Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07   

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https://dejure.org/2007,5337
OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07 (https://dejure.org/2007,5337)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.05.2007 - 6 U 45/07 (https://dejure.org/2007,5337)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 6 U 45/07 (https://dejure.org/2007,5337)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Finanzierungsleasing: Verwertung eines Leasinggegenstandes zum Restwert nach Schätzgutachten bei fehlerhaftem Gutachten; Pflicht zur Gutschrift des Händlerverkaufspreises bei marktgebundenem Leasinggeber - hier abgelehnt; Schätzgutachter als Erfüllungsgehilfe des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Differenz zwischen dem von einem Leasinggeber garantierten Restwert und dem Verwertungserlös des Leasingobjekts sowie der Hälfte der Kosten eines Sachverständigengutachtens; Einholung eines Schätzgutachtens zum Schätzwert und Pflichterfüllung des ...

  • Judicialis

    BGB § 278

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278
    Bestmögliche Verwertung eines Leasingfahrzeuges durch Angebot an den Leasignnehmer zum Schätzwert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leasing - Verwertung eines Leasinggegenstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Bestmögliche Leasing-Verwertung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestmögliche Leasing-Verwertung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 694
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 312/96

    Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07
    Will ein Leasinggeber seiner Pflicht zur bestmöglichen Verwertung eines Leasinggegenstands dadurch genügen, dass er ihn dem Leasingnehmer nach Einholung eines Schätzgutachtens zum Schätzwert anbietet (BGH NJW 1997, 3166), so genügt es, wenn er dem Leasingnehmer das Ergebnis des Gutachtens mitteilt.

    Jedenfalls dann, wenn der Leasingnehmer weiß, dass das Schätzgutachten einen zu niedrigen Preis ausweist, kann der Leasinggeber selbst dann nach den vom BGH in NJW 1997, 3166 festgelegten Grundsätzen vorgehen, wenn er den zu geringen Schätzwert zu vertreten hat.

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH Urteil vom 4.6.1997 VIII ZR 312/96 = NJW 1997, 3166, 3167) erfüllt ein Leasinggeber seine Pflicht zur bestmöglichen Verwertung des Leasinggegenstandes schon dann, wenn er dem Leasingnehmer nach Einholung eines Schätzgutachtens anbietet, das Fahrzeug zum Schätzwert zu übernehmen.

  • OLG Brandenburg, 10.12.1997 - 7 U 87/97

    Schadensersatz wegen vorzeitiger Beendigung eines Fahrzeugleasingvertrages;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07
    Auch der markengebundene Leasingnehmer ist bei einer Verwertung des Leasingfahrzeuges nicht verpflichtet, dem Leasingnehmer den Händlerverkaufspreis ohne Abzüge gutzuschreiben (Abweichung von OLG Brandenburg NJW-RR 1998, 1671).

    Die Anwendung der referierten Rechtsprechung des BGH scheitert auch nicht daran, dass die Leasinggeberin markengebunden ist und daher nach der überwiegenden Meinung der Oberlandesgerichte eine Verwertung über das Händlernetz zu versuchen hat (z.B. OLG Koblenz NJW 1995, 1227, 1228; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 333, 335), der Leasingnehmer deswegen einen Anspruch auf Gutschrift des HVK hätte (so OLG Brandenburg NJW-RR 1998, 1671f; a.A. OLG Düsseldorf aaO) und der Leasingnehmer damit nicht auf eine eigene Verwertung verwiesen werden könnte, bei dem dem Leasingnehmer dieser Verkaufsvorteil verloren gehen würde (so aber OLG Brandenburg NJW-RR 1998, 1671, 1672).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07
    Hintergrund dieser Rechtsprechung und Literatur ist, dass der Geschädigte zwar selbst tätig wird, aber wegen § 249 S. 2 BGB anstelle des eigentlich verpflichteten Schädigers (so ohne nähere dogmatische Begründung auch BGH NJW 1975, 160).
  • OLG Frankfurt, 28.12.1990 - 24 U 32/89

    Prognoserisiko des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07
    In diese Fallgruppe lässt sich weiter das OLG Frankfurt in der vom Klägervertreter zitierten Entscheidung in NJW-RR 1992, 602 (zum Baurecht) einordnen.
  • OLG Koblenz, 10.03.1994 - 5 U 1257/93

    KFZ-Unfallschaden - Abrechnung auf der Basis des Händlereinkaufspreises

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07
    Die Anwendung der referierten Rechtsprechung des BGH scheitert auch nicht daran, dass die Leasinggeberin markengebunden ist und daher nach der überwiegenden Meinung der Oberlandesgerichte eine Verwertung über das Händlernetz zu versuchen hat (z.B. OLG Koblenz NJW 1995, 1227, 1228; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 333, 335), der Leasingnehmer deswegen einen Anspruch auf Gutschrift des HVK hätte (so OLG Brandenburg NJW-RR 1998, 1671f; a.A. OLG Düsseldorf aaO) und der Leasingnehmer damit nicht auf eine eigene Verwertung verwiesen werden könnte, bei dem dem Leasingnehmer dieser Verkaufsvorteil verloren gehen würde (so aber OLG Brandenburg NJW-RR 1998, 1671, 1672).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 10 U 11/96

    Berücksichtigung des Fahrzeugwerts bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem in der Klage weiter zitierten Urteil des OLG Düsseldorf BB 1997, 701, das gerade weitere Maßnahmen des Leasinggebers verlangt.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 24 U 10/98

    Schadensminderungspflichten des Leasinggebers bei der Verwertung des Leasingguts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07
    Darf der Leasinggeber pauschale Unkosten für die Verwertung abziehen und setzt man dafür 10% an (so OLG Düsseldorf OLGR 99, 333, 335, das Landgericht im vorliegenden Fall und Beckmann a. a. O. § 8 Rdnr. 236), so bringt dem Kläger hier der Verkauf über das Händlernetz nicht mehr als die Verwertung durch ihn selbst: Der Mittelpreis zwischen den vom Gerichtssachverständigen festgestellten HVK und HEK, der beim Verkauf zwischen Privaten erzielt wird, liegt bei [(42.950 EUR + 50.900 EUR): 2 =] 46.925 EUR.
  • OLG Brandenburg, 23.02.2000 - 13 U 209/99

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach vorzeitiger Beendigung; Verwertung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07
    Kommt dann noch eine allgemeine Urlaubszeit hinzu, so kann bezweifelt werden, dass der von der Klägerin anfänglich vorgegebene Zeitraum im Normalfall genügt hätte (verneinend in einem ähnlichen Fall wie hier: OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 277).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 24 U 193/03

    Zur Wirksamkeit einer den Leasingnehmer benachteiligenden Klausel in den AGBs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07
    Gerade weil sich der Leasingnehmer bei Vereinbarung einer solchen Klausel von vorneherein darauf einstellen muss, entweder hinreichende Barmittel bereitzustellen oder kurzfristig für eine Finanzierung des garantierten Restwerts sorgen zu können, können die Überlegungen des OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 1208, 1209 nicht auf die konkrete Fallgestaltung übertragen werden.
  • BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 246/10

    Mietkaufvertrag: Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nach

    a) Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen, weil es der Auffassung ist, sich mit der Entscheidung des Streitfalls im Widerspruch zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (ZMR 2007, 694) zu befinden, wonach auch der markengebundene Leasinggeber bei einer Verwertung des Leasingfahrzeugs nicht verpflichtet sei, dem Leasingnehmer den Händlerverkaufspreis ohne Abzüge gut zu schreiben.
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 24 U 111/11

    Leasingrecht - Vollamortisationsanspruch des Leasinggebers: Steuerbarer Umsatz?

    Dies gilt erst recht für den auch hier in § 13 Absatz 3 LV geregelten Fall, bei dem die Leasinggeberin nach erfolgter Andienung ohnehin berechtigt gewesen wäre, vom Leasingnehmer die Übernahme des Fahrzeugs zum garantierten Restwert zu verlangen (vgl. OLG Stuttgart ZMR 2007, 694 ff.).

    Zudem ist folgendes zu berücksichtigen: Abgesehen davon, dass die Klägerin dem Beklagten nicht die Überlassung des gesamten Gutachtens schuldete, sondern ihren Verpflichtungen bereits mit der alleinigen Nennung der Schätzwerte nachgekommen wäre (vgl. BGH BeckRS 2011, 25772; NJW 1997, 3166; OLG Stuttgart ZMR 2007, 694 ff.), sie also überobligatorisch tätig geworden war, blieb es dem Beklagten unbenommen, die aus dem angeblich fehlerhaften Gutachten resultierende Gefahr einer "Verschleuderung" des Fahrzeugs dadurch abzuwenden, dass er es selbst erwarb.

  • BGH, 22.07.2014 - VIII ZR 15/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen im Kfz-Leasingvertrag: Wirksamkeit einer

    Soweit es die hier gegebene Fallgestaltung einer Verwertung zum Händlereinkaufspreis betrifft, wird einhellig angenommen, dass die dem Leasingnehmer einzuräumende Frist für eine Käuferbenennung oder einen Selbsterwerb zwei Wochen grundsätzlich nicht unterschreiten darf (zum Meinungsstand Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rn. L 694; auch das dort als abweichend zitierte Urteil des OLG Stuttgart vom 29. Mai 2007 - 6 U 45/07, juris Rn. 45 ff., fügt sich mit Blick auf die Besonderheiten des Falles ein).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08

    Mietkaufvertrag: Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrages über einen

    35 Eine Parallelität zum Leasingvertrag besteht auch insoweit, als grundsätzlich nach dem Händlerverkaufswert abzurechnen ist abzüglich bis zu 10 %; der Verkauf zum Händlereinkaufswert ist nur dann pflichtwidrig, wenn er weniger als 10 % unter dem Händlerverkaufspreis liegt (vgl. dazu Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet- Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rz 1988; Beckmann, Rz 236 f.; Reinking/Eggert, der Autokauf 9. Aufl. Rz 993 OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.4.2008, 3 W 58/07 sowie OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.3.2006, 17 U 84/05; a.A. OLG Stuttgart ZMR 2007, 694 = OLGR Stuttgart 2007, 969 ff. allerdings zum Leasingvertrag).
  • OLG Köln, 17.02.2017 - 19 U 101/16

    Ansprüche des Leasinggebers und Eigentümers eines Fahrzeugs wegen der

    Eine derartige Pflicht besteht nicht einmal für den Leasinggeber bei der Verwertung der Leasingsache nach dem Ende des Leasingvertrags (OLG Stuttgart, Urteil v. 29.05.2007, 6 U 45/07, juris Rn. 58).
  • OLG Naumburg, 28.10.2022 - 7 U 47/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Berechnung

    Selbst wenn der Senat einen pauschalen Kostenbetrag für weitere Nutzung des Fahrzeuges bis Oktober 2022 und für die Verwertung des Fahrzeuges von dem angegebenen Händlerverkaufspreis abzieht und hierfür einen Abschlag von 15 % des Händlerverkaufspreises ansetzt (vgl. ähnlich zur Restwertberechnung bei Leasingfahrzeugen: OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Mai 2007 - 6 U 45/07, juris, Rdn. 58), würde der Restwert für das streitgegenständliche Fahrzeug noch bei immerhin 18.270,75 Euro liegen.
  • OLG Rostock, 03.12.2009 - 3 U 186/08

    Leasingvertrag: Anspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmers bei

    Nach herrschender Ansicht ist die Klägerin als Leasinggeberin verpflichtet, ihrem ermittelten Schaden den Verwertungserlös entgegenzusetzen, den sie bei ihren Bemühungen um die bestmögliche Verwertung hätte erzielen können (BGH, Urt. v. 04.06.1997, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urt. v. 29.05.2007, 6 U 45/07, ZMR 2007, 694; OLG Dresden, Beschl. v. 07.08.2000, 8 W 2306/99, NJW-RR 2003, 194).
  • OLG Stuttgart, 15.12.2020 - 6 U 225/19

    Schadensminderungspflicht nach vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrags

    Soweit das Landgericht davon unter Verweis auf das Senatsurteil vom 29. Mai 2007 - 6 U 45/07 -, Rn. 71 f., juris, ausgeht, übersieht es, dass der dortige Sachverhalt die vertragsgemäße Verwertung nach ungestörtem Ablauf der im Rahmen eines Vertrages mit Restwertgarantie vereinbarten Leasingzeit zum Gegenstand hatte, so dass dort gerade nicht die Verwertung von Leasinggut im Rahmen der Schadensabwicklung in Rede stand (vgl. die ausdrückliche Abgrenzung in OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Mai 2007 - 6 U 45/07 -, Rn. 72, juris).
  • OLG Rostock, 21.06.2018 - 3 U 57/17

    Leasinggutverwertung durch ein Auktionshaus; Mehrwertsteuer

    Nach herrschender Ansicht ist die Klägerin als Leasinggeberin verpflichtet, ihrem ermittelten Schaden den Verwertungserlös entgegenzusetzen, den sie bei ihren Bemühungen um die bestmögliche Verwertung hätte erzielen können (BGH, Urteil v. 04.06.1997, a.a.O.; OLG Rostock, Urteil v. 03.12.2009, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil v. 29.05.2007 - 6 U 45/07 -, ZMR 2007, 694; OLG Dresden, Beschluss.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,71354
LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07 (https://dejure.org/2009,71354)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.08.2009 - L 6 U 45/07 (https://dejure.org/2009,71354)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. August 2009 - L 6 U 45/07 (https://dejure.org/2009,71354)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).

    Auf der zweiten Prüfebene ist maßgebliches Kriterium des sachlichen Zusammenhangs, ob sich die Handlungstendenz beim Zurücklegen des Weges auf die Ausübung einer im Wesentlichen der versicherten Tätigkeit dienenden Verrichtung bezieht, d.h. ob diese zum Weg zu oder von der Arbeitsstätte gehört (st. Rspr., siehe etwa BSG, Urteil vom 12. April 2005, a.a.O.; Urteil vom 7. Februar 2006 - B 2 U 30/04 R - SozR 4-2700 § 135 Nr. 1; Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23; Urteil vom 4. September 2007, a.a.O.; Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25; Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 15/07 R - juris; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - juris).

    Um eine solche handelt es sich, wenn eine Verrichtung gleichzeitig und untrennbar sowohl betrieblichen als auch eigenwirtschaftlichen Interessen zu dienen bestimmt ist (siehe hierzu etwa BSG, Urteil vom 12. April 2005, a.a.O.; Urteil vom 20. März 2007, a.a.O.).

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07
    Auf der zweiten Prüfebene ist maßgebliches Kriterium des sachlichen Zusammenhangs, ob sich die Handlungstendenz beim Zurücklegen des Weges auf die Ausübung einer im Wesentlichen der versicherten Tätigkeit dienenden Verrichtung bezieht, d.h. ob diese zum Weg zu oder von der Arbeitsstätte gehört (st. Rspr., siehe etwa BSG, Urteil vom 12. April 2005, a.a.O.; Urteil vom 7. Februar 2006 - B 2 U 30/04 R - SozR 4-2700 § 135 Nr. 1; Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23; Urteil vom 4. September 2007, a.a.O.; Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25; Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 15/07 R - juris; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - juris).

    Um eine solche handelt es sich, wenn eine Verrichtung gleichzeitig und untrennbar sowohl betrieblichen als auch eigenwirtschaftlichen Interessen zu dienen bestimmt ist (siehe hierzu etwa BSG, Urteil vom 12. April 2005, a.a.O.; Urteil vom 20. März 2007, a.a.O.).

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).

    Auf der zweiten Prüfebene ist maßgebliches Kriterium des sachlichen Zusammenhangs, ob sich die Handlungstendenz beim Zurücklegen des Weges auf die Ausübung einer im Wesentlichen der versicherten Tätigkeit dienenden Verrichtung bezieht, d.h. ob diese zum Weg zu oder von der Arbeitsstätte gehört (st. Rspr., siehe etwa BSG, Urteil vom 12. April 2005, a.a.O.; Urteil vom 7. Februar 2006 - B 2 U 30/04 R - SozR 4-2700 § 135 Nr. 1; Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23; Urteil vom 4. September 2007, a.a.O.; Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25; Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 15/07 R - juris; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - juris).

  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07
    Ein solches betriebliches Interesse besteht vielmehr auch an zahlreichen anderen Verrichtungen im Rahmen des nicht versicherten persönlichen Lebensbereichs (z.B. Beschaffung angemessenen Wohnraums, ausreichende und gesunde Ernährung und Kleidung usw.), ohne die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht möglich ist (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl. Urteil vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - SozR 2200 § 548 Nr. 7; Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 3/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 95; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97; Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 6/02 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 11).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 3/89

    Unfallversicherungsschutz bei Saunabesuch während Dienstreise

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07
    Ein solches betriebliches Interesse besteht vielmehr auch an zahlreichen anderen Verrichtungen im Rahmen des nicht versicherten persönlichen Lebensbereichs (z.B. Beschaffung angemessenen Wohnraums, ausreichende und gesunde Ernährung und Kleidung usw.), ohne die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht möglich ist (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl. Urteil vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - SozR 2200 § 548 Nr. 7; Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 3/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 95; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97; Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 6/02 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 11).
  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 5/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme innerhalb der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07
    Ein solches betriebliches Interesse besteht vielmehr auch an zahlreichen anderen Verrichtungen im Rahmen des nicht versicherten persönlichen Lebensbereichs (z.B. Beschaffung angemessenen Wohnraums, ausreichende und gesunde Ernährung und Kleidung usw.), ohne die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht möglich ist (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl. Urteil vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - SozR 2200 § 548 Nr. 7; Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 3/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 95; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97; Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 6/02 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 11).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07
    Ein solches betriebliches Interesse besteht vielmehr auch an zahlreichen anderen Verrichtungen im Rahmen des nicht versicherten persönlichen Lebensbereichs (z.B. Beschaffung angemessenen Wohnraums, ausreichende und gesunde Ernährung und Kleidung usw.), ohne die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht möglich ist (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl. Urteil vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - SozR 2200 § 548 Nr. 7; Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 3/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 95; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97; Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 6/02 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 11).
  • BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07
    Bei dieser auf objektive Merkmale gegründeten klaren Grenzziehung zwischen dem versicherten Teil und dem unversicherten Teil des Weges hat sich das BSG neben der der gesetzlichen Unfallversicherung zu Grunde liegenden Haftung des Unternehmers für Betriebsgefahren in Verbindung mit seiner Haftungsfreistellung seit Jahrzehnten ausschlaggebend von dem Streben nach Rechtssicherheit, Vermeidung von Beweisschwierigkeiten sowie möglichst einheitlicher Rechtsauslegung leiten lassen und keine Ausnahme zugelassen (ständige Rechtsprechung seit Urteil vom 13. März 1956 - 2 RU 124/54 - BSGE 2, 239; Urteil vom 30. September 1964 - 2 RU 221/60 - BSGE 22, 10 oder Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15, m.w.N.; Urteile vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20 und B 2 U 1/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 21).
  • BSG, 30.09.1964 - 2 RU 221/60
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07
    Bei dieser auf objektive Merkmale gegründeten klaren Grenzziehung zwischen dem versicherten Teil und dem unversicherten Teil des Weges hat sich das BSG neben der der gesetzlichen Unfallversicherung zu Grunde liegenden Haftung des Unternehmers für Betriebsgefahren in Verbindung mit seiner Haftungsfreistellung seit Jahrzehnten ausschlaggebend von dem Streben nach Rechtssicherheit, Vermeidung von Beweisschwierigkeiten sowie möglichst einheitlicher Rechtsauslegung leiten lassen und keine Ausnahme zugelassen (ständige Rechtsprechung seit Urteil vom 13. März 1956 - 2 RU 124/54 - BSGE 2, 239; Urteil vom 30. September 1964 - 2 RU 221/60 - BSGE 22, 10 oder Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15, m.w.N.; Urteile vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20 und B 2 U 1/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 21).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 12/92

    Voraussetzungen für das Erleiden eines Arbeitsunfalls - Notwendigkeit des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07
    Er beginne in der Regel erst in dem Augenblick, in dem der Beschäftigte zum Zwecke der Arbeitsaufnahme einen Teil des Gebäudes betrete, der wesentlich betrieblichen Belangen diene (BSG, Urteil vom 29. Januar 1962 - 2 RU 47/58 - SozR Nr. 20 zu § 543 RVO; Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 RU 12/92 - NJW 1993, 2070).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme

  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 30/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit - Unfallversicherungsträger -

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 29.01.1960 - 2 RU 47/58
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