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   OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 46/18   

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OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 46/18 (https://dejure.org/2020,22084)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.07.2020 - 6 U 46/18 (https://dejure.org/2020,22084)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 6 U 46/18 (https://dejure.org/2020,22084)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Gemeinsames Nordic Walking - Haftung für Verletzungen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Schadensersatz nach Sportunfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftung für Verletzung beim Nordic Walking

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nordic Walking, Lektion Eins: Stöcke eng am Körper führen!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gemeinsames Nordic Walking - Haftung für Verletzungen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Haftungsausschluss für Verletzungen beim gemeinsamen Nordic Walking

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Nordic Walking vom Begleiter verletzt - Der Sportler haftet für die Folgen, wenn er beim Gehen die Stöcke unaufmerksam falsch einsetzt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames Nordic Walking - Haftung für Verletzungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Stöcke beim Nordic Walking nach hinten halten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinsame Nordic-Walking-Tour kann Haftung für Verletzungen begründen - Stockführender kann sich nicht auf Haftungsausschluss berufen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 124/05

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 46/18
    Allerdings kann der Geschädigte gehalten sein, im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflichten darzulegen, was er unternommen hat, um den Schaden gering zu halten; so etwa auch was er unternommen hat, um einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden (BGH NJW 2007, 64, 65, Rn. 8; MüKo BGB/Oetker § 254 Rn. 145; Baumgärtel u. a./Luckey § 254 Rn. 20).

    Es geht vielmehr darum, dass ein Geschädigter insoweit, als es um Umstände aus seiner Sphäre geht, an der Sachaufklärung mitwirken und erforderlichenfalls darlegen muss, was er zur Schadensminderung unternommen hat (BGH NJW 2007, 64, 65).

  • OLG Nürnberg, 16.05.2002 - 2 U 4387/01

    Haftung bei Ausübung einer gefährlichen Sportart

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 46/18
    Sie beziehen sich entweder auf Wettkampfsituationen (BGHZ 63, 140; BGH VersR 1975, 155; OLG Düsseldorf VersR 1992, 841: Fußball) oder aber auf einen Sport, bei dem die Gefahr eines Zusammenstoßes nie auszuschließen ist (OLG Nürnberg VersR 2003, 1134: voneinander unabhängiges Befahren einer Motocrossbahn).

    Der Fall unterscheidet sich auch von dem vom OLG Nürnberg VersR 2003, 1134 entschiedenen.

  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 46/18
    Verletzungen, die auch bei regelgerechtem Verhalten auftreten können, nimmt jeder Spielteilnehmer in Kauf Deshalb verstößt es - unabhängig davon, auf welcher Prüfungsebene die Haftung verneint wird - jedenfalls gegen das Verbot des Selbstwiderspruchs, wenn der Geschädigte den Schädiger in Anspruch nimmt, obschon ebensogut er ihn hätte verletzen können und er sich dann dagegen gewehrt hätte, Ersatz leisten zu müssen (BGH NJW-RR 2006, 672, 674 Rn. 11; BGH NJW 2003, 2018, 2019; BGHZ 63, 140, bei juris Rn. 9; Sprau in Palandt, 79. Aufl. 2020, § 823 Rn. 216; Bacher in Geigel "Der Haftpflichtprozess", 27. Aufl. 2015, Kapitel 12 Rn. 54).

    Sie beziehen sich entweder auf Wettkampfsituationen (BGHZ 63, 140; BGH VersR 1975, 155; OLG Düsseldorf VersR 1992, 841: Fußball) oder aber auf einen Sport, bei dem die Gefahr eines Zusammenstoßes nie auszuschließen ist (OLG Nürnberg VersR 2003, 1134: voneinander unabhängiges Befahren einer Motocrossbahn).

  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 46/18
    Eine mutmaßliche Einwilligung in die Verletzung wird - ausgenommen allenfalls bei besonders kampfbetonten Sportarten - nach heute ganz h. M. allerdings nicht mehr angenommen (BGH NJW-RR 2006, 672, 674 Rn. 11; BGH NJW 2003, 2018, 2020; Wagner in MüKo BGB, 7. Aufl. 2017, § 823 Rn. 694; Schiemann in Staudinger, Bearb. 2017, § 254 Rn. 66).

    Verletzungen, die auch bei regelgerechtem Verhalten auftreten können, nimmt jeder Spielteilnehmer in Kauf Deshalb verstößt es - unabhängig davon, auf welcher Prüfungsebene die Haftung verneint wird - jedenfalls gegen das Verbot des Selbstwiderspruchs, wenn der Geschädigte den Schädiger in Anspruch nimmt, obschon ebensogut er ihn hätte verletzen können und er sich dann dagegen gewehrt hätte, Ersatz leisten zu müssen (BGH NJW-RR 2006, 672, 674 Rn. 11; BGH NJW 2003, 2018, 2019; BGHZ 63, 140, bei juris Rn. 9; Sprau in Palandt, 79. Aufl. 2020, § 823 Rn. 216; Bacher in Geigel "Der Haftpflichtprozess", 27. Aufl. 2015, Kapitel 12 Rn. 54).

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 46/18
    Eine mutmaßliche Einwilligung in die Verletzung wird - ausgenommen allenfalls bei besonders kampfbetonten Sportarten - nach heute ganz h. M. allerdings nicht mehr angenommen (BGH NJW-RR 2006, 672, 674 Rn. 11; BGH NJW 2003, 2018, 2020; Wagner in MüKo BGB, 7. Aufl. 2017, § 823 Rn. 694; Schiemann in Staudinger, Bearb. 2017, § 254 Rn. 66).

    Verletzungen, die auch bei regelgerechtem Verhalten auftreten können, nimmt jeder Spielteilnehmer in Kauf Deshalb verstößt es - unabhängig davon, auf welcher Prüfungsebene die Haftung verneint wird - jedenfalls gegen das Verbot des Selbstwiderspruchs, wenn der Geschädigte den Schädiger in Anspruch nimmt, obschon ebensogut er ihn hätte verletzen können und er sich dann dagegen gewehrt hätte, Ersatz leisten zu müssen (BGH NJW-RR 2006, 672, 674 Rn. 11; BGH NJW 2003, 2018, 2019; BGHZ 63, 140, bei juris Rn. 9; Sprau in Palandt, 79. Aufl. 2020, § 823 Rn. 216; Bacher in Geigel "Der Haftpflichtprozess", 27. Aufl. 2015, Kapitel 12 Rn. 54).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 46/18
    Erst, wenn - auch unter Berücksichtigung einer bestehenden sekundären Darlegungslast - ein Sachverhalt streitig ist, kommt es auf das Vorliegen von Beweisangeboten an (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 Rn. 42).
  • BGH, 21.10.2014 - VIII ZR 34/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 46/18
    Es habe die Anforderungen an die Substantiierung seines Vortrags entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 21.10.2014 - VIII ZR 34/14 (NJW-RR 2015, 910)) überspannt.
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2005 - 15 U 78/04

    Schadensersatzanspruch gegen Tennisdoppel-Partner bei Zusammenprall am Netz

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 46/18
    Jeder der Doppelpartner muss damit rechnen, dass er im hektischen Spiel mit dem anderen zusammenstößt (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2015 - 15 U 78/04 - Rn. 36, Anlage BLD 7, Bl. 83, 86 d. A.).
  • OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16

    Verdienstausfallschaden - Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch nicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 46/18
    Er verweist auf Rechtsprechung, der zufolge ein Geschädigter verpflichtet sei, sich nach dem Verlust seiner Erwerbsstelle um einen neuen Erwerbsplatz zu bemühen (OLG München, Beschluss vom 30.11.2016 - 10 U 1006/16 (NJW 2018, 866 u. a.)).
  • BGH, 27.10.2009 - VI ZR 296/08

    Sorgfaltspflichtverstoß allein wegen Verletzung eines Gegenspielers bei einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 46/18
    Es kommt aber in Betracht, die Pflichtwidrigkeit des Verhaltens daran zu messen, ob sich der Schädigende an die Spielregeln gehalten hat (dafür MüKo BGB/Wagner § 823 Rn. 694; so auch BGH NJW 2010, 537, 538 Rn. 10).
  • BGH, 13.07.1982 - VI ZR 148/80

    Haftung bei einem Eislauf-Unfall

  • BGH, 29.01.2008 - VI ZR 98/07

    Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden auf einer

  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 125/73

    Überprüfung der Entscheidung des Gerichts im Revisionsverfahren

  • BGH, 24.01.2018 - XII ZR 120/16

    Konkludenter Widerspruch gegen stillschweigende Verlängerung des

  • OLG Stuttgart, 14.02.2006 - 1 U 106/05

    Unerlaubte Handlung: Fahrradunfall während einer organisierten Radtouristikfahrt;

  • BGH, 14.11.2017 - VI ZR 92/17

    Schadensersatz bei Verletzung durch einen Verkehrsunfall: Ausgrenzung späterer

  • OLG Zweibrücken, 14.07.1993 - 1 U 153/92

    Anwendung der für gemeinsame sportliche Betätigung geltenden - begrenzenden -

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18   

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https://dejure.org/2020,19384
OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18 (https://dejure.org/2020,19384)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.06.2020 - 6 U 46/18 (https://dejure.org/2020,19384)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 6 U 46/18 (https://dejure.org/2020,19384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 89 HGB, § 89b HGB, § 21 Abs 2 MarkenG, § 14 Abs 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG
    Abgrenzung zwischen Duldung und Gestattung der Nutzung eines Unternehmenskennzeichens; Ausgleichsanspruch des Kommissionsagenten nach § 89b HGB

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Abgrenzung zwischen Duldung und Gestattung der Nutzung eines Unternehmenskennzeichens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 361
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 229/15

    Besonderes Arten des Kommissionsgeschäfts: Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18
    (2) Auf das zwischen einem Kommissionsagenten und einem Kommittenten bestehende Rechtsverhältnis kann § 89b HGB entsprechend angewendet werden (BGH NJW 2017, 475; Hopt in Baumbach/Hopt HGB, 36. Aufl., § 84 Rn 19; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, § 84 Rn 138).

    Beim Kommissionsagenten fällt damit - wie beim Handelsvertreter - der Kundenstamm bei Vertragsende schon kraft der gesetzlichen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses dem Lieferanten zu, ohne dass es einer besonderen vertraglichen Verpflichtung zu seiner Überlassung bedarf (BGH NJW 2017, 475, Rn 37).

    (4) Voraussetzung für die analoge Anwendung des § 89b HGB auf Vertragshändler und Kommissionsagenten ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH indes weiter die Verpflichtung des Vertragshändlers bzw. Kommissionsagenten, dem Hersteller oder Lieferanten seinen Kundenstamm durch Übermittlung der Kundendaten so zu übertragen, dass sich dieser bei Vertragsende die Vorteile des Kundenstamms sofort und ohne Weiteres nutzbar machen kann (BGH NJW-RR 2006, 1692 Rn 11 für Vertragshändler; BGH NJW 2017, 475 für Kommissionsagenten).

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18
    Die Fünfjahresfrist beginnt deshalb nicht, solange der Inhaber des prioritätsjüngeren Zeichens zur Nutzung berechtigt ist (BGH GRUR 2006, 56 Rn 41, 43 - BOSS-Club).

    Ob der erforderliche Rechtsbindungswille gegeben ist, ist nach objektiven Kriterien aus der Perspektive des Empfängerhorizonts zu beurteilen, unter Berücksichtigung insbesondere auch der wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutung für den Erklärungsempfänger und indiziell auch des nachträglichen Parteiverhaltens (BGH GRUR 2006, 56, 59 - BOSS-Club: mangelnde Detaillierung, insbesondere fehlende Befristung und Entgeltregelung, steht Bindung nicht entgegen).

    In besonders gelagerten Fällen kann auch ohne entsprechende Abrede eine ordentliche Kündigung mit angemessener Frist analog §§ 584, 624, 723 BGB möglich sein (vgl. BGH GRUR 2006, 56 Rn 42 - BOSS-Club), insbesondere bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Gestattungsvertrag mit unentgeltlicher Nutzungseinräumung, wie er hier auch vorliegt.

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 225/00

    Formularmäßige Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18
    Der Kommissionär wird nach der gesetzgeberischen Konzeption immer nur im Einzelfall eingeschaltet; der Kommissionsagent hingegen, der wie ein Kommissionär im eigenen Namen und für fremde Rechnung verkauft, ist wie ein Handelsvertreter "ständig betraut" (BGH NJW-RR 2003, 1056, 1058; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn HGB, 4. Aufl., § 84 Rn 167; BeckOK HGB/Lehmann, 27. Edition § 84 Rn 74; K. Schmidt JuS 2008, 665, 667).

    Er muss in der Weise in das Vertriebssystem des Kommittenten eingebunden sein, dass er diesem dauerhaft und mit seiner gesamten Arbeitskraft zur Ausführung der Geschäfte verpflichtet ist (BGH NJW-RR 2003, 1056).

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11

    Honda-Grauimport

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18
    An das Vorliegen einer solchen Willenserklärung sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen, denn die Zustimmung kommt gegenüber dem Erklärungsempfänger einem Verzicht des Markeninhabers auf sein ausschließliches Recht im Sinne von § 14 MarkenG gleich (BGH GRUR 2012, 928 Rn 15 - Honda-Grauimport).

    Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Zustimmung unter Umständen auch konkludent erteilt werden kann (BGH GRUR 2012, 928 Rn 15 - Honda-Grauimport; BGH GRUR 2011, 820 Rn 21 - Kuchenbesteck-Set).

  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 59/01

    Entsprechende Anwendung des Handelsvertreterrechts auf Franchise-Verträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18
    In Rechtsprechung und Literatur wird auch für Vertragshändler- und Kommissionsagentur-Verträge eine analoge Anwendung von § 89 Abs. 1 Satz 2 HGB angenommen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1554 zu Franchise; OLG München SchiedsVZ 2013, 230, 234 und OLG Köln Urteil vom 21.9.2012 - 19 U 113/11, BeckRS 2013, 2968 zu Vertragshändlern; MüKoHGB/von Hoyningen-Huene, 4. Aufl. 2016, HGB § 89 Rn 6; Flohr ZVertriebsR 2018, 147; BeckOK HGB/Lehmann, 27. Ed. 15.1.202 Rn 65, HGB § 89 Rn 65), da trotz unterschiedlicher Abwicklungstechnik die Innenverhältnisse insoweit vergleichbar sind.
  • BGH, 05.02.2015 - VII ZR 109/13

    Beendigung eines Franchisevertrages: Analoge Anwendung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18
    Die auf Handelsvertreter zugeschnittene Bestimmung des § 89b HGB ist auf Vertragshändler entsprechend anzuwenden, wenn sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Vertragshändler und dem Hersteller oder Lieferanten nicht in einer bloßen Käufer-Verkäufer-Beziehung erschöpft, sondern der Vertragshändler in der Weise in die Absatzorganisation des Herstellers oder Lieferanten eingegliedert war, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat, und der Vertragshändler außerdem verpflichtet ist, dem Hersteller oder Lieferanten seinen Kundenstamm zu übertragen, so dass sich dieser bei Vertragsende die Vorteile des Kundenstamms sofort und ohne Weiteres nutzbar machen kann (BGH NJW 2015, 945 Rn 14).
  • BGH, 10.02.1993 - VIII ZR 47/92

    Treuepflicht des Herstellers bei Aufnahme des Direktvertriebs - Überlassung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18
    Entscheidend ist, ob sich der Vertragshändler mit der Übernahme von Vertragspflichten eines bedeutenden Teils seiner unternehmerischen Freiheit begeben und sich mit einem bedeutsamen Teil seines Unternehmens ähnlich einem Handelsvertreter in die Vertriebsorganisation des Herstellers/Lieferanten eingefügt hat (vgl. BGH NJW-RR 1993, 678, 679).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99

    Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18
    Die Gestattung der Benutzung ist schuldrechtlicher Natur (z.B. BGH GRUR 2007, 811 - grundke.de, Tz. 15, zu § 12 BGB; BGH GRUR 2002, 967, 970 - Hotel Adlon), allerdings entgegen der Auffassung der Beklagten und im Abgrenzung zur Lizenz kein gegenseitiger Vertrag, sondern ein einseitiges Rechtsgeschäft.
  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 92/96

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18
    Diese Fallkonstellation weise Ähnlichkeit mit dem Betrieb von Tankstellen durch Handelsvertreter auf, bei dem es für die Nutzbarkeit des Kundenstamms maßgeblich auf die Übergabe der Tankstelle ankomme (vgl. BGH NJW 1998, 66; BGH NJW 1998, 71).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 3/09

    JOOP!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2020 - 6 U 46/18
    (1) Grundsätzlich kann § 89b HGB auf andere im Vertrieb tätige Personen entsprechend anwendbar sein (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 89b HGB auf Markenlizenzverträge BGH GRUR 2010, 1107 Rn 24 - JOOP!).
  • BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 350/04

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers bei Weitergabe der Kundenkartei an Dritte

  • BGH, 12.01.2000 - VIII ZR 19/99

    Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers

  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 150/96

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters

  • OLG Köln, 21.09.2012 - 19 U 113/11
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04

    grundke. de

  • OLG München, 25.02.2013 - 34 Sch 12/12

    Verfahren zur Aufhebung eines Schiedsspruchs: Anforderungen an einen förmlichen

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 93/12

    Baumann

  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91

    Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber

  • EuGH, 22.09.2011 - C-482/09

    Anheuser-Busch und Budejovický Budvar können beide weiterhin die Marke Budweiser

  • BGH, 21.10.2015 - I ZR 173/14

    Ecosoil - Markenverletzungsklage einer insolventen Konzerngesellschaft und

  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 26/10

    Kuchenbesteck-Set

  • OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16

    Haftung eines Frachtführers bei Abhandenkommen des Transportguts während

    Auch in den beim Senat anhängigen Berufungsverfahren zu den Az. 6 U 182/17 und 6 U 46/18 findet sich keine Unterstützung für die Auffassung der Klägerin.

    In der Sache 6 U 46/18 hat das Landgericht auf S. 19 des Urteils eine Hemmung der Verjährung durch die Klage ebenfalls mit dem Argument verneint, dass die dortige Klägerin die Versicherer erst in einem späteren, nach Ablauf der Verjährungsfrist eingegangenen Schriftsatz namhaft gemacht habe.

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