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OLG Frankfurt, 29.05.1970 - 6 U 55/67 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3)
- LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 354/18
Zur Benennung des ehemaligen Bearbeiters eines Werks als Miturheber
Der Kläger hat dementsprechend grundsätzlich einen Anspruch darauf, in den nach seinem Ausscheiden erscheinenden Auflagen noch so lange als ehemaliger Autor bzw. Mitautor genannt zu werden, wie diese Auflagen noch von seinem Wirken geprägt sind (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 29.05.1970 - 6 U 55/67, OLGZ 1971, 171, 172 - Taschenbuch für Wehrfragen). - BGH, 28.11.1969 - I ZR 38/68
Vereinbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes (HeilmWG) mit dem Grundgesetz (GG) - …
Im vorangegangenen Verfahren der einstweiligen Verfügung, dessen Akten die Parteien im vorliegenden Rechtsstreit zum Verhandlungsgegenstand gemacht haben, hatte das Oberlandesgericht auf die Berufung des Klägers durch Urteil vom 23. August 1967 (6 U 55/67 OLG Köln) im Wege der weinstweiligen Verfügung ein im wesentlichen mit den Anträgen der vorliegenden Klage übereinstimmendes Verbot erlassen. - LG Köln, 21.04.2004 - 28 O 702/03
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klageänderung im Zivilprozess; Anforderungen …
Das OLG Frankfurt/Main hat zwar ausgesprochen, daß hinsichtlich künftiger Ausgaben eines Sammelwerkes ein urheberpersönlichkeitsrechtlicher Anspruch des früheren Herausgebers auf Namensnennung bestehen kann, im übrigen aber an der vom ihm seinerzeit als herrschend bezeichnenden Auffassung der urheberrechtlichen Literatur, die der genannten Entscheidung des Reichsgerichts folgt, festgehalten (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.5. 1970 - 6 U 55/67 "Taschenbuch für Wehrfragen" - UFITA Bd. 59 (1971), 306, 307 ff.