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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.05.2017 - I-6 U 51/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36762
OLG Hamm, 22.05.2017 - I-6 U 51/17 (https://dejure.org/2017,36762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.05.2017 - I-6 U 51/17 (https://dejure.org/2017,36762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - I-6 U 51/17 (https://dejure.org/2017,36762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz

    Privathaftpflichtversicherung - Leistungsausschluss bei Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftpflichtversicherung: Ausschluss von Ansprüchen wegen "übermäßiger Benutzung" der Wohnräume trotz behaupteter normaler Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Privat-Haftpflichtversicherung; Beschädigung von Wohnräumen; übermäßige Beanspruchung

  • rechtsportal.de

    BBR PHV Nr. V.1.a)
    Eintrittspflicht einer privaten Haftpflichtversicherung für Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer als Mieter einer Wohnung wegen übermäßiger Beanspruchung

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsausschluss für falsche Behandlung der Mietsache möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1248
  • MDR 2017, 1124
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.01.2015 - 20 U 106/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung bei Beschädigung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2017 - 6 U 51/17
    Dieser Ausschlussregelung unterfällt ein grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch der Mietsache (OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2015, Az. 20 U 106/14, NJW-RR 2015, 805, Tz.18).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13

    Risikoausschluss in der Privathaftpflichtversicherung: Übermäßige Beanspruchung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2017 - 6 U 51/17
    Da der Mieter für die Abnutzung und den Verschleiß der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch gem. § 538 BGB ohnehin nicht haftet, dienen diese ersten beiden Ausschlusstatbestände gerade dem Ausschluss des Versicherungsschutzes für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche des Vermieters (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2013, 5 W 72/13, BeckRS 2013, 56207, II.1.a)).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.06.2017 - 6 U 51/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29705
OLG Frankfurt, 22.06.2017 - 6 U 51/17 (https://dejure.org/2017,29705)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.06.2017 - 6 U 51/17 (https://dejure.org/2017,29705)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 6 U 51/17 (https://dejure.org/2017,29705)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten bei Verletzung einer Kollektivmarke

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 VI
    Kennzeichen; Kollektivmarke; Abmahnkosten; Anwaltsabmahnung; Schadensersatzanspruch; Markenverletzung

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 VI
    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Markenverletzung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten bei Verletzung einer Kollektivmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Abmahnkosten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 41/17

    Streitwert nach unzureichender Unterlassungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2017 - 6 U 51/17
    Der vom Klägervertreter der Abmahnung zugrunde gelegte Streitwert von 100.000,- EUR ist angesichts des erheblichen Werts der Klagemarke und des als hoch einzustufenden Angriffsfaktors zum Zeitpunkt der Abmahnung ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. hierzu den in der vorliegenden Sache ergangenen Senatsbeschluss vom 18.5.2017 - 6 W 41/17).

    Insbesondere hatte die vom Beklagten vorprozessual abgegebene Unterlassungserklärung vom 3.2.2016 die Wiederholungsgefahr noch nicht (vollständig) beseitigt (vgl. auch hierzu den Senatsbeschluss vom 18.5.2017 - 6 W 41/17).

  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 6 U 80/17

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für Zweitabmahnung

    Der Senat verkennt nicht, dass die vom Kläger in der Berufungsbegründung dargelegte "abgestufte" Verfahrensweise, den Verletzer zunächst selbst kostenfrei abzumahnen und erst bei Erfolglosigkeit dieser ersten Abmahnung einen Anwalt für eine weitere Abmahnung einzuschalten, für den Verletzer vorteilhafter sein kann, als wenn der Kläger - was ihm nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 22.6.2017 - 6 U 51/17; zur Veröffentlichung in juris bestimmt) unbenommen ist - bereits für die erste Abmahnung einen Anwalt beauftragt oder nach einer Eigenabmahnung unmittelbar Klage erhebt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.05.2017 - I-6 U 51/17   

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https://dejure.org/2017,36474
OLG Hamm, 18.05.2017 - I-6 U 51/17 (https://dejure.org/2017,36474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.2017 - I-6 U 51/17 (https://dejure.org/2017,36474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - I-6 U 51/17 (https://dejure.org/2017,36474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 100; BBR PHV Abschn. V Nr. 1 a
    Ausschluss des Versicherungsschutzes für Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung und Verschleißes der Mietsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 1197
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