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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.03.2012 - 6 U 41/12   

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https://dejure.org/2012,8651
OLG Frankfurt, 22.03.2012 - 6 U 41/12 (https://dejure.org/2012,8651)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.03.2012 - 6 U 41/12 (https://dejure.org/2012,8651)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. März 2012 - 6 U 41/12 (https://dejure.org/2012,8651)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Kostenerstattung für eine Abmahnung, die nach Erlass einer einstweiligen Verfügung ausgesprochen wird

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 93 ZPO
    Kostenwiderspruch gegen "Schubladenverfügung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilbedürfnis hinsichtlich einer ohne vorherige Abmahnung erwirkten einstweiligen Unterlassungsverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Eilbedürfnis hinsichtlich einer ohne vorherige Abmahnung erwirkten einstweiligen Unterlassungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Die Schubladenverfügung und die lieben Kosten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nachträgliche Abmahnung begründet keine Kostenerstattungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1018
  • MDR 2012, 986
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2012 - 6 U 41/12
    Erwirkt der Unterlassungsgläubiger ohne vorherige Abmahnung eine einstweilige Verfügung, kann der Anlass zur Stellung des Eilantrages nicht daraus nachträglich hergeleitet werden, dass der Unterlassungsschuldner auf eine nach Erlass, jedoch vor Zustellung der "Schubladenverfügung" ausgesprochene Abmahnung die geforderte Unterwerfungserklärung nicht abgibt (Änderung der Senatsrechtsprechung im Hinblick auf BGH GRUR 2010, 257 - Schubladenverfügung).

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat jedoch im Hinblick auf die inzwischen ergangene Entscheidung "Schubladenverfügung" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 257) nicht mehr fest.

  • OLG Frankfurt, 09.05.2000 - 6 W 52/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2012 - 6 U 41/12
    Der erkennende Senat hat allerdings in der Vergangenheit in ständiger Rechtsprechung (vgl. GRUR-RR 2001, 72 sowie zuletzt Beschluss vom 2.6.2005 - 6 W 67/05 - m.w.N.) die Auffassung vertreten, auch die ablehnende Reaktion des Antragsgegners auf eine nach Erlass der einstweiligen Verfügung ausgesprochene Abmahnung könne ein Indiz dafür sein, dass ein Anlass zur Antragstellung bereits bei Einreichung der Antragsschrift bestanden habe.
  • OLG Frankfurt, 19.07.1995 - 6 W 61/95

    Rechtsnatur des Kostenwiderspruchs; Gerichtsgebühren bei Anerkennung des Urteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2012 - 6 U 41/12
    Gegen dieses Urteil ist - da es sich der Sache nach um eine Kostenentscheidung zu einem Anerkenntnisurteil handelt (vgl. Senat WRP 96, 769) - gemäß § 99 II ZPO nur das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, nicht jedoch das Rechtsmittel der Berufung gegeben (vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Rdz. 13 zu Kap. 55 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 11 U 73/14

    Sofortige Beschwerde gegen Urteil nach Kostenwiderspruch; Prüfungsumfang

    Nach ganz herrschender Meinung ist ein solches Urteil demnach nicht mit der Berufung, sondern allein mit der sofortigen Beschwerde anzugreifen (Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 99 Rd. 17; KG Berlin Beschluss vom 08.03.2011, Az. 5 U 155/10 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1996, 1535; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2012, 1018).

    Da mit dem eingelegten Rechtsmittel die Beschwerdefrist des § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO gewahrt worden ist, kann das Rechtsmittel als zulässige sofortige Beschwerde behandelt werden (vgl. auch OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2012, 1018).

  • OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18

    Anforderungen an die Entbehrlichkeit der vorprozessualen Abmahnung im Hinblick

    Gegen dieses Urteil ist - da es sich der Sache nach um eine Kostenentscheidung zu einem Anerkenntnisurteil handelt (vgl. Senat, NJW-RR 2012, 1018 [OLG Koblenz 31.05.2012 - 14 W 285/12] ; Senat, NJW-RR 1996, 1535) - in analoger Anwendung von § 99 II ZPO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.

    Auf nachprozessuales Verhalten kommt es dabei grundsätzlich nicht an (Senat, Beschluss vom 22.03.2012, 6 U 41/12; Bacher, in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl. 2016, S. 502, Rnr. 24 m.w.N.).

  • OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20

    Einstweilige Verfügung ohne vorherige Entscheidung im Rechtsbestandsverfahren

    Eine Veranlassung zur Antragstellung könne aber nicht allein mit solchen Vorgängen begründet werden, die aus der Zeit nach Antragstellung stammen (vgl. BGH NJW 1979, 2040, 2041; OLG München WRP 1996, 930, 931; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.3.2012 - 6 U 41/12, juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. C Rn. 169; Bacher, in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 24 a.E. mwN zum Meinungsstand).
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   LSG Sachsen, 17.11.2014 - L 6 U 41/12   

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LSG Sachsen, 17.11.2014 - L 6 U 41/12 (https://dejure.org/2014,63830)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.11.2014 - L 6 U 41/12 (https://dejure.org/2014,63830)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. November 2014 - L 6 U 41/12 (https://dejure.org/2014,63830)
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