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   OLG Köln, 19.02.2014 - I-6 U 49/13   

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https://dejure.org/2014,7315
OLG Köln, 19.02.2014 - I-6 U 49/13 (https://dejure.org/2014,7315)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.02.2014 - I-6 U 49/13 (https://dejure.org/2014,7315)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - I-6 U 49/13 (https://dejure.org/2014,7315)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verantwortlichkeit für Inhalte einer fremden Internetseite aufgrund Setzen eines Links auf die Startseite

  • kanzlei.biz

    Zum Zu-Eigen-machen fremder Inhalte durch Verlinkung einer Website

  • ra.de
  • kanzlei-rader.de

    Haftung für Hyperlinks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; HWG § 3 S. 2 Nr. 1
    Verantwortlichkeit für Inhalte einer fremden Internetseite aufgrund Setzen eines Links auf die Startseite

  • rechtsportal.de

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ; HWG § 3 S. 2 Nr. 1
    Verantwortlichkeit für Inhalte einer fremden Internetseite aufgrund Setzen eines Links auf die Startseite

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Linksetzender Akupunktur-Anbieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wettbewerbsrecht: Zur Haftung wegen eines Links auf einen Wettbewerbsverstoss

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Links treffen keine Aussage

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung bei Verlinkung im Einzelfall zu prüfen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Haftungsfragen bei Verlinkung auf fremde Webseite

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung für fremde Wettbewerbsverstöße durch Weiterleitungslink

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei bloßer Linksetzung noch keine Haftung für Inhalte Dritter

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Websitebetreiber: Vorsicht bei Links

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Verlinkung und Haftung für fremde Inhalte

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Haftung für Inhalte Dritter bei Setzen eines Links

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Haftung für Inhalte Dritter bei Setzen eines Links

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Linksetzung führt noch nicht zur Haftung für die verlinkten Inhalte

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Linksetzung

  • bista.de (Kurzinformation)

    Websitebetreiber: Sorgfalt bei Verlinkung auf andere Websites

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für Wettbewerbsverstoß auf verlinkter Seite?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Linkhaftung: Keine Haftung für Inhalte auf Unterseite bei Verlinkung auf Startseite

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine zwingende Haftung auf Unterlassung bei Setzen eines Links zu einer Internetseite mit wettbewerbswidrigen Angaben - Keine Zurechnung fremder Aussagen bei fehlender Identifizierung mit den Inhalten

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arzt haftet nicht für wettbewerbswidrige Inhalte auf verlinkter Website

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 259
  • MMR 2015, 36
  • K&R 2014, 444
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    a) Die Haftung desjenigen, der mittels eines elektronischen Querverweises (Hyperlink oder Link) den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten eröffnet, ist mit der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr und den ihrer Umsetzung dienenden Gesetzen (insbesondere dem heutigen Telemediengesetz) bewusst nicht geregelt worden, sondern richtet sich nach allgemeinen Vorschriften (vgl. BGHZ 158, 343 = GRUR 2004, 693 [694] = WRP 2004, 899 - Schöner Wetten; GRUR 2008, 534 = WRP 2008, 771 [Rn. 20] - ueber18.de).

    Danach haftet derjenige, der sich fremde Informationen zu eigen macht, auf die er mit Hilfe des Hyperlinks verweist, dafür wie für selbst geschaffene Inhalte (vgl. BGH, GRUR 2008, 534 = WRP 2008, 771 [Rn. 20] - ueber18.de m.w.N.).

    (2) Einem Anbieter von Altersverifikationssystemen, der auf seiner Seite Links zu Seiten mit pornografischen Inhalten gesetzt hatte, hat der Bundesgerichtshof (GRUR 2008, 534 = WRP 2008, 771 - ueber18.de; vgl. Klinger, jurisPR-ITR 12/2008 Anm. 3) diese Inhalte dagegen zugerechnet, weil das Setzen der Links wesentlicher Bestandteil seiner Geschäftsidee sei und es ihm jedenfalls auch gerade darum gehe, Internetnutzern einen gebündelten Zugang zu den pornografischen Webseiten seiner Kunden anzubieten; es unterliege hiernach keinem Zweifel, dass er sich die dort vermittelten Inhalte zu eigen mache (a.a.O., Rn. 21).

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    Aus der maßgeblichen Sicht eines Internetnutzers, der die Seite des Beklagten aufsucht, handelt es sich nicht um ausschließlich redaktionelle Äußerungen, die in keinem objektiven Zusammenhang mit der Förderung des Absatzes des eigenen oder eines fremden Unternehmens stehen (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 = WRP 2012, 77 [Rn. 15] - Coaching-Newsletter).

    (6) Gewissermaßen den Gegenpol zu dieser Fallgestaltung bildet die Beurteilung eines als herabsetzend angegriffenen Werbevergleichs unter Einbeziehung von Äußerungen in redaktionellen Artikeln eines Dritten, die von der Beklagten in einem Klammerzusatz erwähnt und den Lesern über einen elektronischen Verweis zugänglich gemacht worden waren (BGH, GRUR 2012, 74 = WRP 2012, 77 - Coaching-Newsletter).

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    (1) In seinem Grundsatzurteil "Schöner Wetten" (BGHZ 158, 343 = GRUR 2004, 693 = WRP 2004, 899) hat der Bundesgerichtshof im Setzen eines Links zur Internetseite eines Glücksspielunternehmens neben einem Online-Presseartikel über die zuvor als Model bekannt gewordene Unternehmerin eine Ergänzung des Artikels zur Ermöglichung weiterer Informationen gesehen und für diesen Fall (vor den UWG-Novellen 2004 und 2008) sowohl eine Absicht zur Förderung fremden Wettbewerbs als auch eine Störerhaftung (vgl. zur Aufgabe dieser Rechtsfigur im Bereich des wettbewerbsrechtlichen Verhaltensunrechts zu Gunsten der Haftung wegen Verkehrspflichtverletzung BGH, GRUR 2011, 157 = WRP 2011, 223 [Rn. 48] - Kinderhochstühle im Internet) für das als illegal beanstandete Glücksspielangebot verneint.

    Die Haftung greift jedoch grundsätzlich erst ein, wenn der Diensteanbieter auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen worden ist; unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten ist er insbesondere nicht verpflichtet, komplizierte Beurteilungen im Einzelfall durchzuführen, ob ein beanstandetes Angebot sich tatsächlich als wettbewerbswidrig erweist (vgl. BGH, GRUR 2011, 152 = WRP 2011, 223 [Rn. 48] - Kinderhochstühle im Internet m.w.N.).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    a) Die Haftung desjenigen, der mittels eines elektronischen Querverweises (Hyperlink oder Link) den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten eröffnet, ist mit der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr und den ihrer Umsetzung dienenden Gesetzen (insbesondere dem heutigen Telemediengesetz) bewusst nicht geregelt worden, sondern richtet sich nach allgemeinen Vorschriften (vgl. BGHZ 158, 343 = GRUR 2004, 693 [694] = WRP 2004, 899 - Schöner Wetten; GRUR 2008, 534 = WRP 2008, 771 [Rn. 20] - ueber18.de).

    (1) In seinem Grundsatzurteil "Schöner Wetten" (BGHZ 158, 343 = GRUR 2004, 693 = WRP 2004, 899) hat der Bundesgerichtshof im Setzen eines Links zur Internetseite eines Glücksspielunternehmens neben einem Online-Presseartikel über die zuvor als Model bekannt gewordene Unternehmerin eine Ergänzung des Artikels zur Ermöglichung weiterer Informationen gesehen und für diesen Fall (vor den UWG-Novellen 2004 und 2008) sowohl eine Absicht zur Förderung fremden Wettbewerbs als auch eine Störerhaftung (vgl. zur Aufgabe dieser Rechtsfigur im Bereich des wettbewerbsrechtlichen Verhaltensunrechts zu Gunsten der Haftung wegen Verkehrspflichtverletzung BGH, GRUR 2011, 157 = WRP 2011, 223 [Rn. 48] - Kinderhochstühle im Internet) für das als illegal beanstandete Glücksspielangebot verneint.

  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 191/08

    AnyDVD

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    Für elektronische Verweise innerhalb eines redaktionellen Beitrags hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass der Inhalt eines solchen Beitrags und die technische Funktion des Links, den Aufruf der verlinkten fremden Internetseite zu erleichtern, nicht grundsätzlich voneinander getrennt werden können; Links, die als Belege und ergänzende Angaben in die Beiträge und die darin enthaltenen Stellungnahmen eingebettet sind, nehmen vielmehr wie diese am Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit teil (BGHZ 187, 240 = GRUR 2011, 513 = WRP 2011, 762 [Rn. 22 ff.] - AnyDVD).

    (5) In seinem (oben zu Nr. 1) bereits erwähnten Urteil "AnyDVD" (BGHZ 187, 240 = GRUR 2011, 513 = WRP 2011, 762) hat der Bundesgerichtshof deutlich gemacht, dass in Bezug auf die Haftung für verlinkte Inhalte fremder Seiten eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall ohne künstliche Trennung zwischen technischer Funktion und inhaltlicher Dimension des Links stattzufinden hat.

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    Maßgeblich für die Frage, welche Inhalte sich der Anbieter zu eigen macht, ist die objektive Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände (vgl. BGH, GRUR 2010, 616 = WRP 2010, 922 [Rn. 23] - marions-kochbuch.de; Köhler / Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 8 Rn. 2.27).

    (4) Für das unbefugte Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Lichtbilder innerhalb einer Online-Rezeptsammlung haftete die Betreiberin der Internetseite (BGH, GRUR 2010, 616 = WRP 2010, 922 - marions-kochbuch.de).

  • OLG Köln, 31.01.2014 - 6 U 119/12

    Irreführung durch Bewerbung eines Rasiergeräts mit die Haut gesunderhaltender

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    c) Scheidet eine Haftung des Beklagten danach schon im Ansatz aus, kann im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die vom Kläger beanstandeten Aussagen über Wirkungen und Anwendungsgebiete der Ohr-Implantat-Akupunktur tatsächlich objektiv unzutreffend oder jedenfalls wissenschaftlich nicht gesichert und möglicherweise schon deshalb zur Täuschung geeignet (vgl. BGH, GRUR 1991, 848 [849] - Rheumalind II; GRUR 2013, 649 = WRP 2013, 772 [Rn. 32] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; Senat, Urteil vom 31.01.2014 - 6 U 119/12) sind.
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    aa) Eine solche Haftung der Anbieter von Internetdiensten kann allerdings unter dem Gesichtspunkt des gefahrerhöhenden Verhaltens in Betracht kommen (vgl. BGHZ 173, 188 = GRUR 2007, 890 = WRP 2007, 1173 [Rn. 22, 36] - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH, GRUR 2012, 304 = WRP 2012, 330 [Rn. 60] - Basler-Haar-Kosmetik), wobei hinsichtlich der Haftungsvoraussetzungen auf die zur Störerhaftung entwickelten Kriterien zurückgegriffen werden kann (Senat, MD 2010, 1093 - Schlank-Sensation Nr. 1; NJOZ 2012, 971 - Schlank-Geheimnis).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    c) Scheidet eine Haftung des Beklagten danach schon im Ansatz aus, kann im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die vom Kläger beanstandeten Aussagen über Wirkungen und Anwendungsgebiete der Ohr-Implantat-Akupunktur tatsächlich objektiv unzutreffend oder jedenfalls wissenschaftlich nicht gesichert und möglicherweise schon deshalb zur Täuschung geeignet (vgl. BGH, GRUR 1991, 848 [849] - Rheumalind II; GRUR 2013, 649 = WRP 2013, 772 [Rn. 32] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; Senat, Urteil vom 31.01.2014 - 6 U 119/12) sind.
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13
    c) Scheidet eine Haftung des Beklagten danach schon im Ansatz aus, kann im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die vom Kläger beanstandeten Aussagen über Wirkungen und Anwendungsgebiete der Ohr-Implantat-Akupunktur tatsächlich objektiv unzutreffend oder jedenfalls wissenschaftlich nicht gesichert und möglicherweise schon deshalb zur Täuschung geeignet (vgl. BGH, GRUR 1991, 848 [849] - Rheumalind II; GRUR 2013, 649 = WRP 2013, 772 [Rn. 32] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; Senat, Urteil vom 31.01.2014 - 6 U 119/12) sind.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

  • OLG Köln, 03.02.2012 - 6 U 76/11

    Inanspruchnahme eines Presseorgans wegen Veröffentlichung einer

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 18/11

    Alone in the Dark

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

  • LG Köln, 26.02.2013 - 33 O 181/12

    Haftung eines Arztes für Aussagen auf einer Internetseite durch Verlinkung

  • OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 74/14

    Haftung für Hyperlink - Wettbewerbsverstoß im Internet: Voraussetzungen einer

    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 259).
  • LG Frankfurt/Main, 24.01.2019 - 3 O 250/18

    Zur Haftung für eine Verlinkung auf die Webseite eines Konzernunternehmens

    Eine solche Haftung für fremde Inhalte kann insbesondere ausscheiden, wenn es sich um Inhalte handelt, die von einem Dritten, mit dem der Verlinkende in keiner näheren Beziehung steht, eingestellt wurden (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 259).
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