Rechtsprechung
OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- omsels.info
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Bezeichnung von Spirituosen mit "Rescue Tropfen" oder "Rescue Night Spray"
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Bewerbung und/oder Vertrieb von "RESCUE"-Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von 27 Vol-%
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Unterlassungspflicht beinhaltet regelmäßig Pflicht zum Produktrückruf
Verfahrensgang
- LG München I, 20.09.2011 - 33 O 19962/10
- OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11
- LG München I, 17.05.2013 - 33 O 19962/10
- BGH, 12.03.2015 - I ZR 29/13
- OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2016 - C-177/15
- BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15
- EuGH, 23.11.2016 - C-177/15
- BGH, 27.04.2017 - I ZB 34/15
- BGH, 21.09.2017 - I ZR 29/13
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15
Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur …
Das Oberlandesgericht hat die Schuldnerin auf Antrag der Gläubigerinnen durch Urteil vom 31. Januar 2013 unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr als Spirituosen gekennzeichnete Produkte unter der Bezeichnung "RESCUE TROPFEN" und/oder "RESCUE NIGHT SPRAY" zu bewerben und/oder zu vertreiben (OLG München, LMuR 2013, 87).In den Entscheidungsgründen ist ausgeführt, der Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung und des Vertriebs der als Spirituosen gekennzeichneten Produkte unter der Bezeichnung "RESCUE TROPFEN" oder "RESCUE NIGHT SPRAY" sei gemäß §§ 8, 3, § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben begründet, weil es sich bei der Bezeichnung "RESCUE" um eine gesundheitsbezogene Angabe handele (OLG München, LMuR 2013, 87, 97 f.).
- BGH, 12.03.2015 - I ZR 29/13
RESCUE-Produkte
Die Berufung der Klägerinnen hatte insoweit Erfolg, als das Berufungsgericht die Beklagte nach diesem Hilfsantrag zur Unterlassung verurteilt hat (OLG München, LMuR 2013, 87 = LRE 67, 357). - BGH, 21.09.2017 - I ZR 29/13
Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel: …
Die Berufung der Klägerinnen hatte insoweit Erfolg, als das Berufungsgericht die Beklagte nach diesem Hilfsantrag zur Unterlassung verurteilt hat (OLG München, LMuR 2013, 87 = LRE 67, 357).
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 9 S 1668/18
Untersagung des Vertriebs und Verpflichtung zum Rückruf eines Präparates mit den …
Gerade Nahrungsergänzungsmittel gehören als Mittel, die die Gesundheit von Menschen fördern sollen, zu den apothekenüblichen Waren i. S. v. § 1a Abs. 10 Nr. 2 Apothekenbetriebsordnung (- ApBetrO -) (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2000 - I ZR 97/98 -, NJW-RR 2000, 1284; Urteil vom 11.07.2002 - I ZR 273/99 -, ZLR 2002, 660 jeweils in Verfahren auf der Grundlage des UWG zur Vorgängerregelung in § 25 Nr. 6 ApBetrO a.F.; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 03.02.2011, a.a.O. gleichfalls zu § 25 Nr. 6 ApBetrO a.F.; OLG München, Urteil vom 31.01.2013 - 6 U 4189/11 - juris, ebenfalls in einem Verfahren auf der Grundlage des UWG). - OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12
Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung
Demgegenüber ist aber zu berücksichtigen, dass - wie noch darzulegen sein wird - Bach-Blüten-Produkte und Nahrungsergänzungsmittel einen einheitlichen Bedarfsmarkt darstellen (unten 2a; vgl. OLG München, Urteil vom 31.1. 2013 - 6 U 4189/11 - BeckRS 2013, 03108).Eines der Verfahren richtet sich gegen die O GmbH selber (OLG München, Urteil vom 31.1. 2013 - 6 U 4189/11 - BeckRS 2013, 03108), und auch das vorliegenden Verfahren richtet sich - nach dem Vortrag der Klägerin - gegen den "zentralen Marketingkanal" der O GmbH in Gestalt der Beklagten.
Dementsprechend hat auch das OLG München (Urteil vom 31.1. 2013 - 6 U 4189/11 - BeckRS 2013, 03108) einen einheitlichen Markt für Nahrungsergänzungsmittel und Bach-Blüten-Produkte angenommen und ein Wettbewerbsverhältnis zwischen der Klägerin und der O GmbH angenommen.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es den angesprochenen Verkehrskreisen bekannt ist, dass eine Vielzahl von Bach-Blüten-Produkten existiert, wobei die Verbraucher nicht zwischen den "Original"-Produkten und Konkurrenzprodukten differenzieren (OLG München, Urteil vom 31.1. 2013 - 6 U 4189/11 - BeckRS 2013, 03108).
- OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13
Pflicht des Unterlassungsschuldners zum Rückruf streitbefangener Produkte - …
Gegen die Schuldnerin wird wegen zweier Zuwiderhandlungen gegen das Verbot gemäß Nr. 1 des Urteils des Senats vom 31.3.2013 - 6 U 4189/11 - ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 45.000,-, ersatzweise eine Ordnungshaft von 9 Tagen, die Ordnungshaft zu vollziehen am Geschäftsführer der Schuldnerin, festgesetzt.Wegen des Sachverhalts wird auf den Beschluss des Landgerichts München I vom 17.5.2013 unter I. Bezug genommen, mit dem der Antrag der Gläubigerinnen vom 7.3.2013, gegen die Schuldnerin wegen Verstößen gegen das Verbot gemäß dem Urteil des Senats vom 31.1.2013 - 6 U 4189/11 im geschäftlichen Verkehr als Spirituosen gekennzeichnete Produkte unter der Bezeichnung "RESCUE TROPFEN" und/oder "RESCUE NIGHT SPRAY" zu bewerben und/oder zu vertreiben", ein empfindlliches Ordnungsgeld festzusetzen, zurückgewiesen wurde.
- OLG Hamburg, 22.07.2021 - 3 U 195/18
Produktbezeichnung Kräutertee mit Schüssler-Salz rechtlich zulässig und kein …
6 U 4189/11/Anlage B 1).