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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.12.2014 - I-6 U 57/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40485
OLG Köln, 05.12.2014 - I-6 U 57/14 (https://dejure.org/2014,40485)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.12.2014 - I-6 U 57/14 (https://dejure.org/2014,40485)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Dezember 2014 - I-6 U 57/14 (https://dejure.org/2014,40485)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • webshoprecht.de

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei identischem Verstoß nach Abgabe einer ersten strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei Urheberrechtsverstößen greift weiterhin die Geschäftsführerhaftung neben der Haftung der GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausräumung der Wiederholungsgefahr nach Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und - auch unverschuldeter - Begehung eines neuen Verstoßes

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Begehung eines identischen Wettbewerbsverstoßes

  • online-und-recht.de

    Bei Urheberrechtsverletzungen haftet Geschäftsführer weiterhin persönlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97
    Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Begehung eines identischen Wettbewerbsverstoßes

  • rechtsportal.de

    UrhG § 97
    Ausräumung der Wiederholungsgefahr nach Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und - auch unverschuldeter - Begehung eines neuen Verstoßes

  • rechtsportal.de

    UrhG § 97
    Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Begehung eines identischen Wettbewerbsverstoßes

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Parfümfotos bei eBay"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Störerhaftung des Geschäftsführers

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Verstoß gegen Unterlassungserklärung begründet neue Wiederholungsgefahr

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Auskunftserteilung bei Nutzung eines fremden Fotos bei ebay.de

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Höhe der Vertragsstrafe bei wiederholtem Rechtsverstoß und "Hamburger Brauch"

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Welche Auskunft zu erteilen ist, wenn die geschuldete Auskunft unmöglich ist / Negativauskunft

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung: Vertragsstrafenhöhe bei 2. Verstoß

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haftet persönlich für Urheberrechtsverletzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Identischer Rechtsverstoß nach Unterlassungserklärung rechtfertigt weitere Unterlassungserklärung mit erheblich höheren Strafbewehrung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Identischer Rechtsverstoß nach Unterlassungserklärung rechtfertigt weitere Unterlassungserklärung mit erheblich höheren Strafbewehrung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haftet weiterhin für Urheberrechtsverletzungen bei Online-Fotoklau

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Identische Unterwerfung beseitigt nicht Wiederholungsgefahr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haftet persönlich für Urheberrechtsverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung bei Urheberrechtsverstoß

  • lawbster.de (Kurzinformation)

    Die Geschäftsführerhaftung - Verstoß ist nicht gleich Verstoß

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Vermutung der Wiederholungsgefahr bei Verstoß gegen Unterlassungserklärung

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung im Urheberrecht unverändert

Sonstiges

  • lhr-law.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zur Wiederholungsgefahr bei zweiter inhaltsgleicher Unterlassungserklärung, zur Geschäftsführerhaftung und zu den Anforderungen an die Erfüllung eines Auskunftsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2015, Dok. 011
  • K&R 2015, 212
  • ZUM 2015, 404
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14
    Insoweit ist aber nach wie vor darauf abzustellen, dass sich bei der Verletzung von Urheberrechten der Unterlassungsanspruch auch gegen den handelnden Vertreter einer juristischen Person richtet , es sei denn, dieser hat an den Rechtsverletzungen nicht teilgenommen und von diesen nichts gewusst (BGH, GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen; GRUR 2010, 616 Tz. 34 - marions-kochbuch.de; v. Wolff, in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 97 Rn. 20).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14
    Insoweit ist aber nach wie vor darauf abzustellen, dass sich bei der Verletzung von Urheberrechten der Unterlassungsanspruch auch gegen den handelnden Vertreter einer juristischen Person richtet , es sei denn, dieser hat an den Rechtsverletzungen nicht teilgenommen und von diesen nichts gewusst (BGH, GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen; GRUR 2010, 616 Tz. 34 - marions-kochbuch.de; v. Wolff, in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 97 Rn. 20).
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14
    Auf den Bereich des Urheberrechts - in dem die Störerhaftung nach wie vor angewendet wird, da hier, anders als im Wettbewerbsrecht, die Verletzung absoluter Rechte in Rede steht (BGH, GRUR 2012, 304 Tz. 49 - Basler Haar-Kosmetik) - lässt sich die Entscheidung daher nicht übertragen.
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 60/11

    Peek & Cloppenburg III

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14
    Dies ist zulässig; insbesondere stellen gesetzliche und vertragliche Unterlassungsansprüche in einer Konstellation wie der vorliegenden einen einheitlichen Streitgegenstand dar (BGH, GRUR 2013, 397 Tz. 13 - Peek & Cloppenburg III).
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14
    a) Soweit der Beklagte zu 2) sich darauf beruft, nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs könne eine Haftung der Organe einer juristischen Person nicht mehr ohne weiteres angenommen werden (BGH, GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung), so übersieht er, dass diese Entscheidung die Haftung für Wettbewerbsverstöße betrifft und damit begründet worden ist, die weitergehende Haftung sei früher mit der Störerhaftung begründet worden, die seit einiger Zeit im Wettbewerbsrecht nicht mehr angewendet werde (Fritzsche, LMK 2014, 362609).
  • KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für in seinem Unternehmen begangene

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14
    Insoweit trifft den Anspruchsgegner zumindest eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, wer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (KG, GRUR-RR 2013, 204, 205 - Foto-Nutzung); an entsprechendem Vortrag der Beklagten fehlt es.
  • OLG Köln, 25.08.2014 - 6 W 123/14

    Streitwert einer Klage auf dem Gebiet des Urheberrechts

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14
    Dass ein Ansatz von 6.000 EUR pro Lichtbild bei der unberechtigten Verwendung eines Lichtbilds im Rahmen einer gewerblichen eBay-Auktion nicht unangemessen ist, hat der Senat bereits auf die Streitwertbeschwerde der Beklagten im Verfügungsverfahren entschieden (Beschl. v. 25.8. 2014 - 6 W 123/14; s. auch Senat, WRP 2014, 1236).
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78

    Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14
    Hiergegen erheben die Beklagten keine Einwendungen; es ist auch offensichtlich, dass ein Unterlassungsurteil dem Kläger mehr Rechte einräumt als eine privatschriftliche Unterwerfungserklärung, die ihm daher keine gleichwertige Rechtsschutzmöglichkeit eröffnet (BGH, GRUR 1980, 241, 242 - Rechtsschutzbedürfnis).
  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14
    Voraussetzung ist aber, dass an der Ernsthaftigkeit der Unterlassungserklärung keine Zweifel bestehen (BGH, GRUR 1983, 127, 128 - Vertragsstrafeversprechen; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 12 Rn. 1.101 m. w. N.).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14
    Ein Auskunftsanspruch ist nicht erfüllt, wenn die Auskunft nicht ernst gemeint, unvollständig oder von vorneherein unglaubwürdig ist (BGH, GRUR 2001, 841, 844 - Entfernung der Herstellungsnummer II; Senat, GRUR 2006, 31 - Mitwirkung eines Dritten; Köhler, in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4.32).
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher

  • LG Köln, 11.07.2013 - 14 O 61/13

    Zweite Unterlassungserklärung höhere Vertragsstrafe

  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 237/87

    Irreführung durch fehlende Belehrung über Widerrufsrecht

  • OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16

    Werbung durch Kundenbewertungen auf der Website

    Bei einem Vertragsstrafeversprechen, das - wie hier - nach "neuem Hamburger Brauch" abgegeben wurde, kann die erforderliche Verschärfung durch Versprechen einer Vertragsstrafe "nicht unter ... " nach Lage des Falles genügen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.12.2014 - 6 U 57/14, WRP 2015, 387 - Parfümfotos bei eBay, mwN).
  • BGH, 01.12.2022 - I ZR 144/21

    Wegfall der Wiederholungsgefahr III - Wegfall der Wiederholungsgefahr bei

    bb) Das Oberlandesgericht Köln (WRP 2015, 387 [juris Rn. 31]; WRP 2019, 123 [juris Rn. 79]) hat im Anschluss an die zitierte Rechtsprechung des Senats angenommen, bei einem Vertragsstrafeversprechen nach "Hamburger Brauch" könne die erforderliche Verschärfung bei einer erneuten Zuwiderhandlung durch das Versprechen einer Vertragsstrafe "nicht unter ... " nach Lage des Falls genügen.
  • OLG Köln, 12.10.2018 - 6 U 34/18

    Auslegung einer Unterlassungsvereinbarung

    Bei einem Vertragsstrafeversprechen, das - wie hier - nach "neuem Hamburger Brauch" abgegeben wurde, kann die erforderliche Verschärfung durch Versprechen einer Vertragsstrafe "nicht unter ... " nach Lage des Falles genügen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.12.2014 - 6 U 57/14, WRP 2015, 387 - Parfümfotos bei eBay, mwN).
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Rechtsprechung
   KG, 17.10.2014 - 6 U 57/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48873
KG, 17.10.2014 - 6 U 57/14 (https://dejure.org/2014,48873)
KG, Entscheidung vom 17.10.2014 - 6 U 57/14 (https://dejure.org/2014,48873)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 2014 - 6 U 57/14 (https://dejure.org/2014,48873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf die Neuwertspitze bei Erwerb einer gebrauchten Immobilie

  • RA Kotz

    Wohngebäudeversicherung - Neuwertspitze bei Erwerb einer gebrauchten Immobilie

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   KG, 16.09.2014 - 6 U 57/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50134
KG, 16.09.2014 - 6 U 57/14 (https://dejure.org/2014,50134)
KG, Entscheidung vom 16.09.2014 - 6 U 57/14 (https://dejure.org/2014,50134)
KG, Entscheidung vom 16. September 2014 - 6 U 57/14 (https://dejure.org/2014,50134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf die Neuwertspitze ...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf die Neuwertspitze für den Erwerb einer anderen Immobilie auch bei unmöglicher Wiederherstellung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 522 Abs. 2 ; VGB (2003) § 27 Nr. 7
    Anspruch auf Zahlung einer sogenannten Neuwertspitze; Neuwertversicherung als Schadensversicherung; Errichtung eines neuen Gebäudes oder Erwerb einer zu errichtenden neuen Immobilie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1555
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 298/88

    Gebäudeversicherung: Wann besteht Anspruch auf Neuwertentschädigung?

    Auszug aus KG, 16.09.2014 - 6 U 57/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt auch die Neuwertversicherung eine Schadensversicherung dar, mit der Folge, dass der aus ihr herrührende Ersatzanspruch auf den Umfang des tatsächlichen Schadens beschränkt ist (BGH VersR 1984, 843 - 844, zitiert nach juris, dort Rdz. 21; BGH VersR 1990, 488 - 489, zitiert nach juris, dort Rdz. 7).
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus KG, 16.09.2014 - 6 U 57/14
    Soweit der Kläger unter Hinweis auf den Aufsatz von Schwintowski (VuR 2013, 291 ff) die Ansicht vertritt, diese Klausel sei gemäß § 307 BGB wegen Intransparenz und Gefährdung des Vertragszwecks unwirksam, folgt der Senat ihm nicht, zumal sich der Aufsatz lediglich mit der Frage beschäftigt, ob einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer durch die Verwendung des Verbs "sicherstellen" ausreichend deutlich gemacht wird, dass er den Anspruch auf die Neuwertspitze nur dann erwirbt, wenn er innerhalb der Drei-Jahres-Frist einen verbindlichen Bauvertrag oder Fertighauskaufvertrag mit einem leistungsfähigen Unternehmer abschließt (so BGH VersR 2004, 512 - 514, zitiert nach juris, dort Rdz. 13) und ob -diese Auslegung des Verbs "sicherstellen" zugrundegelegt- nicht der Vertragszweck gefährdet wird.
  • OLG Köln, 10.01.2006 - 9 U 92/05

    Wiederherstellung des versicherten Gebäudes - keine Modernisierung bei

    Auszug aus KG, 16.09.2014 - 6 U 57/14
    Die Neuwertklausel soll nur denjenigen Nachteil ausgleichen, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass er mehr als den Zeitwert aufwenden muss, wenn er das abgebrannte Gebäude wieder aufbaut (BGH r+s 2011, 433 - 434, zitiert nach juris, dort Rdz. 16; OLG Köln VersR 2006, 1357 - 1358, zitiert nach jursi, dort Rdz. 22), weshalb der Entschädigungsanspruch auf diesen tatsächlichen Nachteil beschränkt ist.
  • BGH, 06.06.1984 - IVa ZR 149/82

    Begriff der Verwendbarkeit zu Wohnzwecken in der Feuerversicherung; Begriff der

    Auszug aus KG, 16.09.2014 - 6 U 57/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt auch die Neuwertversicherung eine Schadensversicherung dar, mit der Folge, dass der aus ihr herrührende Ersatzanspruch auf den Umfang des tatsächlichen Schadens beschränkt ist (BGH VersR 1984, 843 - 844, zitiert nach juris, dort Rdz. 21; BGH VersR 1990, 488 - 489, zitiert nach juris, dort Rdz. 7).
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 148/10

    Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf

    Auszug aus KG, 16.09.2014 - 6 U 57/14
    Die Neuwertklausel soll nur denjenigen Nachteil ausgleichen, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass er mehr als den Zeitwert aufwenden muss, wenn er das abgebrannte Gebäude wieder aufbaut (BGH r+s 2011, 433 - 434, zitiert nach juris, dort Rdz. 16; OLG Köln VersR 2006, 1357 - 1358, zitiert nach jursi, dort Rdz. 22), weshalb der Entschädigungsanspruch auf diesen tatsächlichen Nachteil beschränkt ist.
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