, 13 A 2979/15, juris Rn. 124, 127 ff).
  • LG Frankfurt/Oder, 18.06.2020 - 31 O 59/19

    Unwirksame Einwilligung in E-Mail-Informationen über Inkontinenzprodukte

    Die Regelung des § 7 HWG erfasst jeden Vorteil, auch die Teilnahmemöglichkeit an Gewinnspielen mit geringer Gewinnchance (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.07.2014, 6 U 32/14, Rn 6 bei juris).
  • OLG München, 23.02.2017 - 29 U 2934/16

    Preisnachlässe und Zuwendungen an Apotheken bei Abgaben von Importarzneimitteln

    Unter diesen Umständen kann auch im vorliegenden Fall die Spürbarkeit im Sinne von § 3a UWG nicht mehr unter Hinweis auf den Wertungswiderspruch verneint werden, der sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus den unterschiedlichen Regelungen im Arzneimittelrecht und im Heilmittelwerberecht in der bis zum 12. August 2013 geltenden Fassung ergab (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 31 Tz. 10).
  • VG Münster, 12.11.2015 - 5 K 954/14

    Apotheken-Zugaben können gegen die Preisbindung verstoßen

    vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Juli 2014 - 6 U 32/14 -, juris, Rn.75.
  • VG Münster, 12.11.2015 - 5 K 953/14

    Vereinbarkeit von Werbung einer Apotheke mit Kundengeschenken auf einem

    vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Juli 2014 - 6 U 32/14 -, juris, Rn.75.
  • LG Berlin, 13.05.2015 - 97 O 12/15

    Wettbewerbsverstoß: Ausgabe von 1-Euro-Gutscheinen durch eine Apotheke beim

    Diese Ausnahmevorschrift ist aber in Folge der Gesetzesänderung seit dem 13. August 2013 ausdrücklich nicht mehr - ebenso wie zuvor schon bei § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWG - für Arzneimittel anwendbar, soweit die Zuwendungen oder Werbegaben "entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes gelten" (vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 98, 99; Landgericht Berlin GRUR 2014, 416, 418 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - 13 B 722/14

    Gewährung von Vorteilen mit dem Erwerb von verschreibungspflichtigen und

    vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Juli 2014 - 6 U 32/14 -, juris, Rn.75.
  • VG Münster, 30.08.2017 - 5 L 1169/17
    vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Juli 2014 - 6 U 32/14 -, juris, Rn.75.
  • VG Gelsenkirchen, 27.01.2016 - 7 K 2058/14

    Apothekenrechtliche Ordnungsverfügung

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 32/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27170
OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 32/14 (https://dejure.org/2015,27170)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.09.2015 - 6 U 32/14 (https://dejure.org/2015,27170)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. September 2015 - 6 U 32/14 (https://dejure.org/2015,27170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 51/11

    Sittenwidriges Rechtsgeschäft: Berücksichtigung nachträglicher Änderungen bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 32/14
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung ist dabei derjenige der Vornahme des Rechtsgeschäfts, nicht der des Eintritts der Rechtswirkungen (BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 51/11, NJW 2012, 1570 zit. nach juris Rdnr. 13).

    Dass die Beklagte davon keinen Gebrauch gemacht hat, bleibt ohne Einfluss auf die Bewertung der in dem Vertrag vereinbarten Regelungen (BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 51/11, NJW 2012, 1570 zit. nach juris Rdnr. 14).

  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 32/14
    Insofern liegt der Fall anders als der der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrundeliegende Sachverhalt (BGH Urteil vom 03. Juli 2000 - II ZR 282/98 -, NJW 2000, 2983).
  • BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10

    Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 32/14
    In § 314 Abs. 1 BGB kommt der in der Rechtsprechung und Lehre entwickelte allgemeine Grundsatz zum Ausdruck, dass den Vertragsparteien eines Dauerschuldverhältnisses stets ein Rechts zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zusteht (BGH, Urteil vom 08.02.2012 - XII ZR 42/10 -, NJW 2012, 1431, zit. nach juris, Rdnr. 27; Münchener Kommentar/Gaier, BGB, 5. Aufl. § 314 Rdnr.1).
  • BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91

    Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 32/14
    Insbesondere ist sie nicht als Knebelungsvertrag zu qualifizieren, der die wirtschaftliche Freiheit der Beklagten so beschränkt, dass diese ihre freie Selbstbestimmung ganz oder jedenfalls wesentlich einbüßt (BGH, Urteil vom 07.07.1993 - IX ZR 199/91 -, NJW 1993, 1587, zit. nach juris).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 32/14
    Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB und damit nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist (BGHZ 146, 298, 301; Urteil vom 28.04.2015 - XI ZR 378/13 -, NJW 2015, 2248, zit. nach juris Rdnr. 69).
  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 32/14
    Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB und damit nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist (BGHZ 146, 298, 301; Urteil vom 28.04.2015 - XI ZR 378/13 -, NJW 2015, 2248, zit. nach juris Rdnr. 69).
  • BGH, 01.10.1976 - V ZR 10/76

    Erbbaurecht und Ankaufverpflichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 32/14
    Nicht jede Einschränkung der wirtschaftlichen Entscheidungsfreiheit ist bereits sittenwidrig, insbesondere sind auch rechtsgeschäftliche Ankaufsverpflichtungen, wie sie der Betreibervertrag hier zugunsten des Betreibers begründet, grundsätzlich zulässig (BGHZ 68, 1).
  • BGH, 09.11.1955 - IV ZR 196/54

    Kreditabdeckung durch Forderungsabtretung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 32/14
    Diese Grenze ist erst dann erreicht, wenn die Freiheit für wirtschaftliche und kaufmännische Entschließungen und die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Verpflichteten nahezu völlig eingeschränkt wird (BGHZ 19, 12).
  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02

    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 32/14
    Entgegen der Ansicht der Berufung begründete selbst auch ein besonders grobes Missverhältnis vorliegend nicht die tatsächliche Vermutung für ein Handeln aus verwerflicher Gesinnung, weil die Beklagte Kaufmann ist (vgl. BGH Urteil vom 06.05.2003 - XI ZR 226/02 -, NJW 2003, 2230, zit. nach juris Rdnr. 19).
  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 32/14
    Besteht ein übereinstimmender Wille der Parteien, ist dieser rechtlich auch dann allein maßgeblich, wenn er im Inhalt der Erklärung keinen Ausdruck gefunden hat (BGHZ 204, 83).
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