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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.09.1996 - 6 U 46/96   

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https://dejure.org/1996,1973
OLG Karlsruhe, 25.09.1996 - 6 U 46/96 (https://dejure.org/1996,1973)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.09.1996 - 6 U 46/96 (https://dejure.org/1996,1973)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. September 1996 - 6 U 46/96 (https://dejure.org/1996,1973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1; Telekom-PflichtleistungsVO; TKG § 12

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 262
  • ZIP 1996, 1917
  • MDR 1997, 162
  • NVwZ 1997, 416 (Ls.)
  • ZUM 1997, 387
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 01.10.1996 - 11 U (Kart) 44/95

    Bezugspunkte des urheberrechtlichen Schutzes; Nachträgliche Klagenhäufung als

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  • OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 11 U (Kart) 44/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über einzelne Rechnungsposten eines

    Insbesondere folgt weder aus einer etwa nach § 29 Abs. 2 BDSG unzulässigen Übermittlung der auf der CD-ROM gespeicherten Teilnehmerdaten noch aus einer etwaigen Mißachtung der Benachrichtigungspflicht aus § 33 Abs. 1 S. 2 BDSG vor erstmaliger Übermittlung der Daten die Verletzung einer wettbewerbsbezogenen Norm, die zu einer Unlauterkeit wegen Rechtsbruchs (§ 1 UWG) führen könnte (Abweichung zu LG Mannheim, NJW 1996, 1829, und OLG Karlsruhe, NJW 1997, 262 = NJWE-WettbR 1997, 26 L.«.
  • OLG Koblenz, 01.12.1998 - 4 U 1196/98

    Zum Handel mit CD-ROMs mit Telefondaten der Telekom

    Nach Auffassung des Senats ist bei einem Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (WRP 1996, 1175 ) ohne Hinzutreten weiterer Umstände von einem Sittenverstoß auszugehen (ebenso mit ausführlicher Begründung LG Mannheim, NJW 1996, 1829 ; das LG Mannheim bestätigend auch OLG Karlsruhe, NJW 1997, 262/263 allerdings mehr unter dem Gesichtspunkt der Übernahme eines fremden Leistungsergebnisses).
  • LG Berlin, 09.06.1998 - 15 O 79/98

    d-tel.de - §§ 14 Abs. 2, 15 Abs. 2, Abs. 3 MarkenG

    Bekannteste Marke mit Priorität vom 24. Juli 1995 ist "D-Info", unter der sie in millionenfacher Auflage ein bei der Deutschen Telekom abgekupfertes und ihr deshalb anzubieten untersagtes (OLG Karlsruhe NJW 1997, 262, 263) Telefonverzeichnis von Deutschland auf CD-ROM vertrieb.
  • LG Köln, 25.02.1999 - 31 O 1080/97

    "d-net.de"

    Dieses Werk ist in ihrer Produktpalette seit ca. 2 Jahren aufgrund gerichtsbekannter Verbote (OLG Karlsruhe NJW 1997, 262) nicht mehr enthalten.
  • LG Köln, 25.02.1999 - 28 O 216/98

    d-net.de - § 14 Abs. 2 MarkenG, § 1 UWG

    Dieses Werk ist in ihrer Produktpalette seit ca. 2 Jahren aufgrund gerichtsbekannter Verbote (OLG Karlsruhe NJW 1997, 262) nicht mehr enthalten.
  • LG Stuttgart, 13.08.1998 - 17 O 329/98

    Wettbewerbsrecht; Verbraucherbefragung ohne Einwilligung

    Die Kammer schließt sich insoweit auch der Begründung des Landgerichts Mannheim (NJW 1996, 1829, 1830) sowie des OLG Karlsruhe (NJW 1997, 262, 263) an.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 08.05.1996 - 6 U 46/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4896
OLG Dresden, 08.05.1996 - 6 U 46/96 (https://dejure.org/1996,4896)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.05.1996 - 6 U 46/96 (https://dejure.org/1996,4896)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - 6 U 46/96 (https://dejure.org/1996,4896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Genehmigung der Aufsichtsbehörde als Wirksamkeitsvoraussetzung für Grundstücksverkauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 41/94

    Nichtigkeit eines mangels behördlicher Genehmigung schwebend unwirksamen

    Auszug aus OLG Dresden, 08.05.1996 - 6 U 46/96
    Nach rechtsbeständiger Verweigerung der Genehmigung ist das Geschäft endgültig unwirksam (BGHZ 127, 368, 377; 36, 233, 236; BGH NJW 1995, 648, 650 f; JZ 1972, 668, 669; K. Schmidt, NJW 1995, 2255, 2256; Staudinger/Löwisch, BGB , 12. Aufl., § 275 Rdnr. 21 m.w.N.).

    Der Wegfall der Genehmigungspflicht führte dazu, daß noch schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte voll wirksam wurden (BGHZ 127, 368, 375).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß es bei Wegfall der Genehmigungspflicht nach Versagung der Genehmigung bei der eingetretenen Rechtslage bleibe (BGHZ 127, 368, 375; siehe BGHZ 36, 233, 236; BGH, NJW 1956, 1918, JZ 1972, 368).

  • BGH, 17.05.1995 - XII ZR 235/93

    Umfang der Verfügungsbefugnisse der kommunalen Gebietskörperschaften über

    Auszug aus OLG Dresden, 08.05.1996 - 6 U 46/96
    Dabei erstreckt sich der Verfügungsbegriff nicht nur auf Verfügungen im rechtstechnischen Sinne, sondern auch auf deren schuldrechtliche Grundlage (BGH, VIZ 1995, 595 m.w.N.; Schmidt-Räntsch/Hiestand, § 8 VZOG Rdnr. 6; Schmidt-Räntsch, Eigentumszuordnung, Rechtsträgerschaft und Nutzungsrechte an Grundstücken, Seite 75; Arbeitsanleitung des Bundesinnenministeriums zur Übertragung kommunalen Vermögens und zur Förderung von Investitionen durch Kommunen vom 19.4.1991, Seite 11, abgedruckt in RVI D 170.1) .
  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 369/80

    Beweislast - Ungerechtfertigte Bereicherung - Bankkonto - Gutschrift -

    Auszug aus OLG Dresden, 08.05.1996 - 6 U 46/96
    Der Beklagte hat sich hinsichtlich des Rechtsgrundes, dessen tatsächliche Grundlagen er im Rahmen des § 812 BGB zunächst zu behaupten verpflichtet ist (vgl. BGH, NJW 1983, 626, 627 m.w.N.; Palandt/Thomas, BGB , 54. Auf 1., § 812 Rdnr. 106), lediglich auf den Kaufvertrag, den er für rechtsgültig hält, berufen.
  • BGH, 11.02.1972 - V ZR 186/70

    Versagung einer für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts erforderlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 08.05.1996 - 6 U 46/96
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß es bei Wegfall der Genehmigungspflicht nach Versagung der Genehmigung bei der eingetretenen Rechtslage bleibe (BGHZ 127, 368, 375; siehe BGHZ 36, 233, 236; BGH, NJW 1956, 1918, JZ 1972, 368).
  • BezG Chemnitz, 30.07.1992 - 4 T 210/92
    Auszug aus OLG Dresden, 08.05.1996 - 6 U 46/96
    Dem entspricht auch der Schutzzweck des Genehmigungserfordernisses, nämlich die Verschwendung von Staatsvermögen zu verhindern (Schmidt-Räntsch, ZIP 1991, 973, 978; derselbe, aaO, S. 77; Schmidt-Räntsch/Hiestand, § 8 VZOG Rdnr. 44; Frenz, DtZ 1993, 41, 42; Erlaß des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren vom 13. Oktober 1992, 1. und wohl auch Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren vom 22.3.1991, Sächsisches Amtsblatt Nr. 13/1991 vom 14.5.1991, Seite 23, § 4; Bezirksgericht Gera, ThürVBl. 1992, 163; Böhringer, aaO, Rdnr. 332; anderer Ansicht: Bezirksgericht Chemnitz, ov-Spezial Nr. 21/1992, 8 und RPfl 1993, 60).
  • OLG Zweibrücken, 08.05.1989 - 3 W 20/89

    Genehmigungspflichtigkeit des schuldrechtlichen Vertrags über die Veräußerung

    Auszug aus OLG Dresden, 08.05.1996 - 6 U 46/96
    Aus den zu 1. dargestellten Gründen kann die Klägerin ihren Anspruch auch auf die entsprechende Anwendung des § 894 BGB (RGZ 163, 62) stützen, da infolge der Akzessiorität der Vormerkung zum gesicherten Anspruch mit der endgültigen Unwirksamkeit des Kaufvertrages auch die Vormerkung materiell-rechtlich erloschen und damit das Grundbuch unrichtig geworden ist (OLG Zweibrücken, RPfl 1989, 495) .
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 21/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 08.05.1996 - 6 U 46/96
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß es bei Wegfall der Genehmigungspflicht nach Versagung der Genehmigung bei der eingetretenen Rechtslage bleibe (BGHZ 127, 368, 375; siehe BGHZ 36, 233, 236; BGH, NJW 1956, 1918, JZ 1972, 368).
  • RG, 26.02.1940 - V 147/39

    Hat der Käufer eines Grundstücks gegenüber dem Anspruch auf Einwilligung in die

    Auszug aus OLG Dresden, 08.05.1996 - 6 U 46/96
    Aus den zu 1. dargestellten Gründen kann die Klägerin ihren Anspruch auch auf die entsprechende Anwendung des § 894 BGB (RGZ 163, 62) stützen, da infolge der Akzessiorität der Vormerkung zum gesicherten Anspruch mit der endgültigen Unwirksamkeit des Kaufvertrages auch die Vormerkung materiell-rechtlich erloschen und damit das Grundbuch unrichtig geworden ist (OLG Zweibrücken, RPfl 1989, 495) .
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