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   OLG München, 17.05.2018 - 6 U 3815/17   

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OLG München, 17.05.2018 - 6 U 3815/17 (https://dejure.org/2018,18748)
OLG München, Entscheidung vom 17.05.2018 - 6 U 3815/17 (https://dejure.org/2018,18748)
OLG München, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 6 U 3815/17 (https://dejure.org/2018,18748)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 312d Abs. 1 S. 1, § 312j Abs. 1; EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 7; UWG § 3, § 3a
    Wettbewerbswidrige Werbung mit der Aussage "Der Artikel ist bald verfügbar"

  • damm-legal.de

    "Bald verfügbar" ist keine ausreichende Lieferzeitangabe

  • aufrecht.de

    "Bald verfügbar" ist keine ausreichende Lieferzeitangabe

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gibt der Online-Händler an, dass seine Waren "bald verfügbar sind" handelt es sich um Wettbewerbswidrige Werbung; §§ 3, 3a UWG

  • rewis.io

    Wettbewerbswidrige Werbung mit der Aussage "Der Artikel ist bald verfügbar"

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    "bald" umschreibt keinen konkreten Lieferzeitraum

  • Verbraucherzentrale NRW PDF
  • verbraucherzentrale.sh PDF
  • spielerecht.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationspflicht; Lieferzeitraum; Verbraucherinformation; elektronischer Geschäftsverkehr; Marktverhaltensregel

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 312 ff.
    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung wegen fehlender Angaben zum Liefertermin der beworbenen Waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Unbestimmte Lieferzeitangabe im Online-Handel ist unzulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Bald verfügbar" ist keine ausreichende Lieferzeitangabe

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Angabe "Bald verfügbar" im Online-Shop ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Bald verfügbar" als Lieferzeitangabe zu unbestimmt

  • heise.de (Pressebericht, 09.07.2018)

    Benennung eines konkreten Lieferzeitraums bei Online-Bestellungen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Artikel bald verfügbar ist keine ausreichende Lieferzeitangabe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zu Angaben zum Lieferzeitpunkt beim Onlinekauf

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lieferzeitangabe "Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!" genügt nicht im Online-Handel

Besprechungen u.ä.

  • spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorbestellung von Spielen künftig nicht mehr möglich?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 31
  • MMR 2019, 631
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LG München I, 17.10.2017 - 33 O 20488/16

    Pflicht zur Verbraucherinformation über den Termin der Warenlieferung im

    Auszug aus OLG München, 17.05.2018 - 6 U 3815/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 17.10.2017, Az. 33 O 20488/16, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Auszug aus OLG München, 17.05.2018 - 6 U 3815/17
    Bei der Formulierung des Antrags sind allerdings gewisse Verallgemeinerungen zulässig, sofern darin das Charakteristische der konkreten Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (St. Rspr., z.B. BGH GRUR 2011, 433 Tz. 26 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; BGH GRUR 2010, 454 Tz. 12 - Klassenlotterie; BGH GRUR 2010, 253 Tz. 30 Fischdosendeckel; BGH GRUR 2008, 702 Tz. 55 - Internetversteigerung III).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    Auszug aus OLG München, 17.05.2018 - 6 U 3815/17
    a) Gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (st. Rspr., z.B. BGH GRUR 2015, 1237, Tz. 13 - Erfolgsprämie für die Kundengewinnung; BGH GRUR 2011 936 Tz. f7 - Double-opt-in-Verfahren m.w.N.; BGH GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; BGH GRUR 201 L 152 Tz. 22 - Kinderhochstühle im Internet; BGH GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Auszug aus OLG München, 17.05.2018 - 6 U 3815/17
    Bei der Formulierung des Antrags sind allerdings gewisse Verallgemeinerungen zulässig, sofern darin das Charakteristische der konkreten Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (St. Rspr., z.B. BGH GRUR 2011, 433 Tz. 26 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; BGH GRUR 2010, 454 Tz. 12 - Klassenlotterie; BGH GRUR 2010, 253 Tz. 30 Fischdosendeckel; BGH GRUR 2008, 702 Tz. 55 - Internetversteigerung III).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Auszug aus OLG München, 17.05.2018 - 6 U 3815/17
    a) Gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (st. Rspr., z.B. BGH GRUR 2015, 1237, Tz. 13 - Erfolgsprämie für die Kundengewinnung; BGH GRUR 2011 936 Tz. f7 - Double-opt-in-Verfahren m.w.N.; BGH GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; BGH GRUR 201 L 152 Tz. 22 - Kinderhochstühle im Internet; BGH GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • OLG München, 08.10.2014 - 29 W 1935/14

    Wirksamkeit einer die Lieferfrist betreffenden Klausel in den AGB eines

    Auszug aus OLG München, 17.05.2018 - 6 U 3815/17
    Einem Termin im Wortsinne der gesetzlichen Regelung entspricht die Angabe „bald“ allerdings nicht, auch nicht in Gestalt eines hinreichend bestimmbaren Lieferzeitzeitraums, aufgrund dessen der Verbraucher darüber in Kenntnis gesetzt wird, bis zu welchem Zeitpunkt spätestens die bestellte Ware vom werbenden Unternehmer an ihn ausgeliefert werde (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.10.2014 - 29 W 1935/14 m.w.N, nachgewiesen in juris).
  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 183/13

    Erfolgsprämie für die Kundengewinnung: Zahnarzt darf an Internetplattform

    Auszug aus OLG München, 17.05.2018 - 6 U 3815/17
    a) Gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (st. Rspr., z.B. BGH GRUR 2015, 1237, Tz. 13 - Erfolgsprämie für die Kundengewinnung; BGH GRUR 2011 936 Tz. f7 - Double-opt-in-Verfahren m.w.N.; BGH GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; BGH GRUR 201 L 152 Tz. 22 - Kinderhochstühle im Internet; BGH GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG München, 17.05.2018 - 6 U 3815/17
    a) Gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (st. Rspr., z.B. BGH GRUR 2015, 1237, Tz. 13 - Erfolgsprämie für die Kundengewinnung; BGH GRUR 2011 936 Tz. f7 - Double-opt-in-Verfahren m.w.N.; BGH GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; BGH GRUR 201 L 152 Tz. 22 - Kinderhochstühle im Internet; BGH GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG München, 17.05.2018 - 6 U 3815/17
    Bei der Formulierung des Antrags sind allerdings gewisse Verallgemeinerungen zulässig, sofern darin das Charakteristische der konkreten Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (St. Rspr., z.B. BGH GRUR 2011, 433 Tz. 26 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; BGH GRUR 2010, 454 Tz. 12 - Klassenlotterie; BGH GRUR 2010, 253 Tz. 30 Fischdosendeckel; BGH GRUR 2008, 702 Tz. 55 - Internetversteigerung III).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG München, 17.05.2018 - 6 U 3815/17
    Bei der Formulierung des Antrags sind allerdings gewisse Verallgemeinerungen zulässig, sofern darin das Charakteristische der konkreten Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (St. Rspr., z.B. BGH GRUR 2011, 433 Tz. 26 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; BGH GRUR 2010, 454 Tz. 12 - Klassenlotterie; BGH GRUR 2010, 253 Tz. 30 Fischdosendeckel; BGH GRUR 2008, 702 Tz. 55 - Internetversteigerung III).
  • LG Duisburg, 05.10.2021 - 22 O 75/20
    Ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung indiziert im Regelfall die Eignung zur spürbaren Beeinträchtigung der Interessen der Marktteilnehmer, an die sich die Handlung richtet (OLG München, GRUR-RR 2019, 31, Rdnr. 49; Köhler/Bornkamm/Fedder/Köhler, UWG, 39. Auflage, 2021, § 3 UWG, Rdnr. 1.112).
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