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   OLG Nürnberg, 18.07.2003 - 6 U 362/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11364
OLG Nürnberg, 18.07.2003 - 6 U 362/03 (https://dejure.org/2003,11364)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.07.2003 - 6 U 362/03 (https://dejure.org/2003,11364)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 6 U 362/03 (https://dejure.org/2003,11364)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Folgen des Verschweigens eines Vorschadens bei einem erneuten Schadensfall; Anforderungen an eine Reparatur einer Kraftfahrzeugfachwerkstat

  • Judicialis

    ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 249
    Zur Beweislast des Unfallopfers bei eindeutigen Vorschäden am Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorschäden & Schadensersatz bei Unfall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 16.02.2021 - 4 U 1909/20

    Beweislast des Versicherungsnehmers für eine Beseitigung von Vorschäden

    Dazu muss er ausschließen, dass ähnliche Schäden im gleichen Bereich schon früher vorhanden waren (vgl. z. B. OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2013 - 9 U 238/12; OLG Nürnberg, Urteil vom 18.07.2003 - 6 U 362/03).
  • AG Düsseldorf, 08.02.2012 - 53 C 13476/11

    Beweislast und Darlegungslast im Zusammenhang mit Schadensersatz aus einem

    Die Klägerin wurde auf die Entscheidungen des OLG Köln vom 18.10.2010, Az. 4 U 11/10, und des OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.07.2003, Az. 6 U 362/03, verwiesen.

    Das OLG Nürnberg hat in seiner Entscheidung vom 18.07.2003, Az. 6 U 362/03, ausgeführt:.

  • KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09

    Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines

    Steht fest, dass nicht sämtliche Schäden, die das Unfallfahrzeug aufweist auf das vorliegende Ereignis zurückzuführen sind, ist dem Geschädigten auch für die kompatiblen Schäden kein Ersatz zu leisten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch diese durch das frühere Ereignis verursacht worden sein können (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 7. Juli 2004 - 16 U 195/03 - ZfS 2005, 69; OLG Nürnberg, Urteil vom 18. Juli 2003 - 6 U 362/03 - DAR 2003, 559).
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