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   OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 6 U 55/11   

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https://dejure.org/2012,87519
OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 6 U 55/11 (https://dejure.org/2012,87519)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.06.2012 - 6 U 55/11 (https://dejure.org/2012,87519)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 6 U 55/11 (https://dejure.org/2012,87519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 MarkenG, § 823 BGB
    Schutzumfang eines regional beschränkten Unternehmenskennzeichenrechts; Abwehrkosten gegen unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzumfang eines regional beschränkten Unternehmenskennzeichenrechts; Abwehrkosten gegen unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5; BGB § 823 Abs. 1
    Schutzumfang eines regional beschränkten Unternehmenskennzeichenrechts; Abwehrkosten gegen unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 5 ; BGB § 823 Abs. 1
    Schutzumfang eines regional beschränkten Unternehmenskennzeichenrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 6 U 55/11
    Da die Abmahnung somit eine insgesamt unberechtigte und auch schuldhaft begangene Schutzrechtsverwarnung enthielt, kann der Kläger seinerseits nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den Gewerbebetrieb (§ 823 I BGB) Ersatz der für die Abwehr dieser Verwarnung erforderlichen Kosten verlangen; dazu gehören auch die hierfür aufgewandten außergerichtlichen Rechtsverteidigungskosten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.2.2010 - I-2 U 151/08; juris-Tz. 70).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 151/08

    Abweisung der Klage wegen der Verletzung eines Patents für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 6 U 55/11
    Da die Abmahnung somit eine insgesamt unberechtigte und auch schuldhaft begangene Schutzrechtsverwarnung enthielt, kann der Kläger seinerseits nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den Gewerbebetrieb (§ 823 I BGB) Ersatz der für die Abwehr dieser Verwarnung erforderlichen Kosten verlangen; dazu gehören auch die hierfür aufgewandten außergerichtlichen Rechtsverteidigungskosten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.2.2010 - I-2 U 151/08; juris-Tz. 70).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 196/10

    Kosten des Patentanwalts III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 6 U 55/11
    Ersatzfähig sind im vorliegenden Fall neben den Kosten für die beauftragte Rechtsanwältin auch die Kosten für den eingeschalteten Patentanwalt, da der Kläger substantiiert dargelegt hat, dass der Patentanwalt Recherchetätigkeiten erbracht und damit Aufgaben erledigt hat, die zum typischen Arbeitsgebiet eines Patentanwalts gehören (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 21.12.2011 - I ZR 196/10 "Patentanwalt III" m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 6 U 39/14

    Verwechslungsgefahr zwischen Zeichen mit beschreibenden Anklängen; Schutzumfang

    Zu ergänzen ist lediglich, dass diesem Verfahren ein Rechtsstreit zwischen dem Beklagten und dem Partner des Klägers in dessen Gemeinschaftspraxis, Herrn A, vorausgegangen ist, das mit einem am 21. Juni 2012 verkündeten Teilversäumnis- und Schlussurteil des Senats endete ( 6 U 55/11 - Anlage K 3).

    Dem Beklagten steht ein Unternehmenskennzeichenrecht an dem Zeichen "neuro-spine-center" zu, allerdings beschränkt auf den Wirtschaftsraum O1 (Senat vom 21.6. 2012 - 6 U 55/11).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.09.2014 - L 6 U 49/11

    Unfallversicherung (U)

    Der Senat sah bezüglich der Beigeladenen keine Aufklärungsmöglichkeiten, da sich der Kläger mehrfach geweigert hatte, diese von ihrer Schweigepflicht zu entbinden (vgl. Bl. 139 Gerichtsakte L 6 U 55/11); hiervon ist der Kläger in der mündlichen Verhandlung auch nicht abgerückt.

    Die vom Gericht angeregte Beiziehung weiterer Unterlagen der Beigeladenen hinsichtlich der Fragen einer rückwirkenden Umcodierung der Flächen ab dem Jahre 2005 war nicht möglich, da der Kläger keine Entbindung von der Schweigepflicht erteilt hat (Bl. 139 Gerichtsakte L 6 U 55/11).

  • LG Frankfurt/Main, 10.01.2013 - 3 O 29/12
    Der Kläger kann deswegen seinerseits unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den Gewerbebetrieb Ersatz der für die Abwehr dieser Verwarnung erforderlichen Kosten verlangen; dazu gehören auch die hierfür aufgewandten außergerichtlichen Rechtsverteidigungskosten (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.6.2012, Az. 6 U 55/11).
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