Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.08.2009 - 6 U 38/08, 6 U 38/08   

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OLG Hamburg, 27.08.2009 - 6 U 38/08, 6 U 38/08 (https://dejure.org/2009,6455)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.08.2009 - 6 U 38/08, 6 U 38/08 (https://dejure.org/2009,6455)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. August 2009 - 6 U 38/08, 6 U 38/08 (https://dejure.org/2009,6455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vereinsrecht: Wirksamkeit von Vereinsbeschlüssen; Anspruch auf Herausgabe der Mitgliederliste

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 21 ff., 37; BDSG §§ 1, 28
    Anspruch eines Vereinsmitglieds auf Herausgabe einer Mitgliederliste an einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Treuhänder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Herausgabe einer Mitgliederliste eines Verbraucherschutzvereins sowie weiterer Listen über die Zusammensetzung der Teilnehmer an Versammlungen an einen Treuhänder; Aufnahme der Weitergabe von Informationen zu Anlagekonzepten der Altersversorgung in den ...

  • winheller.com PDF

    Einsichtnahme in Mitgliederdaten für jedes Vereinsmitglied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2010, 317
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 02.04.2008 - 1 U 450/07

    Beweislastverteilung bei Prozessvoraussetzung - Anspruch auf Herausgabe eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2009 - 6 U 38/08
    Der Senat teilt die Ansicht des OLG Saarbrücken, dass ohne Kenntnis der übrigen Mitglieder die Organisation einer Opposition gegen die Vereinsführung einschließlich einer Kandidatur für Führungspositionen oder eine vereinsinterne Wahlwerbung nicht möglich ist (OLG Saarbrücken NZG 2008, 677 f).

    b) Es besteht kein Grund, dem einzelnen Vereinsmitglied zwar die Einsicht in die Mitgliederliste zu gewähren, aber einen Anspruch auf deren Übersendung zu versagen (so auch OLG Saarbrücken NZG 2008, 677, 678; BayVGH, Beschluss vom 05.10.1998, Az. 21 ZE 98.2707, 21 CE 98.2707, Tz. 13 (zit. nach juris); vgl auch Reichert, aaO, Rn 1183: " .u.U. auf einen EDV-Ausdruck") .

    Die dadurch anfallenden Kosten hat allerdings gem. § 811 Abs. 2 BGB analog das Vereinsmitglied zu tragen, das die Herausgabe verlangt (vgl. OLG Saarbrücken NZG 2008, 677, 678).

  • BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85

    Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2009 - 6 U 38/08
    Die Bestimmung ist nur anzuwenden, wenn sich die grundsätzliche Zweckrichtung des Vereins ändert (vgl. BGHZ 96, 245, 251; Palandt/Heinrichs/Ellenberger, aaO, § 33 Rn 3).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2009 - 6 U 38/08
    Der Bundesgerichtshof hat jüngst seine Rechtsprechung bekräftigt, dass eine analoge Anwendung von §§ 241 ff AktG auf das Vereinsrecht wegen der Vielgestaltigkeit vereinsrechtlicher Zusammenschlüsse und der darum anders gelagerten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht in Betracht komme, Mängel von Vereinsbeschlüssen daher mit der allgemeinen Feststellungsklage zu verfolgen seien (NJW 2008, 69, 72; vgl. dazu Terner, NJW 2008, 16, 18 f).
  • VGH Bayern, 05.10.1998 - 21 ZE 98.2707
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2009 - 6 U 38/08
    b) Es besteht kein Grund, dem einzelnen Vereinsmitglied zwar die Einsicht in die Mitgliederliste zu gewähren, aber einen Anspruch auf deren Übersendung zu versagen (so auch OLG Saarbrücken NZG 2008, 677, 678; BayVGH, Beschluss vom 05.10.1998, Az. 21 ZE 98.2707, 21 CE 98.2707, Tz. 13 (zit. nach juris); vgl auch Reichert, aaO, Rn 1183: " .u.U. auf einen EDV-Ausdruck") .
  • KG, 19.10.2004 - 14 W 49/04

    Einstweiliger Verfügungsantrag des Kommanditisten: Antrag auf Herausgabe der

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2009 - 6 U 38/08
    Soweit sich Sauter/Schweyer/Waldner für ihre gegenteilige Meinung auf eine Entscheidung des Kammergerichts beziehen (aaO, Rn 336), überzeugt das nicht, weil das Kammergericht in dem zu § 40 GmbHG ergangenen Beschluss die Zurückweisung auf den fehlenden Verfügungsgrund der Eilbedürftigkeit stützt (KG, NZG 2005, 83).
  • OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 14 U 13/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Anspruch eines treuhänderisch an einer

    (2) Dementsprechend soll beim Verein ein entsprechendes Informationsverlangen jedenfalls schon dann gerechtfertigt sein, wenn es darum geht, ein nach der Satzung vorgesehenes Stimmenquorum zu erreichen, um von dem Minderheitenrecht auf Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung Gebrauch zu machen, wohingegen für die Zuerkennung des Informationsanspruchs nicht zu verlangen ist, dass sie für ein bereits konkret beabsichtigtes Minderheitsverlangen benötigt wird (so BGH, Beschl. v. 21.06.2010 - II ZR 219/09 - Tz. 6, 12 im Anschluss an OLG Hamburg, Urt. v. 27.08.2009 - 6 U 38/08 - Tz. 67 f.; in diesem Sinne früher schon OLG München, Urt. v. 15.11.1990 - 19 U 3483/90 - Tz. 7 und BVerfG, Beschl. v. 18.02.1991 - 1 BvR 185/91 - Tz. 3).

    Solche Zweifel aber stellen nach Auffassung des Senats jedenfalls eine ausreichende Grundlage für das Begehren des Klägers dar, selbst wenn man von ihm als Voraussetzung für einen Anspruch auf Mitteilung der Vertragspartner verlangte, die von ihm in der Sache verfolgten Interessen plausibel zu machen (vgl. das für den Verein anerkannte Erfordernis eines berechtigten Interesses des Mitglieds an der Information, hierzu BGH, Beschl. v. 21.06.2010 - II ZR 219/09 - Tz. 4 f., 6, 9, 12 im Anschluss an OLG Hamburg, Urt. v. 27.08.2009 - 6 U 38/08 - Tz. 67 f.).

    Die Beklagten können sich in diesem Zusammenhang auch nicht auf das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 27.08.2009 (6 U 38/08) berufen.

    Dort war in der Berufungsinstanz lediglich noch die Herausgabe der Informationen an einen Datentreuhänder verbunden mit einer Reihe einschränkender Maßgaben beantragt (s. OLG Hamburg, Urt. v. 27.08.2009 - 6 U 38/08 - Tz. 31; in erster Instanz war die Klage vollständig abgewiesen worden), dementsprechend hatte auch der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 21.06.2010 und v. 25.10.2010 - II ZR 219/09) in der Revisionsinstanz nur darüber zu entscheiden, zumal dieser eine entsprechende Einschränkung im Prinzip wohl gerade nicht vornimmt (s. BGH, Beschl. v. 25.10.2010 - II ZR 219/09 - Tz. 6).

    b) Unabhängig davon, ob die Beklagten grundsätzlich Ersatz der ihnen für eine solche Mitteilung der Informationen entstehenden Kosten analog § 811 Abs. 2 BGB verlangen können (s. OLG Hamburg, Urt. v. 27.08.2009 - 6 U 38/08 - Tz. 69 im Anschluss an OLG Saarbrücken, Urt. v. 02.04.2008 - 1 U 450/07 - Tz. 11; OLG München, Urt. v. 12.03.2012 - 19 U 4227/11 - Tz. 29; ferner Römermann, NZG 2011, 56, 59), besteht hier kein solcher Anspruch der Beklagten, weil schon nicht ersichtlich ist, dass ihnen überhaupt nennenswerte Kosten entstehen, da die Treuhandkommanditistin ohnehin das Zeichnerregister führt und die elektronische Übersendung keine zusätzlichen Kosten verursachen dürfte.

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

    Vielmehr beschränkt sich die Möglichkeit der Kenntnisnahme von den Daten eines Mitglieds auf die Mitgliederverwaltung (so CDU-Bundesparteigericht, NVwZ 1993, 1127, 1128) und nach verbreiteter Ansicht auf die übrigen Mitglieder (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1991 - 1 BvR 185/91, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2010 - II ZR 219/09, WM 2010, 2360 Rn. 4 ff. und vom 25. Oktober 2010 - II ZR 219/09, ZIP 2010, 2399; OLG München, Urteil vom 15. November 1990 - 19 U 3483/90,juris Rn. 6 ff.; BayVGH, Beschluss vom 5. Oktober 1998 - 21 ZE 98.2707, 21 CE 98.2707, juris Rn. 13; OLG Saarbrücken, NZG 2008, 677 f.; OLG Hamburg, NZG 2010, 317 f.; LG Berlin, K&R 2010, 140; Klein in Maunz/Dürig, GG, Art. 21 Rn. 330 (Stand: März 2001); Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 2757; Waldner/Wörle-Himmel in Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl., Rn. 336).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 262/10

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Berichterstattung über die nichtöffentliche

    Vielmehr beschränkt sich die Möglichkeit der Kenntnisnahme von den Daten eines Mitglieds auf die Mitgliederverwaltung (so CDU-Bundesparteigericht, NVwZ 1993, 1127, 1128) und nach verbreiteter Ansicht auf die übrigen Mitglieder (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1991 - 1 BvR 185/91, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2010 - II ZR 219/09, WM 2010, 2360 Rn. 4 ff. und vom 25. Oktober 2010 - II ZR 219/09, ZIP 2010, 2399; OLG München, Urteil vom 15. November 1990 - 19 U 3483/90,juris Rn. 6 ff.; BayVGH, Beschluss vom 5. Oktober 1998 - 21 ZE 98.2707, 21 CE 98.2707, juris Rn. 13; OLG Saarbrücken, NZG 2008, 677 f.; OLG Hamburg, NZG 2010, 317 f.; LG Berlin, K&R 2010, 140; Klein in Maunz/Dürig, GG, Art. 21 Rn. 330 (Stand: März 2001); Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 2757; Waldner/Wörle-Himmel in Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl., Rn. 336).
  • LG Köln, 30.06.2011 - 6 S 252/10

    Ein Pensions-Sicherungs-Verein ist zur Herausgabe von Mitgliederlisten an seine

    Ein solches Interesse ist als Anspruchsvoraussetzung zu verlangen (BGH, Beschluss v. 21.06.2010, Az.: II ZR 219/09; OLG Hamburg, Urteil v. 27.08.2009, Az.: 6 U 38/08; NZG 2010, 317).
  • OLG Köln, 17.11.2010 - 18 U 149/10

    Bemessung der Beschwer im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die

    c) Ob das Informationsrecht des einzelnen Treugebers ein berechtigtes Interesse erfordert (so OLG Hamburg, Urteil vom 26.06.2009 - 11 U 75/09, BeckRS 2009, 25492 sowie Urteil vom 27.08.2009 - 6 U 38/08, BeckRs 2009, 26425) oder voraussetzungslos besteht (so OLG München, Beschluss vom 05.09.2008 - 31 Wx 63/07, WM 2008, 2211-2212, zitiert nach juris, dort Rn. 20 unter Berufung auf das Auskunftsrecht eines Gesellschafter einer Publikums-GbR bezogenen Beschluss des BGH vom 21.09.2009 - II ZR 264/08, NJW 2010, 439-440), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Köln, 12.06.2012 - 18 U 296/11

    Informationsrechte eines Treugebers einer Publikums-KG

    c) Ob das Informationsrecht des einzelnen Treugebers ein berechtigtes Interesse erfordert (so OLG Hamburg, Urteil vom 26.06.2009 - 11 U 75/09, BeckRS 2009, 25492 sowie Urteil vom 27.08.2009 - 6 U 38/08, BeckRs 2009, 26425) oder voraussetzungslos besteht (so OLG München, Beschluss vom 05.09.2008 - 31 Wx 63/07, WM 2008, 2211-2212, zitiert nach juris, dort Rn. 20 unter Berufung auf das Auskunftsrecht eines Gesellschafter einer Publikums-GbR bezogenen Beschluss des BGH vom 21.09.2009 - II ZR 264/08, NJW 2010, 439-440), bedarf keiner Entscheidung.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.05.2009 - 6 U 38/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10739
OLG Bamberg, 08.05.2009 - 6 U 38/08 (https://dejure.org/2009,10739)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.05.2009 - 6 U 38/08 (https://dejure.org/2009,10739)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 6 U 38/08 (https://dejure.org/2009,10739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nacherbfolge: Verfügungsbeschränkung für den Vorerben beim Verkauf von Nachlassgrundstücken unter Wert

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflichtenstellung des Vorerben gegenüber dem Nacherben; Rückforderung von verschenkten oder deutlich unter Wert abgegebenen Gegenständen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Grundstückrückübertragung bei Nacherbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtenstellung des Vorerben gegenüber dem Nacherben; Rückforderung von verschenkten oder deutlich unter Wert abgegebenen Gegenständen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beschränkungen des Vorerben

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ungünstiges Grundstücksgeschäft - Rückgängigmachung durch Nacherben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nacherbe kann ungünstiges Grundstücksgeschäft rückgängig machen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Vorerbe ist in der Verfügungsbefugnis über den Nachlass beschränkt

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Beschränkung der Verfügungsbefugnis des Vorerben über den Nachlass

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landgericht Coburg zur Beschränkung der Verfügungsbefugnis des Vorerben über den Nachlass - Vorerbe darf Erbrecht des Nacherben nicht beeinträchtigen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Nacherbe kann ungünstiges Grundstücksgeschäft rückgängig machen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1784
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.05.2009 - 6 U 38/08
    Dem steht auch nicht das vom Beklagten zitierte Urteil des BGH vom 7.12.2007 - V ZR 210/06 - entgegen.

    Nur für diesen Fall hat es der Bundesgerichtshof für erforderlich gehalten, dass eine Anschlussberufung eingelegt wird (vgl. BGH, Urteil vom 7.12.2007 - V ZR 210/06, Rdz. 12, 13).

  • OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 5 U 181/00

    Feststellungsklage; Verfügung; Wirksamkeit; Nacherbe; Vorerbe; Erbe; Erbschaft;

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.05.2009 - 6 U 38/08
    Da eine derartige vom Vorerben vorgenommene Verfügung ex nunc mit absoluter Wirkung unwirksam wird, bedarf es eines schuldrechtlichen Übertragungsanspruches nicht (OLG Oldenburg, Urteil vom 29.5.2001 - 5 U 181/00 = NJW-RR 2002, 728).
  • LG Coburg, 23.07.2008 - 12 O 171/07

    Erbe ist nicht gleich Erbe

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.05.2009 - 6 U 38/08
    12 O 171/07 - aufzuheben und die Klage abzuweisen, hilfsweise den Rechtsstreit an das Landgericht Coburg zurückzuverweisen.
  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81

    Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.05.2009 - 6 U 38/08
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, liegt eine unentgeltliche Verfügung im Sinne von § 2113 Abs. 2 BGB vor, wenn der Vorerbe - objektiv - ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und - subjektiv - entweder weiß, dass dem Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenüber steht oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (BGH, Urteil vom 23.11.1983 - IV a ZR 147/81 = NJW 1984, 366 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.05.2009 - 6 U 38/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bedarf es einer Anschlussberufung dann nicht, wenn der Berufungsbeklagte mit dem geänderten Klageantrag im Ergebnis nicht mehr als die Zurückweisung der Berufung erreichen will (vgl. BGH, Urteil vom 12.1.2006 - VII ZR 73/04 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
    Auszug aus OLG Bamberg, 08.05.2009 - 6 U 38/08
    Von Bedeutung ist aber auch, ob der Austausch zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts eine im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung noch vertretbare Gegenwertvereinbarung enthält (OLG Stuttgart, Urteil vom 2.4.1998 - 19 U 124/96).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 38/08   

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https://dejure.org/2010,117631
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 38/08 (https://dejure.org/2010,117631)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.11.2010 - L 6 U 38/08 (https://dejure.org/2010,117631)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. November 2010 - L 6 U 38/08 (https://dejure.org/2010,117631)
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