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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13   

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OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13 (https://dejure.org/2014,20348)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.07.2014 - 6 U 53/13 (https://dejure.org/2014,20348)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 6 U 53/13 (https://dejure.org/2014,20348)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    1. Das
    Anwachsung, Auflösung, Ausscheiden eines Gesellschafters, Fortsetzungs- oder Übernahmeklausel, Liquidation, Parteifähigkeit, Personengesellschaft, Rechtsnachfolger, Vollbeendigung, Zwei-Personen-Gesellschaft

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 16.01.2014 - V ZB 12/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Geltendmachung eines fremden Rechts in gewillkürter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13
    Soweit trotz fehlender Abtretbarkeit in Betracht kommt, dass ein Eigentümer einen Dritten ermächtigt, den Herausgabeanspruch im eigenen Namen als Prozessstandschafter geltend zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2014, 526; WM 1964, 426; NJW-RR 1986, 158), stützt sich die Klägerin auf eine solche unabhängig von der Abtretung erteilte Ermächtigung nicht, zudem wäre ihre Prozessführungsbefugnis als Prozessstandschafterin zu verneinen.
  • BGH, 05.02.1964 - VIII ZR 156/62

    Geltendmachung eines Herausgabeanspruchs im eigenen Namen i.R.e. Ermächtigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13
    Soweit trotz fehlender Abtretbarkeit in Betracht kommt, dass ein Eigentümer einen Dritten ermächtigt, den Herausgabeanspruch im eigenen Namen als Prozessstandschafter geltend zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2014, 526; WM 1964, 426; NJW-RR 1986, 158), stützt sich die Klägerin auf eine solche unabhängig von der Abtretung erteilte Ermächtigung nicht, zudem wäre ihre Prozessführungsbefugnis als Prozessstandschafterin zu verneinen.
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13
    Der Besitzer braucht grundsätzlich nur den gegenwärtigen oder früheren unmittelbaren oder (höchststufigen) mittelbaren Besitz darzulegen und zu beweisen, nicht aber die den Eigentumserwerb begründenden Tatsachen (vgl. BGH NJW 2004, 217, NJW 2002, 2101), wobei ihn nach allgemeinen prozessualen Grundsätzen eine sekundäre Darlegungslast treffen kann, wenn sich der fragliche Eigentumswechsel in seiner Sphäre abgespielt hat (vgl. OLG Hamm, MDR 2014, 403).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 50/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Bürgschaften durch die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13
    Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist zulässig, wenn der Prozessführende vom Rechtsinhaber zu dieser Art der Prozessführung ermächtigt ist und ein eigenes rechtliches Interesse an ihr hat und schutzwürdige Belange des Beklagten nicht entgegenstehen (vgl. BGHZ 172, 63; BGHZ 125, 196; BGHZ 96, 152, Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., Vor § 50 Rn. 44).
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13
    Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist zulässig, wenn der Prozessführende vom Rechtsinhaber zu dieser Art der Prozessführung ermächtigt ist und ein eigenes rechtliches Interesse an ihr hat und schutzwürdige Belange des Beklagten nicht entgegenstehen (vgl. BGHZ 172, 63; BGHZ 125, 196; BGHZ 96, 152, Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., Vor § 50 Rn. 44).
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 186/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13
    Gegenstand der Vermutung des § 1006 BGB ist daher (nur), dass der frühere (Abs. 2) oder jetzige (Abs. 1) Eigenbesitzer beim Besitzerwerb und aufgrund desselben Eigentümer geworden ist, sowie, dass er während der gesamten Dauer seines Besitzes Eigentümer geblieben ist (vgl. BGHZ 161, 90; BGH NJW 1984, 1456; NJW-RR 2005, 280; NJW 2006, 3488; Palandt-Bassenge, BGB, 72. Aufl. § 1006 Rn. 1).
  • BGH, 13.09.2006 - VIII ZR 184/05

    Auslegung des Einbehalts des Kfz-Briefs durch den Verkäufer eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13
    Gegenstand der Vermutung des § 1006 BGB ist daher (nur), dass der frühere (Abs. 2) oder jetzige (Abs. 1) Eigenbesitzer beim Besitzerwerb und aufgrund desselben Eigentümer geworden ist, sowie, dass er während der gesamten Dauer seines Besitzes Eigentümer geblieben ist (vgl. BGHZ 161, 90; BGH NJW 1984, 1456; NJW-RR 2005, 280; NJW 2006, 3488; Palandt-Bassenge, BGB, 72. Aufl. § 1006 Rn. 1).
  • BGH, 07.06.1990 - IX ZR 237/89

    Verfügung unter Nichtbeachtung eines relativen Veräußerungsverbots

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13
    Der Eigentümerherausgabeanspruch kann nicht isoliert vom Eigentümer abgetreten werden, denn er ist nicht abspaltbar mit dem Eigentum verbunden (vgl. BGHZ 111, 364; Palandt/Bassenge, a.a.O. § 985 Rn. 1; Staudinger/ Gursky, BGB, Neubearbeitung 2012, § 985 Rn. 2 m.z.w.N.).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13
    Weder dem Antrag noch dem Sachvorbringen der Klägerin, welches zur streitgegenstandsbestimmenden Auslegung des Antrags heranzuziehen ist (vgl. BGH NJW 2001, 445), lässt sich entnehmen, was im Einzelnen unter dem die vermeintliche Schadensersatzpflicht begründenden Entzug des "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" zu verstehen ist.
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 56/84

    Geltendmachung des Herausgabeanspruchs durch einen Pächter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13
    Soweit trotz fehlender Abtretbarkeit in Betracht kommt, dass ein Eigentümer einen Dritten ermächtigt, den Herausgabeanspruch im eigenen Namen als Prozessstandschafter geltend zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2014, 526; WM 1964, 426; NJW-RR 1986, 158), stützt sich die Klägerin auf eine solche unabhängig von der Abtretung erteilte Ermächtigung nicht, zudem wäre ihre Prozessführungsbefugnis als Prozessstandschafterin zu verneinen.
  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 318/02

    Auslegung einer Sicherungsvereinbarng

  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 37/00

    Widerlegung der Eigentumsvermutung

  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

  • OLG Hamm, 11.10.2013 - 9 U 35/13

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Besitz- und Eigentumserwerbs

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

  • BGH, 28.06.1994 - X ZR 44/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage - Kostenhaftung der

  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

  • BGH, 12.11.1952 - II ZR 260/51

    Mehrheitsbeschluß bei Kommanditgesellschaft

  • BGH, 10.12.1990 - II ZR 256/89

    Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten bei Rechtsnachfolge des alleinigen

  • OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18

    Anspruch auf Herausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II; Kauf eines

    Prozessual muss der Besitzer zum Nachweis seines Eigentums also grundsätzlich nur seinen gegenwärtigen oder früheren unmittelbaren oder (höchststufigen) mittelbaren Besitz darlegen und beweisen, nicht aber die den Eigentumserwerb begründenden Tatsachen (BGH NJW 2004, 217; 2002, 2101; OLG Oldenburg, 22.7.2014 - 6 U 53/13; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2014, 1241; Erman/Ebbing, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1006 BGB, Rn. 17; jurisPK - BGB /Hans, 8. Aufl. 2017, § 1006 BGB, Rn. 8; Staudinger/Karl-Heinz Gursky (2012) BGB § 1006, Rn. 42).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14

    Herausgabeklage: Anforderungen an die Bestimmtheit eines Herausgabeantrags;

    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret beziffert oder gegenständlich bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) erkennbar abgrenzt, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 BGB) erkennen lässt, das Risiko des (evtl. teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und wenn er (als Leistungsantrag) die Zwangsvollstreckung auf dem beantragten Urteil ohne die Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urt. v. 09.01.2013 - VIII ZR 94/12 , NJW 2013, 1367, zit. nach juris Rn. 12; Urt. v. 14.12.1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954, zit. nach juris Rn. 7; BGHZ 153, 69 zit. nach juris Rn. 46; Senat, Urt. v. 22.07.2014 - 6 U 53/13).
  • LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Anwendbarkeit der StVO auf dem

    Aufgrund des Bestreitens der Beklagten trifft die Klägerin zudem eine sekundäre Darlegungslast bezüglich eines Eigentumserwerbstatbestands, wenn sich der fragliche Eigentumswechsel in ihrer Sphäre abgespielt hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Juli 2014 - 6 U 53/13, Rn. 278; OLG Hamm, MDR 2014, 403).
  • LG Halle, 30.01.2015 - 1 S 58/14
    Grundsätzlich kann sich daher auch der Zessionar auf die Vermutung des § 1006 BGB berufen, wenn der Zedent Besitzer ist oder zum maßgeblichen Zeitpunkt war (so auch, wenngleich im Ergebnis der Prüfung die Voraussetzungen des § 1006 BGB verneint wurden: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.07.2014, Aktenzeichen: 6 U 53/13, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.11.2013 - I-6 U 53/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33699
OLG Köln, 08.11.2013 - I-6 U 53/13 (https://dejure.org/2013,33699)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.2013 - I-6 U 53/13 (https://dejure.org/2013,33699)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 2013 - I-6 U 53/13 (https://dejure.org/2013,33699)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Irreführung durch Bewerbung eines nach Erreichen einer bestimmten Datenmenge gedrosselten Mobilfunktarifs als "Daten-Flat"

  • kanzlei-rader.de

    Irreführende Werbung durch Auslobung einer "Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s” ohne deutlichen Hinweis auf Drosselungsgrenze von 100 MB pro Monat

  • rechtsportal.de

    UWG § 5; UWG § 5a
    Irreführung durch Bewerbung eines nach Erreichen einer bestimmten Datenmenge gedrosselten Mobilfunktarifs als "Daten-Flat"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Endlos surfen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung "Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s" ist bei undeutlichem Drosselungsvorbehalt irreführend

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s" bei Drosselung ab 100 MB Volumen durch Mobilfunkanbieter irreführend.

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung "Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Smartphonetarif über "Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s" ist bei nicht ersichtlicher extremer Drosselung irreführend

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbung für "Prepaid-Flatrate" auf dem Prüfstand

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Smartphonetarif über "Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s" ist bei nicht ersichtlicher extremer Drosselung irreführend

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Transparenzanforderungen bei Drosselung mobiler Daten-Flatrates

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Bezeichnung in Werbung für einen Mobilfunktarif untersagt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 125
  • MMR 2014, 179
  • K&R 2014, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 53/13
    Die Werbeadressaten werden zwar wissen, dass die Beklagte für das durchgängige Erreichen der beworbenen Geschwindigkeit nicht ohne Rücksicht auf regionale Faktoren und die Leistungsfähigkeit der Endgeräte oder ähnliche Gegebenheiten außerhalb ihres Netzes einsteht (vgl. BGH, GRUR 2010, 744 [Rn. 48] = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter; Senat, Urteil vom 07.09.2012 - 6 U 6/12; Urteil vom 01.02.2013 - 6 U 163/12).

    Ein über eine Fußnote erreichbarer aufklärender und erläuternder Hinweis genügt, hätte hier nach Lage der Dinge aber in unmittelbarem Zusammenhang zu der missverständlichen Angabe erfolgen müssen (vgl. zur Teilhabe eines klaren und unmissverständlichen Hinweises am Blickfang BGH, GRUR 2010, 744 [Rn. 43] = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter).

  • OLG Koblenz, 08.05.2013 - 9 U 1415/12

    Irreführung mit durchgestrichener Preisangabe

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 53/13
    In dem vom Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 08.05.2013 - 9 U 1415/12 - entschiedenen Fall mag der Anpreisung "unbegrenzt im Internet surfen" nach den Umständen ein anderer objektiver Aussagegehalt beizulegen gewesen sein.
  • OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 196/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Internetzugangs mit Drosslung der

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 53/13
    Sie haben auch keinen Anlass, sich über diese Einschränkung der bei Aufzählung der Leistungsmerkmale in bezifferter Form mitgeteilten Surfgeschwindigkeit ohne ausreichend deutlichen Hinweis durch Verfolgen eines erst bei der Preisangabe angebrachten Fußnotenhinweises 1) oder Aufruf einer Datei mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren (vgl. Senat, Urteil vom 22.06.2012 - 6 U 196/11).
  • OLG Köln, 30.11.2012 - 6 U 114/12

    Anforderungen an die Sicht- und Lesbarkeit von Fußnotenhinweisen auf einem vor

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 53/13
    Einer besseren Lesbarkeit des Fußnotentextes, wie sie gemäß dem Senatsurteil vom 30.11.2012 - 6 U 114/12 - insbesondere bei einer Aufklärung über Preisbestandteile erforderlich sein kann, bedarf es ebenso wenig wie eines Fußnotenhinweises unmittelbar nach dem Ausdruck "Endlos surfen".
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 6/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Das schnellste Internet Deutschlands"

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 53/13
    Die Werbeadressaten werden zwar wissen, dass die Beklagte für das durchgängige Erreichen der beworbenen Geschwindigkeit nicht ohne Rücksicht auf regionale Faktoren und die Leistungsfähigkeit der Endgeräte oder ähnliche Gegebenheiten außerhalb ihres Netzes einsteht (vgl. BGH, GRUR 2010, 744 [Rn. 48] = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter; Senat, Urteil vom 07.09.2012 - 6 U 6/12; Urteil vom 01.02.2013 - 6 U 163/12).
  • OLG Köln, 01.02.2013 - 6 U 163/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines DSL-Anschlusses mit der Werbeaussage

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 53/13
    Die Werbeadressaten werden zwar wissen, dass die Beklagte für das durchgängige Erreichen der beworbenen Geschwindigkeit nicht ohne Rücksicht auf regionale Faktoren und die Leistungsfähigkeit der Endgeräte oder ähnliche Gegebenheiten außerhalb ihres Netzes einsteht (vgl. BGH, GRUR 2010, 744 [Rn. 48] = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter; Senat, Urteil vom 07.09.2012 - 6 U 6/12; Urteil vom 01.02.2013 - 6 U 163/12).
  • LG München I, 25.06.2014 - 37 O 1267/14

    Irreführende Werbung für Flatrate

    Diese Formulierung "bis zu" in Bezug auf die angegebene Geschwindigkeit lässt nicht erkennen, dass die Übertragungsgeschwindigkeit bei Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens ganz erheblich (von 10 Mbit/s auf 100 kbit/s) beschränkt wird (s. auch OLG Köln, GRUR-RR 2014, 125).
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