Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.09.2005 - 6 U 37/05   

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https://dejure.org/2005,8530
OLG Celle, 22.09.2005 - 6 U 37/05 (https://dejure.org/2005,8530)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.09.2005 - 6 U 37/05 (https://dejure.org/2005,8530)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. September 2005 - 6 U 37/05 (https://dejure.org/2005,8530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 649 S. 2; VOB/B § 9
    Kündigung des Bauvertrages durch den Auftragnehmer wegen fortlaufender Eingriffe des Auftraggebers in den Bauablauf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Der Bauherr als Querulant: Darf Unternehmer kündigen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wenn der Bauherr zur Nervensäge wird, kann die Baufirma kündigen - Bauherr mischte sich zu stark ein - Kündigung aus wichtigem Grund

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Bauherr als Querulant: Darf Unternehmer kündigen? (IBR 2006, 543)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 58/67

    Drehbänke - PVV, Rücktrittsrecht bei Unzuverlässigkeit des Vertragspartners auch

    Auszug aus OLG Celle, 22.09.2005 - 6 U 37/05
    Die Klägerin war vielmehr zur Kündigung der Bauverträge mit dem Beklagten am 27. Dezember 2001 berechtigt, weil das für die Herstellung des Werkes unerlässliche Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien wegen vertraglicher Pflichtverletzung des Beklagten derart nachhaltig gestört war, dass der Klägerin eine Fortsetzung der Bauverträge nicht mehr zuzumuten war ( BGH, NJW 1969, 975, 976 [BGH 19.02.1969 - VIII ZR 58/67] ).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Celle, 22.09.2005 - 6 U 37/05
    Der Zinsanspruch der Klägerin folgt aus § 286 Abs. 1 Satz 1 , § 288 Abs. 1 BGB wobei die im Berufungsverfahren vorgelegte Zinsbescheinigung der Volksbank ...eG vom 12. Juli 2005 trotz der Regelung des § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO berücksichtigt werden konnte, weil eine Verzögerung des Rechtsstreites nicht zu besorgen war (BGH, Urteil des 9. Zivilsenates vom 18. November 2004, IX ZR 229/03 ).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 23 U 20/11

    Voraussetzungen der Kündigung des Bauträgervertrages aus wichtigem Grund durch

    Dabei handelt es sich vielmehr um einen eklatanten (und zudem wiederholten) Verstoß des Beklagten auch gegen die allgemeine bauvertragliche Kooperationspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1999, VII ZR 393/98, NJW 2000, 807; BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 245/94, BauR 1996, 542; OLG Celle, Urteil vom 22.09.2005, 6 U 37/05, OLGR 2006, 622; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage 2011, Rn 1774/2189/2960mwN; Kniffka/Koeble, Das Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, Teil 7, Rn 5 mwN; Teil 8, Rn 3/29/31 mwN), die für einen Bauträgervertrag - im Hinblick auf seine Besonderheiten hinsichtlich Art, Umfang und Abwicklung der beiderseitigen Vertragspflichten/-obliegenheiten - erst recht gilt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4254
OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05 (https://dejure.org/2005,4254)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2005 - 6 U 37/05 (https://dejure.org/2005,4254)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 6 U 37/05 (https://dejure.org/2005,4254)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines ausschließlichen Rechts durch Vertrieb einer Sportjacke; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Markenverletzung; Außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft einer Dreistreifenkennzeichnung; Bestehen einer Verwechselungsgefahr

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Sportjacken mit 2 Ärmelstreifen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 360
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr - Drei-Streifen-Kennzeichnung gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung seinen Entscheidungen zugrunde, dass aus den Gründen, die von dem Oberlandesgericht München in dessen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97 (GRUR-RR 01, 303) im einzelnen dargelegt worden sind, die Dreistreifenkennzeichnung der Klägerin eine außerordentliche große Bekanntheit genießt und den klägerischen Marken, die diese Dreistreifenkennzeichnung aufweisen, deswegen eine ebenso außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft zukommt (6 U 127/02 = GRUR-RR 03, 170; 6 U 165/04 = Anlage K 180 .
  • OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 36/05
    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Dies belegt auch das in der Parallelsache 6 U 36/05 (= 84 O 74/04 LG Köln) als Anlage B 61 von den Beklagten vorgelegte demoskopische Gutachten der Ipsos GmbH vom Dezember 2004 nicht.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 05, 513,514 -"MEY/Ella Mey", BGH GRUR 2004, 865, 966 - "Mustang", BGH GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; a.a.O. "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; a.a.O. "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int. 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • OLG Köln, 18.02.2005 - 6 U 165/04

    Drei-Streifen-Kennzeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung seinen Entscheidungen zugrunde, dass aus den Gründen, die von dem Oberlandesgericht München in dessen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97 (GRUR-RR 01, 303) im einzelnen dargelegt worden sind, die Dreistreifenkennzeichnung der Klägerin eine außerordentliche große Bekanntheit genießt und den klägerischen Marken, die diese Dreistreifenkennzeichnung aufweisen, deswegen eine ebenso außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft zukommt (6 U 127/02 = GRUR-RR 03, 170; 6 U 165/04 = Anlage K 180 .
  • LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 74/04

    Voraussetzungen für eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr; Bekanntheit der

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Dies belegt auch das in der Parallelsache 6 U 36/05 (= 84 O 74/04 LG Köln) als Anlage B 61 von den Beklagten vorgelegte demoskopische Gutachten der Ipsos GmbH vom Dezember 2004 nicht.
  • OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02

    UWG -Recht; Verbraucherrecht; Entlüftungsstreifen

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung seinen Entscheidungen zugrunde, dass aus den Gründen, die von dem Oberlandesgericht München in dessen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97 (GRUR-RR 01, 303) im einzelnen dargelegt worden sind, die Dreistreifenkennzeichnung der Klägerin eine außerordentliche große Bekanntheit genießt und den klägerischen Marken, die diese Dreistreifenkennzeichnung aufweisen, deswegen eine ebenso außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft zukommt (6 U 127/02 = GRUR-RR 03, 170; 6 U 165/04 = Anlage K 180 .
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 05, 513,514 -"MEY/Ella Mey", BGH GRUR 2004, 865, 966 - "Mustang", BGH GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; a.a.O. "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; a.a.O. "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int. 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 05, 513,514 -"MEY/Ella Mey", BGH GRUR 2004, 865, 966 - "Mustang", BGH GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; a.a.O. "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; a.a.O. "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int. 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    Ob dies der Fall ist oder die beiden Zeichen als selbständige Marken nebeneinander stehen, hängt maßgeblich von der Wahrnehmung des Verkehrs ab (vgl. BGH WRP 01, 1315,1319 - "Marlboro-Dach").
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01

    "Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
    In diesem Rahmen schulden sie - wie der BGH in dem Urteil "Cartier-Ring" (BGH GRUR 03, 433 f, vgl. auch GRUR 02, 709, 712 - "Entfernung der Herstellungsnummern III") entschieden hat - auch die Vorlage von Belegen.
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

  • LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 41/04

    Verletzung des Markenrechts eines großen Sportartikelherstellers (adidas) durch

  • OLG Hamburg, 05.09.2013 - 3 U 60/12

    Einstweilige Verfügung wegen Gemeinschaftsmarkenverletzung: Herkunftshinweis der

    Dabei werden auch unbekanntere Kennzeichen zumindest in den Zusammenhang mit der betrieblichen Herkunft gebracht, eine Zuordnung zu einem bestimmten Hersteller ist nicht erforderlich (OLG Köln, Urteil vom 16.12.2005 - 6 U 37/05, GRUR-RR 2006, 360, 362 - Sportjacken mit 2-Ärmelstreifen; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 MarkenG Rn. 142).
  • OLG Hamburg, 09.07.2013 - 3 W 59/13

    Gemeinschaftsmarkenschutz: Markenmäßiger Gebrauch einer Streifengestaltung auf

    Auch unbekanntere Kennzeichnen werden zumindest in den Zusammenhang mit der betrieblichen Herkunft gebracht, eine Zuordnung zu einem bestimmten Hersteller ist nicht erforderlich (OLG Köln, Urteil vom 16.12.2005 - 6 U 37/05, Sportjacken mit 2-Ärmeistreifen, GRUR-RR 2006, 360, 362, Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Auflage 2010, § 14, Rn. 142).
  • LG Hamburg, 20.02.2014 - 327 O 621/13

    Gemeinschaftsmarke: Herkunftshinweis eines an der Seitennaht einer Hose

    Diese Ansicht steht auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Köln (GRUR-RR 2006, 360, 361, Tz. 11 - Streifenornamentik und Herstelleremblem auf Sportbekleidung ), in welcher das Gericht Streifenmustern per se eine dekorative Natur zugesprochen hat.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.08.2005 - 6 U 37/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14512
OLG Hamm, 18.08.2005 - 6 U 37/05 (https://dejure.org/2005,14512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.2005 - 6 U 37/05 (https://dejure.org/2005,14512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 2005 - 6 U 37/05 (https://dejure.org/2005,14512)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 08.06.2001 - 10 U 77/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine langsam fahrende Kolonne überholenden

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2005 - 6 U 37/05
    Allein der Umstand, dass sich hinter einem langsamer fahrenden Fahrzeug eine Kolonne gebildet hat, ergibt noch keine unklare Verkehrslage (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1434; KG, NZV 1995, 359; Hentschel, NJW 1993, 1175).
  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 46/85

    Unabwendbarkeit eines Unfalls beim Überholen nach Ende eines Überholverbotes;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2005 - 6 U 37/05
    Grundsätzlich gebührt in den Kolonnenfällen demjenigen der Vorrang, der zuerst in korrekter Weise zum Überholen angesetzt hat (BGH NJW 1987, 322).
  • KG, 30.01.1995 - 12 U 2820/93

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier eine Fahrzeugkolonne überholender

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2005 - 6 U 37/05
    Allein der Umstand, dass sich hinter einem langsamer fahrenden Fahrzeug eine Kolonne gebildet hat, ergibt noch keine unklare Verkehrslage (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1434; KG, NZV 1995, 359; Hentschel, NJW 1993, 1175).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - I-6 U 37/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22767
OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - I-6 U 37/05 (https://dejure.org/2006,22767)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2006 - I-6 U 37/05 (https://dejure.org/2006,22767)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - I-6 U 37/05 (https://dejure.org/2006,22767)
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Volltextveröffentlichungen (6)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 164/88

    Präventiver Kapitalaufbringungsschutz nach den Grundsätzen der verdeckten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - 6 U 37/05
    Zwar vollzieht sich bei dieser Umwandlung von Verbindlichkeiten in haftendes Kapital letztlich nur eine Veränderung auf der Passivseite der Bilanz und mögen die übrigen Aktionäre dadurch einen Vorteil erlangen, dass ihnen die Forderung nicht mehr wie bisher vorgeht; andererseits jedoch erleiden sie regelmäßig den Nachteil, dass die Forderung zum Nennwert getilgt wird und der neue Aktionär mit Anteilen zum Nennwert der Forderung am Gewinn der Gesellschaft beteiligt wird, obwohl er materiell eine Umwandlung seiner Forderung nur in einer Höhe verlangen kann, in der die Gesellschaft sie entsprechend ihrem Leistungsvermögen erfüllen kann, weil sich danach ihre Werthaltigkeit bemisst (BGHZ 110, 47/61 f.).
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