Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 18.07.2003 - 6 U 362/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Folgen des Verschweigens eines Vorschadens bei einem erneuten Schadensfall; Anforderungen an eine Reparatur einer Kraftfahrzeugfachwerkstat
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; BGB § 249
Zur Beweislast des Unfallopfers bei eindeutigen Vorschäden am Fahrzeug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vorschäden & Schadensersatz bei Unfall
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 06.12.2002 - 1 O 271/02
- OLG Nürnberg, 18.07.2003 - 6 U 362/03
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Dresden, 16.02.2021 - 4 U 1909/20
Beweislast des Versicherungsnehmers für eine Beseitigung von Vorschäden
Dazu muss er ausschließen, dass ähnliche Schäden im gleichen Bereich schon früher vorhanden waren (vgl. z. B. OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2013 - 9 U 238/12; OLG Nürnberg, Urteil vom 18.07.2003 - 6 U 362/03). - AG Düsseldorf, 08.02.2012 - 53 C 13476/11
Beweislast und Darlegungslast im Zusammenhang mit Schadensersatz aus einem …
Die Klägerin wurde auf die Entscheidungen des OLG Köln vom 18.10.2010, Az. 4 U 11/10, und des OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.07.2003, Az. 6 U 362/03, verwiesen.Das OLG Nürnberg hat in seiner Entscheidung vom 18.07.2003, Az. 6 U 362/03, ausgeführt:.
- KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09
Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines …
Steht fest, dass nicht sämtliche Schäden, die das Unfallfahrzeug aufweist auf das vorliegende Ereignis zurückzuführen sind, ist dem Geschädigten auch für die kompatiblen Schäden kein Ersatz zu leisten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch diese durch das frühere Ereignis verursacht worden sein können (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 7. Juli 2004 - 16 U 195/03 - ZfS 2005, 69; OLG Nürnberg, Urteil vom 18. Juli 2003 - 6 U 362/03 - DAR 2003, 559).