Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 09.07.1981

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.09.1981 - 6 U 51/81   

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OLG Hamm, 17.09.1981 - 6 U 51/81 (https://dejure.org/1981,1562)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.09.1981 - 6 U 51/81 (https://dejure.org/1981,1562)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. September 1981 - 6 U 51/81 (https://dejure.org/1981,1562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VOB-Vertrag: Verjährung von Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen nach Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 52
  • BauR 1982, 280
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 51/81   

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OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 51/81 (https://dejure.org/1981,21618)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.07.1981 - 6 U 51/81 (https://dejure.org/1981,21618)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juli 1981 - 6 U 51/81 (https://dejure.org/1981,21618)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Transport einer automatischen Nähmaschine für industrielle Verwertung; Beschädigung von Waren auf dem Transportweg

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.1962 - II ZR 39/61

    Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 51/81
    Er hält es nicht für angezeigt, die Rechtsprechung zu §§ 412, 413 HGB , soweit die Beförderung im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen betroffen ist (BGHZ 38, 150, 154; NJW 1980, 833), auf die Fälle auszudehnen, in denen der Spediteur den Transport im Bahnsammelladungsverkehr durchführen läßt.

    Die Anwendung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Fällen, in denen der Sammelladungsspediteur das Gut in einem wesentlichen Teil im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen befördert und für Schäden an dem beförderten Gut während der gesamten Strecke nach den Vorschriften der KVO haftet (BGHZ 38, 150, 154; NJW 1972, 866 [BGH 03.03.1972 - I ZR 55/70] ), kommt hier nicht in Betracht, da beide Fälle nicht miteinander vergleichbar sind.

  • BGH, 03.03.1972 - I ZR 55/70

    Ersatz eines Transportschadens - Haftung für Verschulden Dritter aus

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 51/81
    Die Anwendung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Fällen, in denen der Sammelladungsspediteur das Gut in einem wesentlichen Teil im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen befördert und für Schäden an dem beförderten Gut während der gesamten Strecke nach den Vorschriften der KVO haftet (BGHZ 38, 150, 154; NJW 1972, 866 [BGH 03.03.1972 - I ZR 55/70] ), kommt hier nicht in Betracht, da beide Fälle nicht miteinander vergleichbar sind.
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78

    Rechte und Pflichten eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 51/81
    Er hält es nicht für angezeigt, die Rechtsprechung zu §§ 412, 413 HGB , soweit die Beförderung im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen betroffen ist (BGHZ 38, 150, 154; NJW 1980, 833), auf die Fälle auszudehnen, in denen der Spediteur den Transport im Bahnsammelladungsverkehr durchführen läßt.
  • OLG Hamburg, 26.11.1979 - 6 U 97/79

    Deutsche Bundesbahn; Sammelgutverkehr; ADSp; Beförderungskosten; Fester Satz;

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 51/81
    Zwar hat die Beklagte die Kiste im Bahnsammelladungsverkehr befördert, aber durch § 413 Abs. 2 HGB wird der Spediteur nicht zum Eisenbahnunternehmer, die §§ 454 ff. HGB und § 82 EVO gelten für ihn nicht (BGH VersR 1957, 503, 504; Urteil dieses Senats vom 26. November 1979 - 6 U 97/79 - VersR 1980, 277).
  • OLG Hamburg, 16.05.2002 - 6 U 139/01

    Haftung des Frachtführers bei unbekanntem Schadensort

    Hier waren der Anfangs- und der Endtransport von der Beklagten bzw. der Nebenintervenientin durchzuführen, so dass eine autonome Anwendung der CIM mangels Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereichs ausscheidet (vgl. Senat, Urteil vom 09.07.1981 - 6 U 51/81, TranspR 1981, 94).
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