Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 58/18   

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https://dejure.org/2019,12817
OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 58/18 (https://dejure.org/2019,12817)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.05.2019 - 6 U 58/18 (https://dejure.org/2019,12817)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Mai 2019 - 6 U 58/18 (https://dejure.org/2019,12817)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 3 Nr 2 UWG
    Wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden: Anforderungen an die Mitgliederzahl

  • JurPC

    Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

  • Betriebs-Berater

    Wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden - Anforderungen an die Mitgliederzahl

  • online-und-recht.de

    Anforderungen an Mitgliederzahl bei Abmahnungen von Wettbewerbsverbänden

  • kanzlei.biz

    Anforderungen an die Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2
    Wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden: Anforderungen an die Mitgliederzahl

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2
    Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden: Anforderungen an die Mitgliederzahl

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbands nur bei erheblicher Zahl an auf dem betroffenen Markt gewichtigen Mitbewerbern des Verletzers als Mitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    IDO-Verband fehlt Klagebefugnis für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch bei Comic-Vertrieb

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fehlende Abmahnbefugnis eines Abmahnvereins - Es reicht nicht wenn Mitgliederbestand hauptsächlich aus eBay-Händlern besteht die Vielzahl verschiedener Waren anbieten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverein ohne Klagebefugnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an Mitgliederzahl bei Abmahnungen von Wettbewerbsverbänden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Klagebefugnis von Verbänden bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Abmahnbefugnis bei Wettbewerbsverbänden mit vielen Online-Händlern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klagebefugnis des IDO-Verbandes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1689
  • MMR 2020, 794
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 58/18
    Es reicht aus, dass die Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Wettbewerbsmaßnahme mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH GRUR 2006, 778 Rn. 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung).

    Es ist nicht erforderlich, dass der Mitbewerber gerade bei den Waren oder Dienstleistungen, die mit den beanstandeten Wettbewerbsmaßnahmen beworben worden sind, mit den Mitgliedsunternehmen im Wettbewerb steht (BGH GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung).

    Es müssen lediglich Unternehmen aus dem Kreis der Mitbewerber auf dem relevanten Markt (BGH GRUR 1998, 170 - Händlervereinigung) nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht in der Weise repräsentativ vertreten sein, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (BGH GRUR 2007, 610 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V; BGH GRUR 2007, 809 Rn. 15 - Krankenhauswerbung; OLG Nürnberg WRP 2014, 239 Rn. 30).

    Daher ist nicht erforderlich, dass die Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichen Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen repräsentativ sind (BGH GRUR 2007, 809 Rn. 10 - Krankenhauswerbung; BGH GRUR 2009, 692 Rn. 12 - Sammelmitgliedschaft VI; OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 301 (302)).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 58/18
    Es reicht aus, dass die Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Wettbewerbsmaßnahme mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH GRUR 2006, 778 Rn. 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung).

    Es müssen lediglich Unternehmen aus dem Kreis der Mitbewerber auf dem relevanten Markt (BGH GRUR 1998, 170 - Händlervereinigung) nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht in der Weise repräsentativ vertreten sein, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (BGH GRUR 2007, 610 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V; BGH GRUR 2007, 809 Rn. 15 - Krankenhauswerbung; OLG Nürnberg WRP 2014, 239 Rn. 30).

    Dies kann auch bei einer geringen Zahl entsprechend tätiger Mitglieder anzunehmen sein (BGH GRUR 2007, 610 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V; OLG Köln GRUR-RR 2018, 292).

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 58/18
    1.) Für die Wirtschafts- und Verbraucherverbände im Sinne von § 8 III Nr. 2 und 3 gilt die Lehre von der Doppelnatur (BGH GRUR 2015, 1240 Rn. 13 - Der Zauber des Nordens).

    Die Voraussetzungen sind von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens, auch noch in der Revisionsinstanz, zu prüfen (BGH GRUR 2015, 1240 Rn. 13 - Der Zauber des Nordens).

    Vielmehr kommt es im Lauterkeitsrecht darauf an, ob sich die betreffenden Waren oder Dienstleistungen ihrer Art nach so gleichen oder nahe stehen, dass der Absatz des einen Unternehmers durch irgendein wettbewerbswidriges Handeln des anderen beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH GRUR 2015, 1240 Rn. 15 - Der Zauber des Nordens).

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 58/18
    Welche Anzahl von Gewerbetreibenden "erheblich" ist, lässt sich nicht von vornherein und generell bestimmen (BGH GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).

    Jedenfalls ist keine Mindestanzahl erforderlich (BGH GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; Amtl. Begr. WPR 1994, 369, 378), zumal auf vielen Märkten nur wenige Unternehmen tätig sind; auch muss nicht die Mehrheit der Mitbewerber dem Verband angehören (BGH GRUR 1998, 489 (491) - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).

  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 181/99

    Metro V; Überprüfung der Toleranzgrenze für betriebsfremde Warenumsätze

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 58/18
    Für die Feststellung der Voraussetzungen gelten die Grundsätze des Freibeweises (vgl. BGH GRUR 2001, 846 (847) - Metro V), so dass neuer Vortrag beider Parteien hierzu in zweiter Instanz hierzu nicht der Präklusion nach § 531 ZPO unterfallen kann.
  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97

    Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 58/18
    Damit sind solche Unternehmen gemeint, die dem Verletzer auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt als Wettbewerber begegnen, also um Kunden konkurrieren können (BGH GRUR 2000, 1084, 1085 - Unternehmenskennzeichnung; vgl. auch BGH GRUR 2017, 926 Rn. 9 - Anwaltsabmahnung II).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 72/95

    Händlervereinigung - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 58/18
    Es müssen lediglich Unternehmen aus dem Kreis der Mitbewerber auf dem relevanten Markt (BGH GRUR 1998, 170 - Händlervereinigung) nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht in der Weise repräsentativ vertreten sein, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (BGH GRUR 2007, 610 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V; BGH GRUR 2007, 809 Rn. 15 - Krankenhauswerbung; OLG Nürnberg WRP 2014, 239 Rn. 30).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 58/18
    Es reicht aus, dass die Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Wettbewerbsmaßnahme mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH GRUR 2006, 778 Rn. 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 58/18
    Dieses wird in der Regel durch die Zugehörigkeit zur selben Branche (zB Unterhaltungselektronik) oder zumindest zu angrenzenden Branchen begründet (OLG Stuttgart GRUR-RR 2009, 343, 344).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 58/18
    Daher ist nicht erforderlich, dass die Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichen Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen repräsentativ sind (BGH GRUR 2007, 809 Rn. 10 - Krankenhauswerbung; BGH GRUR 2009, 692 Rn. 12 - Sammelmitgliedschaft VI; OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 301 (302)).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 6 U 133/09

    Werbung für Sonderverlosung durch staatliche Lotteriegesellschaft

  • OLG Nürnberg, 26.11.2013 - 3 U 78/13

    Irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel: Verbandsklagebefugnis;

  • BGH, 06.04.2017 - I ZR 33/16

    Anwaltsabmahnung II - Wettbewerbsverstoß: Bereithaltung von Taxen für

  • OLG Köln, 29.11.2017 - 6 U 50/17

    Voraussetzungen der Prozessführung eines Wettbewerbsverbandes

  • OLG Koblenz, 03.02.2020 - 9 W 356/19

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Prozessführungsbefugnis und

    Dabei kommt Mitgliedsunternehmen mit stationären Ladengeschäften, die schon länger am Markt tätig sind, größeres Gewicht zu als Mitgliedern mit kleinen Online-Shops, insbesondere solchen auf Verkaufsplattformen wie eBay (Anschluss OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 2. Mai 2019 - 6 U 58/18 -, ZIP 2019, 1689).

    Erheblich im Sinne der hier maßgeblichen Vorschriften ist die Zahl der Mitglieder des Verbands auf dem einschlägigen Markt nämlich nur dann, wenn diese Mitglieder als Unternehmer - bezogen auf den maßgeblichen Markt - in der Weise nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 2. Mai 2019 - 6 U 58/18 -, juris, Rdnr. 24) repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Verhalten des Verbands ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, GRUR 2015, 1240, 1240 f., Rdnr. 14 - Der Zauber des Nordens ; 2007, 809, 810, Rdnr. 15 - Krankenhauswerbung ; 610, 611, Rdnr. 18 - Sammelmitgliedschaft ; Ullmann-Seichter, jurisPK-UWG, 4. Aufl., Stand: 17. Dezember 2019, § 8, Rdnr. 178).

    In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob die Zahl und wirtschaftliche Bedeutung der branchenzugehörigen Verbandsmitglieder den Schluss darauf zulässt, dass nicht lediglich Individualinteressen Einzelner, sondern objektiv gemeinsame ("kollektive") gewerbliche Interessen der Wettbewerber wahrgenommen werden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 2. Mai 2019 - 6 U 58/18 -, juris, Rdnr. 24; Köhler/Bornkamm/Feddersen-Köhler/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 8, Rdnr. 3.42a).

    Die Eröffnung eines Geschäftsbetriebs ist ebenso schnell geschehen wie dessen Einstellung, nämlich im Zweifel sogar durch einen Mausklick vom heimischen Wohnzimmer aus (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Frankfurt, Urteil vom 2. Mai 2019 - 6 U 58/18 -, juris, Rdnr. 25).

  • OLG Koblenz, 16.12.2020 - 9 U 595/20

    Influencer-Tab-Tags - Wettbewerbsverstoß im Internet: Unterlassungsanspruch bei

    Erheblich im Sinne der hier maßgeblichen Vorschriften ist die Zahl der Mitglieder des Verbands auf dem einschlägigen Markt dann, wenn diese Mitglieder als Unternehmer - bezogen auf den maßgeblichen Markt - in der Weise nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 2. Mai 2019 - 6 U 58/18 -, juris, Rdnr. 24) repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Verhalten des Verbands ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, GRUR 2015, 1240, 1240 f., Rdnr. 14 - Der Zauber des Nordens ; 2007, 809, 810, Rdnr. 15 - Krankenhauswerbung ; 610, 611, Rdnr. 18 - Sammelmitgliedschaft ; Ullmann-Seichter, jurisPK-UWG, 4. Aufl., Stand: 17. Dezember 2019, § 8, Rdnr. 178).

    In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob die Zahl und wirtschaftliche Bedeutung der branchenzugehörigen Verbandsmitglieder den Schluss darauf zulässt, dass nicht lediglich Individualinteressen Einzelner, sondern objektiv gemeinsame ("kollektive") gewerbliche Interessen der Wettbewerber wahrgenommen werden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 2. Mai 2019 - 6 U 58/18 -, juris, Rdnr. 24; Köhler/Bornkamm/ Feddersen-Köhler/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 8, Rdnr. 3.42a).

  • LG Berlin, 01.06.2021 - 103 O 12/20

    Preisvergleich für Erotik-Artikel - Irreführung einer Preiswerbung bei einer

    Es müssen dafür lediglich Unternehmen aus dem Kreis der Mitbewerber auf dem relevanten Markt (BGH GRUR 1998, 170 - Händlervereinigung) nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht in der Weise repräsentativ vertreten sein, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (stRspr; vgl. BGH GRUR 2007, 610 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V; BGH GRUR 2007, 809 Rn. 15 - Krankenhauswerbung; OLG Nürnberg WRP 2014, 239 Rn. 30; OLG Frankfurt WRP 2019, 908).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2019 - 2 U 23/19

    Low Carb-Spaghetti - Zulässigkeit einer Werbung für Spaghetti mit "Low Carb" -

    Entgegen dem Vorbringen der Beklagten ist damit nicht wie im Kartellrecht das zur Feststellung von Marktanteilen entwickelte Bedarfsmarktkonzept maßgebend, so dass nicht nur Unternehmen in Betracht kommen, die die identischen Produkte wie der Beklagte anbieten (OLG Frankfurt, Urteil vom 02. Mai 2019 - 6 U 58/18, juris Rn. 16).
  • OLG Hamm, 02.03.2021 - 4 U 6/21
    Erheblich i.S. des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist die Zahl der Mitglieder des Verbands auf dem einschlägigen Markt dann, wenn diese Mitglieder als Unternehmen - bezogen auf den maßgeblichen Markt - in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbands ausgeschlossen werden kann (stRspr; vgl. BGH GRUR 2007, 610 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V; BGH GRUR 2007, 809 Rn. 15 - Krankenhauswerbung; OLG Nürnberg WRP 2014, 239 Rn. 30; OLG Frankfurt WRP 2019, 908).
  • OLG Hamm, 23.03.2021 - 4 U 130/20

    Wettbewerbswidrige Bewerbung von Tierfuttermittel; Klagebefugnis von

    Erheblich i.S. des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist die Zahl der Mitglieder des Verbands auf dem einschlägigen Markt dann, wenn diese Mitglieder als Unternehmen - bezogen auf den maßgeblichen Markt - in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbands ausgeschlossen werden kann (stRspr; vgl. BGH GRUR 2007, 610 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V; BGH GRUR 2007, 809 Rn. 15 - Krankenhauswerbung; OLG Nürnberg WRP 2014, 239 Rn. 30; OLG Frankfurt WRP 2019, 908).
  • OLG Rostock, 20.05.2020 - 2 U 5/19

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Rechtsmissbräuchlichkeit einer

    In diesen Fällen gewönnen deshalb die weiteren Kriterien - Größe, Marktbedeutung und wirtschaftliches Gewicht - für die Beurteilung der Wahrnehmung kollektiver Interessen an Relevanz (OLG Frankfurt, Urteil vom 02. Mai 2019 - 6 U 58/18 -, Rn. 24 - 27, juris, Rechtsmittel anhängig beim BGH unter I ZR 99/19).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2023 - 20 U 65/22
    Eine Mindestanzahl ist nicht erforderlich, es müssen lediglich Unternehmen aus dem Kreis der Mitbewerber auf dem relevanten Markt nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht in der Weise repräsentativ vertreten sein, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (stRspr; vgl. nur BGH GRUR 2007, 610 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V; OLG Nürnberg WRP 2014, 239 Rn. 30; OLG Frankfurt WRP 2019, 908).
  • OLG Rostock, 22.02.2021 - 2 U 14/19

    Prüfung der Klagebefugnis eines Verbandes nach dem UWG

    Auch muss der Senat vorliegend nicht entscheiden, ob der Kläger mit Blick auf den Umstand, dass es sich bei seinen Mitgliedern ganz überwiegend um kleine bis kleinste Onlinehändler handelt, näher zur wirtschaftlichen Situation und zur Marktbedeutung seiner Mitglieder vortragen müsste, wie es unlängst das OLG Frankfurt (Urteil vom 02.05.2019 - 6 U 58/18, WRP 2019, 908 = ZIP 2019, 1689 [Juris; Tz. 25 ff.]) und das OLG Koblenz (Beschluss vom 03.02.2020 - 9 W 356/19, WRP 2020, 775 [Juris; Tz. 9 i.V.m. 11 f.]) mit beachtlichen Argumenten entschieden haben (vgl. Senat, Beschluss vom 15.02.2021 - 2 U 2/20).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.12.2019 - 6 U 58/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50573
OLG Brandenburg, 17.12.2019 - 6 U 58/18 (https://dejure.org/2019,50573)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2019 - 6 U 58/18 (https://dejure.org/2019,50573)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 6 U 58/18 (https://dejure.org/2019,50573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen der Unterbrechung eines Stromanschlusses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.2007 - VIII ZR 156/06

    Begriff der erstmaligen Erstellung des Hausanschlusses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2019 - 6 U 58/18
    Wenn der Kunde das Versorgungsverhältnis faktisch beendet, endet auch die Vorhaltepflicht des Versorgungsvertrages und es ergeben sich Handlungspflichten zu Lasten des Versorgungsunternehmens nur noch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht (BGH, Urteil v. 28.02.2007 - VIII ZR 156/06; zit. nach juris).

    Der Anschlussnehmer muss deshalb die anfallenden Kosten tragen (BGH, Urteil v. 28.02.2007 - VIII ZR 156/06, zit. nach juris).

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 6 U 58/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,85942
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 6 U 58/18 (https://dejure.org/2019,85942)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.08.2019 - L 6 U 58/18 (https://dejure.org/2019,85942)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. August 2019 - L 6 U 58/18 (https://dejure.org/2019,85942)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 6 U 58/18
    Das durch Verwaltungsakt festzustellende Ende der Zahlung von Verletztengeld erfordert eine Prognoseentscheidung der Unfallversicherungsträger, die nicht durch die Gerichte ersetzt werden kann (BSG Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R -).
  • LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 254/09

    Unfallversicherung, Verletztengeld, Überprüfungsantrags, Zusatzgutachten,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 6 U 58/18
    Die Prognoseentscheidung der Unfallversicherungsträger, dass mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, ist gerichtlich (nur) darauf hin zu überprüfen, ob alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt worden sind und der festgestellte Sachverhalt die Schlussfolgerung trägt (zB Bay LSG Urteil vom 29. Februar 2012 - L 2 U 254/09 - Rn 105, Kopp/Schenke - W-RSchenke/Ruthig VwGO Komm 24. Aufl 2018 § 114 Rn 37a jew mwN).
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