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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.07.2003 - 6 U 39/03   

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https://dejure.org/2003,8755
OLG Hamm, 14.07.2003 - 6 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.2003 - 6 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 6 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8755)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzengeldanspruch und Verschuldensnachweis bei Anfahren eines Fußgängers im Zuge der Überquerung eines Zebrastreifens; Unterschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Änderung der Gehrichtung zum Überqueren der Fahrbahn und weitere Herabsetzung der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    50%-ige Haftungsquote bei Kollision zwischen Pkw-Gespann und Fussgängerüberweg benutzendem Passanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; StVG § 7 § 9; StVO § 26
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrers mit einem die Fahrbahn über einen Fußgängerüberweg überquerenden Fußgänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 577
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 04.04.2017 - 12 U 193/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Verhalten an

    Eine allgemeine Pflicht für Kraftfahrer, unabhängig von der Erkennbarkeit der Überquerungsabsicht eines Fußgängers an jedem Überweg die Geschwindigkeit zu verlangsamen, kann § 26 StVO nicht entnommen werden; dies ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Satz 2 StVO, der nur unter den Voraussetzungen von § 26 Abs. 1 Satz 1 StVO eine Geschwindigkeitsherabsetzung fordert: Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 StVO in Verbindung mit Satz 1 dieser Vorschrift muss ein Fahrzeug "dann" - und nur dann - mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfahren, wenn ein Fußgänger den Überweg erkennbar benutzen will (OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.05.2014 - 1 Ss 358/14, Rn. 17, DAR 2014, 536; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.09.1991 - 1 Ss 111/91, NZV 1992, 330; OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2003 - 6 U 39/03, NZV 2004, 577; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 26 StVO Rn. 16).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03   

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https://dejure.org/2009,34765
OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03 (https://dejure.org/2009,34765)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.08.2009 - 6 U 39/03 (https://dejure.org/2009,34765)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. August 2009 - 6 U 39/03 (https://dejure.org/2009,34765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss Auftragnehmer klüger als der fachkundige Auftraggeber sein?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entfällt Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers bei Einschaltung von Sonderfachleuten durch den Auftraggeber? (IBR 2011, 76)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 06.12.2005 - 22 U 72/05

    AG schaltet Sonderfachmann ein: AN muss nicht "klüger" sein!

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03
    In diesem Fall muss der beauftragte Bauunternehmer nicht "klüger" sein als die vom Auftraggeber eingesetzten Fachleute (OLG Köln Urt. v. 06.12.2005 - 22 U 72/05 - BauR 2007, 765).
  • OLG Saarbrücken, 17.03.1970 - 2 U 193/66

    Gewährleistungspflicht bei vorgeschriebenen Baustoffen

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03
    Maßgeblich ist dass beim Auftragnehmer im Einzelfall vorauszusetzende und branchenübliche Wissen, die Art und der Umfang der Leistungsverpflichtung und des Leistungsobjektes sowie die Person des Auftraggebers oder ihres Architekten (OLG Saarbrücken BauR 1970, 109 f.).
  • OLG Köln, 16.01.2007 - 3 U 214/05

    Gewährleistung für abplatzenden Lehmputz in denkmalgeschütztem Bauwerk

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03
    Die Prüfungs- und Hinweispflicht entfällt deshalb, wenn sich der Auftragnehmer darauf verlassen kann, dass der fachkundige Auftraggeber selbst oder durch seine bauleitenden Vertreter (Architekt bzw. Sonderfachmann) ein bestimmtes Risiko erkannt und bewusst in Kauf genommen hat (OLG Köln Urt. v. 16.01.2007 - 3 U 214/05 - NJW-RR 2007, 821 f.).
  • OLG Celle, 29.06.1995 - 14 U 132/94

    Prüfungs- und Anzeigepflicht des Auftragnehmers (Nr. 3); Inhalt der Prüfungs- und

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03
    Die Anforderungen an die Prüfungspflicht des Unternehmers würden überspannt, wenn man von ihm verlangen wollte, über die Prüfung der einem jeden Fachmann bekannten, dem Stand der Technik entsprechenden planerischen Konzeption hinaus auch noch die ordnungsgemäße Umsetzung der Konzeption zu überprüfen (OLG Celle BauR 1996, 259).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03
    Mit dieser Rechtsauffassung weicht der Senat nicht von der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH (Urteil vom 15.10.1999 - V ZR 141/98 - NJW 2000, 291 ff.) ab.
  • OLG Rostock, 04.03.2008 - 4 U 79/05

    Zusammentreffen von Ausführungs- und Planungsfehlern beim Bauvertrag: Beweislast

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03
    Der Auftragnehmer hat danach die in Auftrag gegebenen Leistungen grundsätzlich daraufhin zu überprüfen, ob sie überhaupt geeignet sind, das Werk in der vorgesehenen und geschuldeten Weise zu erbringen (OLG Rostock Urt. v. 04.03.2008 - 4 U 79/05).
  • OLG Hamm, 09.01.1990 - 26 U 192/88

    Neue Baustoffe: Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03
    Ihr Umfang hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, die für den Auftragnehmer erkennbar sind (OLG Hamm NJW-RR 1990, 523).
  • OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14

    Ingenieurvertrag: Haftung eines beauftragten Beraters bei nachträglich erwiesener

    Dies gilt insbesondere, wenn das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis auf der Planung von Sonderfachleuten beruht, die sich im Bewusstsein einer Problematik für eine bestimmte Art der Leistungsausführung entschieden haben (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 14. August 2009, 6 U 39/03, zitiert nach JURION).
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