Rechtsprechung
OLG Köln, 22.06.2012 - I-6 U 4/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Wettbewerbsverstoß einer Kanzlei, die den Zusatz führt "Rechtsanwalt auch zugelassen beim Oberlandesgericht …”
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG §§ 2 Abs. 1 Nr. 3; 5
- IWW
- JurPC
"auch zugelassen am OLG"
- Kanzlei Prof. Schweizer
Briefkopfangabe "auch zugelassen am OLG" ist irreführend
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung durch die Werbung eines Rechtsanwalts mit dem Hinweis "auch zugelassen am OLG" im Briefkopf seiner Korrespondenz
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Werbung eines Rechtsanwaltes mit dem Zusatz in seinem Briefkopf "auch zugelassen am OLG " ist irreführend; §§ 3, 5, 8 Abs. 1 Abs. 3 Nr. 1 UWG
- BRAK-Mitteilungen
Werbung: Hinweis auf OLG-Zulassung
Direkte Verlinkung nicht möglich.
Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2012, 239 - info-it-recht.de
Irreführende Werbung durch die Angabe "auch zugelassen am OLG" im Briefkopf einer Anwaltskanzlei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; UWG § 5
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts mit der Zulassung "auch" am Oberlandesgericht - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Auch zugelassen beim OLG"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Auch zugelassen am OLG": Unzulässige Werbung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kanzlei-Briefkopf mit Zusatz "Rechtsanwalt zugelassen am OLG" ist irreführend
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Angabe "auch zugelassen am OLG" stellt wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar
- haufe.de (Kurzinformation)
Bekannter Werbeslogan "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG Frankfurt" verboten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hinweis auf OLG-Zulassung eines Rechtsanwaltes unzulässig - Irreführende Werbung liegt vor
Verfahrensgang
- AG Köln - 31 O 377/11
- LG Köln, 08.12.2011 - 31 O 377/11
- OLG Köln, 22.06.2012 - I-6 U 4/12
- BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1528
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12
auch zugelassen am OLG Frankfurt
Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht (OLG Köln, WRP 2012, 1454) den Beklagten verurteilt,. - OLG Bremen, 20.02.2013 - 2 U 5/13
Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung; Irreführende Gestaltung des …
Entgegen der Auffassung des Beklagten ist diese Werbung mit einer Selbstverständlichkeit von hinreichender wettbewerblicher Relevanz, insbesondere weil sie geeignet ist, bei einem Rechtsschutz vor bremischen Gerichten suchenden potentiellen Mandanten den Eindruck zu erwecken, der Beklagte sei aufgrund seiner Zulassung vor diesen Gerichten gegenüber auswärtigen Rechtsanwälten zu seiner Vertretung besser geeignet (siehe auch OLG Köln, Urt. v. 22.06.2012, 6 U 4/12, II., 4., NJW-RR 2012, 1528f.). - KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13
Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei einer Rechtsanwaltswerbung zur Zulassung an …
Die am unteren Rand der Homepage eines Rechtsanwalts - nach Herunterscrollen - im Abschnitt "Impressum" unter anderem auffindbare, in kleiner Schrift gehaltene und nicht hervorgehobene Angabe "zugelassen an allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten - sowie am Kammergericht Berlin" ist nicht als irreführende Werbung (mit einer Selbstverständlichkeit) zu beurteilen (Fortführung von bzw. Abgrenzung zu OLG Saarbrücken GRUR-RR 2008, 176; OLG Köln WRP 2012, 1454; gegen OLG Bremen WRP 2013, 933).9 Sonach liegt im Streitfall keine unzulässige, irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten vor (im Ergebnis ebenso: OLG Saarbrücken GRUR-RR 2008, 176; anders bei solcher Werbung im Briefkopf: OLG Köln WRP 2012, 1454; wohl strenger als hier : OLG Bremen, Beschl. v. 20.02.2013 - 2 U 5/13).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 1 AGH 36/19
Bezeichnung "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht" unzulässig
Mit dem Zusatz "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht" verschafft sich der Kläger einen objektiv ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Berufskollegen, da - entgegen der allgemeinen Erwartungshaltung potentieller Mandanten - der unzutreffende Eindruck erweckt wird, der Kläger verfüge über einen besonderen Status, den andere Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen nicht aufweisen (so auch OLG Bremen, Beschluss vom 20.02.2013 - 2 U 5/13 -, NJW-RR 2013, 1054; OLG Köln, Urteil vom 22.06.2012 - 6 U 4/12 -, NJW-RR 2012, 1528;… Gaier/Wolf/Göcken-Huff, § 43b Rdnr. 25; kritisch zur Entscheidung des BGH Remmertz, BRAK-Mitt. 2013, 242, sowie Dahns, NJW-Spezial 2013, 574; zustimmend dagegen Deckenbrock, NJW 2013, 2673).