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   OLG Köln, 02.10.2013 - I-6 U 44/13   

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https://dejure.org/2013,63139
OLG Köln, 02.10.2013 - I-6 U 44/13 (https://dejure.org/2013,63139)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.10.2013 - I-6 U 44/13 (https://dejure.org/2013,63139)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - I-6 U 44/13 (https://dejure.org/2013,63139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rückkehrpflicht bei Mietwagen nur während der Betriebszeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.04.1989 - I ZR 105/87

    Rückkehrpflicht II; Begriff des neuen Beförderungsauftrages

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 U 44/13
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, wie groß die Gefahr eines taxiähnlichen Einsatzes des Mietwagen ist (BGH, Urteil vom 26.4. 1989 - I ZR 105/87 - GRUR 1990, 49 f. - Rückkehrpflicht II).

    In diesem Zusammenhang ist erneut darauf hinzuweisen, dass die Feststellung eines Verstoßes gegen das Gebot der "unverzüglichen" Rückkehr zum Betriebssitz ohnehin unter Würdigung aller - erforderlichenfalls im Rahmen einer Beweisaufnahme aufzuklärenden - Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist (BGH, Urteil vom 26.4. 1989 - I ZR 105/87 - GRUR 1990, 49 - Rückkehrpflicht II).

  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 124/86

    "Rückkehrpflicht"; Verletzung der Rückkehrpflicht des Mietwagenfahrers

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 U 44/13
    Dies hat zur Folge, dass der Beklagte hinsichtlich des Vorliegens dieser Ausnahme die Beweislast trägt (BGH, Urteil vom 5.5. 1988 - I ZR 124/86 - GRUR 1988, 831, 832 - Rückkehrpflicht I).

    Die in dieser Vorschrift statuierte Rückkehrpflicht soll verhindern, dass ein Mietwagen, ohne dass er von einem konkreten Beförderungsauftrag in Anspruch genommen wird, an beliebiger Stelle anhält und damit die Gefahr entsteht, dass er für jeden vorbeikommenden Beförderungsinteressenten oder für die bei der Zentrale eingehenden Aufträge aus dem betreffenden Bezirk zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 5.5. 1988 - I ZR 124/86 - GRUR 1988, 831 - Rückkehrpflicht I).

  • BGH, 14.12.1989 - I ZR 37/88

    "Rückkehrpflicht IV"; Rückkehrpflicht eines Mietwagenunternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 U 44/13
    [...] Das BerGer. ist deshalb zu Recht davon ausgegangen, der Fahrer des Mietwagens der Bekl. sei jedenfalls bis 3.36 Uhr für sie tätig und deshalb verpflichtet gewesen, nach Ausführung des letzten Beförderungsauftrags unverzüglich an den Betriebssitz der Bekl. zurückzukehren" (BGH, Urteil vom 14.12.1989 - I ZR 37/88 - NJW 1990, 1366 - Rückkehrpflicht IV; Hervorhebung nicht im Original).

    Dies gilt nur, wenn die Fahrtunterbrechungen oder Pausen in der Dienstzeit des Mietwagens und seines Fahrers liegen (BGH, Urteil vom 14.12.1989 - I ZR 37/88 - NJW 1990, 1366 - Rückkehrpflicht IV).

  • BayObLG, 23.01.2004 - 3 ObOWi 3/04

    Umfang der Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 U 44/13
    Anders als in dem Sachverhalt, den das Bayerische Oberste Landesgericht in dem Beschluss vom 23.1.2004 (3 ObOWi 3/04 - NStZ-RR 2004, 148) zu beurteilen hatte, auf den sich die Klägerin beruft, wird durch diese Auslegung auch nicht der "bundesweit flächendeckende Einsatz" (so BayObLG a. a. O. S. 149) der Mietwagen ermöglicht.
  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 171/87

    Rückkehrpflicht III; Unverzügliche Rückkehr zum Betriebssitz

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 U 44/13
    Eine weitere Konkretisierung ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 22.6. 1989 - I ZR 171/87 - GRUR 1989, 835 - Rückkehrpflicht III).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 U 44/13
    Im Hinblick auf die durch Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG gedeckte Berufsfreiheit des Mietwagenunternehmers darf die Vorschrift nicht so ausgelegt werden, dass das Rückkehrgebot über das zur Verwirklichung seines Zwecks Erforderliche hinaus ausgedehnt wird (BVerfG, Beschl. vom 14.11.1989 - 1 BvL 14/85 und 1 BvR 1276/84 - GRUR 1990, 199, 204 - Rückkehrgebot).
  • LG Köln, 12.02.2013 - 33 O 155/12
    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 U 44/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.2.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 33 O 155/12 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 196/13

    Rückkehrpflicht V - Wettbewerbsverstoß bei der Personenbeförderung durch

    Das Berufungsgericht (OLG Köln, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 6 U 44/13, juris) hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
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