Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 03.08.2017

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.02.2017 - 6 U 35/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8246
OLG Stuttgart, 24.02.2017 - 6 U 35/17 (https://dejure.org/2017,8246)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.02.2017 - 6 U 35/17 (https://dejure.org/2017,8246)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - 6 U 35/17 (https://dejure.org/2017,8246)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 229 § 38 Abs 3 S 1 BGBEG, § 187 Abs 2 S 1 BGB, § 188 Abs 2 BGB, § 355 BGB vom 23.07.2002, § 355 BGB vom 02.12.2004
    Verbraucherimmobiliardarlehensvertrag: Stichtag für das Erlöschen des Widerrufsrechts in Altfällen; Rechtzeitigkeit der Ausübung des Widerrufsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 229 § 38 Abs. 3
    Altfälle; Erlöschen; Widerrufsrecht; Stichtag; Bürgerliches Recht; Stichtag für das Erlöschen des Widerrufsrechts in Altfällen

  • rechtsportal.de

    Stichtag für das Erlöschen des Widerrufsrechts hinsichtlich eines Verbraucherdarlehensvertrages in Altfällen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Stichtag für das Erlöschen des Widerrufsrechts in Altfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zum Stichtag für das Erlöschen des Widerrufsrechts in Altfällen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stichtag für das Erlöschen des Widerrufsrechts in Altfällen war der 21.06.2016

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1459
  • ZIP 2017, 317
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 07.02.2017 - 6 U 40/16

    Treuwidrigkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.02.2017 - 6 U 35/17
    Das Widerrufsrecht dürfte unter Zugrundelegung des gegenwärtigen Sach- und Streitstandes auch nicht verwirkt oder seine Ausübung rechtsmissbräuchlich gewesen sein (vgl. zu den Voraussetzungen von Verwirkung und Rechtsmissbräuchlichkeit in Widerrufsfällen Senat, Urteil vom 24. Januar 2017 - 6 U 96/16 -, Rn. 59, juris; vom 07. Februar 2017 - 6 U 40/16 -, Rn. 65, juris).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2017 - 6 U 96/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechts durch Abschluss einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.02.2017 - 6 U 35/17
    Das Widerrufsrecht dürfte unter Zugrundelegung des gegenwärtigen Sach- und Streitstandes auch nicht verwirkt oder seine Ausübung rechtsmissbräuchlich gewesen sein (vgl. zu den Voraussetzungen von Verwirkung und Rechtsmissbräuchlichkeit in Widerrufsfällen Senat, Urteil vom 24. Januar 2017 - 6 U 96/16 -, Rn. 59, juris; vom 07. Februar 2017 - 6 U 40/16 -, Rn. 65, juris).
  • BGH, 16.01.2018 - XI ZR 477/17

    Widerrufsfrist bei Verbraucherkreditverträgen - in Altfällen

    Sowohl der Wortlaut der Vorschrift ("drei Monate nach dem 21. März 2016") als auch eine systematische Zusammenschau mit Art. 229 § 38 Abs. 3 Satz 2 EGBGB, demzufolge der Ablauf des dort genannten Tages entscheidet, als auch die Gesetzgebungsgeschichte (BT-Drucks. 18/7584, S. 146: "also mit Ablauf des 21. Juni 2016") führen zu diesem Ergebnis (ebenso BVerfG, WM 2016, 1431, 1433 und WM 2016, 1434, 1437; OLG Stuttgart, ZIP 2017, 1459 f.; Kreße, WM 2017, 1485, 1490; Krumscheid, EWiR 2017, 453, 454; Palandt/Weidenkaff, BGB, 77. Aufl., Art. 229 § 38 EGBGB Rn. 5).
  • OLG Dresden, 30.06.2017 - 5 U 1681/16
    Allerdings stellt Art. 229 § 38 Abs. 1 Satz 1 EGBGB seinem Wortlaut nach gerade nicht auf das Inkrafttreten, sondern allein auf das Datum 21.03.2016 ab und das Wort "nach" suggeriert, dass der Tag danach, also der 22.03.2016 der für die Fristberechnung maßgebliche Tag sein soll (so nachfolgend OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.02.2017 - 6 U 35/17 - zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.08.2017 - 6 U 35/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29584
OLG Frankfurt, 03.08.2017 - 6 U 35/17 (https://dejure.org/2017,29584)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.08.2017 - 6 U 35/17 (https://dejure.org/2017,29584)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. August 2017 - 6 U 35/17 (https://dejure.org/2017,29584)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 5 UWG
    Irreführung durch Geschäftsbezeichnung; Beeinflussung des Verbrauchers durch kostenlose Leistungen

  • damm-legal.de

    Bezeichnung als "Zentrum" kann irreführend sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Geschäftsbezeichnung; Beeinflussung des Verbrauchers durch kostenlose Leistungen

  • kanzlei.biz

    Gratis-Inspektion bei Hörgeräten ist nicht unlauter

  • law-blog.de PDF
  • rechtsportal.de

    UWG § 3; UWG § 5
    Wettbewerb; Irreführung; Zentrum; Gratis-Inspektion

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 ; UWG § 5
    Irreführung durch Verwendung des Begriffs "Zentrum" als Bestandteil einer Geschäftsbezeichnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Zur Irreführung durch den Begriff "Zentrum" in einer Geschäftsbezeichnung und zur Beeinflussung des Verbrauchers durch kostenlose Leistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "Zentrum" kann irreführend sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Geschäftsbezeichnung mit Bestandteil "Zentrum" nur bei gewisser Größe und Marktbedeutung zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezeichnung eines Unternehmens als "Zentrum" kann irreführend sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsbezeichnung mit dem Bestandteil Zentrum

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gratis-Inspektion für gebrauchte Hörgeräte anderer Anbieter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein psychischer Kaufzwang bei kostenloser Inspektion eines Hörgeräts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Irreführung der Verbraucher durch Bezeichnung eines kleinen Hörgeräteakustiker-Geschäfts als "Hörzentrum" - Verbraucher verbinden Begriff "Zentrum" mit gewisser Größe und Marktbedeutung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1449
  • MDR 2017, 1437
  • GRUR-RR 2018, 197
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2751/04

    Bezeichnung einer Tierarztpraxis als "Zentrum für Kleintiermedizin" - mangels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2017 - 6 U 35/17
    Nach Einschätzung des Senats, dessen Mitglieder zu den (potentiell) angesprochenen Verkehrskreisen gehören, wird der Begriff "Zentrum" als Bestandteil einer Geschäftsbezeichnung (hier: "Firma1 Hörzentrum") vom Durchschnittsverbraucher grundsätzlich immer noch als Hinweis auf eine gewisse Größe und Marktbedeutung des so bezeichneten Unternehmens verstanden (vgl. hierzu BGH GRUR 2012, 942 [BGH 18.01.2012 - I ZR 104/10] - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum, Tz. 17); an dieser vom Senat vorzunehmenden tatsächlichen Einschätzung vermag die von der Antragsgegnervertreter in der mündlichen Verhandlung vorgelegte Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2005 - 1 BvR 2751/04 - nichts zu ändern.
  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 104/10

    Neurologisch/Vaskuläres Zentrum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2017 - 6 U 35/17
    Nach Einschätzung des Senats, dessen Mitglieder zu den (potentiell) angesprochenen Verkehrskreisen gehören, wird der Begriff "Zentrum" als Bestandteil einer Geschäftsbezeichnung (hier: "Firma1 Hörzentrum") vom Durchschnittsverbraucher grundsätzlich immer noch als Hinweis auf eine gewisse Größe und Marktbedeutung des so bezeichneten Unternehmens verstanden (vgl. hierzu BGH GRUR 2012, 942 [BGH 18.01.2012 - I ZR 104/10] - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum, Tz. 17); an dieser vom Senat vorzunehmenden tatsächlichen Einschätzung vermag die von der Antragsgegnervertreter in der mündlichen Verhandlung vorgelegte Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2005 - 1 BvR 2751/04 - nichts zu ändern.
  • OLG Frankfurt, 11.05.2023 - 6 U 4/23

    Medizinische Gemeinschaftspraxis: Zwei Ärzte können schon ein "Zentrum" bilden

    Der Senat (WRP 2017, 1499) hat Ähnliches für ein "Hörzentrum" angenommen.
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 3 O 299/18

    Unterlassungsansprüche bei Anbieten/Veröffentlichenlassen von gekauften

    Denn der Einwand, der Unterlassungsgläubiger begehe den gerügten Wettbewerbsverstoß, ebenso als Einwand der "unclean hands" bezeichnet, findet keine Beachtung, wenn der gerügte Wettbewerbsverstoß - wie hier - Interessen Dritter, insbesondere Interessen der Allgemeinheit / der Verbraucher berührt (BGH, GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEXOLG; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 410; OLG Frankfurt a.M., GRURPrax 2017, 52, Rn. 29; OLG Frankfurt, MDR 2017, 1437 [BGH 27.04.2017 - I ZR 55/16] , Rn. 10- Hörzentrum, OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 479 - kausale Therapie; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2015, 217; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O., § 11 Rn. 2.39 m.w.N.).
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