Weitere Entscheidung unten: KG, 02.06.2015

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.11.2013 - I-6 U 34/13   

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OLG Köln, 08.11.2013 - I-6 U 34/13 (https://dejure.org/2013,37701)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.2013 - I-6 U 34/13 (https://dejure.org/2013,37701)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 2013 - I-6 U 34/13 (https://dejure.org/2013,37701)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 15 Abs. 5
    Berücksichtigung einer außergewöhnlich hohen Umsatzrendite und des Ausmaßes des Verschuldens des Verletzers bei der Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Fair Play"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außergewöhnlich hohe Umsatzrendite kann lizenzerhöhend zu berücksichtigen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Außergewöhnlich hohe Umsatzrendite kann lizenzerhöhend zu berücksichtigen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 249
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 169/07

    BTK

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Die Höhe der danach zu zahlenden Lizenzgebühr ist vom Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter Würdigung der besonderen Umstände des Streitfalls nach seiner freien Überzeugung zu bemessen (BGH, Urteil vom 29.7. 2009 - I ZR 169/07 - GRUR 2010, 239 Tz. 20 f. - BTK).

    Berücksichtigung finden kann allenfalls ein Marktverwirrungsschaden (BGH, Urteil vom 29.7. 2009 - I ZR 169/07 - GRUR 2010, 239 Tz. 29 - BTK), den das Landgericht hier auch zutreffend in seine Erwägungen miteinbezogen hat.

    Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt, dass vernünftige Vertragsparteien bei der Bestimmung der Lizenzhöhe auch die Umsatzrendite des Lizenznehmers in ihre Überlegungen einbeziehen werden, da kein vernünftiger Lizenznehmer bereit sein werde, eine Lizenzgebühr zu zahlen, dass über seinem zu erwartenden Gewinn liege (in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ein Lizenzsatz von 2% bei einer Umsatzrendite von 1%, BGH, Urteil vom 29.7. 2009 - I ZR 169/07 - GRUR 2010, 239 Tz. 48 ff. - BTK).

    Bei Unternehmenskennzeichen ist ... die Erteilung von Lizenzen verkehrsüblich" (BGH, Urteil vom 29.7. 2009 - I ZR 169/07 - GRUR 2010, 239 Tz. 23 - BTK, m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 20 U 62/09

    Höhe des Schadensersatzes für die Benutzung einer Wort-/Bildmarke im Wege der

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Lizenzerhöhend ist das zeitliche Element bei einer sehr intensiven Nutzung über einen sehr langen Zeitraum vom OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 27.4.2010 (20 U 62/09 - juris Tz. 31) berücksichtigt worden.

    Soweit der Beklagte erstinstanzlich auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf verwiesen hat, in der eine fiktive Lizenz ein Lizenzsatz von 0, 25% angenommen worden ist (Urteil vom 27.4. 2010 - 20 U 62/09 - juris Tz. 32), so betrifft dieses Urteil einen besonders gelagerten Einzelfall, der unter anderem durch außergewöhnlich hohe Umsätze des Verletzers gekennzeichnet war (a. a. O. Tz. 31).

  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 110/87

    Umfang des Schadensersatzes bei rechtswidriger Bausperre

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Stellt sich dies im Betragsverfahren heraus, ist die Klage trotz eines bindenden Grundurteils abzuweisen (BGH, Urteil vom 15.12.1988 - III ZR 110/87 - NJW 1989, 2117); für die bezifferte Klage nach rechtskräftiger Feststellung der Schadensersatzpflicht kann nichts anderes gelten.
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmung des verletzungsbedingten Gewinnanteils nicht im Sinne einer adäquaten Kausalität, sondern - vergleichbar mit der Bemessung der Mitverschuldensanteile im Rahmen des § 254 BGB - wertend zu verstehen ist (BGH, Urteil vom 21.9. 2006 - I ZR 6/04 - GRUR 2007, 431 Tz. 37 - Steckverbindergehäuse).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Das schließt es allerdings nicht aus, einem einzelnen Zeichenbestandteil unter bestimmten Voraussetzungen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen und die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen daher im Falle der Übereinstimmung der Zeichen in ihren sie jeweils prägenden Bestandteilen zu bejahen (BGH, Urteil vom 19.7. 2007 - I ZR 137/04 - GRUR 2007, 888 Tz. 22 - Euro Telekom).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Dabei kann der Gläubiger das ihm zustehende Wahlrecht zwischen den einzelnen Berechnungsarten auch noch während eines laufenden Zahlungsklageverfahrens ausüben; denn dieses Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsweise geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH, Urteil vom 17.6. 1992 - I ZR 107/90 - NJW 1992, 2753, 2755 - Tchibo/Rolex II; Urteil vom 25.9. 2007 - X ZR 60/06 - GRUR 2008, 93 Tz. 7 ff. - Zerkleinerungsvorrichtung; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 Rn. 460 f., jeweils m. w. N.).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Beruht der vom Verletzer erzielte Gewinn nur zu einem kleinen Teil auf der Schutzrechtsverletzung, kann der Schaden in Form einer Quote des Gewinns nach § 287 ZPO geschätzt werden, wenn nicht ausnahmsweise jeglicher Anhaltspunkt für eine Schätzung fehlt (BGH, Urteil vom 6.10.2005 - I ZR 322/02 - GRUR 2006, 419 Tz. 15 f. - Noblesse).
  • OLG Köln, 19.08.2011 - 6 U 10/11

    Erschöpfung des Verbietungsrechts aus Marken für Glückspielstätten

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Die Schadensersatzpflicht wurde dem Grunde nach durch Urteil der Landgerichts Köln vom 16.12.2010 (31 O 280/10) festgestellt, das vom Senat durch Urteil vom 19.8.2011 (6 U 10/11) hinsichtlich des Feststellungsausspruchs uneingeschränkt bestätigt worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 27 U 12/01

    Berechnung des Ausgleichs für die Verletzung markenrechtlich geschützter

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Zwar wird auch vertreten, die Dauer der Verletzung sei ebenfalls berücksichtigungsfähig (Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 Rn. 487 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2001 - 27 U 12/01 - GRUR-RR 2003, 209, 210 - Meißner Dekor).
  • BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06

    Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Dabei kann der Gläubiger das ihm zustehende Wahlrecht zwischen den einzelnen Berechnungsarten auch noch während eines laufenden Zahlungsklageverfahrens ausüben; denn dieses Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsweise geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH, Urteil vom 17.6. 1992 - I ZR 107/90 - NJW 1992, 2753, 2755 - Tchibo/Rolex II; Urteil vom 25.9. 2007 - X ZR 60/06 - GRUR 2008, 93 Tz. 7 ff. - Zerkleinerungsvorrichtung; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 Rn. 460 f., jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03

    Markenrechtsverletzung: Benutzung des Zeichens "Lifestyle"

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

  • OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 2 U 34/20

    Markenverletzung: Berechnung des nach Lizenzanalogie zu ersetzenden Schadens

    Eine wichtige Rolle für die Bemessung des Lizenzsatzes ist der Bekanntheitsgrad und der Ruf des verletzten Kennzeichens (BGH, GRUR 2010, 239, Rn. 25 - BTK; GRUR 1966, 375, 378 - Meßmer Tee II; OLG Köln BeckRS 2014, 174 sub 3.a) - Fair Play II; Goldmann in BeckOK MarkenR, aaO., § 14, Rn. 772).
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Rechtsprechung
   KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13   

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https://dejure.org/2015,19976
KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13 (https://dejure.org/2015,19976)
KG, Entscheidung vom 02.06.2015 - 6 U 34/13 (https://dejure.org/2015,19976)
KG, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 6 U 34/13 (https://dejure.org/2015,19976)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 313 BGB, § 765 BGB
    Rückbürgschaft: Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau

  • Wolters Kluwer

    Anpassung der Bürgenhaftung im Rahmen der Förderung der Errichtung von Wohnungen im sozialen Wohnungsbau in Berlin nach Wegfall der landeseigenen Förderung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage, Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau

  • rechtsportal.de

    BGB § 313
    Anpassung der Bürgenhaftung im Rahmen der Förderung der Errichtung von Wohnungen im sozialen Wohnungsbau in Berlin nach Wegfall der landeseigenen Förderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Störung der Geschäftsgrundlage zwischen Ausfall- und Rückbürgen: Vertragsanpassung möglich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1888
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.05.2014 - V ZR 208/12

    Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    Vorhersehbare Umstände, die die Parteien bewusst in Kauf genommen hatten und die sie im Vertrag durch eine ihnen Rechnung tragende Anpassungsklausel hätten berücksichtigen können, können für einen Anspruch nach § 313 Abs. 1 BGB grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, weil in der Regel davon auszugehen ist, dass die Parteien das Risiko ihres Eintritts übernommen haben - es sei denn, dass Besonderheiten des gegebenen Sachverhalts zu einer abweichenden Bewertung führen müssen (BGH, Urteil vom 23.05.2014 - V ZR 208/12 -, a.a.O., juris-rz. 25, 26 m.w.N.; i.d.S. auch: BGH, Urteil vom 24.09.2002 - XI ZR 345/01 -, NJW 2002, 3695, juris-rz.

    Daher kann eine Vorhersehbarkeit der Störung der Geschäftsgrundlage i.d.S. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne weiteres bejaht werden, wenn sich die Vorstellungen der Parteien deshalb als falsch herausstellen, weil sich öffentlich-rechtliche Vorschriften, die generell einem Wechsel unterliegen, geändert haben, - es sei denn, dass Besonderheiten des gegebenen Sachverhalts zu einer abweichenden Bewertung führen müssen (BGH, Urteil vom 23.05.2014 - V ZR 208/12 - a.a.O. zu einer Störung, die sich aus einer Änderung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zur Bebaubarkeit eines Grundstücks ergab).

  • KG, 23.09.2010 - 22 U 196/09
    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    Die Klägerin hält im Übrigen für gerichtlich geklärt, dass die Vorstellung einer Anschlussförderung Geschäftsgrundlage für die Begrenzung der Haftung des Beklagten als Rückbürge sei und beruft sich dafür auf ein Urteil des Kammergerichts vom 23.09.2009 (- 22 U 196/09 -, juris,) das zu einer im Jahr 1986 von ihr gewährten Rückbürgschaft ergangen ist, die sie gegenüber dem Beklagten, der sich als Direktbürge verpflichtet hatte, übernommen hatte.
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 107/08

    Zahlung einer vereinbarten und nach Maßgabe des iranischen Rechts an die

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    11; BGH, Urteil vom 09.12.2009 - XII ZR 107/08 -, BGHZ 183, 287, juris-rz.
  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    34; BGH, Versäumnisurteil vom 09.01.2009 - V ZR 168/07 -, NJW 2009, 1348, juris-rz.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83

    Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    Auch gegen den Grundsatz der Bundestreue, den die Klägerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.04.1986 - 8 A 1/83 -, juris-rz. 32) heranzieht, hat der Beklagte nicht verstoßen.
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    41; Urteil vom 24.11.1995 - V ZR 164/94 -, BGHZ 131, 209, juris-rz.
  • BGH, 20.06.1989 - KZR 13/88

    Leistungstreue- und Mitwirkungspflichten des Bürgen

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    Zwar können einen Bürgen die gleichen Nebenpflichten, wie den Hauptschuldner treffen, wenn er über seine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen mit dem Hauptschuldner auf die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Nebenpflichten eingewirkt hatte (so der Fall in BGH NJW-RR 89, 1393, juris-rz.
  • BGH, 17.03.1994 - IX ZR 174/93

    Geschäftsgrundlage einer Bürgschaftsverpflichtung; Pflichten des Gläubigers bei

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    2; Urteil vom 17.03.1994 - IX ZR 174/93 -, MDR 95, 58, juris-rz.
  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 135/11

    Zur Rückforderung einer Zuwendung an den Lebensgefährten

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    16; Urteil vom 06.05.2014 - X ZR 135/11 -, NJW 14, 2638, juris-rz.
  • BGH, 17.04.1973 - X ZR 59/69

    Vergütung für Arbeitnehmererfindung

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragspartner sowie die einseitigen Vorstellungen einer Partei, die nicht zum Vertragsinhalt erhoben, aber beim Vertragsschluss zutage getreten, dem Geschäftsgegner erkennbar und von ihm nicht beanstandet worden waren, dann zur (subjektiven) Grundlage des Vertrags, wenn der Geschäftswille der Beteiligten auf diesen Vorstellungen aufbaut (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B.: Urteil vom 17.04.1973 - X ZR 59/69 -, BGHZ 61, 153, juris-rz.
  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 345/01

    langjährige Geschäftsverbindung begründet keinen Rahmenvertrag

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