Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08   

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OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2008,1368)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2008,1368)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2008,1368)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Telefonische Kundenbefragung durch Meinungsforschungsinstitut wettbewerbswidrig - Wird ein Meinungsforschungsinstitut von einem Unternehmen mit einer Telefonumfrage gegenüber Verbrauchern beauftragt, kann dies unlautere Telefonwerbung i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ...

  • damm-legal.de

    §§ 3, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 3 UWG
    Telefonische Kundenbefragungen, auch zum Zwecke der Marktforschung, sind unzulässige Werbung

  • openjur.de

    §§ 2, 7, 3 UWG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG 2004 §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 7 Abs. 1, Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2; EG Richtlinie 2006/114 Art 2 lit a

  • webshoprecht.de

    Wenn eine Bank Kundenbefragungen am Telefon durch Meinungsforschungsinstitute durchführen will, benötigt sie die ausdrückliche Zustimmung des Befragten.

  • aufrecht.de

    Meinungsforschung via Telefon kann unlautere Telefonwerbung sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ankündigung einer Umfrage für Bankkunden; Erhebung der Umfrage im Rahmen von Initiativanrufen; Fehlen einer ausdrücklichen positiven Einwilligung der Kunden; Konkrete Vorabklärung des Einverständnisses per Brief

  • adresshandel-und-recht.de

    Kundenbefragungen am Telefon durch Meinungsforschungsinstitut bedürfen ausdrücklicher Zustimmung

  • Judicialis

    UWG 2004 § 2 Abs. 1; ; UWG 2004 § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG 2004 § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; UWG 2004 § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EG Richtlinie 2006/114 Art 2 lit a

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Vorangekündigte, telefonische Kundenbefragung ohne Erlaubnis wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Untersagung der unaufgeforderten telefonischen Kontaktaufnahme mit Verbrauchern im Wege der einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Adresshandel/Datenhandel - Telefonwerbung - Werbung

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Telefonische Kundenbefragung durch Marktforschungsinstitut

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Ist ein "Coldcall" eines Meinungsforschungsinstituts unlauter?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bank organisiert unlautere Anrufe durch Meinungsforscher

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bank organisiert unlautere Anrufe durch Meinungsforscher

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbswidrige "Demoskopie im Unternehmensauftrag"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telefonische Kundenbefragungen durch Bank bedürfen ausdrücklicher Einwilligung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Telefonische Kundenbefragung

  • vzhh.de (Pressemeldung)

    Auch brieflich angekündigte Werbeanrufe sind verboten!

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Auch brieflich angekündigte Telefonwerbung verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telefonische Kundenbefragungen durch Bank bedürfen ausdrücklicher Einwilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 240 (Ls.)
  • MMR 2009, 267
  • MIR 2009, Dok. 019
  • K&R 2009, 126
  • afp 2009, 428
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Bonn, 31.01.2008 - 14 O 140/07

    Unterlassung des Anrufens von Verbrauchern im Falle des Fehlens ihrer vorherigen

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    I.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.1.2008 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 140/07 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Werbung wird nach der Rechtsprechung des BGH durch einen Telefonanruf betrieben, wenn der Angerufene unmittelbar zu einem Geschäftsabschluss bestimmt oder eine geschäftliche Verbindung angebahnt oder vorbereitet werden soll (BGH GRUR 95, 220 - "Telefonwerbung V"; GRUR 2004, 520 f - "Telefonwerbung für Zusatzeintrag").
  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Werbung wird nach der Rechtsprechung des BGH durch einen Telefonanruf betrieben, wenn der Angerufene unmittelbar zu einem Geschäftsabschluss bestimmt oder eine geschäftliche Verbindung angebahnt oder vorbereitet werden soll (BGH GRUR 95, 220 - "Telefonwerbung V"; GRUR 2004, 520 f - "Telefonwerbung für Zusatzeintrag").
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Einer Prüfung der Erheblichkeit des Verstoßes im Sinne des § 3 UWG bedarf es nicht, weil § 7 UWG nur unzumutbare Belästigungen erfasst und diese nicht unerheblich sein können (vgl. BGH GRUR 2007, 607, Rz 23 - "Telefonwerbung für 'Individualverträge'").
  • OLG München, 06.04.1995 - 29 U 2134/95

    Telefonwerbung, unerbetene Anrufe zum Zwecke der Anbahnung von

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach Auffassung des OLG München (NJWE-WettbR 1996, 12) und des OLG Stuttgart (GRUR 2002, 457) ist jedenfalls dann eine unlautere Telefonwerbung anzunehmen, wenn ein solcher Anruf zumindest mittelbar der Absatzförderung dient (ebenso Köhler und Hug/Gaugenrieder a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01

    Wettbewerbsverstoß: Sittenwidrigkeit einer als Meinungsbefragung getarnten

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach Auffassung des OLG München (NJWE-WettbR 1996, 12) und des OLG Stuttgart (GRUR 2002, 457) ist jedenfalls dann eine unlautere Telefonwerbung anzunehmen, wenn ein solcher Anruf zumindest mittelbar der Absatzförderung dient (ebenso Köhler und Hug/Gaugenrieder a.a.O.).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 197/05

    FC Troschenreuth

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Werbung im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG liegt darüber hinaus nach der Rechtsprechung des BGH auch vor, wenn nicht der Absatz gefördert wird, sondern Nachfragehandlungen vorgenommen werden (vgl. zu einer Anfrage per E-Mail BGH GRUR 2008, 925 f, Rz 15 - "FC Troschenreuth").
  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 149/83

    Reimportierte Kraftfahrzeuge; Irreführung des Verkehrs durch Reimport im Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Denn eine Absatzförderung muss nicht auf das Gewinnen neuer Kunden, sondern kann auch auf den Erhalt des bereits vorhandenen Kundenstamms gerichtet sein (BGH GRUR 1986, 615, 618 - "Reimportierte Kraftfahrzeuge"; KG GRUR-RR 2005 Rz 33).
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 222/12

    Wettbewerbswidrigkeit von Kundenzufriedenheitsbefragungen

    Insoweit genügt es, dass der Anruf im Auftrag eines Unternehmens erkennbar dem Ziel dient, Kunden durch die Erfragung ihrer Zufriedenheit mit den Dienstleistungen eines Unternehmens und der an ihren Wünschen und Anregungen ausgerichteten Verbesserung der Serviceleistungen als solche zu erhalten und die Chancen für den künftigen Absatz von Waren oder Dienstleistungen dadurch zu erhöhen (vgl. Senat a.a.O.; vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - = MMR 2009, 267 [268]; Menebröcker in: Götting/Nordemann, UWG, 2. Auflage, § 7 Rn. 56; Koch in: Ullmann juris PK-UWG, 3. Auflage, § 7 Rn. 20).
  • VG Berlin, 07.05.2014 - 1 K 253.12

    Datenschutzrechtliche Opt-In-Anfrage in Kundenzufriedenheitsabfrage

    Der Bundesgerichtshof bejaht Telefonwerbung im Einklang mit der EU-Werberichtlinie, wenn der Angerufene unmittelbar zu einem Geschäftsabschluss bestimmt oder eine geschäftliche Verbindung angebahnt oder vorbereitet werden soll (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1994 - I ZR 189/92 -, GRUR 1995, 220; BGH, Urteil vom 5. Februar 2004 - I ZR 87/02 -, GRUR 2004, 520 f; OLG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2008 - 6 U 41/08 -, juris).

    Denn die Ansicht der Klägerin, dass es wettbewerbsrechtlich einer unmittelbaren Absatzförderung bedürfe und deshalb die telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung unstreitig keine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG darstelle, wird von den Zivilgerichten - soweit ersichtlich - so nicht geteilt (vgl. u.a. OLG München, Urteil vom 6. April 1995, - 29 U 2134/95 - NJWE-WettbR 1996, 12; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2002, - 2 U 95/01 -, GRUR 2002, 457; OLG Köln, Urteile vom 12. Dezember 2008 - 6 U 41/08 - und 19. April 2013 - I-6 U 222/12, 6 U 222/12 -, beide in juris; LG Leipzig, Beschluss vom 9. Oktober 2009 - 5 O 3424/09, 05 O 3424/09 -, juris).

  • OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15

    Unzumutbare Belästigung durch Kundenzufriedenheitsumfrage

    Seite6 Leistungs- und Serviceangebots bittet, um ein Bild über die Stärken und Schwächen aus der Sicht des Kunden zu gewinnen (vgl. OLG Köln MMR 2009, 267; Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. 2014, § 7 Rn 44; GK-UWG/Pahlow, 2. Aufl. 2013, § 7 Rn 149; Menebröcker in: Götting/Nordemann, UWG, 2. Auflage 2013, § 7 Rn. 56; a.A. Engels/Brunn, WRP 2010, 687; Haug, K&R 2010, 767; Menke/Witte K&R 2013, 25; Kramer DSB 2013, 194).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13

    Wettbewerbsverstoß: Übersendung eines Telefaxes zur Auskunftsabfrage ohne

    Sie umfasst sowohl die Absatzwerbung wie die Nachfragewerbung, also das Bemühen um den Bezug von Waren oder Dienstleistungen (BGH GRUR 2008, 925 [Tz. 16] - FC Troschenreuth [dort Werbebannerplatzierungsangebot auf Homepage des Clubs bei Zahlung von Entgelt je Klick]; 2008, 923 [Tz. 12] - Faxanfrage im Autohandel [Fahrzeugankaufwerbung]; Köln OLG-Report 2009, 595 [juris Tz. 13] - Revision I ZR 13/09 durch Rücknahme erledigt; Köhler a.a.O. § 7, 33; Hasselblatt a.a.O. § 61, 30; Keller in Harte/Henning a.a.O. § 2, 13; Menebröcker a.a.O. § 7, 34).

    Dagegen liegt keine Werbung oder geschäftliche Handlung vor, wenn die Umfrage von einem neutralen Institut zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführt wird und nicht unmittelbar der Absatzförderung eines bestimmten Auftraggebers dient (Koch a.a.O. § 7, 20; Köln OLG-Report 2009, 595 [juris Tz. 13]; Ohly a.a.O. § 7, 44; Mehler a.a.O. § 7, 24; BT-Drs. 16/10145 S. 21).

  • LG Köln, 24.08.2011 - 84 O 52/11

    Zulässigkeit der Nutzung einer aus Gründen der Terminsvereinbarung erhaltenen

    Die Kammer verweist zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des 6. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - (Magazindienst 2009, 266-270).
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Rechtsprechung
   KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08   

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https://dejure.org/2008,5939
KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2008,5939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstellung des bezugsberechtigten Dritten bei einer zur Sicherung einer Kreditforderung abgeschlossenen Lebensversicherung auf den Todesfall

  • Judicialis

    VVG § 166; ; ALB § 12; ; ALB § 14; ; BGB § 328 Abs. 1; ; BGB § 331 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Rechtstellung des bezugsberechtigten Dritten bei einer zur Sicherung einer Kreditforderung abgeschlossenen Lebensversicherung auf den Todesfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Widerrufenes Bezugsrecht zwecks Kreditsicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1206
  • VersR 209, 1206
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.05.1996 - IV ZR 112/95

    Rechtsfolgen der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist.

    Es handelt sich insoweit um einen Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall nach §§ 328 Abs. 1, 331 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1990, 1378 zitiert nach juris Rn. 28 f.; BGH VersR 1996, 877 zitiert nach juris Rn. 13).

  • BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Der Versicherungsschein ist ein qualifiziertes Legitimationspapier i.S.d. §§ 4 Abs. 1 VVG, 808 BGB, 12 Abs. 1 ALB (vgl. BGH VersR 1999, 700).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Eingegangen ist die Erklärung mit dem vollständigen Empfang der technischen Signale durch das Empfangsgerät des Gerichts (vgl. BGH NJW 2006, 2263; 2007, 2045).
  • BGH, 25.04.2001 - IV ZR 305/00

    Bezugsrecht des Versicherungsnehmers

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist.
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Maßgeblich für die Frage des rechtzeitigen Zugangs eines Faxes ist der Zeitpunkt der Übermittlung der abschließenden, die Unterschrift enthaltenden Seite (vgl. BGH NJW 1994, 2097).
  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06

    Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Eingegangen ist die Erklärung mit dem vollständigen Empfang der technischen Signale durch das Empfangsgerät des Gerichts (vgl. BGH NJW 2006, 2263; 2007, 2045).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Eine Kontokorrentabrede allein rechtfertigt eine Kreditrückführung nicht (vgl. BGH NJW 2003, 360).
  • BGH, 03.03.1993 - IV ZR 267/91

    Wahrung der Ausschlußfrist bei Eintritt des Versicherungsfalls und

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist.
  • BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 218/88

    Wirksamkeit und Auslegung des formularmäßigen Widerrufs eines Bezugsrechts bei

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist.
  • BGH, 12.12.2001 - IV ZR 124/00

    Widerruf der Bezugsberechtigung in einer Abtretungsanzeige

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist.
  • OLG Oldenburg, 24.04.1990 - 5 U 106/89

    Erstattung von Lebensversicherungsleistungen eines verstorbenen Steuerberaters;

  • BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht

    Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573) , dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206) .
  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 59/13

    Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Leistungen aus einer

    Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573), dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl. KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 3975/09
    Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573), dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl. KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206).
  • OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 94/09

    Rechtsfolgen des Widerrufs des Bezugsrechts hinsichtlich einer

    Dadurch würden aber Ansprüche des Bezugsberechtigten alleine gegen die Bank begründet; Ansprüche gegen die Versicherung können daraus nicht hergeleitet werden (vgl. KG, VersR 2009, 1206, Tz. 29).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - L 1 KR 225/14
    Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573), dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 U 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19783
OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2009,19783)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.05.2009 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2009,19783)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2009,19783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Sofortige Sperre durch Mobilfunk-Anbieter bei Verzug über Bagatellbeträge rechtswidrig

  • kanzlei.biz

    Unzulässige AGB-Klauseln bei Mobilfunkanbietern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 307, 308 BGB
    Vorbehalt der einseitigen AGB-Änderung ist unwirksam

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unzulässige AGB-Klauseln bei sofortiger Netzsperrung bei Zahlungsverzug

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sofortige Sperre durch Mobilfunk-Anbieter bei bloßem Zahlungsverzug rechtswidrig

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 211 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 U 41/08
    Zudem sind Preisanpassungsklauseln auch nur dann zulässig, wenn die Befugnis des Verwenderszu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (BGH III ZR 247/06, Urteil v. 15.11.2007, Rnr. 10 zitiert nach Juris).
  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07

    Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 U 41/08
    Dies kann im Ergebnis aber dahinstehen, denn selbst die Einhaltung von § 308 Nr. 5 BGB schließt die Inhaltskontrolle nach § 307 ff. BGB nicht aus (BGH NJW-RR 2008, S. 134 ff. [136]).
  • OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11

    Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei

    Bereits aus dem Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB ergibt sich grundsätzlich, dass der Vertragspartner des Verwenders den Umfang der auf ihn zukommenden Preissteigerungen bereits bei Vertragsschluss aus der Formulierung der Klausel erkennen und die Berechtigung einer von dem Klauselverwender vorgenommenen Erhöhung an der Ermächtigungsklausel selbst messen kann (BGH, NJW 2003, S. 507 ff., m. w. N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. Mai 2009, 6 U 41/08, bei juris).
  • KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11

    Anforderungen an die Annahme der stillschweigenden Zustimmung eines Stromkunden

    Der Hinweis auf das Kündigungsrecht stand daher einer Belehrung über ein Widerspruchsrecht (bei dem der Vertrag bis zum Ablauf der fest vereinbarten Laufzeit ohne Preiserhöhung fortgesetzt worden wäre) nicht gleich (vgl. auch OLG Schleswig-Holstein, MMR 2010, 211 , juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24464
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 41/08 (https://dejure.org/2010,24464)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.11.2010 - L 6 U 41/08 (https://dejure.org/2010,24464)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. November 2010 - L 6 U 41/08 (https://dejure.org/2010,24464)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 41/08
    Die Listen-BKen sind in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass Versicherte über einen längeren Zeitraum schädigenden Einwirkungen ausgesetzt sind und erst diese längerfristige Belastung zu der Erkrankung führt (BSGE 103, 45/48 Rn 18).
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 41/08
    Die Argumentation des Sachverständigen Prof Dr U. zu einer wahrscheinlich wesentlich beruflichen Mitverursachung aufgrund einer synkanzerogenen Wirkung insbesondere von Chrom, Nickel und PAK läuft im Ergebnis auf die Feststellung einer neuen Gesamt-BK hinaus, die indes der Bezeichnung durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates vorbehalten ist (§ 9 Abs. 1 SGB VII, Urteil des BSG vom 12. Januar 2010 - B 2 U 5/08 R - Rn 17 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 6 U 29/00

    Feststellung eines Harnblasenkarzinoms als Berufskrankheit; Begriff der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 41/08
    Eine wahrscheinlich wesentliche berufliche Mitverursachung hat der erkennende Senat bejaht zB bei einem infolge langjähriger Exposition gegenüber aromatischen Aminen (BK Nr. 1301) um den Faktor 2 bis 3 erhöhten Risiko eines Harnblasenkarzinoms und einem um den Faktor 3 bis 4 bestehenden außerberuflichen Risiko infolge Nikotinkonsums (Urteil vom 18. November 2004 - L 6 U 29/00 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2011 - L 6 U 5889/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1303 -

    Denn stets ist in diesen Fällen eine Gewichtung der einzelnen Risiken vorzunehmen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.11.2010 - L 6 U 41/08 - zitiert nach juris, Rz. 30), die in einem Fall zu einer Bejahung und in einem anderen Fall zu einer Verneinung des wesentlichen Kausalzusammenhangs führen kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Prozessakten, der beigezogenen Prozessakten des vorangegangenen Verfahrens (SG Hildesheim - S 11 U 77/03, LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 U 41/08) sowie der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - L 3 U 4705/10
    Voraussetzung ist unter anderem grundsätzlich, dass - allgemein und nicht nur auf den Einzelfall bezogen - das Risiko bestimmter Berufsgruppen, die fragliche Erkrankung zu erleiden, gegenüber dem Durchschnitt der anderen Berufsgruppen auf mindestens das Doppelte erhöht ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 29.11.2010, L 6 U 41/08, Juris Rn. 25 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 6 U 138/17
    Dabei genügt eine Exposition gegenüber einem gefährlichen Arbeitsstoff als solche, dh unabhängig von ihrer Größe zur Feststellung als Ursache im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne schon deshalb nicht, weil "die hochwirksamen Arylamine 2-Naphthylamin und 4-Aminobiphenyl neben dem gleichfalls humankanzerogenen o-Toluidin ubiquitär vorkommende Umweltkanzerogene sind" (Hentschler ua Zbl Arbeitsmed 2012, 64/74 li Sp; Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 2010 - L 6 U 41/08 - juris Rn 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2009 - L 6 U 172/07
    Dem Senat haben neben den Verwaltungsakten der Beklagten die Prozessakten auch zu dem Rechtsstreit der Beteiligten über die Feststellung einer beruflichen Lungenkrebserkrankung (Az: L 6 U 41/08) vorgelegen.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.04.2009 - 6 U 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22912
OLG Bamberg, 23.04.2009 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2009,22912)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.04.2009 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2009,22912)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. April 2009 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2009,22912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung einer von einem Insolvenzschuldner vorgenommenen Zahlung als unentgeltliche Leistung im insolvenzrechtlichen Sinn; Zulässigkeit der Anrechnung eines bei Erwerb einer Anlage angefallenen Agio und eines entgangenen Gewinns i.R.e. Insolvenzanfechtung; ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • KG, 30.07.2010 - 14 U 194/09

    Insolvenzanfechtung: Anspruch auf Rückgewähr von Ausschüttungen

    Als die Insolvenzschuldnerin als Treunehmerin die Mittel der Anleger zweckwidrig (weisungswidrig) verwandte, sind die Mittel jedenfalls wirtschaftlich und nach außen erkennbar aus dem Vermögen des jeweiligen Treugebers ausgeschieden (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 7.4. 1959 - VIII ZR 219/57, NJW 1959, 1223 [1225]; RG 19.2. 1937 - V 205/36, RGZ 153, 366 [370]; OLG Bamberg, Urteil vom 3.4. 2009 - 6 U 41/08; Holzer , ZIP 2009, 2324 [2328]; Sachverständigengutachten ... , S. 26, 27/28).

    Eine Leistung, die der spätere Insolvenzschuldner in Kenntnis aller Umstände ohne Gegenleistung erbracht hat, ist auch dann unentgeltlich, wenn der Leistungsempfänger sie aufgrund eines vom Insolvenzschuldner hervorgerufenen Irrtums für entgeltlich hielt (BGH, Urteil vom 29.11.1990 - IX ZR 29/90, BGHZ 113, 98 = NJW 1991, 560; OLG Bamberg, Urteil vom 3.4.2009 - 6 U 41/08).

  • LG Gießen, 23.12.2009 - 1 S 375/07

    Rückgewährpflicht von ausgezahlten Scheingewinnen i.R.e. Schneeballsystems

    Vielmehr ist bei der Berechnung des Rückgewähranspruchs zu berücksichtigen, dass die Einlage der Beklagten durch Verluste und Entgelte teilweise aufgezehrt wurde ( OLG Thüringen, Urt. v. 16.02.2009 - 9 U 542/08 , [...] Rz. 37 - 39; OLG Bamberg, Urt. v. 23.04.2009 - 6 U 41/08, u.a. 23 f.).

    Bei seiner Berechnung des Rückgewähranspruchs hat der Kläger zu Recht auf die Entwicklung der eingezahlten Einlage gemäß den vertraglichen Vereinbarungen der Beklagten mit der Insolvenzschuldnerin abgestellt (vgl. OLG Thüringen, Urt. v. 16.02.2009 - 9 U 542/08 , [...] Rz. 37 - 39; OLG Bamberg, Urt. v. 23.04.2009 - 6 U 41/08, u.a. 23 f.).

  • AG Berlin-Mitte, 09.12.2009 - 9 C 191/09
    Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gerichtlichen Hinweise an die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung am 20. November 2009 (= Band II Blatt 180 bis 181 der Akten), die amtliche Begründung zum EAEG (Anlage B 19), auf das Urteil des Amtsgerichtes Mitte vom 19. August 2009 - Geschäftsnummer: 17 C 110/09 (Anlage B 17) beziehungsweise vom 09. Dezember 2009 - Geschäftsnummer: 9 C 187/09, auf das Urteil des Landgerichtes Berlin vom 01. Oktober 2008 - Geschäftszeichen: 4 O 297/08 (Anlage B 16) beziehungsweise vom 05. November 2009 - Geschäftsnummer: 9 O 254/09 (Anlage B 18), auf das Urteil des Oberlandesgerichtes Bamberg vom 23. April 2009 - Geschäftszeichen: 6 U 41/08 (Anlage K 7), auf den Beschluss des Oberlandesgerichtes München vom 24. Juni 2009 - Geschäftszeichen: 5 U 2318/09 (Anlage K 10), auf das Urteil des Landgerichtes München I vom 13. Juli 2009 - Geschäftszeichen: 28 O 22174/08 (Anlage K 9), auf das Urteil des Landgerichtes München II vom 12. Februar 2009 - Geschäftszeichen: 9 B O 3477/08 (Anlage K 8), auf das Urteil des Landgerichtes Frankfurt am Main vom 28. November 2008 (Anlage B 10a) beziehungsweise vom 01. Oktober 2009 - Geschäftszeichen: 2-10 O 116/09 (Anlage K 12), auf das Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main vom 09. Oktober 2009 - Geschäftszeichen: 30 C 943/09-47 (Anlage K 11) sowie auf das gerichtliche Protokoll vom 18. November 2009 (= Band III Blatt 01 bis 02 der Akten) verwiesen.

    (ccc) Außerdem kann entgegen der Auffassung des Vorsitzenden der Abteilung 17 C des Amtsgerichtes Mitte ein Aussonderungsrecht der Anleger gegen die ----GmbH im Sinne der §§ 903 Satz 1; 985 BGB in Verbindung mit § 47 Satz 1 InsO zum Zeitpunkt der hiesigen letzten Tatsachenverhandlung am 20. November 2009 (§§ 495; 310 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 136 Absatz 4 ZPO) nicht mehr bestehen : Denn selbst wenn ein solches dingliches Aussonderungsrecht einmal entstanden sein sollte, so wäre es jedenfalls durch die treuhandabredewidrige Verwendung des von den Klägern eingezahlten Geldbetrages gemäß §§ 134; 138 Absatz 1 BGB in Verbindung mit § 266 Absatz 1 StGB wieder erloschen (vergleiche Bundesgerichtshof , NJW 1959, 1223, 1225; Urteil des Oberlandesgerichtes Bamberg vom 23. April 2009 - Geschäftszeichen: 6 U 41/08 (Anlage K 7), Beschluss des Oberlandesgerichtes München vom 24. Juni 2009 - Geschäftszeichen: 5 U 2318/09 (Anlage K 10), Urteil des Landgerichtes München I vom 13. Juli 2009 - Geschäftszeichen: 28 O 22174/08 (Anlage K 9), Urteil des Landgerichtes München II vom 12. Februar 2009 - Geschäftszeichen: 9 B O 3477/08 (Anlage K 8); Urteil des Amtsgerichtes Mitte vom 09. Dezember 2009 - Geschäftszeichen: 9 C 187/09, Ziffer II. 3. b) (3) (f) (bb) (ccc), Bassenge , in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 69. Auflage (2010), § 903, Randnummer 39 mit weiteren Nachweisen).

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