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   OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 43/16   

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OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 43/16 (https://dejure.org/2019,15823)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2019 - 6 U 43/16 (https://dejure.org/2019,15823)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2019 - 6 U 43/16 (https://dejure.org/2019,15823)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 220/05

    MobilPlus-Kapseln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 43/16
    Diese Vorschriften stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar, denn es handelt sich um Vertriebsbestimmungen, die zumindest mittelbar dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dienen (BGH, Urt. v. 30.11.2011 - I ZR 8/11, GRUR 2012, 734 - Glucosamin Naturell; Urt. v. 02.10.2008 - I ZR 220/05, GRUR 2008, 1118 - MobilPlus-Kapseln).

    Das kann, wie § 1 Abs. 2 Nr. 1 lit. b DiätV zu entnehmen ist, bereits dann der Fall sein, wenn die an den bestimmten Beschwerden, Krankheiten oder Störungen leidenden Personen einen besonderen Nutzen aus der kontrollierten Aufnahme bestimmter Nährstoffe ziehen können (vgl. BGH, Urt. v. 02.10.2008, a.a.O. - MobilPlus-Kapseln; Priorin).

    Die Darlegung und der Nachweis dieser Voraussetzungen obliegen, wie das Landgericht richtig angenommen hat, der Beklagte als Herstellerin und Vertreiberin des als bilanzierte Diät beworbenen Präparats (vgl. BGH, Urt. 02.10.2008, a.a.O., - MobilPlus-Kapseln; Priorin; Urt. v. 15.03.2012, a.a.O. - ARTROSTAR).

    3.2.1) Der Wirksamkeitsnachweis kann durch Vorlage von Studien erbracht werden, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind, wobei es nicht erforderlich ist, dass die Wirksamkeit als solche in der Fachwelt allgemein anerkannt und unumstritten ist (vgl. BGH, Urt. v. 02.10.2008, a.a.O. - Priorin).

    Vielmehr genügt es, wenn das Mittel in seiner Kombination der einzelnen Inhaltsstoffe die angegebene Wirkung erzielt (vgl. BGH, Urt. v. 02.10.2008, a.a.O. - Priorin).

    Aber auch eine geringere Anzahl von Studienteilnehmern kann im Einzelfall für den wissenschaftlichen Nachweis als aussagekräftig angesehen werden (vgl. 40 Probanden bei einer Haarausfallstudie, BGH, Urt. v. 02.10.2008, a.a.O. - Priorin).

    Eine Modifizierung der normalen Ernährung reicht zur diätetischen Behandlung nicht aus, wenn sich mit ihr die besonderen medizinischen Zwecke nicht oder nicht sicher erreichen lassen oder die Modifizierung nicht praktikabel oder für die Patienten unzumutbar ist (BGH, Urt. v. 30.11.2011, a.a.O. - Glucosamin Naturell; Urt. v. 02.10.2008, a.a.O. MobilPlus-Kapseln; Urt. vom 04.12.2008 - I ZR 100/06, GRUR 2009, 413, 415 - Erfokol-Kapseln).

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 8/11

    Glucosamin Naturell

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 43/16
    Diese Vorschriften stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar, denn es handelt sich um Vertriebsbestimmungen, die zumindest mittelbar dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dienen (BGH, Urt. v. 30.11.2011 - I ZR 8/11, GRUR 2012, 734 - Glucosamin Naturell; Urt. v. 02.10.2008 - I ZR 220/05, GRUR 2008, 1118 - MobilPlus-Kapseln).

    Die Vorschrift bezieht mögliche alternative Ernährungsformen ein, sofern die für sie benötigten Lebensmittel auf dem Markt für die normale Ernährung - einschließlich der diätetischen Lebensmittel - erworben werden können und die durch sie bewirkte Modifizierung der normalen Ernährung im Rahmen des üblichen Ernährungsverhaltens liegt (BGH, Urt. v. 30.11.2011, a.a.O. - Glucosamin Naturell).

    Eine Modifizierung der normalen Ernährung reicht zur diätetischen Behandlung nicht aus, wenn sich mit ihr die besonderen medizinischen Zwecke nicht oder nicht sicher erreichen lassen oder die Modifizierung nicht praktikabel oder für die Patienten unzumutbar ist (BGH, Urt. v. 30.11.2011, a.a.O. - Glucosamin Naturell; Urt. v. 02.10.2008, a.a.O. MobilPlus-Kapseln; Urt. vom 04.12.2008 - I ZR 100/06, GRUR 2009, 413, 415 - Erfokol-Kapseln).

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11

    ARTROSTAR

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 43/16
    Soweit der BGH (Urt. v. 15.03.2012 - I ZR 44/11, GRUR 2012, 1164 - ARTROSTAR) eine Studie mit 89 Probanden als nicht ausreichend angesehen habe, sei es um eine Pilot-Studie auf dem Gebiet der Schmerzlinderung gegangen, wobei eine weitere Studie mit 1.583 Probanden erhebliche Wirksamkeitsbedenken ausgewiesen habe.

    Die Darlegung und der Nachweis dieser Voraussetzungen obliegen, wie das Landgericht richtig angenommen hat, der Beklagte als Herstellerin und Vertreiberin des als bilanzierte Diät beworbenen Präparats (vgl. BGH, Urt. 02.10.2008, a.a.O., - MobilPlus-Kapseln; Priorin; Urt. v. 15.03.2012, a.a.O. - ARTROSTAR).

    Unter solchen Gegebenheiten sind nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urt. v. 15.03.2012, a.a.O. - ARTROSTAR), obgleich hinsichtlich des Maßes an Evidenz nicht dieselben Anforderungen gestellt werden können, wie bei der Zulassung von Arzneimitteln, da es hierbei nur um den Nachweis des nutritives Effekts eines Lebensmittels geht, mit dem die z.T. toxischen Nebenwirkungen bei Arzneimitteln nicht vergleichbar sind (vgl. Rathke, in: Zipfel/Rathke, a.a.O., DiätV, § 14b, Rn 21 m.w.N.).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 43/16
    3.2.2) Der Wirksamkeitsnachweis setzt in Fallkonstellationen, bei denen objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten fehlen und der Wirksamkeitsnachweis damit allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt, im Regelfall eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung voraus, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 06.02.2013 - I ZR 62/11, GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Wegen der anzustellenden Untersuchungen ist hinsichtlich der wissenschaftlichen Evidenz jedoch eine Einzelfallbetrachtung geboten (BGH, Urt. v. 06.02.2013 - I ZR 62/11, Basisinsulin mit Gewichtsvorteil, Rn 19, 20, zit. n. juris).

  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15

    Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 43/16
    Da die Klägerin den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr stützt, ist die Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Sachentscheidung rechtswidrig ist (BGH, Urt. v. 07.04.2016 - I ZR 81/15, GRUR 2016, 1200 - Repair-Kapseln; Urt. v. 02.05.2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 - Komplettküchen).

    Das zuvor in § 3 Abs. 1 UWG a.F. bestimmte Spürbarkeitserfordernis ist nunmehr im Tatbestand des § 3a UWG unmittelbar enthalten (BGH, Urt. v. 07.04.2016, a.a.O. - Repair-Kapseln).

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 100/06

    Erfokol-Kapseln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 43/16
    Eine Modifizierung der normalen Ernährung reicht zur diätetischen Behandlung nicht aus, wenn sich mit ihr die besonderen medizinischen Zwecke nicht oder nicht sicher erreichen lassen oder die Modifizierung nicht praktikabel oder für die Patienten unzumutbar ist (BGH, Urt. v. 30.11.2011, a.a.O. - Glucosamin Naturell; Urt. v. 02.10.2008, a.a.O. MobilPlus-Kapseln; Urt. vom 04.12.2008 - I ZR 100/06, GRUR 2009, 413, 415 - Erfokol-Kapseln).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 43/16
    Da die Klägerin den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr stützt, ist die Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Sachentscheidung rechtswidrig ist (BGH, Urt. v. 07.04.2016 - I ZR 81/15, GRUR 2016, 1200 - Repair-Kapseln; Urt. v. 02.05.2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 - Komplettküchen).
  • LG Cottbus, 19.05.2016 - 11 O 76/15

    Bilanzierte Diät - Wettbewerbsverstoß bei Bewerbung einer bilanzierten Diät:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 43/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.05.2016 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Cottbus - 11 O 76/15 - abgeändert.
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06

    Priorin

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 43/16
    In Bezug auf ein anderes Mittel habe der BGH eine Studie mit 40 Probanden als Grundlage des Wirksamkeitsnachweises unbeanstandet gelassen (Urt. v. 02.10.2008 - I ZR 51/06, GRUR 2009, 75 - Priorin).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.03.2019 - 6 U 43/16   

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https://dejure.org/2019,15453
OLG Brandenburg, 26.03.2019 - 6 U 43/16 (https://dejure.org/2019,15453)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2019 - 6 U 43/16 (https://dejure.org/2019,15453)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2019 - 6 U 43/16 (https://dejure.org/2019,15453)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 220/05

    MobilPlus-Kapseln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2019 - 6 U 43/16
    Diese Vorschriften stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar, denn es handelt sich um Vertriebsbestimmungen, die zumindest mittelbar dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dienen (BGH, Urt. v. 30.11.2011 - I ZR 8/11, GRUR 2012, 734 Glucosamin Naturell; Urt. v. 02.10.2008 - I ZR 220/05, GRUR 2008, 1118 - MobilPlusKapseln).

    Das kann, wie § 1 Abs. 2 Nr. 1 lit. b DiätV zu entnehmen ist, bereits dann der Fall sein, wenn die an den bestimmten Beschwerden, Krankheiten oder Störungen leidenden Personen einen besonderen Nutzen aus der kontrollierten Aufnahme bestimmter Nährstoffe ziehen können (vgl. BGH, Urt. v. 02.10.2008, a.a.O. MobilPlus-Kapseln; Priorin).

    Die Darlegung und der Nachweis dieser Voraussetzungen obliegen, wie das Landgericht richtig angenommen hat, der Beklagte als Herstellerin und Vertreiberin des als bilanzierte Diät beworbenen Präparats (vgl. BGH, Urt. 02.10.2008, a.a.O., - MobilPlus-Kapseln; Priorin; Urt. v. 15.03.2012, a.a.O. - ARTROSTAR).

    3.2.1) Der Wirksamkeitsnachweis kann durch Vorlage von Studien erbracht werden, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind, wobei es nicht erforderlich ist, dass die Wirksamkeit als solche in der Fachwelt allgemein anerkannt und unumstritten ist (vgl. BGH, Urt. v. 02.10.2008, a.a.O. - Priorin).

    Vielmehr genügt es, wenn das Mittel in seiner Kombination der einzelnen Inhaltsstoffe die angegebene Wirkung erzielt (vgl. BGH, Urt. v. 02.10.2008, a.a.O. - Priorin).

    Aber auch eine geringere Anzahl von Studienteilnehmern kann im Einzelfall für den wissenschaftlichen Nachweis als aussagekräftig angesehen werden (vgl. 40 Probanden bei einer Haarausfallstudie, BGH, Urt. v. 02.10.2008, a.a.O. - Priorin).

    Eine Modifizierung der normalen Ernährung reicht zur diätetischen Behandlung nicht aus, wenn sich mit ihr die besonderen medizinischen Zwecke nicht oder nicht sicher erreichen lassen oder die Modifizierung nicht praktikabel oder für die Patienten unzumutbar ist (BGH, Urt. v. 30.11.2011, a.a.O. - Glucosamin Naturell; Urt. v. 02.10.2008, a.a.O. MobilPlus-Kapseln; Urt. vom 04.12.2008 - I ZR 100/06, GRUR 2009, 413, 415 - Erfokol-Kapseln).

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 8/11

    Glucosamin Naturell

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2019 - 6 U 43/16
    Diese Vorschriften stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar, denn es handelt sich um Vertriebsbestimmungen, die zumindest mittelbar dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dienen (BGH, Urt. v. 30.11.2011 - I ZR 8/11, GRUR 2012, 734 Glucosamin Naturell; Urt. v. 02.10.2008 - I ZR 220/05, GRUR 2008, 1118 - MobilPlusKapseln).

    Die Vorschrift bezieht mögliche alternative Ernährungsformen ein, sofern die für sie benötigten Lebensmittel auf dem Markt für die normale Ernährung - einschließlich der diätetischen Lebensmittel - erworben werden können und die durch sie bewirkte Modifizierung der normalen Ernährung im Rahmen des üblichen Ernährungsverhaltens liegt (BGH, Urt. v. 30.11.2011, a.a.O. - Glucosamin Naturell).

    Eine Modifizierung der normalen Ernährung reicht zur diätetischen Behandlung nicht aus, wenn sich mit ihr die besonderen medizinischen Zwecke nicht oder nicht sicher erreichen lassen oder die Modifizierung nicht praktikabel oder für die Patienten unzumutbar ist (BGH, Urt. v. 30.11.2011, a.a.O. - Glucosamin Naturell; Urt. v. 02.10.2008, a.a.O. MobilPlus-Kapseln; Urt. vom 04.12.2008 - I ZR 100/06, GRUR 2009, 413, 415 - Erfokol-Kapseln).

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11

    ARTROSTAR

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2019 - 6 U 43/16
    Soweit der BGH (Urt. v. 15.03.2012 - I ZR 44/11, GRUR 2012, 1164 - ARTROSTAR) eine Studie mit 89 Probanden als nicht ausreichend angesehen habe, sei es um eine Pilot-Studie auf dem Gebiet der Schmerzlinderung gegangen, wobei eine weitere Studie mit 1.583 Probanden erhebliche Wirksamkeitsbedenken ausgewiesen habe.

    Die Darlegung und der Nachweis dieser Voraussetzungen obliegen, wie das Landgericht richtig angenommen hat, der Beklagte als Herstellerin und Vertreiberin des als bilanzierte Diät beworbenen Präparats (vgl. BGH, Urt. 02.10.2008, a.a.O., - MobilPlus-Kapseln; Priorin; Urt. v. 15.03.2012, a.a.O. - ARTROSTAR).

    Unter solchen Gegebenheiten sind nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urt. v. 15.03.2012, a.a.O. - ARTROSTAR), obgleich hinsichtlich des Maßes an Evidenz nicht dieselben Anforderungen gestellt werden können, wie bei der Zulassung von Arzneimitteln, da es hierbei nur um den Nachweis des nutritives Effekts eines Lebensmittels geht, mit dem die z.T. toxischen Nebenwirkungen bei Arzneimitteln nicht vergleichbar sind (vgl. Rathke, in: Zipfel/Rathke, a.a.O., DiätV, § 14b, Rn 21 m.w.N.).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2019 - 6 U 43/16
    3.2.2) Der Wirksamkeitsnachweis setzt in Fallkonstellationen, bei denen objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten fehlen und der Wirksamkeitsnachweis damit allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt, im Regelfall eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung voraus, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 06.02.2013 - I ZR 62/11, GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Wegen der anzustellenden Untersuchungen ist hinsichtlich der wissenschaftlichen Evidenz jedoch eine Einzelfallbetrachtung geboten (BGH, Urt. v. 06.02.2013 - I ZR 62/11, Basisinsulin mit Gewichtsvorteil, Rn 19, 20, zit. n. juris).

  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15

    Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2019 - 6 U 43/16
    Da die Klägerin den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr stützt, ist die Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Sachentscheidung rechtswidrig ist (BGH, Urt. v. 07.04.2016 - I ZR 81/15, GRUR 2016, 1200 - Repair-Kapseln; Urt. v. 02.05.2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 - Komplettküchen).

    Das zuvor in § 3 Abs. 1 UWG a.F. bestimmte Spürbarkeitserfordernis ist nunmehr im Tatbestand des § 3a UWG unmittelbar enthalten (BGH, Urt. v. 07.04.2016, a.a.O. - Repair-Kapseln).

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 100/06

    Erfokol-Kapseln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2019 - 6 U 43/16
    Eine Modifizierung der normalen Ernährung reicht zur diätetischen Behandlung nicht aus, wenn sich mit ihr die besonderen medizinischen Zwecke nicht oder nicht sicher erreichen lassen oder die Modifizierung nicht praktikabel oder für die Patienten unzumutbar ist (BGH, Urt. v. 30.11.2011, a.a.O. - Glucosamin Naturell; Urt. v. 02.10.2008, a.a.O. MobilPlus-Kapseln; Urt. vom 04.12.2008 - I ZR 100/06, GRUR 2009, 413, 415 - Erfokol-Kapseln).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2019 - 6 U 43/16
    Da die Klägerin den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr stützt, ist die Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Sachentscheidung rechtswidrig ist (BGH, Urt. v. 07.04.2016 - I ZR 81/15, GRUR 2016, 1200 - Repair-Kapseln; Urt. v. 02.05.2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 - Komplettküchen).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06

    Priorin

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2019 - 6 U 43/16
    In Bezug auf ein anderes Mittel habe der BGH eine Studie mit 40 Probanden als Grundlage des Wirksamkeitsnachweises unbeanstandet gelassen (Urt. v. 02.10.2008 - I ZR 51/06, GRUR 2009, 75 - Priorin).
  • VG München, 06.11.2019 - M 18 K 17.4337

    Zu den Voraussetzungen für das Inverkehrbringen eines Lebensmittels für besondere

    Bereits aus dieser Formulierung ergibt sich eindeutig, dass die Nachweispflicht (und damit auch die Beweislast) hinsichtlich der Wirksamkeit von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke - entgegen der Ansicht der Klägerin - beim Hersteller bzw. Inverkehrbringer und damit bei der Klägerin liegt, was auch der ständigen Rechtsprechung entspricht (vgl. OLG Brandenburg, U.v. 26.3.2019 - 6 U 43/16 - juris Rn. 32 unter Verweis auf BGH "Priorin" U.v. 2.10.2008 - I ZR 51/06; BGH "ARTROSTAR", U.v. 15.3.2012 - I ZR 44/11 - juris Rn. 25).

    Soweit erkennbar hat diese Entscheidung auch durchgängig Anschluss in der Rechtsprechung gefunden (vgl. z.B. zuletzt OLG Brandenburg, U.v. 26.3.2019 - 6 U 43/16; OLG Celle, U.v. 31.7.2018 - 13 U 26/18; OLG Frankfurt a.M., U.v. 12.4.2018 - 6 U 186/17- jeweils juris).

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