Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.08.2010 - I-6 U 43/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3525
OLG Köln, 27.08.2010 - I-6 U 43/10 (https://dejure.org/2010,3525)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.08.2010 - I-6 U 43/10 (https://dejure.org/2010,3525)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 2010 - I-6 U 43/10 (https://dejure.org/2010,3525)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Verlegers für Wettbewerbsverstöße in Anzeigen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Presse haftet für offensichtliche Wettbwerbsverstöße in entgegengenommenen Anzeigen auch ohne Kenntnis; §§ 3, 8 UWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UKlaG § 13 Abs. 5 a.F.; UWG § 3; LFGB § 11
    Haftung des Verlegers für Wettbewerbsverstöße in Anzeigen

  • rechtsportal.de

    UKlaG § 13 Abs. 5 a.F.; UWG § 3 ; LFGB § 11
    Haftung des Verlegers für Wettbewerbsverstöße in Anzeigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Haftung des Verlegers bei eindeutigem Wettbewerbsverstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verleger haftet nicht grundsätzlich für Wettbewerbsverstöße in Anzeigen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zeitschriftenverleger: muss Werbeanzeigen vor Veröffentlichung prüfen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zeitschriftenverleger muss Werbeanzeigen vor Veröffentlichung prüfen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2010 - 6 U 43/10
    Nach der früheren ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH GRUR 2006, 429 - "Schlank-Kapseln" und die dort [Rz 13, 15] aufgeführten älteren Entscheidungen) kam in derartigen Fällen gleichwohl eine Haftung des Verlegers, und zwar als Störer, dann in Betracht, wenn dieser gegen seine Pflicht verstoßen hatte, zu prüfen, ob die Veröffentlichung der Anzeige gegen gesetzliche Vorschriften verstieß.

    Nach diesen von der Rechtsprechung seit langem entwickelten und in der Entscheidung "Schlank-Kapseln" aus dem Jahre 2006 (BGH GRUR 2006, 429) nochmals bestätigten Grundsätzen haftet der Herausgeber eines Presseorgans, etwa eines Anzeigenblattes, zwar nur für grobe und eindeutige, unschwer erkennbare Wettbewerbsverstöße, dies aber nicht nur nach vorherigem konkretem Hinweis auf die Wettbewerbswidrigkeit von dritter Seite, sondern auch ohne einen solchen.

    Das gilt auch im Lichte der schon erwähnten Entscheidung "Schlank-Kapseln" des BGH (GRUR 2006, 429).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2010 - 6 U 43/10
    Der Beklagten ist einzuräumen, dass diese Rechtsprechung im Lichte der Entscheidung "jugendgefährdende Medien bei e-bay" des BGH (GRUR 2007, 890) nicht mehr uneingeschränkt zugrundegelegt werden kann.

    Die Revision wird gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassen, weil die Auswirkungen der Grundsätze der Entscheidung "jugendgefährdende Medien bei e-bay" (BGH GRUR 07, 890) auf die Verlegerhaftung höchstrichterlich noch nicht geklärt sind.

  • LG Köln, 28.08.2008 - 31 O 352/08

    Anspruch auf Unterlassung von irreführender Werbeanzeige für Mittel mit

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2010 - 6 U 43/10
    Das Landgericht hat - nachdem es zuvor im Hinblick auf die erste Anzeige antragsgemäß eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen hatte (31 O 352/08 LG Köln = 6 U 174/08 OLG Köln) - die Beklagte zur Unterlassung der Veröffentlichung der beiden Anzeigen in der konkreten Verletzungsform verurteilt.
  • LG Köln, 18.02.2010 - 31 O 552/09

    Werbung für ein Schlankheitspräparat in einem ganzseitigen Zeitungssinserat unter

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2010 - 6 U 43/10
    1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.2.2010 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 552/09 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 69/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Übermittlung von Werbenachrichten ohne ausdrückliche

    Wie vom Landgericht im Ansatz zutreffend erkannt, kommt es für die Verantwortlichkeit der Beklagten zu 3.) und 4.) als Träger wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten (nicht als "Störer", vgl. BGHZ 173, 188 = GRUR 2007, 890 [Rn. 36 ff.] - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGHZ 180, 134 = GRUR 2009, 597 [Rn. 16] - Halzband; Senat, Urt. v. 27.08.2010 - 6 U 43/10; Köhler / Bornkamm, UWG, § 8 Rn. 2.5a-5b, 2.12-14a) im Rahmen des von ihnen eingerichteten Internet-Vertriebssystems vor allem auf das Unterlassen zumutbarer Überprüfungsmaßnahmen an.
  • LG Köln, 08.04.2011 - 33 O 342/10

    Inserat publizierendes Unternehmen muss das Inserieren einer Werbung mit

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten ist vom OLG Köln mit Urteil vom 27.08.2010 (Az. 6 U 43/10, Anlage K 6, Bl. 53 d.A.) zurückgewiesen worden.

    Das Oberlandesgericht Köln hat aber nun in einem Parallelverfahren, an dem die Parteien beteiligt waren, entschieden, dass die Beklagte jedenfalls dann als Täterin haftet, wenn ihr die Verletzung einer Verkehrspflicht vorzuwerfen ist (vgl. OLG Köln Urteil v. 27.08.2010, Az. 6 U 43/10, Bl. 53 d.A.) und ausgeführt:.

    Durch das Urteil des LG Köln (LG Köln Urteil vom 18.02.2010, Az. 31 O 552/09) und das Urteil des OLG Köln (OLG Köln im Urteil vom 27.08.2010, Az. 6 U 43/10, Anlage K 6, Bl. 53 d.A.), welche beide vor der Veröffentlichung der streitgegenständlichen Werbeanzeige ergangen sind, war der Beklagten nämlich bewusst, dass eine Werbung mit angeblich schlankmachenden Mitteln wettbewerbswidrig ist.

  • OLG Köln, 03.02.2012 - 6 U 76/11

    Inanspruchnahme eines Presseorgans wegen Veröffentlichung einer

    Die von der Rechtsprechung zur sogenannten Störerhaftung der Medien entwickelten Kriterien können, obwohl die Rechtsfigur der Störerhaftung für das Lauterkeitsrecht inzwischen aufgegeben worden ist (BGH, GRUR 2011, 157 = WRP 2011, 223 [Rn. 48] - Kinderhochstühle im Internet), für diese Beurteilung weiter herangezogen werden (Senat, Urteil vom 27.08.2010 - 6 U 43/10 = MD 2010, 1093 - Schlank-Sensation Nr. 1, sub Nr. 11 1 im Anschluss an BGHZ 173, 188 [Rn. 38] - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
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