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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09   

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https://dejure.org/2010,32279
OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09 (https://dejure.org/2010,32279)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.02.2010 - 6 U 54/09 (https://dejure.org/2010,32279)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - 6 U 54/09 (https://dejure.org/2010,32279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes eines Heimbewohners: Umfang erforderlicher Sicherungsmaßnahmen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sturz im Heim und Pflichten des Pflegeheims

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Bamberg zu den Pflichten eines Pflegeheims und möglichen Schadensersatzansprüchen der Krankenkasse bei Stürzen von Heimbewohnern - Pflegeheim bei nicht nachweisbarer Pflichtverletzung nicht zur Zahlung von Behandlungskosten verpflichtet ...

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Coburg, 25.08.2009 - 11 O 102/09

    Zur Haftung einer Pflegeeinrichtung beim Sturz einer Bewohnerin

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    11 O 102/09 LG Coburg.

    11 O 102/09 LG Coburg.

    Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 25.08.2009, Aktenzeichen 11 O 102/09, wird zurückgewiesen.

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 28.04.2005 - III ZR 399/04 - NJW 2005, 1937 ff.) hat zum Umfang der Pflichten, die den Träger eines Pflegewohnheims zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Heimbewohner treffen, grundlegend folgendes ausgeführt:.

    Da der sozialmedizinische Dienst der Klägerin zum Unfallzeitpunkt keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen für erforderlich hielt, musste sich den Beklagten ebenfalls nicht aufdrängen, dass die Heimbewohnerin beim Gang zur Toilette durch eine zweite Pflegeperson besonders geschützt werden musste (BGH, Urt. v. 28.04.2005 - III ZR 399/04 - NJW 2005, 1937 ff.), zumal es zu einem vergleichbaren Sturzereignis während des bisherigen Aufenthalts der Heimbewohnerin nicht gekommen war.

    Darlegungs- und beweispflichtig ist vielmehr insoweit die Klägerin als Anspruchstellerin ( (Urt. v. 28.04.2005 - III ZR 399/04 - NJW 2005, 1937 ff.).

  • OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen wegen sturzbedingter Verletzung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    Daraus hat der VI. Zivilsenat des BGH für den damals von ihm zu beurteilenden Sachverhalt die Folgerung gezogen, wenn ein Patient im Krankenhaus bei einer Bewegungs- und Transportmaßnahme der ihn betreuenden Krankenschwester aus ungeklärten Gründen das Übergewicht bekomme und stürze, so sei es Sache des Krankenhausträgers, aufzuzeigen und nachzuweisen, daß der Vorfall nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten der Pflegekraft beruhe (ähnlich OLG Dresden NJW-RR 2000, 761 für die Ursache des Sturzes einer Pflegeheimpatientin, die sich in Begleitung und Betreuung einer Pflegekraft befunden hatte).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall deutlich von dem Sachverhalt, der der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Dresden (NJW-RR 2000, 761) zugrunde lag.

  • LG Essen, 21.08.1998 - 3 O 266/98

    Regressansprüche einer gesetzlichen Krankenversicherung wegen positiver

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München VersR 2004, 618, 619; LG Essen VersR 2000, 893).
  • OLG Zweibrücken, 01.06.2006 - 4 U 68/05

    Gesamtschuldnerische Haftung des Pflegeheimbetreibers und einer Pflegekraft:

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    Gegenteiliges läßt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 01.06.2006 (4 U 68/05) herleiten.
  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    Zwar führt das OLG Zweibrücken in der genannten Entscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 18.12.1990 - VI ZR 169/90 - NJW 1991, 1540 f) aus, dass die Beweislastumkehr nach § 282 BGB n.F. nach dem Sinn der Beweisregel auch den Nachweis eines objektiven Pflichtverstoßes des Schuldners umfassen könne, wenn der Gläubiger im Herrschafts- und Organisationsbereich des Schuldners zu Schaden gekommen sei und die den Schuldner treffenden Vertragspflichten (auch) dahin gegangen seien, den Gläubiger gerade vor einem solchen Schaden zu bewahren.
  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01

    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    Maßstab müssen das Erforderliche und das für die Heimbewohner und das Pflegepersonal Zumutbare sein (OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867, 868).
  • OLG München, 25.07.2003 - 27 U 237/03

    Umfang der Sicherungspflichten bei Fortlauftendenz eines Heimbewohners

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München VersR 2004, 618, 619; LG Essen VersR 2000, 893).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 21.12.2009 - 6 U 54/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,65085
OLG Bamberg, 21.12.2009 - 6 U 54/09 (https://dejure.org/2009,65085)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.12.2009 - 6 U 54/09 (https://dejure.org/2009,65085)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 6 U 54/09 (https://dejure.org/2009,65085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes eines Heimbewohners: Umfang erforderlicher Sicherungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes eines Heimbewohners

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.12.2009 - 6 U 54/09
    Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 28.04.2005 - III ZR 399/04 - NJW 2005, 1937 ff.) hat zum Umfang der Pflichten, die den Träger eines Pflegewohnheims zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Heimbewohner treffen, grundlegend folgendes ausgeführt:.

    Da der sozialmedizinische Dienst der Klägerin zum Unfallzeitpunkt keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen für erforderlich hielt, musste sich den Beklagten ebenfalls nicht aufdrängen, dass die Heimbewohnerin beim Gang zur Toilette durch eine zweite Pflegeperson besonders geschützt werden musste (BGH, Urt. v. 28.04.2005 - III ZR 399/04 - NJW 2005, 1937 ff.), zumal es zu einem vergleichbaren Sturzereignis während des bisherigen Aufenthalts der Heimbewohnerin nicht gekommen war.

    Darlegungs- und beweispflichtig ist vielmehr insoweit die Klägerin als Anspruchstellerin ( (Urt. v. 28.04.2005 - III ZR 399/04 - NJW 2005, 1937 ff.).

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.12.2009 - 6 U 54/09
    Zwar führt das OLG Zweibrücken in der genannten Entscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 18.12.1990 - VI ZR 169/90 - NJW 1991, 1540 f) aus, dass die Beweislastumkehr nach § 282 BGB n.F. nach dem Sinn der Beweisregel auch den Nachweis eines objektiven Pflichtverstoßes des Schuldners umfassen könne, wenn der Gläubiger im Herrschafts- und Organisationsbereich des Schuldners zu Schaden gekommen sei und die den Schuldner treffenden Vertragspflichten (auch) dahin gegangen seien, den Gläubiger gerade vor einem solchen Schaden zu bewahren.
  • LG Essen, 21.08.1998 - 3 O 266/98

    Regressansprüche einer gesetzlichen Krankenversicherung wegen positiver

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.12.2009 - 6 U 54/09
    Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München VersR 2004, 618, 619; LG Essen VersR 2000, 893).
  • OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen wegen sturzbedingter Verletzung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.12.2009 - 6 U 54/09
    Daraus hat der VI. Zivilsenat des BGH für den damals von ihm zu beurteilenden Sachverhalt die Folgerung gezogen, wenn ein Patient im Krankenhaus bei einer Bewegungs- und Transportmaßnahme der ihn betreuenden Krankenschwester aus ungeklärten Gründen das Übergewicht bekomme und stürze, so sei es Sache des Krankenhausträgers, aufzuzeigen und nachzuweisen, daß der Vorfall nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten der Pflegekraft beruhe (ähnlich OLG Dresden NJW-RR 2000, 761 für die Ursache des Sturzes einer Pflegeheimpatientin, die sich in Begleitung und Betreuung einer Pflegekraft befunden hatte).
  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01

    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.12.2009 - 6 U 54/09
    Maßstab müssen das Erforderliche und das für die Heimbewohner und das Pflegepersonal Zumutbare sein (OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867, 868).
  • OLG München, 25.07.2003 - 27 U 237/03

    Umfang der Sicherungspflichten bei Fortlauftendenz eines Heimbewohners

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.12.2009 - 6 U 54/09
    Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München VersR 2004, 618, 619; LG Essen VersR 2000, 893).
  • OLG Zweibrücken, 01.06.2006 - 4 U 68/05

    Gesamtschuldnerische Haftung des Pflegeheimbetreibers und einer Pflegekraft:

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.12.2009 - 6 U 54/09
    Gegenteiliges läßt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 01.06.2006 (4 U 68/05) herleiten.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 54/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23774
OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 54/09 (https://dejure.org/2009,23774)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.11.2009 - 6 U 54/09 (https://dejure.org/2009,23774)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. November 2009 - 6 U 54/09 (https://dejure.org/2009,23774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,23774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 823 Abs. 1 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Darstellung als "Luxus-Weibchen" in der Presse begründet keinen Anspruch auf Schmerzensgeld

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Darstellung als "protzige Reiche" - Persönlichkeitsrechtsverletzung ja, Schmerzensgeld nein

  • Wolters Kluwer
  • kanzlei.biz

    Schmerzensgeld bei Darstellung in schlechtem Licht nicht ohne weiteres

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "Luxus-Weibchen"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Aussage in Pressebericht "Luxus-Weibchen" keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Luxus-Weibchen" keine schwere Persönlichkeitsverletzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 54/09
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung fordert, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens (BGH NJW 1996, 985, BVerfG NJW 2004, 591).

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass an die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs im Falle einer rechtswidrigen Bildveröffentlichung geringere Anforderungen zu stellen sind als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung (BGH NJW 1996, 985, 986, BGHZ 160, 298).

  • OLG Frankfurt, 18.06.2002 - 11 U 44/01

    Voraussetzungen einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 54/09
    Diese Einverständniserklärung deckt die Wiedergabe der Fotografie zu Illustrationszwecken in einer Zeitschrift wie dem von der Beklagten verlegten Magazin grundsätzlich ab (vgl. auch OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 122).

    Hätte die Beklagte diese Fotografie ohne Zustimmung oder gar gegen den Willen der Klägerin verwendet, wöge der Eingriff deutlich schwerer (vgl. OLG München, NJW-RR 2000, 472, OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 122; LG Nürnberg-Fürth, AfP 2007, 496).

  • BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98

    Bonnbons

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 54/09
    Von der Konstellation, die das BVerfG in der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung NJW 2002, 3767 zu beurteilen hatte, unterscheide sich der hier streitige Fall dadurch, dass es um eine Tatsachenbehauptung, nicht um eine Meinungsäußerung gehe.
  • OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99

    Geldentschädigung für Bericht in einer Zeitung, ein Anwalt habe "Verträge wie im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 54/09
    Hätte die Beklagte diese Fotografie ohne Zustimmung oder gar gegen den Willen der Klägerin verwendet, wöge der Eingriff deutlich schwerer (vgl. OLG München, NJW-RR 2000, 472, OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 122; LG Nürnberg-Fürth, AfP 2007, 496).
  • OLG Hamburg, 22.09.1994 - 3 U 106/94

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 54/09
    Insofern liegt der Streitfall anders als etwa die von der Klägerin angeführte Entscheidung des OLG Hamburg (NJW-RR 1995, 220), wo sich die dortige Klägerin zwar mit der Fertigung von Fotografien einverstanden, aber erklärt hatte, sie behalte sich die Zustimmung zu deren Verwendung ausdrücklich vor, und gerade der Verwendung in der von der dortigen Beklagten verlegten Publikation ausdrücklich widersprochen hatte.
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 54/09
    Die Erhöhung der Klageforderung im Berufungsrechtszug ist zulässig (BGH NJW 2004, 2152, 2154).
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 54/09
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung fordert, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens (BGH NJW 1996, 985, BVerfG NJW 2004, 591).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2007 - 11 O 6073/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 54/09
    Hätte die Beklagte diese Fotografie ohne Zustimmung oder gar gegen den Willen der Klägerin verwendet, wöge der Eingriff deutlich schwerer (vgl. OLG München, NJW-RR 2000, 472, OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 122; LG Nürnberg-Fürth, AfP 2007, 496).
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 54/09
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass an die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs im Falle einer rechtswidrigen Bildveröffentlichung geringere Anforderungen zu stellen sind als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung (BGH NJW 1996, 985, 986, BGHZ 160, 298).
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