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   OLG Hamm, 23.11.1995 - 6 U 50/95   

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https://dejure.org/1995,5441
OLG Hamm, 23.11.1995 - 6 U 50/95 (https://dejure.org/1995,5441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.1995 - 6 U 50/95 (https://dejure.org/1995,5441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 1995 - 6 U 50/95 (https://dejure.org/1995,5441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1 II e; AKB § 12 Abs. 1 II f; AKB § 12; AKB § 12 Abs. 1; AKB § 12 Abs. 1 II
    Beschädigung eines Wohnwagens durch Einstiche in Außenverkleidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsfall; Betriebsfremde Personen; Beweiserleichterung; Kfz; Indizien; Schadensverursachung; Votäuschung; Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 IIe, Abs. 1 IIf; VVG § 61

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 542
  • NZV 1996, 201
  • VersR 1996, 881
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 13.12.2011 - 9 U 83/11

    Abweisung der Klage auf Entschädigungsleistung in der Fahrzeugversicherung, da

    Der Begriff "mutwillig" bezieht sich auf Täter, die nur einen dummen Streich ausführen, während "böswillig" die Freude an der Schädigung oder eine feindliche Haltung oder schlechte Gesinnung zum Ausdruck bringt (vgl. OLG Hamm VersR 1996, 881; Stadler in Stiefel/Maier, AKB, 18. Aufl., A.2.3 Rn 78).

    Dieser hatte erkennbar den Sinn, eine möglichst hohe Reparaturkostenkalkulation nach Gutachten zu erreichen, wobei der tatsächliche Reparaturaufwand gering ist (vgl. Stadler in Stiefel/Maier, aaO, A.2.3., Rn 83; zu ähnlichen Fällen OLG Düsseldorf VersR 1996, 880; OLG Hamm, VersR 1996, 881).

  • OLG Koblenz, 24.11.2003 - 10 W 553/03

    Beweislastverteilung für den Versicherungsfall "Brand oder Explosion" in der

    Es kommt entgegen der teilweise in der Rechtsprechung früher vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880 = NJVV-RR 1996, 408 = r+s 95, 404; OLG Hamm, VersR 1996, 881) nicht darauf an, ob der Versicherer Umstände dargetan hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Eigenbrandstiftung ergibt.

    Es kommt entgegen der teilweise in der Rechtsprechung früher vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880= NJW-RR 1996, 408 = r+s 95, 404); OLG Hamm, VersR 1996, 881) auch nicht darauf an, ob der Versicherer, Umstände dargetan hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Eigenbrandstiftung ergibt.

  • OLG Köln, 13.08.2013 - 9 U 96/13

    Beweismaß für Vandalismusschäden in der Fahrzeugversicherung

    Im Gegenzug werden auch dem Versicherer, wenn die Beschädigung durch solche Handlungen bewiesen ist, auch keine Beweiserleichterungen für seinen Einwand zuerkannt, dass die Schäden nicht durch betriebsfremde bzw. nicht berechtigte Personen verursacht worden sind (BGH r+s 1997, 446f; OLG Oldenburg r+s 2000, 56f: OLG Köln r+s 1998, 232f sowie 2008, 464f; anders noch etwa OLG Düsseldorf VersR 1996, 880 sowie OLG Hamm VersR 1996, 881).
  • OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03

    Zur Nachweispflicht durch den Versicherungsnehmer bei Vandalismusschäden an einem

    Es kommt entgegen der teilweise in der Rechtsprechung früher vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880= NJW-RR 1996, 408 = r+s 95, 404); OLG Hamm, VersR 1996, 881) auch nicht darauf an, ob der Versicherer Umstände dargetan hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung von Vandalismus betriebsfremder Personen bzw. der Vortäuschung einer Entwendung herleiten lässt.
  • LG Hagen, 25.06.2004 - 2 O 105/04
    Vielmehr muß er dann den vollen Beweis führen, dass das Fahrzeug durch ein unter die Versicherungsbedingungen fallendes Schadensereignis P sein Einverständnis beschädigt worden ist (BGH Versicherungsrecht 1977, 610; BGH Versicherungsrecht 1984, 29; OLG I2 NJW-RR 1987, 1239; OLG I2 Versicherungsrecht 1991, 113; OLG I2 Urteil vom 23.11.1995, 6 U 50/95).

    In vergleichbaren Fällen, in denen ebenfalls Wohnwagen mit über die gesamte Oberfläche verteilten, aber nur oberflächlich geführten Einstichen versehen wurden, hat die Rechtsprechung wiederholt die Haftung der in Anspruch genommenen Kaskoversicherer abgelehnt (OLG I2, Urteil vom 23.11.1995, 6 U 50/95; LG F Urteil vom 23.10.1998, 3 O 481/97, SP 99, 246; LG F Urteil vom 05.06.2002, 16 O 181/02, SP 02, 69).

  • OLG Köln, 28.04.1998 - 9 U 197/97

    Versicherung Kaskoversicherung Schaden Beweislast Beweiserleichterung

    Dem schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung an (vgl. die Senatsurteile 9 U 70/96 und 9 U 36/94; ebenso bisher OLG Hamm VersR 1996, 881; OLG Düsseldorf VersR 1996, 880).
  • OLG Frankfurt, 15.04.1999 - 15 U 156/98

    Eintrittspflicht der Kfz-Kaskoversicherung für Vandalismusschäden: Beweislast des

    Während der Begriff "mutwillig" sich mehr auf solche Täter bezieht, die nur einen dummen Streich ausführen und denen es vorrangig um die Beschädigung geht, erfordert "Böswilligkeit" eine Freude an der Schädigung des Fahrzeugeigentümers bzw. eine feindliche Haltung gegenüber dem Fahrzeugeigentümer (vgl. OLG Hamm, VersR 1996, 881; Knappmann in Prölls/Martin, VVG, 26. Auflage, § 12 AKB Rdnr. 59; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrversicherung, 16. Auflage, § 12 Rdnr. 82 m.w.N.).
  • LG Hildesheim, 16.01.1997 - 4 O 489/96

    Geltendmachung eines Vandalismusschadens bei einer Kaskoversicherung; Anspruch

    Zum Nachweis des Versicherungsfalles reicht es demnach grundsätzlich aus, wenn ein äußeres Bild vorliegt, das mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen läßt, daß die Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers auf ein mutwilliges Verhalten Dritter zurückzuführen sind (OLG Hamm, VersR 96, 881).
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   OLG Köln, 28.06.1996 - 6 U 50/95   

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OLG Köln, 28.06.1996 - 6 U 50/95 (https://dejure.org/1996,14493)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.1996 - 6 U 50/95 (https://dejure.org/1996,14493)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 1996 - 6 U 50/95 (https://dejure.org/1996,14493)
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