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   OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01   

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OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01 (https://dejure.org/2003,4624)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.01.2003 - 6 U 5/01 (https://dejure.org/2003,4624)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - 6 U 5/01 (https://dejure.org/2003,4624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen des ursprünglich gegebenen Feststellungsinteresses für die negative Feststellungsklage, wenn über die später erhobene Leistungsklage mündlich verhandelt wurde; Entscheidungsreife der Feststellungsklage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung seit geraumer ...

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 276

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 276
    Fortbestehen des ursprünglich gegebenen Feststellungsinteresses für die negative Feststellungsklage; Unmittelbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb bei Erwirkung einer sachlich nicht gerechtfertigten einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 599
  • GRUR-RR 2003, 230
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70

    Verschulden des Verwarners

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01
    Vielmehr müssen die entsprechenden Zweifel an der Rechtslage einen konkreten Beziehungspunkt haben, den der Verwarner hätte beachten können und müssen (BGH GRUR 1974, 290, 292 - Maschenfester Strumpf).

    Bei einer auf ein ungeprüftes Schutzrecht gestützten Verwarnung muss von dem Verwarner ein höheres Maß an Nachprüfung verlangt werden als bei einem Vorgehen aus geprüften Schutzrechten (BGH GRUR 1974, 290, 292 - Maschenfester Strumpf; GRUR 1997, 741, 742 - Chinaherde).

    Denn die irrige Wertung, die sich allein auf die Frage der Erfindungshöhe beschränkt, ist weniger streng zu würdigen (BGH GRUR 1974, 290, 292 - Maschenfester Strumpf).

    Auch auf deren Urteil dürfte sich die Klägerin als Inhaberin des geprüften Schutzrechts verlassen (vgl. BGH GRUR 1974, 290, 293 - Maschenfester Strumpf).

  • BGH, 22.06.1976 - X ZR 44/74

    Rechtsfolgen unberechtigter Verwarnung eines angeblichen Verletzers durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01
    Das der Verwarnung bzw. der gerichtlichen Verbotsverfügung zugrunde gelegte Recht bleibt nach seiner Nichtigerklärung für die Rechtfertigung des Eingriffs in den fremden Gewerbebetrieb außer Betracht (BGH GRUR 1976, 715, 717 - Spritzgießmaschine).

    Ist der Verwarner bei Beurteilung der Erfindungshöhe einem Rechtsirrtum unterlegen, so entschuldigt es ihn, wenn er diesen Irrtum nicht auf vorwerfbare Weise dadurch herbeigeführt hat, dass er den Stand der Technik nicht vollständig berücksichtigt oder grob fehlerhaft bewertet hat (BGH GRUR 1976, 715, 717 - Spritzgießmaschine).

    Eine bessere Urteilsfähigkeit als die der Erteilungsbehörde und der ersten Instanz im Nichtigkeitsverfahren zusammen kann von ihr nicht verlangt und insbesondere kann ihr das Fehlen solcher Fähigkeit nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. BGH GRUR 1976, 715, 717 - Spritzgießmaschine).

  • BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96

    "Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes stellt sich die unter unberechtigtem Hinweis auf ein nicht zustehendes Schutzrecht ausgesprochene Verwarnung als ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, der bei schuldhaftem Verhalten zu Schadensersatz verpflichtet (BGHZ 38, 200, 203 f = GRUR 1963, 255 - Kindernähmaschinen; zuletzt BGH GRUR 1997, 741, 742 - Chinaherde).

    Die auf unberechtigte Verwarnung gestützte Einstandspflicht des Verwarners gem. § 823 Abs. 1 BGB setzt nach ständiger Rechtsprechung jedoch Verschulden voraus (vgl. zuletzt BGH GRUR 1997, 741, 742 - Chinaherde).

    Bei einer auf ein ungeprüftes Schutzrecht gestützten Verwarnung muss von dem Verwarner ein höheres Maß an Nachprüfung verlangt werden als bei einem Vorgehen aus geprüften Schutzrechten (BGH GRUR 1974, 290, 292 - Maschenfester Strumpf; GRUR 1997, 741, 742 - Chinaherde).

  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01
    Allerdings besteht das zunächst gegebene Feststellungsinteresse nur solange fort, bis über die Leistungsklage streitig verhandelt wurde, so dass diese Klage gem. § 269 Abs. 1 ZPO nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (BGHZ 99, 340, 341 f - Parallelverfahren I; BGH NJW 1994, 3107 f - Parallelverfahren II).

    Das entspricht gesicherter Rechtsprechung (BGH GRUR 1985, 41, 44 - REHAB: "sobald" die erhobene Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann; ausdrücklich BGHZ 99, 340, 341 f - Parallelverfahren I mit Hinweis auf BGHZ 18, 22, 43).

  • BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62

    Spielautomat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01
    Die Haftung wegen Eingriffs in den Gewerbebetrieb gem. § 823 Abs. 1 BGB greift zwar grundsätzlich nur ein, wenn eine andere Haftungsgrundlage nicht gegeben ist (vgl. aber BGH WRP 1968, 50 - Spielautomat I).

    Das gilt auch im Hinblick auf das Unternehmensrecht eines Herstellers oder Händlers, der zwar nicht selbst der Adressat der unberechtigten Verwarnung ist, aber dessen Abnehmer von dem Schutzrechtsinhaber angegriffen werde (BGH WRP 1968, 50 - Spielautomat I; BGH GRUR 1979, 331, 33 f, 336 - Brombeerleuchte).

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01
    Allerdings besteht das zunächst gegebene Feststellungsinteresse nur solange fort, bis über die Leistungsklage streitig verhandelt wurde, so dass diese Klage gem. § 269 Abs. 1 ZPO nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (BGHZ 99, 340, 341 f - Parallelverfahren I; BGH NJW 1994, 3107 f - Parallelverfahren II).
  • BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54

    Londoner Schuldenabkommen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01
    Das entspricht gesicherter Rechtsprechung (BGH GRUR 1985, 41, 44 - REHAB: "sobald" die erhobene Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann; ausdrücklich BGHZ 99, 340, 341 f - Parallelverfahren I mit Hinweis auf BGHZ 18, 22, 43).
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01
    Das entspricht gesicherter Rechtsprechung (BGH GRUR 1985, 41, 44 - REHAB: "sobald" die erhobene Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann; ausdrücklich BGHZ 99, 340, 341 f - Parallelverfahren I mit Hinweis auf BGHZ 18, 22, 43).
  • BGH, 23.09.1999 - X ZR 50/97

    Berufung - Streitpatent - Nichtigerklärung - Patentanspruch - Uhr -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01
    Mit Urteil vom 23.09.1999 (X ZR 50/97, Anl. K 2) erklärte der Bundesgerichtshof auch den Anspruch 2 des Patents der Klägerin mangels erfinderischer Tätigkeit für nichtig.
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes stellt sich die unter unberechtigtem Hinweis auf ein nicht zustehendes Schutzrecht ausgesprochene Verwarnung als ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, der bei schuldhaftem Verhalten zu Schadensersatz verpflichtet (BGHZ 38, 200, 203 f = GRUR 1963, 255 - Kindernähmaschinen; zuletzt BGH GRUR 1997, 741, 742 - Chinaherde).
  • LG Düsseldorf, 10.03.1998 - 4 O 399/96

    BIG II

  • LG Düsseldorf, 30.11.1998 - 4 O 423/96
  • LG Düsseldorf, 13.12.1996 - 4 O 424/96

    Anbieten von Funkuhren im Geltungsbereich des deutschen Patentes wird untersagt;

  • LG Düsseldorf, 03.06.1997 - 4 O 134/97

    Funkuhr

  • OLG Hamburg, 28.02.2002 - 6 U 165/01

    Haftung des Frachtführers: Entlastung

    Gleicht er das Informationsdefizit des Anspruchstellers nicht durch einen entsprechenden detaillierten Sachvortrag aus, so ist von einem leichtfertigen Verhalten im Sinne des Art. 29 CMR auszugehen, das wiederum den Rückschluss darauf zulassen kann, dass es vom Bewusstsein getragen wurde, ein Schadenseintritt drohe mit Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, TranspR 2001, 29 ff.; Koller, Transportrecht, 4. Aufl., Art. 29 CMR Rdn. 7 sowie § 435 HGB Rdn. 20 und 21; Senat, Urteil vom 08. November 2001 - 6 U 5/01 -, ständige Rechtsprechung).
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OLG Karlsruhe, 24.10.2001 - 6 U 5/01 (https://dejure.org/2001,73014)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.10.2001 - 6 U 5/01 (https://dejure.org/2001,73014)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 6 U 5/01 (https://dejure.org/2001,73014)
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