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   OLG Hamm, 25.08.1994 - 6 U 44/94   

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https://dejure.org/1994,5825
OLG Hamm, 25.08.1994 - 6 U 44/94 (https://dejure.org/1994,5825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.1994 - 6 U 44/94 (https://dejure.org/1994,5825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 1994 - 6 U 44/94 (https://dejure.org/1994,5825)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem aus einem Grundstück ausfahrenden Kfz und einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fußgänger; Kreuzungsbereich; Sorgfaltspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 736 (Ls.)
  • NZV 1995, 72
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer

    Entsprechend ist in Rechtsprechung und Literatur im Grundsatz anerkannt, dass die besonderen Sorgfaltspflichten der § 9 Abs. 5, § 10 Satz 1 StVO auch gegenüber Fußgängern Platz greifen (OLG Düsseldorf, VRS 54, 298; KG, VM 1986, 86; König, aaO, § 10 StVO Rn. 4; Burmann, aaO, § 10 StVO Rn. 2; Scholten, aaO, § 10 StVO Rn. 46; Bender in MüKoStVR, § 10 StVO Rn. 6; Müller in Bachmeier/Müller/Rebler, Verkehrsrecht, Stand August 2015, § 10 StVO Rn. 4; Greger in Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 14 Rn. 220; einschränkend gegenüber dem in der Fahrzeugtür des parkenden Autos stehenden oder am Fahrbahnrand wartenden Fußgänger KG, VRS 107, 96; OLG Hamm, NZV 1995, 72, 73).
  • OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines von einem Parkplatz auf eine Zu- und

    Das OLG Hamm hat zwar in einer Entscheidung aus dem Jahre 1994 (ohne Begründung) angenommen, die gesteigerte Rücksichtspflicht normiere § 10 StVO "in erster Linie" im Hinblick auf den fließenden Verkehr, dagegen nicht auch im Hinblick auf Fußgänger, die am Fahrbahnrand auf eine Gelegenheit warten, die Straße zu überqueren (OLG Hamm NZV 1995, 72, 73; ebenso Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 27 Rn. 310).
  • OLG München, 08.03.2013 - 10 U 2375/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück auf die Fahrbahn

    Für den vom Fahrbahnrand Anfahrenden gilt zwar ebenfalls § 10 StVO , seine Pflicht besteht aber in erster Linie gegenüber dem fließenden Verkehr auf der Fahrbahn (zu ähnlichen Konstellationen vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 72 und KG, VRs 100 [Jahrgang 2001], 286) und nicht primär gegenüber Verkehr auf dem Geh- und Radweg.
  • AG Hamburg, 13.07.2018 - 23a C 437/17

    Verkehrsunfall Grundstücksausfahrt mit querendem Fußgänger

    Ein solches könnte zwar vorliegen, wenn die Klägerin die Straße entgegen § 25 Abs. 3 StVO ohne Rücksicht auch auf das Beklagtenfahrzeug zu überqueren versucht hätte und dazu auf die Fahrbahn getreten wäre (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 25.08.1994, Az.: 6 U 44/94).
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