Rechtsprechung
   OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53854
OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18 (https://dejure.org/2019,53854)
OLG München, Entscheidung vom 08.08.2019 - 6 U 4020/18 (https://dejure.org/2019,53854)
OLG München, Entscheidung vom 08. August 2019 - 6 U 4020/18 (https://dejure.org/2019,53854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,53854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PatG § 145
    Reichweite der Konzentrationsmaxime bei weiterer Klage wegen eines anderen Patents

  • rewis.io

    Reichweite der Konzentrationsmaxime bei weiterer Klage wegen eines anderen Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 28.01.2016 - X ZR 130/13

    Teilweise Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für die

    Auszug aus OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18
    Über den Bestand des Klagepatents haben das Bundespatentgericht mit Urteil vom 01.08.2013 (Gz. 10 Ni 22/11 u. 26/11, Anlage MB 9) und in der Rechtsmittelinstanz der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.01.2016 (Gz. X ZR 130/13, Anlage MB 10) bereits entschieden.

    Anspruch 1 des Klagepatents lautet nach Maßgabe des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2016 (Gz. X ZR 130/13, Anlage MB 10) wie folgt:.

    Zudem bestehe die Gefahr eines einseitigen Absenkens der Außenscheibe (vgl. Beschreibung Abs. [0002] sowie BGH Urt. v. 28.1.2016 - X ZR 130/13, BeckRS 2016, 8086 Rn. 5).

    e) Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt das Klagepatent einen Flügel für ein Fenster oder eine Tür gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 vor, die der Senat in Anlehnung an die Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Nichtigkeitsberufungsverfahren (Az. X ZR 130/13, Tz. 9) wie folgt gliedert:.

  • BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08

    Raffvorhang

    Auszug aus OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18
    Denn § 145 PatG solle verhindern, dass ein Beklagter wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung mehrfach von demselben Kläger wegen Patentverletzung in Anspruch genommen werde - und zwar unabhängig davon, ob die Klage auf dasselbe oder ein anderes Patent gestützt werde (BGH GRUR 2011, 411 - Raffvorhang, in diesem Sinne auch das OLG Düsseldorf vom 17.12.2015, Az. I-2 U 29/10, BeckRS 2016, 03052).

    Im Ergebnis fuße das Ersturteil auf einer fehlerhaften Interpretation der BGH-Entscheidung "Raffvorhang" (GRUR 2011, 411).

    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen BGH GRUR 2011, 411 - Raffvorhang sowie OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03052 befassten sich jeweils nur mit der Konstellation der Klagen "aus mehreren Patenten", und stützten die vom Landgericht mit keinem Wort begründete Rechtsauffassung nicht.

    Soweit das Landgericht und auch die Beklagten sich zur Bejahung der Anwendbarkeit des § 145 PatG auf den vorliegenden Sachverhalt auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Raffvorhang" vom 25.01.2011 (GRUR 2011, 411 unter Rn. 18) stützen, in der es heißt: "§ 145 Patentgesetz soll verhindern, dass ein Beklagter wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung mehrfach von demselben Kläger wegen Patentverletzung in Anspruch genommen wird.

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bedeutung der in einem Patentanspruch verwendeten Begriffe durch Auslegung zu ermitteln, die stets geboten ist und auch dann nicht unterbleiben darf, wenn der Wortlaut des Anspruchs eindeutig zu sein scheint (BGH Urteil vom 09.05.2017, Az.: X ZR 102/15, BeckRS 2017, 117715, Rn. 12; BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente; BGH GRUR 2016, 361 Rn. 14 - Fugenband).

    Die Beschreibung des Patents, deren Funktion es ist, die geschützte Erfindung zu erläutern, kann Begriffe eigenständig definieren und insoweit ein patenteigenes Lexikon darstellen (BGH Urteil vom 09.05.2017, Az.: X ZR 102/15, BeckRS 2017, 117715, Rn. 12; BGH GRUR 2016, 361 Rn. 14 - Fugenband; BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente; BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

    Im Zweifel ist ein Verständnis des Anspruchs geboten, das beide Teile der Patentschrift nicht in Widerspruch zueinander bringt, sondern sie als aufeinander bezogene Teile der dem Fachmann mit dem Patent zur Verfügung gestellten technischen Lehre als eines sinnvollen Ganzen versteht (BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente).

  • BGH, 09.05.2017 - X ZR 102/15

    Anforderungen an die Patentfähigkeit einer Einrichtung zum Bruchtrennen von

    Auszug aus OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bedeutung der in einem Patentanspruch verwendeten Begriffe durch Auslegung zu ermitteln, die stets geboten ist und auch dann nicht unterbleiben darf, wenn der Wortlaut des Anspruchs eindeutig zu sein scheint (BGH Urteil vom 09.05.2017, Az.: X ZR 102/15, BeckRS 2017, 117715, Rn. 12; BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente; BGH GRUR 2016, 361 Rn. 14 - Fugenband).

    Die Beschreibung des Patents, deren Funktion es ist, die geschützte Erfindung zu erläutern, kann Begriffe eigenständig definieren und insoweit ein patenteigenes Lexikon darstellen (BGH Urteil vom 09.05.2017, Az.: X ZR 102/15, BeckRS 2017, 117715, Rn. 12; BGH GRUR 2016, 361 Rn. 14 - Fugenband; BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente; BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

    Auch der Grundsatz, dass bei Widersprüchen zwischen Anspruch und Beschreibung der Anspruch Vorrang genießt, weil dieser und nicht die Beschreibung den geschützten Gegenstand definiert und damit auch begrenzt (BGH GRUR 2011, 701 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung), schließt nicht aus, dass sich aus der Beschreibung und den Zeichnungen ein Verständnis des Patentanspruchs ergibt, das von demjenigen abweicht, dass der bloße Wortlaut des Anspruchs vermittelt (BGH, Urteil vom 09.05.2017, Az.: X ZR 102/15, BeckRS 2017, 117715, Rn. 12).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14

    Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der

    Auszug aus OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18
    Es sei bezeichnend, dass sich das Ersturteil mit der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung - vgl. die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 22.12.2016, Az. 15 U 31/14 (GRUR-RR 2017, 249) sowie des LG Düsseldorf vom 26.03.2015, Az. 4a O 22/14 - nicht befasst habe.

    Zu den von der Klägerin vorgebrachten Fundstellen sei Folgendes auszuführen: Das Zitat aus dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2016 (GRUR-RR 2017, 249), sei für sich genommen zwar zutreffend wiedergegeben, allerdings sei es im dortigen Sachverhalt - anders als im vorliegenden Fall - um ganz unterschiedliche Ausführungsformen gegangen.

    (eine entsprechende Formulierung findet sich auch in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.12.2015, Az.: I-2 U 29/10, BeckRS 2016, 3052 Rn. 31, während der 15. Zivilsenat des OLG Düsseldorf den Anwendungsbereich des § 145 PatG nicht bei mehreren Klagen aus demselben Patent als eröffnet ansieht, vgl. Urt. vom 22.12.2016 - 15 U 31/14, GRUR-RR 2017, 249 Rn. 65), vermag der Senat diesem Zitat keine Stellungnahme des Bundesgerichtshofs zu der - im dortigen Fall nicht gegenständlichen - Fallkonstellation zu entnehmen, dass eine erneute Klage aus demselben Patent erhoben wird, die nicht bereits wegen entgegenstehender Rechtskraft bzw. anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig ist.

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10

    Zulässigkeit der klageweisen Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18
    Denn § 145 PatG solle verhindern, dass ein Beklagter wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung mehrfach von demselben Kläger wegen Patentverletzung in Anspruch genommen werde - und zwar unabhängig davon, ob die Klage auf dasselbe oder ein anderes Patent gestützt werde (BGH GRUR 2011, 411 - Raffvorhang, in diesem Sinne auch das OLG Düsseldorf vom 17.12.2015, Az. I-2 U 29/10, BeckRS 2016, 03052).

    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen BGH GRUR 2011, 411 - Raffvorhang sowie OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03052 befassten sich jeweils nur mit der Konstellation der Klagen "aus mehreren Patenten", und stützten die vom Landgericht mit keinem Wort begründete Rechtsauffassung nicht.

    (eine entsprechende Formulierung findet sich auch in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.12.2015, Az.: I-2 U 29/10, BeckRS 2016, 3052 Rn. 31, während der 15. Zivilsenat des OLG Düsseldorf den Anwendungsbereich des § 145 PatG nicht bei mehreren Klagen aus demselben Patent als eröffnet ansieht, vgl. Urt. vom 22.12.2016 - 15 U 31/14, GRUR-RR 2017, 249 Rn. 65), vermag der Senat diesem Zitat keine Stellungnahme des Bundesgerichtshofs zu der - im dortigen Fall nicht gegenständlichen - Fallkonstellation zu entnehmen, dass eine erneute Klage aus demselben Patent erhoben wird, die nicht bereits wegen entgegenstehender Rechtskraft bzw. anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig ist.

  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bedeutung der in einem Patentanspruch verwendeten Begriffe durch Auslegung zu ermitteln, die stets geboten ist und auch dann nicht unterbleiben darf, wenn der Wortlaut des Anspruchs eindeutig zu sein scheint (BGH Urteil vom 09.05.2017, Az.: X ZR 102/15, BeckRS 2017, 117715, Rn. 12; BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente; BGH GRUR 2016, 361 Rn. 14 - Fugenband).

    Die Beschreibung des Patents, deren Funktion es ist, die geschützte Erfindung zu erläutern, kann Begriffe eigenständig definieren und insoweit ein patenteigenes Lexikon darstellen (BGH Urteil vom 09.05.2017, Az.: X ZR 102/15, BeckRS 2017, 117715, Rn. 12; BGH GRUR 2016, 361 Rn. 14 - Fugenband; BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente; BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18
    Auch der Grundsatz, dass bei Widersprüchen zwischen Anspruch und Beschreibung der Anspruch Vorrang genießt, weil dieser und nicht die Beschreibung den geschützten Gegenstand definiert und damit auch begrenzt (BGH GRUR 2011, 701 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung), schließt nicht aus, dass sich aus der Beschreibung und den Zeichnungen ein Verständnis des Patentanspruchs ergibt, das von demjenigen abweicht, dass der bloße Wortlaut des Anspruchs vermittelt (BGH, Urteil vom 09.05.2017, Az.: X ZR 102/15, BeckRS 2017, 117715, Rn. 12).

    Die Beschreibung darf somit nur insoweit berücksichtigt werden, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Patentanspruchs lesen lässt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2011, 701 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung; BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit I; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).

  • BPatG, 01.08.2013 - 10 Ni 22/11
    Auszug aus OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18
    Über den Bestand des Klagepatents haben das Bundespatentgericht mit Urteil vom 01.08.2013 (Gz. 10 Ni 22/11 u. 26/11, Anlage MB 9) und in der Rechtsmittelinstanz der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.01.2016 (Gz. X ZR 130/13, Anlage MB 10) bereits entschieden.

    Soweit diese Ausfüllung laut Merkmal 7 "zumindest in Umfangsbereichen" erfolgen soll, ist aus der Sicht des angesprochenen Durchschnittfachmanns also zwischen der Umfangsrichtung (rundumlaufend) und der Tiefenrichtung (bis zum Begrenzungssteg) zu unterscheiden (als offen bezeichnet von BPatG mit Urt. vom 01.08.2013, Az. 10 Ni 22/11 und 10 Ni 26/11, Anlage MB 9, Seite 11, 3. Abs. unter Buchst. c): "Der Spalt zwischen der Umfangsfläche und der Stirnseite der Isolierverglasung bildet den Umfangsspalt.

  • LG Düsseldorf, 26.03.2015 - 4a O 22/14

    Elektrische Heizdecke

    Auszug aus OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18
    Es sei bezeichnend, dass sich das Ersturteil mit der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung - vgl. die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 22.12.2016, Az. 15 U 31/14 (GRUR-RR 2017, 249) sowie des LG Düsseldorf vom 26.03.2015, Az. 4a O 22/14 - nicht befasst habe.

    Auch die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 26.03.2015 (Az. 4a O 22/14) verweise - ausgehend vom unmittelbaren Anwendungsfall des § 145 PatG, dass zwei Patente vorliegen - darauf, dass § 145 PatG insbesondere für solche Sachverhalte relevant sei, in denen es sich aufgrund des engen technischen Zusammenhangs aufdränge, sie in einer gemeinsamen Klage geltend zu machen.

  • BPatG, 16.02.2017 - 7 Ni 10/15

    Voraussetzungen für eine Nichtigerklärung des europäischen Patents über einen

  • BGH, 03.11.1988 - X ZR 107/87

    Begriff der Handlung

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16

    Richten eines Patentanspruchs als Sachanspruch auf eine Vorrichtung zur

  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

  • BGH, 27.11.2018 - X ZR 16/17

    Anspruch auf Nichtigerklärung eines Streitpatents betreffend eines

  • BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16

    Ansehen der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens als Berühmung

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19

    Fensterflügel - Patentverletzungsklage: Zulässigkeit einer zweiten auf dasselbe

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerin mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage unbegründet ist (OLG München, GRUR-RR 2020, 237 - Fensterflügel).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht