Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 41/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7280
OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,7280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,7280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,7280)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • markenmagazin:recht

    Zeichenzusatz "Germany” als irreführende Herkunftsangabe

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 127 MarkenG; § 128 MarkenG
    Der Begriff "Germany” auf einer Ware wird als Hinweis auf den Produktionsort verstanden

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 127 MarkenG, § 128 MarkenG
    Zeichenzusatz "Germany" als irreführende Herkunftsangabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der einem Wort-/Bildzeichen hinzugefügte Begriff "Germany" als Angabe über die geographische Herkunft der Ware bei Auffassung des Zeichens vom angesprochenen Verkehr als Marke; Annahme einer Marke bei Zuordnung einer bestimmten Ware zu dem betreffenden Zeichen

  • kanzlei.biz

    "Made in Germany'?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 127; MarkenG § 128
    Irreführung durch Verwendung des Zeichenzusatzes "Germany"

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Germany" als irreführende Herkunftsangabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Unternehmenskennzeichen oder Marke - bitte entscheiden Sie sich jetzt!

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Vorsicht vor dem "R im Kreis"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zusatz "Germany" nicht zwingend irreführende geografische Herkunftsangabe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 41/10
    Der vom Landgericht antragsgemäß zuerkannte Unterlassungstenor ist hinreichend bestimmt, da er ausweislich des Zusatzes "wenn dies geschieht wie ..." auf das Verbot der wiedergegebenen konkreten Verletzungshandlungen (nebst kerngleichen Abwandlungen) gerichtet ist; unter diesen Umständen stellt die vorangestellte verallgemeinernde Beschreibung des zu unterlassenden Verhaltens allenfalls eine unschädliche Überbestimmung dar (vgl. BGH GRUR 2011, 340 - Irische Butter, Rdz. 24).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 41/10
    Die notwendigen Feststellungen zum Verständnis des angesprochenen Verkehrs konnte das Landgericht und kann auch der erkennende Senat aus eigener Sachkunde treffen, da nicht ersichtlich ist, dass die in Betracht kommenden gewerblichen Abnehmer von Akku-Schlagschraubern für die Beurteilung der fraglichen Angabe besondere Erfahrungen oder Kenntnisse einsetzen müssen (vgl. BGH GRUR 2004, 204 [richtig: GRUR 2004, 244 - d. Red.] - Marktführerschaft m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14

    Zeichenzusatz "Germany" als irreführende geographische Herkunftsangabe

    Die vorangestellte verallgemeinernde Beschreibung mit dem Begriff "markenmäßig" ist unter diesen Umständen als eine unschädliche Überbestimmung anzusehen (vgl. Senat, Urt. v. 5.5.2011 - 6 U 41/10; BGH GRUR 2011, 340 [BGH 10.02.2011 - I ZR 183/09] - Irische Butter, Rn. 24).

    Unter diesen Umständen hängt die Frage, ob der Verkehr in der geographischen Angabe einen Hinweis auf die Produktionsstätte des Erzeugnisses oder - wie die Beklagten meinen - lediglich auf den Sitz des für die Herstellung verantwortlichen Unternehmens sehen, entscheidend davon ab, ob das Logo als Marke, d.h. als Herkunftszeichen der Messgeräte oder als Unternehmenskennzeichen, d.h. als Name des Herstellers aufgefasst wird; im ersten Fall stellt der Zusatz "Germany" eine geographische Herkunftsangabe, im zweiten Fall lediglich einen Hinweis auf den Unternehmenssitz dar (vgl. Senat, Urt. v. 5.5.2011 - 6 U 41/10).

    Ein widersprüchliches Verhalten kann der Klägerin insbesondere auch nicht deshalb vorgeworfen werden, weil sie in dem Verfahren vor dem Senat 6 U 41/10, in dem sie wegen einer ähnlichen Bezeichnung von einem Mitbewerber verklagt wurde, eine Irreführungsgefahr in Abrede gestellt hat.

  • OLG Braunschweig, 20.11.2018 - 2 U 22/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines in China hergestellten Werkzeugs mit

    Gerade ein solcher die Gesellschaftsform des Unternehmens angebender Zusatz spricht aus Sicht des Verkehrs aber deutlich für die Verwendung eines Unternehmenskennzeichens, welches hier lediglich besonders hervorgehoben worden ist (vgl. hierzu a. OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.2011 - 6 U 41/10 , WRP 2011, 1218, Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.09.2010 - 6 U 41/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,73791
OLG Stuttgart, 27.09.2010 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2010,73791)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.09.2010 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2010,73791)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. September 2010 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2010,73791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,73791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzanfechtung und die erforderliche Kennntnis des Gläubigers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2010 - 6 U 41/10
    Was mit dieser Regelung gemeint ist, erschließt sich aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift nur lückenhaft (vgl. BGHZ 149, 178, 185; Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 62/08).

    Dann vermag er sich nicht mit Erfolg darauf zu berufen, dass er den an sich zwingenden Schluss von den Tatsachen auf den Rechtsbegriff selbst nicht gezogen habe (vgl. BGHZ 149, 178, 185; BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 62/08).

    Bewertet er hingegen das ihm vollständig bekannte Tatsachenbild, das objektiv die Annahme der Zahlungsunfähigkeit gebietet, falsch, kann er sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass er diesen Schluss nicht gezogen habe (BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 62/08).

  • BGH, 22.11.1990 - IX ZR 103/90

    Begriff der Zahlungseinstellung; Kenntnis des Prozeßbevollmächtigten von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2010 - 6 U 41/10
    Auch wenn man Zahlungsansprüche der Endkunden gem. § 263 StGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB bejahen würde, welche sofort fällig wären (BGH, Urteil vom 22. November 1990 - IX ZR 103/90, juris Rn. 6), so verbleibt es bei der Anforderung des Bundesgerichtshofs, dass nach dem Sinn und Zweck des § 17 Insolvenzordnung zu verlangen ist, dass ein "ernsthaftes Einfordern" der Ansprüche vorliegen muss (BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, juris Rn. 17; Urteil vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/08, juris Rn. 22).

    Ob eine Ausnahme bei Ansprüchen aufgrund unerlaubter Handlungen zu machen ist, ist eher zu verneinen (BGH, Urteil vom 22. November 1990, a.a.O. juris Rn. 6, 11-15; der Bundesgerichtshof prüft das Vorliegen der Voraussetzung des "Einforderns", obwohl auch Ansprüche gem. § 263 StGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB geltend gemacht wurden).

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2010 - 6 U 41/10
    Was mit dieser Regelung gemeint ist, erschließt sich aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift nur lückenhaft (vgl. BGHZ 149, 178, 185; Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 62/08).

    Dann vermag er sich nicht mit Erfolg darauf zu berufen, dass er den an sich zwingenden Schluss von den Tatsachen auf den Rechtsbegriff selbst nicht gezogen habe (vgl. BGHZ 149, 178, 185; BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 62/08).

  • BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Fälligkeit von Forderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2010 - 6 U 41/10
    Auch wenn man Zahlungsansprüche der Endkunden gem. § 263 StGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB bejahen würde, welche sofort fällig wären (BGH, Urteil vom 22. November 1990 - IX ZR 103/90, juris Rn. 6), so verbleibt es bei der Anforderung des Bundesgerichtshofs, dass nach dem Sinn und Zweck des § 17 Insolvenzordnung zu verlangen ist, dass ein "ernsthaftes Einfordern" der Ansprüche vorliegen muss (BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, juris Rn. 17; Urteil vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/08, juris Rn. 22).
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 63/08

    Berücksichtigung fälliger Forderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2010 - 6 U 41/10
    Auch wenn man Zahlungsansprüche der Endkunden gem. § 263 StGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB bejahen würde, welche sofort fällig wären (BGH, Urteil vom 22. November 1990 - IX ZR 103/90, juris Rn. 6), so verbleibt es bei der Anforderung des Bundesgerichtshofs, dass nach dem Sinn und Zweck des § 17 Insolvenzordnung zu verlangen ist, dass ein "ernsthaftes Einfordern" der Ansprüche vorliegen muss (BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, juris Rn. 17; Urteil vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/08, juris Rn. 22).
  • BGH, 17.01.2013 - IX ZR 184/10

    Insolvenzanfechtung einer Lastschriftbuchung im Abbuchungsauftragsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2010 - 6 U 41/10
    BGH IX ZR 184/10.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4180
OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,4180)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.05.2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,4180)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,4180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verband ist es grundsätzlich nicht verwehrt, nur gegen bestimmte Verletzer gerichtlich vorzugehen, gegen andere aber nicht; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado"

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado"

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado" bleibt verboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    L-Dorado

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbung für "L-Dorado" bleibt verboten

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Glücksspielmonopol - Werbung für staatliches Glücksspielprodukt "L-Dorado" ist unzulässig - kein Rechtsmissbrauch, wenn nur staatliche Lottogesellschaft wegen Gesetzesverstößen in Anspruch genommen wird

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbung für Glücksspiel "L-Dorado" bleibt verboten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbung für Glücksspiel "L-Dorado" bleibt verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado" bleibt verboten

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Keine Werbung für Glücksspiel L-Dorado

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung für Glücksspielprodukt "L-Dorado" bleibt verboten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Koblenz, 01.12.2010 - 9 U 258/10

    Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    Im Weiteren hat er auf das Urteil des OLG Koblenz vom 1.12.2010 (- 9 U 258/10, zitiert nach juris) verwiesen.

    Das ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht zulässig (im Anschluss an OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 78 - zitiert nach juris; dazu nachfolgend unter lit. d).

    Auch wenn der Kläger den bestehenden Rechtszustand für europarechtswidrig hält oder eine Änderung der Rechtslage anstrebt, nimmt ihm dies nicht die Befugnis, sich auf geltende Wettbewerbsvorschriften zu berufen (im Anschluss an OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 79 - zitiert nach juris; a.A. wohl: OLG Naumburg, Urteil vom 23.6.2010 - 10 U 91/09 (Hs); OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.6.2010 - 1 U 365/09 - jeweils zitiert nach juris).

    f) Aufgrund des staatlichen Monopols auf dem Glücksspielmarkt besteht zumindest die Gefahr eines Kontrolldefizits mit der Folge, dass dem Kläger der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs auch unter diesem Gesichtspunkt nicht gemacht werden kann (so auch: OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 80; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.11.2009 - 6 U 133/09; KG, Urteil vom 30.3.2009 - 24 U 168/08, jeweils zitert nach juris).

    Diese Vorteile sind die Folge der gesetzlichen Regelung und können deshalb den Vorwurf eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht begründen (OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 83 - zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 6 U 103/08

    Zur Zulässigkeit von Glücksspielwerbung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    d) Die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Klägers scheidet außerdem aus, weil er mit der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs jedenfalls auch übergeordnete Allgemeininteressen, nämlich die der Bekämpfung der Glücksspielsucht und Wettspielsucht sowie der Gewährleistung des Jugendschutzes wahrnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.1997 - I ZR 29/94, Rdn. 34; Senat, Urteil vom 18.8.2009 - 6 U 103/08, Rdn. 51 - jeweils zitiert nach juris).

    Dies ergibt sich beispielhaft aus der vom Senat mit Urteil vom 18.8.2009 (- 6 U 103/08, zitiert nach juris) untersagten, das Straßenbild prägenden Aufstellerwerbung.

    Dem steht nicht das Urteil des Senats vom 18.8.2009 (- 6 U 103/08, zitiert nach juris) entgegen, weil - anders als im dort entschiedenen Fall, in dem der Internetauftritt lediglich Informationen zur Verfügung stellte - hier der Verbraucher die ersten Schritte zur Spielteilnahme über das Internet bereits gehen kann.

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    Die Entscheidung hierüber steht ebenso in seinem freien Ermessen wie es dem einzelnen Gewerbetreibenden frei steht, ob und gegen welche Mitbewerber er Klage erheben will (BGH, GRUR 1997, 681 ff. - zitiert nach juris).

    b) Der Einwand der missbräuchlichen Rechtsausübung im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG kann im Übrigen auch deshalb nicht durchgreifen, weil die Beklagte dem Kläger nicht zur Last legen kann, dieser dulde ein vergleichbares Verhalten seiner Mitglieder (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.1997 - I ZR 29/94, Rdn. 33 - zitiert nach juris).

    d) Die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Klägers scheidet außerdem aus, weil er mit der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs jedenfalls auch übergeordnete Allgemeininteressen, nämlich die der Bekämpfung der Glücksspielsucht und Wettspielsucht sowie der Gewährleistung des Jugendschutzes wahrnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.1997 - I ZR 29/94, Rdn. 34; Senat, Urteil vom 18.8.2009 - 6 U 103/08, Rdn. 51 - jeweils zitiert nach juris).

  • LG Potsdam, 11.03.2010 - 51 O 65/09
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. März 2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Potsdam - 51 O 65/09 - wird zurückgewiesen.

    das am 11.3.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam - 51 O 65/09 aufzuheben und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09

    Rechtswidirgkeit der Werbung für das Glücksspielangebot "Goldene 7"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    Dies wird zugunsten eines aktiven Verbands tatsächlich vermutet (OLG Koblenz, Urteil vom 4.11.2009 - 9 U 889/09, Rdn. 22 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Selbst bei identischer Werbung kann es deshalb noch nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn ein Verband zunächst gegen einen Dritten und nicht gegen ein eigenes Mitglied gerichtlich vorgeht, um die Frage der Wettbewerbswidrigkeit eines bestimmten Verhaltens klären zu lassen (OLG Koblenz, Urteil vom 4.11.2009 - 9 U 889/09, Rdn. 24 unter Berufung auf BGH, aaO., zitiert nach juris).

  • KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09

    Zur Zulässigkeit von Gewinnspielwerbung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    Die verfassungs- und europarechtliche Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols ist an eine konsequente Umsetzung des damit verfolgten Ziels der Suchtbekämpfung geknüpft (KG Berlin, Urteil vom 12.8.2009 - 24 U 40/09, zitiert nach juris).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08

    Wettbewerbsverstoß: Antragsbefugnis gewerblicher Spielvermittler; Unlautere

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    f) Aufgrund des staatlichen Monopols auf dem Glücksspielmarkt besteht zumindest die Gefahr eines Kontrolldefizits mit der Folge, dass dem Kläger der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs auch unter diesem Gesichtspunkt nicht gemacht werden kann (so auch: OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 80; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.11.2009 - 6 U 133/09; KG, Urteil vom 30.3.2009 - 24 U 168/08, jeweils zitert nach juris).
  • BGH, 16.12.2010 - I ZR 149/08

    Spiel mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    Insbesondere hat das Landgericht zu Recht bereits die Produktbezeichnung "D." als anhand der Maßstäbe aus § 5 Abs. 1 GlüStV zu prüfende Werbung angesehen (vgl. zu dem Titel eines Kundenmagazins BGH, Urteil vom 16.12.2010 - I ZR 149/08, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 6 U 133/09

    Werbung für Sonderverlosung durch staatliche Lotteriegesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    f) Aufgrund des staatlichen Monopols auf dem Glücksspielmarkt besteht zumindest die Gefahr eines Kontrolldefizits mit der Folge, dass dem Kläger der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs auch unter diesem Gesichtspunkt nicht gemacht werden kann (so auch: OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 80; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.11.2009 - 6 U 133/09; KG, Urteil vom 30.3.2009 - 24 U 168/08, jeweils zitert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 23.06.2010 - 1 U 365/09

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    Auch wenn der Kläger den bestehenden Rechtszustand für europarechtswidrig hält oder eine Änderung der Rechtslage anstrebt, nimmt ihm dies nicht die Befugnis, sich auf geltende Wettbewerbsvorschriften zu berufen (im Anschluss an OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 79 - zitiert nach juris; a.A. wohl: OLG Naumburg, Urteil vom 23.6.2010 - 10 U 91/09 (Hs); OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.6.2010 - 1 U 365/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

  • VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 936/08

    Lotterierecht

    Zwar finden die vorgenannten Werbungen in dieser Form aktuell soweit ersichtlich nicht statt, nachdem sie zwischenzeitlich durch Gerichte untersagt oder jedenfalls kritisiert wurden (vgl. nur VG Potsdam, Beschluss vom 27. April 2011, Az.: 6 K 2126/06; OLG Brandenburg ZfWG 2011, 378; OLG Brandenburg, Urteil vom 18. August 2009, Az.: 6 U 103/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.01.2011 - 6 U 41/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,36032
OLG Köln, 28.01.2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,36032)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.01.2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,36032)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,36032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,36032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Formularmäßige Vereinbarung der Einwilligung des Verbrauchers mit Telefonwerbung

  • rechtsportal.de

    BGB § 314 Abs. 1; BGB § 315 Abs. 3
    Festsetzung einer Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Formularmäßige Vereinbarung der Einwilligung des Verbrauchers mit Telefonwerbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2011 - 6 U 41/10
    Schließlich hat sie auf die "Payback"-Entscheidung des BGH (GRUR 2008, 1010) verwiesen, wonach Opt-in Regelungen zulässig seien, und gemeint, jedenfalls sei die Geschäftsgrundlage der Vereinbarung durch jene Entscheidung weggefallen, weswegen ihre Kündigung des Vertrages wirksam sei.

    Die Beklagte hat den Vertrag gemäß § 314 Abs. 1 BGB mit der Begründung aus wichtigem Grunde gekündigt, mit Blick auf das nach Vertragsschluss verkündete "Payback"-Urteil des BGH (GRUR 2008, 1010), der eine "opt-in"-Lösung für zulässig angesehen habe, könne dieser keinen Bestand haben.

    Auch mit der "Payback"-Entscheidung des BGH (GRUR 2008, 1010) ist die Meinung der Beklagten nicht in Einklang zu bringen.

  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2011 - 6 U 41/10
    Vielmehr ist auch eine so einbezogene Regelung inhaltlich an den Vorschriften der §§ 307 ff BGB zu messen (vgl. insbesondere Senat, GRUR-RR 08, 316, aber auch schon BGB GRUR 00, 818 f - "Telefonwerbung VI").

    Der BGH hat in der Entscheidung "Telefonwerbung VI" (GRUR 2000, 818 f) ausgeführt, für die Behandlung einer Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung sei es entscheidend, "dass der Verwender bei der von den Kunden abzugebenden Erklärung die rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich ebenso in Anspruch nimmt wie bei der Vorformulierung eines Vertragstextes, und dass der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss hat".

    Der Beklagten ist einzuräumen, dass nicht jedwede Vorformulierung einer Einwilligung in Telefonwerbung von vornherein unzulässig ist (vgl. z. B. BGH GRUR 2000, 818 f. - "Telefonwerbung VI").

  • OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07

    Einverständnis mit Telefonwerbung per AGB

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2011 - 6 U 41/10
    Vielmehr ist auch eine so einbezogene Regelung inhaltlich an den Vorschriften der §§ 307 ff BGB zu messen (vgl. insbesondere Senat, GRUR-RR 08, 316, aber auch schon BGB GRUR 00, 818 f - "Telefonwerbung VI").
  • BGH, 01.02.2018 - III ZR 196/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens: Wirksamkeit

    Entgegen der Auffassung der Revision gilt dies nicht nur dann, wenn die Erklärung voreingestellt ist und durch Anklicken eines Kästchens aktiv abgelehnt werden muss ("Opt-Out"-Erklärung, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 aaO, Rn. 5, 18) oder wenn der Kunde die Wahl zwischen mehreren, vom Verwender vorgegebenen Alternativen hat (hierzu BGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - I ZR 241/97, NJW 2000, 2677), sondern auch dann, wenn - wie hier - die Erklärung durch Anklicken eines hierfür vorgesehenen Kästchens erfolgt ("Opt-in"-Erklärung; ebenso OLG Köln, BeckRS 2012, 06521).
  • LG Köln, 26.10.2016 - 26 O 151/16

    Voraussetzungen einer unzumutbaren Belästigung eines Verbrauchers durch Werbung

    Der Umstand, dass der Kunde die Klausel anklicken muss, ändert schon im Hinblick auf den Schutzzweck der §§ 305ff. BGB daran nichts (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2008, VIII ZR 348/06, "Opt out" Klausel; OLG Köln, Urteil vom 28.01.2011, 6 U 41/10).

    Für Fälle einer "Opt in" Klausel kommt es für die Frage, ob eine AGB vorliegt, entscheidend darauf an, ob der Verwender bei der von den Kunden abzugebenden Erklärung die rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich ebenso in Anspruch nimmt wie bei der Vorformulierung eines Vertragstextes, und dass der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.01.2011, 6 U 41/10).

  • LG Ulm, 15.10.2014 - 10 O 70/14
    Der hierdurch zwischen den Parteien wirksam zustande gekommene Unterlassungsvertrag (OLG Köln, Urteil vom 28.01.2011 - 6 U 41/10 -) besteht nach wie vor.
  • LG Ulm, 29.09.2014 - 10 O 70/14

    Zustimmung zur Aufhebung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsvertrags

    Der hierdurch zwischen den Parteien wirksam zustande gekommene Unterlassungsvertrag ( OLG Köln, Urteil vom 28.01.2011 - 6 U 41/10 - ) besteht nach wie vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2015 - L 6 U 41/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35003
LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2015 - L 6 U 41/10 (https://dejure.org/2015,35003)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.07.2015 - L 6 U 41/10 (https://dejure.org/2015,35003)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - L 6 U 41/10 (https://dejure.org/2015,35003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,35003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 5101 BKV, § 3 Abs 2 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 5101 - schwere Hauterkrankung - Unterlassungszwang der gefährdenden Tätigkeit - Voraussetzung für den Versicherungsfall - präventive Maßnahme: mit 30% Erfolgsquote - Zumutbarkeit: ...

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Hauterkrankung als Berufskrankheit gemäß BKV Anl. 1 Nr. 5101 in der gesetzlichen Unfallversicherung; Nachweis des Unterlassungszwangs einer gefährdenden Tätigkeit bei einer 30 %igen Erfolgsquote präventiver Maßnahmen

  • rechtsportal.de

    Unfallversicherung - Unterlassungszwang; Vorsorgemaßnahme; schädigende Tätigkeit; Berufskrankheit; Haut

  • rechtsportal.de

    Anerkennung einer Hauterkrankung als Berufskrankheit gemäß BKV Anl. 1 Nr. 5101 in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R

    Berufskrankheit - Unterlassungszwang - Schutzmaßnahme des Arbeitgebers -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2015 - L 6 U 41/10
    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, weil Schutzmaßnahmen bei der Arbeit die Aussicht bieten, dass die Tätigkeiten bei der Reinigung in Krankenhäusern, die die Krankheit zum Ausbruch gebracht haben, dauerhaft ohne weitere Schädigung der Haut verrichtet werden können (Zum grundsätzlichen Ausschluss des Unterlassungszwangs durch Schutzmaßnahmen BSG, Urt. v. 9.12.2003 - B 2 U 5/03 R - Juris, Rdnr. 22 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 124/12
    Entsprechend kann von dem in der BK Nr. 5101 aufgenommenen Unterlassungszwang nicht ausnahmsweise abgesehen werden (so bei einer vergleichbaren Konstellation auch das LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Juli 2015 - L 6 U 41/10 - juris Rn 55).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 41/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,44017
OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,44017)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,44017)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,44017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,44017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 243
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht