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   OLG Koblenz, 31.08.2006 - 6 U 373/06   

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https://dejure.org/2006,8381
OLG Koblenz, 31.08.2006 - 6 U 373/06 (https://dejure.org/2006,8381)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.08.2006 - 6 U 373/06 (https://dejure.org/2006,8381)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. August 2006 - 6 U 373/06 (https://dejure.org/2006,8381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    § 5 MarkenG; § 15 MarkenG
    Verwechslungsgefahr und Branchennähe bei ähnlichen Unternehmenskennzeichen

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 2 MarkenG
    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr: Branchennähe zwischen ähnliche Unternehmenskennzeichen benutzenden Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Branchennähe zwischen ähnliche Unternehmenskennzeichen benutzenden Unternehmen ; Originäre Kennzeichnungskraft eines Firmenbestandteils; Kennzeichenmäßiger Gebrauch der Unternehmenskennzeichen

  • Judicialis

    MarkenG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5 § 15 Abs. 2
    Zum Merkmal der für eine Verwechslungsgefahr i.S.v. § 15 Abs. 2 MarkenG erforderlichen Branchennähe - Pkw-Tuning; Motorrennsport

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 81
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2006 - 6 U 373/06
    Der erste Teil "PRO" jedoch kann auf mehrfache Weise gedeutet werden, zum einen als Vorsilbe mit der Bedeutung "für", zum anderen als Abkürzung "P.R.O.", aber auch als Kurzform von "professionell", "Programm" o. ä. Angesichts dieser Mehrdeutigkeit hat der Bestandteil im Zweifel nicht rein beschreibenden Charakter, da der Verkehr eine mehrdeutige Abkürzung in Ermangelung einer klaren Aussage eher als nicht beschreibend einordnet (vgl. BGH GRUR 1997, 468, 469 - "NetCom").

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist hierzu ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Unternehmen nicht erforderlich , sondern es genügt, dass die Tätigkeitsbereiche sich nur in Randbereichen überschneiden und dass insofern zwischen ihnen "Berührungspunkte" bestehen (vgl. z. B. BGH GRUR 1997, 468, 470 - "NetCom"; GRUR 1973, 661 - "Metrix": Verpackungen / Preisauszeichnungsgeräte; OLG Saarbrücken NJWE-WettbR 1999, 258 f. - "Floratec": Garten- und Landschaftsbau / Vertrieb von Gartenwerkzeug und -ausstattung).

  • BGH, 14.05.1976 - I ZR 29/73

    Verletzung der Firmen- und Warenzeichenrechte eines Glasgewebeunternehmens -

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2006 - 6 U 373/06
    Das ist regelmäßig der Fall bei Phantasiebezeichnungen (z. B. BGH GRUR 1986, 253, 255 - "Zentis") oder mehrdeutigen Bezeichnungen (z. B. BGH GRUR 1976, 643 - "Interglas").

    Da die Kennzeichnungskraft also originärer Art ist, bedarf es keiner Prüfung ob die Bezeichnung "P..." Verkehrsgeltung besitzt (vgl. dazu BGH GRUR 1976, 643,. 644; Ingerl / Rohnke § 5 Rdnr. 33).

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 12/72

    Geltung der Priorität einer ursprünglich geführten Firma bei Änderung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2006 - 6 U 373/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist hierzu ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Unternehmen nicht erforderlich , sondern es genügt, dass die Tätigkeitsbereiche sich nur in Randbereichen überschneiden und dass insofern zwischen ihnen "Berührungspunkte" bestehen (vgl. z. B. BGH GRUR 1997, 468, 470 - "NetCom"; GRUR 1973, 661 - "Metrix": Verpackungen / Preisauszeichnungsgeräte; OLG Saarbrücken NJWE-WettbR 1999, 258 f. - "Floratec": Garten- und Landschaftsbau / Vertrieb von Gartenwerkzeug und -ausstattung).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2006 - 6 U 373/06
    Hierfür wird in der Rechtsprechung verlangt, dass die Bezeichnung oder deren Bestandteil eine zur Unterscheidung des Unternehmens von anderen hinreichende Eigenart besitzt und vom Verkehr als individueller Herkunftshinweis aufgefasst wird (vgl. z. B. BGH GRUR 2002, 898, 899).
  • BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97

    Ballermann

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2006 - 6 U 373/06
    Der Verkehr schenkt bei oberflächlicher Wahrnehmung den - rein beschreibenden - Zusätzen weniger Beachtung, zumal im Verkehr allgemein die Neigung besteht, mehrteilige geschäftliche Bezeichnungen in einer abgekürzten Form zu verwenden (vgl. dazu z. B. BGH GRUR 2000, 1028, 1029 - "Ballermann").
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2006 - 6 U 373/06
    Auch die nachfolgenden Zusätze "T..." bzw. "R..." verhindern eine Verwechslungsgefahr nicht, da es einer weit verbreiteten Übung entspricht, bei miteinander verbundenen Unternehmen gemeinsame Anfangselemente zu verwenden (vgl. z. B. BGH GRUR 2001, 344, 345 - "DB Immobilienfonds").
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83

    "Zentris"; Branchennähe und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2006 - 6 U 373/06
    Das ist regelmäßig der Fall bei Phantasiebezeichnungen (z. B. BGH GRUR 1986, 253, 255 - "Zentis") oder mehrdeutigen Bezeichnungen (z. B. BGH GRUR 1976, 643 - "Interglas").
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2006 - 6 U 373/06
    Denn als derjenige, der in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft durch eigene Handlungen die Rechtsverletzungen verursacht, ist auch er verantwortlicher Störer (vgl. dazu BGH GRUR 1986, 248, 250 - "Sporthosen").
  • OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 586/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2006 - 6 U 373/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist hierzu ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Unternehmen nicht erforderlich , sondern es genügt, dass die Tätigkeitsbereiche sich nur in Randbereichen überschneiden und dass insofern zwischen ihnen "Berührungspunkte" bestehen (vgl. z. B. BGH GRUR 1997, 468, 470 - "NetCom"; GRUR 1973, 661 - "Metrix": Verpackungen / Preisauszeichnungsgeräte; OLG Saarbrücken NJWE-WettbR 1999, 258 f. - "Floratec": Garten- und Landschaftsbau / Vertrieb von Gartenwerkzeug und -ausstattung).
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