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   OLG Köln, 18.12.1998 - 6 U 56/98   

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OLG Köln, 18.12.1998 - 6 U 56/98 (https://dejure.org/1998,10971)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.1998 - 6 U 56/98 (https://dejure.org/1998,10971)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 6 U 56/98 (https://dejure.org/1998,10971)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 187/94

    "Garonor"; Auslegung einer Gestattung zur Namensführung

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1998 - 6 U 56/98
    Der Hauptantrag der Klägerin umfaßt somit zulässige Verwendungsformen der beanstandeten Bezeichnung "LottoTeam", so daß ein Verbot der Verwendung dieser Bezeichnung schlechthin nicht in Betracht kommen kann (vgl. auch BGH "GARANOR" WRP 1997/1081 ##blob##lt; 1083##blob##gt;; BGH "Immo-Data" WRP 1997/1091 ##blob##lt; 1093##blob##gt).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 56/95

    "Immo-Data"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1998 - 6 U 56/98
    Der Hauptantrag der Klägerin umfaßt somit zulässige Verwendungsformen der beanstandeten Bezeichnung "LottoTeam", so daß ein Verbot der Verwendung dieser Bezeichnung schlechthin nicht in Betracht kommen kann (vgl. auch BGH "GARANOR" WRP 1997/1081 ##blob##lt; 1083##blob##gt;; BGH "Immo-Data" WRP 1997/1091 ##blob##lt; 1093##blob##gt).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der

    Eine Verurteilung in den Vorinstanzen kann aber dazu führen, dass der Beklagte sich auf einen ungünstigen Ausgang auch des Revisionsverfahrens einstellen konnte und musste (vgl. BGH, GRUR 1966, 495, 498 [juris Rn. 30] - UNIPLAST; BGH, Urteil vom 18. November 1966 - Ib ZR 16/65, GRUR 1967, 355, 359 [juris Rn. 36] - Rabe; BGH, WM 1968, 993, 995 [juris Rn. 38] - Hamburger Volksbank; BGH, GRUR 1974, 474, 476 [juris Rn. 23] - Großhandelshaus; KG, WRP 1999, 339, 341 [juris Rn. 52]; OLG Köln, NJWE-WettbR 2000, 209, 211 [juris Rn. 42]; Bornkamm in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 8 Rn. 1.97; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO § 8 Rn. 41; MünchKomm.UWG/Fritzsche aaO § 8 Rn. 127 und 141; MünchKomm.UWG/Ottofülling aaO § 12 Rn. 241; Großkomm.UWG/Hofmann aaO § 8 Rn. 89; Büscher/Hohlweck aaO § 8 Rn. 90).
  • OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02

    "LottoTeam"

    Mit Urteil vom 18.12.1998 (6 U 56/98) hat der Senat - sinngemäß - die zuvor vom Landgericht in erster Instanz ausgesprochene Verurteilung der genannten Gesellschaft in diesem Umfang bestätigt.

    Insoweit wird auf das als Anlage K 4 zur Klageschrift zu den Akten gereichte Senatsurteil vom 18.12.1998 - 6 U 56/98 - verwiesen, welches nach Nichtannahme der von der dortigen Beklagten eingelegten Revision rechtskräftig geworden ist.

    Der in diesen Veröffentlichungen stattgefundene, von den "Drahtziehern" der Beklagten des vorangegangenen Verfahrens 81 O 88/97 LG Köln (6 U 56/98 OLG Köln) veranlasste Gebrauch der Bezeichnung "L.T." - sei es in der Form der Internetdomain "L.T..d.", sei es in den angegriffenen Formen und Schreibweisen als Unternehmenskennzeichen - müsse, so hat die Klägerin vorgebracht, als i. S. von § 3 UWG relevant irreführend eingeordnet werden.

    Die Bezeichnung "L.T." so hat das Landgericht zur Begründung seiner Entscheidung unter weitgehender Einbeziehung der Entscheidungsgründe des Senatsurteils in dem Verfahren 6 U 56/98 ausgeführt, suggeriere eine tatsächlich nicht bestehende Zusammenarbeit mit den Gesellschaften des Deutschen L.-u. T., und damit auch der Klägerin, was eine vom Regelungsbereich des MarkenG nicht erfasste Irreführung über die geschäftlichen Verhältnisse i.S. des § 3 UWG begründe.

  • OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 123/14

    Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel zur

    Darüber hinaus wurde die Beklagte bereits in der Vorinstanz zu einer Unterlassung verurteilt und konnte sich daher auf einen ihr ungünstigen Ausgang des Berufungsverfahrens einstellen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH a. a. O.; OLG Köln, Urteil vom 18. Dezember 1998 - 6 U 56/98, juris Tz. 42; KG, Urteil vom 18. September 1998 - 25 U 6073/97, juris Tz. 52; nicht ausreichend wäre demgegenüber allein der Umstand der Rechtshängigkeit: BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 122/04, juris Tz. 40).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 2 U 37/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung eines mit dem An- und Verkauf von

    Allerdings ist im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung zu berücksichtigen, dass sich derjenige, der in der Vorinstanz verurteilt wurde, auch auf einen ungünstigen Ausgang des Rechtsmittelverfahrens einstellen kann und muss, so dass die Interessenlage in den Rechtsmittelinstanzen häufig die Gewährung einer Aufbrauchs- oder Umstellungsfrist nicht gebietet (BGH, GRUR 1974, 474, 476 - Großhandelshaus; OLG Köln, NJWE-WettbR 2000, 209, 211; KG WRP 1999, 339, 341 f. Teplitzky, a.a.O., Rz. 56; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 8 Rz. 1.67).
  • OLG Rostock, 16.02.2022 - 2 U 24/21

    Lupinen-Eiweiß - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der fehlenden

    Im Rechtsmittelverfahren wird das meist ausscheiden, weil der Schuldner in Anbetracht der Verurteilung in der Vorinstanz im Zweifel hinreichend Zeit hatte, sich auf die Unterlassungspflicht bzw. deren Titulierung einzustellen (BGH, Urteil vom 16.11.1973 - I ZR 98/72, GRUR 1974, 474 [476]; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 16.01.2020 - 6 W 116/19, WRP 2020, 630 Rn. 25; Bornkamm, a.a.O., Rn. 1.97; vgl. auch KG, Urteil vom 18.09.1998 - 25 U 6073/97, WRP 1999, 339 [341 f.]; OLG Köln, Urteil vom 18.12.1998 - 6 U 56/98, NJWE-WettbR 2000, 209 [211]).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 6 W 116/19

    Gewährung einer Aufbrauchsfrist im Eilverfahren

    Dies kommt in Rechtsmittelinstanz oft nicht in Betracht, da sich der Schuldner durch die bisherige Verfahrensdauer auf das drohende Unterlassungsgebot einstellen konnte, so dass die Interessenslage in den Rechtsmittelinstanzen oft die Gewährung einer Aufbrauchsfrist nicht gebietet (BGH GRUR 1974, 474, 476 - Großhandelshaus; OLG Köln NJWE-WettbR 2000, 209, 211; KG WRP 1999, 339, 341 f.; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm, 38. Aufl. 2020, UWG § 8 Rn. 1.97).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2019 - 2 W 15/19

    Zulässigkeit des Einwandes der Unverhältnismäßigkeit des Rückrufs im

    Grundsätzlich hat sich derjenige, der in der Vorinstanz verurteilt wurde, auch auf einen ungünstigen Ausgang des Rechtsmittelverfahrens einzustellen, so dass die Interessenlage in den Rechtsmittelinstanzen häufig die Gewährung einer Aufbrauchs- oder Umstellungsfrist nicht gebietet (zum UWG: BGH, GRUR 1974, 474, 476 - Großhandelshaus; OLG Köln, NJWE-WettbR 2000, 209, 211; KG WRP 1999, 339, 341 f.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2018, Az.: I-2 U 37/18; Teplitzky, a.a.O., Rz. 56; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 8 Rz. 1.67).
  • OLG Hamm, 14.05.2019 - 4 W 45/19

    Unterlassung der Werbung im geschäftlichen Verkehr für ein Medizinprodukt

    Gegen die Zubilligung einer Aufbrauch- und Umstellungsfrist spricht jedenfalls bereits die mit der untersagten Werbung der Antragsgegnerin verbundene Irreführung der Verbraucher, deren schutzwürdige Geundheitsinteressen eine sofortige Unterbindung der streitgegenständlichen Irreführung fordern (vgl. dazu OLG Köln NJWE-WettbR 2000, 209, 211; Ahrens/ Bähr , Der Wettbewerbsprozess, 8. Aufl., Kap. 38 Rn. 3; MünchKomm/Fritsche, Lauterkeitsrecht, 2. Aufl., § 8 UWG Rn. 130/131; Teplitzky/ Feddersen , Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 12. Aufl., Kap. 57 Rn. 21).
  • LG Köln, 18.01.2001 - 84 O 66/00

    Lotto.de

    Der Begriff ... wird von dem ganz überwiegenden Teil des Publikums spontan mit dem ... des Deutschen Lottoblocks gleichgesetzt, also nicht als Hinweis auf ein x-beliebiges, anonymes Lotteriespiel verstanden (vgl. hierzu das Urteil des OLG Köln vom 18.12.1998 - 6 U 56/98 -).
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 6 U 126/99
    Daß es zu den Grundsätzen des Widerbeklagten zu 2) gehört, seine Beteiligung an betrügerisch inszenierten Verkehrsunfällen auch dann noch zu leugnen, wenn er aufgrund von Indizien oder von Aussagen seiner Mittäter eindeutig überführt ist, wird zum einen daran deutlich, daß er in dem Ermittlungsverfahren wegen seiner Beteiligung an mehreren Dreierkollisionen mit identischen Schadensabläufen gegenüber der Polizei erklärt hat: "Vor den Bullen habe ich nie etwas zugegeben." Zum anderen ist dem Senat diese Grundsatzeinstellung des Widerbeklagten zu 2) aus den Verfahren 6 U 56/98 = 3 O 519/96 LG Essen und 6 U 49/98 = 3 O 510/96 LG Essen bekannt, in denen es ebenfalls um eine Dreierkollision unter Beteiligung des Widerbeklagten zu 2) ging (zu 6 U 56/98 vgl. Senatsurteil vom 23.11.1998, r+s 99, 320).
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