Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 18.02.2020 | OLG Celle, 19.12.2019

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.11.2021 - 6 U 32/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44354
OLG Stuttgart, 02.11.2021 - 6 U 32/19 (https://dejure.org/2021,44354)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.11.2021 - 6 U 32/19 (https://dejure.org/2021,44354)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. November 2021 - 6 U 32/19 (https://dejure.org/2021,44354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,44354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherdarlehen; Widerruf; verbundener Vertrag; Verzugszinssatz; Anpassung; richtlinienkonforme Auslegung; Wertersatz; Vergleichswertmethode; Händlerverkaufswert; Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages; Anforderungen an die Pflichtangaben hinsichtlich des Verzugszinses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)

  • BGH, 14.02.2023 - XI ZR 152/22

    Widerruf eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags bei verbundenem

    Das Leistungsinteresse des Darlehensgebers ist folglich auf die Ware selbst, hier das Fahrzeug, und nicht allein auf den darin verkörperten Geldwert gerichtet (aA OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2021 - 9 U 107/19, juris Rn. 64; OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19, juris Rn. 46).
  • BGH, 14.02.2023 - XI ZR 537/21

    Widerruf eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags bei verbundenem

    Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung (OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19, juris) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 6 U 129/21

    Wirksamkeit und Folgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages; Nicht

    Eine entsprechende Anwendung des § 494 Abs. 4 S. 1 BGB auf fehlende Angaben zum Verzugszins kommt angesichts des Fehlens einer Regelungslücke, aber auch nach dem Zweck der Norm nicht in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 33 ff., juris).

    Aufgrund der noch vor der Ausübung des Widerrufsrechts erfolgten Rückgabe des Fahrzeugs an das Autohaus war dem Kläger die Herausgabe des Fahrzeugs an die Beklagte bereits bei Begründung des Rückabwicklungsschuldverhältnisses nach § 275 BGB unmöglich (Senat, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 45 f., juris).

    Daher besteht auch kein Anlass, einen im so ermittelten Händlerverkaufswert enthaltenen Gewinnanteil herauszurechnen (Senat, Urteil vom 21. September 2021 - 6 U 184/19 -, Rn. 48 ff., juris und Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 57, juris).

    Die Kürzung des Wertverlusts um den Gewinnanteil des Verkäufers ist auch nicht zur effektiven und zweckentsprechenden Gewährleistung des in der Verbraucherkreditrichtlinie geregelten Widerrufsrechts geboten (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 60 ff., juris).

    Abzustellen ist auf den Nettoverkaufswert, denn die Umsatzsteuer stellt sich für den Verkäufer, auf den im Verbund abzustellen ist, als durchlaufender Posten dar; würde der Wertverlust unter Einbeziehung der Umsatzsteuer berechnet, würde das gegenüber einem endgültigen Verkauf zum ursprünglichen Wert zur Bereicherung führen (Senat, Urteile vom 21. September 2021 - 6 U 184/19 -, Rn. 51 f., und vom 2. November 2022 - 6 U 32/19 -, Rn. 63, juris).

    In Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 21. September 2021 - 6 U 184/19 - und vom 2. November 2022 - 6 U 32/19 -, aaO) ist daher festzustellen, dass es möglich und auch nicht unwahrscheinlich erscheint, dass die Beklagte letztlich den auf der Nutzung beruhenden Teil des Wertersatzanspruches brutto, also inklusive Umsatzsteuer, gegen den Kläger geltend machen und auch mit jenem aufrechnen kann.

  • OLG Braunschweig, 20.12.2022 - 4 U 57/21

    Rückgaberecht nach Widerruf Kfz-Kaufvertrag mit Darlehensvertrag

    Auch wenn sich der Kläger als Darlehensnehmer gehalten sieht, den Fahrzeugwert nicht durch den weiteren Gebrauch zum Nachteil des Darlehensgebers aufzuzehren (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Juni 2021 - 6 U 189/20 -, Rn. 38, juris), so war er nicht gezwungen, diesem Interesse beider Parteien durch die Inanspruchnahme des verbrieften Rückgaberechts zu entsprechen.

    Insoweit kann sich der Kläger nicht darauf zurückziehen, dass es ihm unzumutbar sei, auf die Nutzung des im Fahrzeug verkörperten Wertes bis zur Klärung der Rechtslage zu verzichten und auf unbestimmte Zeit in Vorleistung zu treten (vgl. so aber OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2022 - 6 U 326/18 -, Rn. 34, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2021 - 9 U 107/19 -, Rn. 63, juris [für Veräußerung an einen Dritten ohne verbrieftes Rückgaberecht]).

    Im Falle der Wirksamkeit des Widerrufs erwächst der Beklagten daraus ein Nachteil (a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris).

    Vielmehr entfiele dieses Gegenrecht mit Eintritt der Unmöglichkeit (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 45 f., juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 21. Dezember 2021 - 6 U 129/21 -, Rn. 39, juris; OLG Celle, Urteil vom 2. Februar 2022 - 3 U 51/21 -, Rn. 76 ff., juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2022 - 6 U 326/18 -, Rn. 42, juris).

    Insoweit wird zwar ihr Nachteil aus dem entfallenden Leistungsverweigerungsrecht zum Teil ausgeglichen, weil ihr ein Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugwertes zusteht, dessen Erfüllung sie im Wege der Aufrechnung erreichen kann (so OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris).

    Im Falle der Rückabwicklung kann der Kläger zwar gemäß § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 357 Abs. 7 BGB a.F. gegenüber der Beklagten zum Ersatz des Wertverlustes an dem finanzierten Fahrzeug verpflichtet sein (vgl. dazu insgesamt BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 30 ff., juris, so auch BGH, Urteil vom 30. März 2021 - XI ZR 142/20 -, Rn. 18, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 9. Februar 2022 - 17 U 52/21 -, Rn. 95, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 50, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 4/21 -, Rn. 48, juris).

  • OLG Celle, 02.02.2022 - 3 U 51/21

    Verbraucherwiderruf eines Darlehensvertrags zur Finanzierung des Erwerbs eines

    Aber selbst wenn anzunehmen wäre, nicht nur § 494 Abs. 4 S. 2 BGB, sondern auch § 494 Abs. 4 S. 1 BGB gelte für Zinsen und Kosten, fiele der Verzugszins nicht darunter, denn mit Zinsen und Kosten im Sinne des § 494 Abs. 4 S. 2 BGB sind nur preisbestimmende Faktoren gemeint (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19, Rn. 34, juris; MüKoBGB/Schürnbrand/Weber, 8. Aufl. 2019, BGB § 494 Rn. 37).

    Das Gesetz sieht aber gerade nicht für sämtliche nach § 492 Abs. 2 BGB notwendigen Angaben Sanktionen vor und lässt sich deshalb entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht dahin verallgemeinern, dass der Unternehmer, der über seine Rechte gegenüber dem Darlehensnehmer unzureichend informiert, diese Rechte verliert (OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 a.a.O. Rn. 35).

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dahingehend zwar mit Urteil vom 2. November 2021 (Az.: 6 U 32/19) entschieden, dass bei der Berechnung des Wertverlusts auf den Nettoverkaufswert abzustellen sei, da sich die Umsatzsteuer für den Verkäufer, auf den bei verbundenen Verträgen abzustellen sei, als durchlaufender Posten darstelle, da er den Steuerbetrag im Falle des Widerrufs gem. § 17 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 3 UStG berichtigen könne.

  • OLG Stuttgart, 22.03.2022 - 6 U 326/18

    Wirksamkeit und Folgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages;

    Ferner ist zur erforderlichen Beschreibung der Art und Weise der Anpassung des Verzugszinssatzes ein Verweis auf den Basiszinssatz nicht ausreichend, wenn nicht die Häufigkeit der Änderung dieses Basiszinssatzes im Vertrag angegeben wird (ausführlich Senat, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 25 ff., juris).

    Denn aus § 494 Abs. 4 S. 1 BGB folgt bereits nicht, dass dieser Fehler zum Verlust des Anspruchs auf Verzugszinsen führt (ausführlich wiederum Senat, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 33 ff., juris).

    In der durch den Streit um die Wirksamkeit des Widerrufs veranlassten Schwebelage gereicht es dem Darlehensnehmer nicht zum Vorwurf, wenn er das Fahrzeug veräußert (OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris).

    Selbst wenn ein Rückerwerb des Fahrzeugs durch den Kläger trotz des Zeitablaufs theoretisch möglich sein sollte, wäre ihm dies gemessen an § 275 Abs. 2 BGB nach den Umständen unzumutbar (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 45 f; OLG Celle, Urteil vom 02. Februar 2022 - 3 U 51/21 -, Rn. 96, juris).

    Wird der Darlehensnehmer von der Verpflichtung zur Herausgabe des Fahrzeugs nach § 275 BGB frei, führt dies nicht zu einem dauerhaften Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers (so aber Grüneberg/Grüneberg, BGB , 81. Aufl., § 357 Rn. 5), vielmehr entfällt dieses Gegenrecht mit Eintritt der Unmöglichkeit (Senat, Urteile vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 45 f., juris und vom 21. Dezember 2021 - 6 U 129/21 -, Rn. 39, juris; OLG Celle, Urteil vom 2. Februar 2022 - 3 U 51/21 -, Rn. 76 ff., juris).

    Wie bereits oben ausgeführt, umfasst der Anspruch gemäß § 357 Abs. 7 BGB auch den vollständigen Wertverlust, der im Falle der Unmöglichkeit der Herausgabe der empfangenen Sache eintritt (BT-Drucks. 17/12637, S. 63 rechte Spalte; offen gelassen im Urteil des Senats vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 65, juris).

  • OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21

    Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrages: Einwand des

    Auch wenn sich der Kläger als Darlehensnehmer gehalten sieht, den Fahrzeugwert nicht durch den weiteren Gebrauch zum Nachteil des Darlehensgebers aufzuzehren (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Juni 2021 - 6 U 189/20 -, Rn. 38, juris), so war er nicht gezwungen, diesem Interesse beider Parteien durch die Inanspruchnahme des verbrieften Rückgaberechts zu entsprechen.

    Insoweit kann sich der Kläger nicht darauf zurückziehen, dass es ihm unzumutbar sei, auf die Nutzung des im Fahrzeug verkörperten Wertes bis zur Klärung der Rechtslage zu verzichten (vgl. so aber OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2022 - 6 U 326/18 -, Rn. 34, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2021 - 9 U 107/19 -, Rn. 63, juris [für Veräußerung an einen Dritten ohne verbrieftes Rückgaberecht]).

    Im Falle der Wirksamkeit des Widerrufs erwächst der Beklagten daraus ein Nachteil (anders OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris).

    Vielmehr entfiele dieses Gegenrecht mit Eintritt der Unmöglichkeit (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 45 f., juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 21. Dezember 2021 - 6 U 129/21 -, Rn. 39, juris; OLG Celle, Urteil vom 2. Februar 2022 - 3 U 51/21 -, Rn. 76 ff., juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2022 - 6 U 326/18 -, Rn. 42, juris).

    Insoweit wird zwar ihr Nachteil aus dem entfallenden Leistungsverweigerungsrecht zum Teil ausgeglichen, weil ihr ein Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugwertes zusteht, dessen Erfüllung sie im Wege der Aufrechnung erreichen kann (so OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 41, juris).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 17 U 52/21

    Zum Widerruf eines noch nicht beendeten Darlehensvertrages im Verbund zur

    Dem genügen die Angaben im vorliegenden Vertrag, wonach der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt, mithin der Verzugszinssatz im Vertrag lediglich abstrakt als variablen Zinssatz beschrieben wird, ohne den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses konkret geltenden Verzugszins als Prozentsatz beziffert anzugeben, nicht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 30 f., juris; Urteil vom 21. Dezember 2021 - 6 U 129/21 -, Rn. 29, juris).

    Der Einwand der Verwirkung greift bereits nicht durch, weil der streitgegenständliche Darlehensvertrag im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht beendet war und sonstige Gesichtspunkte, die das Umstandsmoment begründen könnten, nicht vorliegen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 39, juris; s. auch BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 14, juris).

  • OLG Brandenburg, 04.05.2022 - 4 U 65/21

    Parallelentscheidung zu OLG Brandenburg 4 U 74/21 v. 04.05.2022

    Dem genügen die Angaben im vorliegenden Vertrag, die sich auf den Hinweis beschränken, dass der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt, nicht (ebenso: OLG Stuttgart, Urt. v. 02.11.2021 - 6 U 32/19 - Rn. 23ff.), denn damit wird der Verzugszinssatz im Vertrag lediglich abstrakt als variabler Zinssatz beschrieben, ohne den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses konkret geltenden Verzugszins als bezifferten Prozentsatz anzugeben, und ohne mitzuteilen, wann sich der Basiszinssatz jedes Jahr ändert.

    Wie bereits das OLG Stuttgart in zwei Entscheidungen (Urt. v. 02.11.2021 - 6 U 32/19 - Rn 33 ff, und v. 21.12.2021 - 6 U 129/21 - Rn 32) überzeugend ausgeführt hat, beschränkt sich die Rechtsfolge des § 494 Abs. 4 Satz 1 BGB auf Kosten, die entgegen Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB a.F. nicht in der Vertragsurkunde angegeben wurden (MüKoBGB/Schürnbrand/Weber, 8. Aufl. 2019, BGB § 494 Rn. 35; siehe auch Senatsurt. v. 09.03.2022 - 4 U 36/21 - Rn. 38).

    Zudem beruht der Anspruch auf Verzugszinsen nicht auf den Absprachen der Parteien, sondern auf einer gesetzlichen Regelung (§ 497 Abs. 1 Satz 1, § 288 Abs. 1 BGB ), die als solche interessengerecht ist und nicht der Korrektur bedarf (OLG Stuttgart, Urt. v. 02.11.2021 - 6 U 32/19 - Rn 33 ff.).

    Entgegen der Auffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 02.11.2021 - 6 U 32/19 - Rn. 46; Urt. v. 22.03.2022 - 6 U 326/18 - Rn. 41ff.) und des OLG Celle (Urt. v. 02.02.2022 - 3 U 51/21 - Rn. 87ff.) ist der Kläger auch nicht gemäß § 275 Abs. 2 BGB von seiner Pflicht zur Herausgabe des Fahrzeugs frei geworden, weil der mit einem Rückerwerb des Fahrzeugs verbundene Aufwand unverhältnismäßig wäre.

    Der Senat lässt die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ZPO im Hinblick auf die zu der Frage zur Unmöglichkeit der Herausgabe des Fahrzeugs nach Weiterverkauf nach Widerruf der Willenserklärung zum Abschluss eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen Darlehensvertrag abweichenden Entscheidungen des OLG Stuttgart (Urt. v. 02.11.2021 - 6 U 32/19 - Rn. 46; Urt. v. 22.03.2022 - 6 U 326/18 - Rn. 41ff.) und des OLG Celle (Urt. v. 02.02.2022 - 3 U 51/21 - Rn. 87ff.) zu.

  • OLG Brandenburg, 09.03.2022 - 4 U 36/21

    Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs;

    Dem genügen die Angaben im vorliegenden Vertrag, die sich auf den Hinweis beschränken, dass der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt, nicht (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 - Rn 23ff, juris = Anlage BK 3, Bl. 304ff d.A.), denn damit wird der Verzugszinssatz im Vertrag lediglich abstrakt als variabler Zinssatz beschrieben, ohne den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses konkret geltenden Verzugszins als bezifferten Prozentsatz anzugeben, und ohne mitzuteilen, wann sich der Basiszinssatz jedes Jahr ändert.

    Wie bereits das OLG Stuttgart in zwei Entscheidungen (Urteile vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 - Rn 33 ff, und vom 21. Dezember 2021 - 6 U 129/21 - Rn 32, jeweils juris) überzeugend ausgeführt hat, beschränkt sich die Rechtsfolge des § 494 Abs. 4 Satz 1 BGB auf Kosten, die entgegen Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB a.F. nicht in der Vertragsurkunde angegeben wurden (MüKoBGB/Schürnbrand/Weber, 8. Aufl. 2019, BGB § 494 Rn. 35).

    Zudem beruht der Anspruch auf Verzugszinsen nicht auf den Absprachen der Parteien, sondern auf einer gesetzlichen Regelung (§ 497 Abs. 1 Satz 1, § 288 Abs. 1 BGB), die als solche interessengerecht ist und nicht der Korrektur bedarf (OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 - Rn 33 ff, juris).

  • OLG Celle, 25.03.2022 - 3 U 130/21

    Verbraucherwiderruf eines Darlehensvertrags zur Finanzierung des Erwerbs eines

  • OLG München, 08.08.2022 - 19 U 686/22

    Darlehensvertrag, Kaufvertrag, Berufung, Marke, Kaufpreis, Widerrufsrecht,

  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 213/20

    Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs;

  • OLG Brandenburg, 04.05.2022 - 4 U 74/21

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

  • OLG Stuttgart, 22.03.2022 - 6 U 552/19

    Parallelentscheidung zu OLG Stuttgart 6 U 562/19 v. 22.03.2022

  • OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21

    Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs einer Vertragserklärung zum Abschluss

  • OLG Stuttgart, 26.07.2022 - 6 U 604/20

    Rückabwicklung eines durch ein Verbraucherdarlehen finanzierten Pkw-Kaufs nach

  • OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 4 U 273/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 4 U 202/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

  • OLG Celle, 03.08.2022 - 3 U 20/22

    Örtliche Zuständigkeit für die auf Rückabwicklung des Darlehensvertrags

  • OLG Stuttgart, 22.03.2022 - 6 U 536/19

    Rückabwicklung eines durch ein Verbraucherdarlehen finanzierten

  • OLG Stuttgart, 01.03.2022 - 6 U 551/19

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf;

  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 6 U 549/20

    Verbraucherdarlehen; Widerruf

  • OLG Brandenburg, 26.01.2022 - 4 U 199/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

  • OLG Stuttgart, 12.04.2022 - 6 U 522/19

    Rückabwicklung eines durch ein Verbraucherdarlehen finanzierten Kaufs eines Pkw

  • OLG Stuttgart, 22.03.2022 - 6 U 562/19

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages; Rechtsmissbräuchlicher

  • OLG Stuttgart, 08.11.2022 - 6 U 757/20

    Zulässigkeit der nach Abweisung einer negativen Feststellungsklage mit dem Ziel

  • OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 60/21

    Parallelentscheidung zu OLG Saarbrücken 4 U 98/21 v. 04.08.2022

  • OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 92/21

    Parallelentscheidung zu OLG Saarbrücken 4 U 98/21 v. 04.08.2022

  • OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21
  • OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21

    Weiternutzung und Verkauf eines Fahrzeugs nach Widerruf

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2022 - 16 U 23/21

    Widerruf eines finanzierten Gebrauchtwagenkaufs Verpflichtung zur Rückgabe des

  • OLG Stuttgart, 22.03.2022 - 6 U 79/19

    Rückabwicklung eines durch ein Verbraucherdarlehen finanzierten

  • LG Stuttgart, 09.06.2022 - 46 O 276/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 6 U 32/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,50682
OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 6 U 32/19 (https://dejure.org/2020,50682)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.02.2020 - 6 U 32/19 (https://dejure.org/2020,50682)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 6 U 32/19 (https://dejure.org/2020,50682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,50682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.12.2019 - 6 U 32/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,84214
OLG Celle, 19.12.2019 - 6 U 32/19 (https://dejure.org/2019,84214)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.12.2019 - 6 U 32/19 (https://dejure.org/2019,84214)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 6 U 32/19 (https://dejure.org/2019,84214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,84214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht